Weitere Entscheidungen unten: LG Wiesbaden, 02.12.1985 | OLG Zweibrücken, 28.08.1984

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 6 WF 26/84   

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OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 6 WF 26/84 (https://dejure.org/1984,3084)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.08.1984 - 6 WF 26/84 (https://dejure.org/1984,3084)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. August 1984 - 6 WF 26/84 (https://dejure.org/1984,3084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 939
  • NJW-RR 1986, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Bereits aus dem Gesetzeswortlaut sowie aus der systematischen Einordnung dieser Bestimmung unmittelbar hinter § 253 ZPO wird deutlich, daß die Besonderheit der Stufenklage nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage liegt, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Lent, Anmerkung zu LG Essen NJW 1954, 1289; OLG Zweibrücken, NJW 1986, 939; MünchKomm/Lüke, ZPO § 254 Rn. 6; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 21. Aufl. § 254 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 57. Aufl. § 254 Rn. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 7/11

    Virtual Stock Options und von Phantom Stocks - Berücksichtigung bei

    Bereits aus dem Gesetzeswortlaut sowie aus der systematischen Einordnung dieser Bestimmung unmittelbar hinter § 253 ZPO wird deutlich, daß die Besonderheit der Stufenklage nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage liegt, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Lent, Anmerkung zu LG Essen NJW 1954, 1289; OLG Zweibrücken, NJW 1986, 939; MünchKomm/Lüke, ZPO § 254 Rn. 6; Stein/Jonas/Schumann, ZPO 21. Aufl. § 254 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 57. Aufl. § 254 Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 8/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei einer

    Nach einer Ansicht hat die aus der Auskunft folgende Unbegründetheit der Leistungsklage zwingend zur Folge, dass die Kosten insoweit dem Kläger aufzuerlegen sind (OLG Dresden OLG-Report 2001, 85, 87 f., OLG Zweibrücken NJW 1986, 939).
  • OLG München, 16.03.1990 - 12 WF 1364/89

    Rechtsfolgen der Klagerücknahme; Kosten; Stufenklage

    Der Senat folgt weiterhin nicht mehr der Auffassung, daß der Kläger die gesamten Kosten einer Stufenklage zu tragen hat, wenn die abschließende Leistungsklage erfolglos bleibt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1986, 939 ).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 18/03

    Kosteninteresse der Parteien für die Bestimmung des Streitwertes

    Nach einer Ansicht hat die aus der Auskunft folgende Unbegründetheit der Leistungsklage zwingend zur Folge, dass die Kosten insoweit dem Kläger aufzuerlegen sind (OLG Dresden OLG-Report 2001, 85, 87 f., OLG Zweibrücken NJW 1986, 939).
  • OLG Hamm, 24.06.1991 - 10 W 68/91

    Kostenentscheidung bei Stufenklage nach erteilter Auskunft; Rücknahme eines

    Das OLG Hamm ist demgegenüber der Ansicht, daß als höchster Anspruch gerade der unbezifferte Leistungsanspruchstreitwert bestimmend sei (Schneider, MDR 1990, 291; OLG Zweibrücken, NJW 1986, 939 ).
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 02.12.1985 - 9 O 300/77   

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LG Wiesbaden, 02.12.1985 - 9 O 300/77 (https://dejure.org/1985,6372)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.12.1985 - 9 O 300/77 (https://dejure.org/1985,6372)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Dezember 1985 - 9 O 300/77 (https://dejure.org/1985,6372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Rechtskraft von in Beschlussform ergehenden Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 939
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1984 - III ZR 86/83

    Amtspflichtverletzung durch Erteilung eines Bauvorbescheids für ein

    Auszug aus LG Wiesbaden, 02.12.1985 - 9 O 300/77
    Daß auch in Beschlußform ergehende Entscheidungen materielle Rechtskraft entfalten können, ist weithin anerkannt (vgl. BGH in NJW 1985, 1336 [BGH 17.05.1984 - III ZR 86/83] ; Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl., § 329 Rdn. 42; Baumbach/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 329 Anm. 3 und § 322 Anm. 1 A).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Zwar sind auch Entscheidungen im Zwangsvollstreckungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. LG Wiesbaden 2. Dezember 1985 - 9 O 300/77 - NJW 1986, 939; MünchKommZPO/Musielak 2. Aufl. § 329 Rn. 10 bis 12; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 329 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 6 WF 26/83   

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OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 6 WF 26/83 (https://dejure.org/1984,3657)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.08.1984 - 6 WF 26/83 (https://dejure.org/1984,3657)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenentscheidung; Billigem Ermessen; Klägers; Erledigung; Stufenklage; Auskunftsbegehren; Zahlungsantrag

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 939
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 22.11.1968 - 1 U 98/68

    Abweisung der Klage; Ergebnis vorheriger Stufen; Fehlen eines Leistungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 6 WF 26/83
    Das KG (NJW 1970/903) und das OLG Stuttgart (NJW 1969/1216) erachten eine derartige Ermessensentscheidung zugunsten eines Kl. schon deshalb für angebracht, weil dieser, hätte er nur die Auskunftsklage erhoben, möglicherweise obsiegt hätte und nicht deshalb schlechter gestellt werden könnte, weil er von der ihm nach § 254 ZPO eingeräumten Möglichkeit einer Anspruchsverbindung Gebrauch gemacht hat (so im Ergebnis auch OLG Zweibrücken [2. Zivilsenat], JurBüro 1973/444).
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren

    Maßgeblich für die vom Senat zu treffende Entscheidung war hierbei der voraussichtliche Ausgang des Rechtsstreits, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (vgl. z.B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 980; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 997; OLG Zweibrücken, NJW 1986, 939; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Auflage 2012, § 91a Rn. 48; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 91a Rn. 24; jeweils m.w.N.).
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