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   BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83   

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BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 (https://dejure.org/1985,798)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 (https://dejure.org/1985,798)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 (https://dejure.org/1985,798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Heuerverhältnisses - Anspruch eines Vaters auf Mutterschaftsurlaub - Vorliegen einer groben Pflichtverletzung im Seerecht - Differenzierung bei einer Vergünstigung wegen des Geschlechtsunterschieds - Vorliegen einer beharrlichen Pflichtverletzung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 743
  • NZA 1986, 138
  • FamRZ 1986, 263
  • BB 1986, 531
  • DB 1986, 179
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 19/82

    Beschränkung des Mutterschaftsgeldes - Mutterschaftsurlaub - Vereinbarkeit mit

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Das schließt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 15, 337, 343 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; BVerfGE 37, 217, 249 f.; BVerfGE 52, 369, 374 m.w.N.; vgl. auch das zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Mutterschaftsgeldes gemäß § 13 Abs. 3 MuSchG auf Frauen ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 19/82 - USK 83143).

    Wegen der mit der Schwangerschaft und der Entbindung zusammenhängenden physischen und psychischen Veränderungen ist die Mutter über die Schutzfrist der acht Wochen nach der Entbindung hinaus schonungsbedürftig (vgl. BSG Urteil vom 19. Oktober 1983, aaO, S. 673).

    Der Gesetzgeber konnte daher zum Schutz der Mutter ohne Verletzung des Art. 3 GG eine spezielle - ungleiche - Regelung treffen (vgl. ausführlich BSG vom 19. Oktober 1983, aaO; Schleicher, Verfassungsrechtliche Aspekte des Mutterschutzes, RdA 1984, 280, 284; derselbe, Mutterschutz und Grundgesetz, BB 1985, 340, 344).

    Ein Recht auf Gewährung von Mutterschaftsurlaub kann der Kläger auch nicht aus Art. 5 der Richtlinie 76/207/EWG ableiten (BSG Urteil vom 19. Oktober 1983, aaO).

  • BAG, 30.11.1978 - 2 AZR 145/77

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Zumutbarkeit der

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht der Revision auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1978 (- 2 AZR 145/77 - BAG 31, 153 = AP Nr. 1 zu § 64 SeemG).

    Die vom Kläger begangene beharrliche Pflichtverletzung des Heuerverhältnisses reicht grundsätzlich als Kündigungsgrund gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SeemG aus, nachdem die in dieser Vorschrift genannten Tatbestände der beharrlichen Pflichtverletzung und der besonders groben Pflichtverletzung als Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht kumulativ, sondern lediglich alternativ vorliegen müssen (BAG 31, 153).

    Eine dem § 626 BGB entsprechende Interessenabwägung, ob die Fortsetzung des Heuerverhältnisses für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, sieht § 64 SeemG nicht vor und ist daher entbehrlich (BAG 31, 153).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Das schließt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Regelungen nicht aus, die im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses zwischen Männern und Frauen differenzieren (vgl. BVerfGE 15, 337, 343 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvR 505/59]; BVerfGE 37, 217, 249 f.; BVerfGE 52, 369, 374 m.w.N.; vgl. auch das zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Mutterschaftsgeldes gemäß § 13 Abs. 3 MuSchG auf Frauen ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 19/82 - USK 83143).

    Auch wenn von der Verfassungswidrigkeit des § 8 a MuSchG ausgegangen werden müßte und das Bundesverfassungsgericht, das bislang hierzu noch nicht Stellung genommen hat (vgl. aber den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1982 - 2 BvR 553/80 -), aufgrund einer Vorlage gemäß Art. 100 GG die Unvereinbarkeit einer Regelung mit der Verfassung feststellen würde (über die Folgen der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ohne Nichtigerklärung vgl. Heußner, NJW 1982, 257), käme zugunsten des Klägers eine nachträgliche Gewährung des Mutterschaftsurlaubs nicht in Betracht, da es sich insoweit nicht um nachträglich noch zu verwirklichende Ansprüche handelt (z.B. vermögensrechtliche Ansprüche, vgl. BVerfGE 52, 369).

  • BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 254/58

    Betriebsrat - Betriebsversammlung

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Schuldlos ist der Irrtum aber nur, wenn der Arbeitnehmer trotz sorgfältiger Erkundigung und Prüfung der Rechtslage überzeugt sein durfte, die Arbeit verweigern zu dürfen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1960 - 1 AZR 254/58 - AP Nr. 24 zu § 123 GewO; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 108).

    Vielmehr muß diese Rechtsansicht auf einer bestimmten Gesetzeslage bzw. der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BAG Urteil vom 14. Oktober 1960, aaO) oder bei einer zweifelhaften Rechtsfrage auf einer Rechtsauskunft einer geeigneten neutralen Stelle beruhen.

  • BAG, 26.04.1960 - 1 AZR 134/58

    Urlaub - Kündigungsfrist - Freizeitgewährung

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Dem Arbeitnehmer steht, und zwar gleichgültig um welche Urlaubsform es sich handelt, ein sog. Selbstbeurlaubungsrecht nicht zu (BAG 9, 185; Boldt/Röhsler, aaO, § 7 Rz 44; Dersch/Neumann, aaO, § 7 Rz 3 und 42; Stahlhacke/Bachmann/Bleistein, aaO, § 7 Rz 71).

    Die sich aus dieser Arbeitsvertragsverletzung ergebenden Folgen hat der Kläger zu tragen (BAG 9, 185).

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 282/81

    Adoptivmutter - Mutterschaftsurlaub - Leibliche Mutter

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Anspruch auf Mutterschaftsurlaub nach § 8a haben nur die leiblichen Mütter (BAG, NJW 1984, 630 = AP § 8a MuSchG 1968 Nr. 3).

    Selbst Adoptivmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub nach § 8 a MuSchG (BAG Urteil vom 27. Juli 1983 - 5 AZR 282/81 - AP Nr. 3 zu § 8 a MuSchG 1968).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Entgegen der Auffassung der Revision brauchte die Beklagte unter den gegebenen Umständen daher auch nicht die einer Gewährung des unbezahlten Urlaubs entgegenstehenden betrieblichen Interessen darzulegen (vgl. dazu auch BAG 36, 14; Boldt/Röhsler, aaO, § 7 Rz 9 und 22; Stahlhacke/Bachmann/Bleistein, aaO, § 7 Rz 34).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Entscheidend ist insoweit die konkrete Ausformung der in Rede stehenden Begünstigung und der mit ihr erstrebte Zweck (vgl. BVerfGE 65, 104, 113).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 - RS 184/83 - (NJW 1984, 2754 [EuGH 12.07.1984 - - 184/83]) ist die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen dahingehend auszulegen, daß ein Mitgliedsstaat, der Müttern nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist einen Mutterschaftsurlaub gewährt, nicht verpflichtet ist, alternativ einen Urlaub auch Vätern zu gewähren, und zwar auch nicht bei einer entsprechenden Entscheidung der Eltern.
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83
    Eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines unverschuldeten Rechtsirrtums der Ansicht ist, er brauche die ihm zugewiesene Arbeit nicht oder nicht in der gewünschten Form zu verrichten (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu 7 der Gründe; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 108).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 74/79

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Leibliche Mutterschaft - Adoption

  • BVerfG - 1 BvR 770/79 (anhängig)
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54

    Angestellter Kraftfahrer - Arbeitsvertrag - Verletzung seiner Verpflichtungen -

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Die Androhung "arbeitsrechtlicher Schritte" sei zur Erfüllung der Warnfunktion hingegen ausreichend (BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - zu B I 2 der Gründe, AP MuSchG 1968 § 8a Nr. 6 mit zust. Anm. Bemm; vgl. auch 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34: Androhung "individualrechtlicher Konsequenzen") .

    Zum Teil wird auch der Hinweis auf "arbeitsrechtliche Konsequenzen" für ausreichend gehalten (Beckerle Die Abmahnung 10. Aufl. S. 127 ff.; Kittner/Däubler/Zwanziger-Deinert KSchR § 314 BGB Rn. 60) oder, jedenfalls unter besonderen Umständen, die Ankündigung "arbeitsrechtlicher Schritte" (v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 1 Rn. 497 unter Hinweis auf BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP MuSchG 1968 § 8a Nr. 6; Th. Wolf Zur Abmahnung als Voraussetzung der verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber S. 164) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

    Ausnahmsweise kann bereits eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen, den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen, etwa wenn der Vertragsbruch vom Arbeitnehmer angekündigt und bereits im Vorfeld vom Arbeitgeber die Kündigung diesbezüglich angedroht wurde (vgl. BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - [kein Mutterschaftsurlaub für Väter]).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in Fällen einer sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt angesehen (vgl. etwa BAG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - nicht veröffentlicht; vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1968; vom 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 - nicht veröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und zuletzt vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - NZA 1996, 1085 f. [BAG 09.05.1996 - 2 AZR 387/95], zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, der eigenmächtige Antritt eines nicht genehmigten Urlaubs stelle einen an sich geeigneten Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (Senatsurteil vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; Senatsurteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1969, zu B II 4 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 336; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 125 VII 42, S. 874; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 576).

    Meint der Arbeitnehmer in einem solchen Fall, der Arbeitgeber sei zur Gewährung des Urlaubs verpflichtet, weil dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstünden, kann er diesen Anspruch in der Regel nicht eigenmächtig durchsetzen, indem er der Arbeit fernbleibt; im Zweifel muß er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen (Senatsurteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1969, zu B II 4 der Gründe; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 576).

    Er muß die ihm übertragenen Arbeiten bewußt und nachhaltig nicht leisten wollen (Senatsurteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP, aaO, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Weigert sich der Arbeitnehmer, die ihm im Rahmen einer rechtmäßigen Ausübung des Weisungsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuführen, so kann dies, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, im Falle der sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen (zB BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP MuSchG 1968 § 8a Nr. 6 = EzA MuSchG § 8a Nr. 5; 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50 mwN).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Richtig ist, daß in Fällen einer sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann (vgl. etwa BAG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - nicht veröffentlicht und vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968; LAG München Urteil vom 19. Januar 1989 - 6 Sa 611/88 - LAGE § 626 BGB Nr. 38; LAG Berlin Urteil vom 17. Mai 1993 - 9 Sa 141/92 - LAGE § 626 BGB Nr. 72; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 307; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 417; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 515).
  • LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"

    Dafür genügt es nicht, dass einmalig eine Weisung des Arbeitgebers nicht befolgt wird, vielmehr muss eine intensive Weigerung vorliegen (BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 = AP Nr. 77 zu § 611 BGB Direktionsrecht: BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 = NJW 2002, 698ff.; BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95 = NJW 1997, 274 ff.; BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 486/83 = NJW 1986, 743 f.; ErfK, a.a.O., § 626 BGB Rn. 70).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Das Landesarbeitsgericht verkennt, daß der Arbeitnehmer sich nicht selbst beurlauben kann (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1968, zu B III 4 der Gründe).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    In der Regel ist der Arbeitgeber sogar zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8 a MuSchG 1968, unter B I 1 der Gründe).

    Auch die einmalige Vertragsverletzung kann das Merkmal der Beharrlichkeit erfüllen, wenn daraus der nachhaltige Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachzukommen (BAG Urteil vom 31. Januar 1985, aaO, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer -

    Ausnahmsweise kann bereits eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen, den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen, etwa wenn der Vertragsbruch vom Arbeitnehmer angekündigt und bereits im Vorfeld vom Arbeitgeber die Kündigung diesbezüglich angedroht wurde (vgl. BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - [kein Mutterschaftsurlaub für Väter]).

    Die Beklagte hat in diesem Zusammenhang insbesondere nicht behauptet, dass der Kläger, der zu diesem Zeitpunkt nur noch als weisungsgebundener Mitarbeiter der Frau Dr. E. vorläufig weiterbeschäftigt und deshalb ohne gesonderte Weisung nicht mehr andienungsverpflichtet war, sich auch für die Zukunft einer solchen Weisung verschließen wollte und dass zugleich von Frau Dr. E. für diesen Fall schon vorab der Ausspruch einer Kündigung angedroht worden war (vgl. dazu BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 -).

  • LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15

    Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04

    Beharrliche Arbeitsverweigerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04

    Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer

  • LAG München, 27.05.1986 - 7 Sa 196/85

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund Fernbleiben von der Arbeit;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung

  • LAG Hessen, 09.03.2005 - 2 Sa 2267/04

    Arbeitsverweigerung - außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht -

  • LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00

    Kündigung; fristlos; eigenmächtige Urlaubsnahme; Selbstbeurlaubung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 568/91

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - Einmaliger Pflichtenverstoß -

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung

  • OLG München, 27.02.2009 - 25 U 2690/08

    Berufshaftpflichtversicherung des Notars: Einstandspflicht wegen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01

    Hausmeister; Arbeitsverweigerung; Überprüfung elektrischer Geräte

  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1987 - 14 Sa 64/87

    Minderung tariflicher Sonderzahlung wegen in Anspruch genommnem Erziehungsurlaub;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware;

  • LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03

    Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des

  • LAG Berlin, 23.06.1998 - 3 Sa 27/98

    Wiedereinstellungspflicht des Arbeitgebers nach einer Kündigung wegen schlechter

  • ArbG Aachen, 26.01.2023 - 7 Ca 2191/22

    Fristlose Kündigung, vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, Leistungswilligkeit

  • ArbG München, 10.01.2023 - 40 Ca 4560/22

    Abmahnung wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit -

  • ArbG Heilbronn, 05.06.2003 - 6 Ca 206/03

    Wirksamkeit einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung des Fahrers eines

  • ArbG Gera, 05.04.2023 - 1 Ca 1333/22

    Betriebsratsanhörung - subjektive Determinierung - Darlegungs- und Beweislast -

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