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   OLG Köln, 21.05.1985 - Ss 103/85   

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OLG Köln, 21.05.1985 - Ss 103/85 (https://dejure.org/1985,4018)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1985 - Ss 103/85 (https://dejure.org/1985,4018)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - Ss 103/85 (https://dejure.org/1985,4018)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Karlsruhe, 21.06.1993 - I Ns 42/93
    So hat das OLG Köln (NJW 1986, 392) entschieden, daß derjenige, der in einem Selbstbedienungsladen eine Flasche öffne und daraus trinke, den Gewahrsam an dem Getränk deshalb inne habe, weil in dem Augenblick des Trinkens der Inhaber des Ladens von dem Gewahrsam an dem im Mund des Täters befindlichen Teil des Getränks ausgeschlossen werde, da es in diesem Augenblick nach der Lebensauffassung eindeutig der Herrschaftssphäre des Täters zuzuordnen sei.
  • LG Freiburg, 29.06.2005 - 7 Ns 330 Js 5488/04

    Ladendiebstahl: Räuberischer Diebstahl bei Gewaltanwendung gegenüber dem

    Schon das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass derjenige, der in einem Selbstbedienungsladen eine Flasche öffne und daraus trinke, den Gewahrsam an dem Getränk deshalb inne habe, weil in dem Augenblick des Trinkens der Inhaber des Ladens von dem Gewahrsam an dem im Mund des Täters befindlichen Teil des Getränks ausgeschlossen werde, da es in diesem Augenblick nach der Lebensauffassung eindeutig der Herrschaftssphäre des Täters zuzuordnen sei (NJW 1986, 392).
  • AG Worms, 26.01.2015 - 1 Ds 3221 Js 38393/14

    Diebstahl geringwertiger Sachen durch den Verzehr des Obstwassers in dem Geschäft

    Insbesondere hat der Angeklagte durch den Verzehr des Obstwassers in dem Geschäft Gewahrsam an dem Inhalt erlangt, indem er das Genussmittel dort getrunken hat (vgl. OLG Köln NJW 1986, 392; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 242 Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89

    Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei

    Die Frage, ob neuer Gewahrsam begründet ist, ist nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und der Verkehrsanschauung zu beantworten (Senatsbeschluß in NJW 1986, 2266; BGHSt 16, 271 ; BGH in NJW 1981, 997; OLG Köln NJW 1986, 392; Dreher/Tröndle, StGB , 44 Aufl., § 242 Rn. 14 und 15).
  • LAG Berlin, 09.07.2002 - 7 Sa 40/02

    Verstoß eines Arbeitnehmers gegen eine Kassenanweisung; Rechtsfolgen der

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  • AG Aschersleben, 26.06.2007 - 2 Cs 736 Js 38311/06
    Dabei stellt das Essen und Trinken von Waren in Selbstbedienungsläden grundsätzlich den Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung eigenen Gewahrsams dar, wobei es unbeachtlich ist, ob die Tat durch das Personal des Supermarktes oder aber einen Hausdetektiv beobachtet wird (vgl. nur Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 242 Randnummer 18, 0LG Köln, NJW 1986, 392).
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