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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85   

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https://dejure.org/1985,1418
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85 (https://dejure.org/1985,1418)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85 (https://dejure.org/1985,1418)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 1985 - 11 B 1911/85 (https://dejure.org/1985,1418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Errichtung eines Wohnheims; Geistig Behinderte; Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im allgemeinen Wohngebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3157
  • NVwZ 1987, 69 (Ls.)
  • DÖV 1986, 577
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

    Die Wesentlichkeit der Beeinträchtigungen wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Grundstücke der Parteien bauplanungsrechtlich im Mischgebiet liegen und in einem solchen, ebenso wie in Wohngebieten (§ 3 Abs. 2, 4, § 4 Abs. 2 Nr. 1, 3 BauNVO; OVG Münster NJW 1986, 3157 f.), Behindertenheime planungsrechtlich zulässig sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 10 B 312/20

    Anwohner müssen Lebensäußerungen von Kranken und Behinderten hinnehmen

    vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. Februar 2006 - 8 S 2551/05 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 1985 - 11 B 1911/85 -, UPR 1987, Seite 144.
  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.229

    Anlage für soziale Zwecke (Kindertagesstätte für behinderte Menschen und

    Hierbei kommt vorliegend dem räumlichen Einzugsbereich im Hinblick auf den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sowie dem Immissionspotential - abgesehen vom Verkehrslärm - im Hinblick auf § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG und die Sozialverträglichkeit von Lautäußerungen behinderter Menschen (vgl. VG Würzburg, B.v. 22.11.2002 - W 5 S 02.1171 - juris Rn. 37; VGH BW, B.v. 15.2.2006 - 8 S 2551/05 - NJW 2006, 2344 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - NJW 1986, 3157 - juris) jedoch eine geringere Bedeutung zu.

    Darüber hinaus stellen Lebensäußerungen behinderter Menschen keine Belästigung im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO dar (VGH BW, B.v. 15.2.2006 - 8 S 2551/05 - NJW 2006, 2344 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - NJW 1986, 3157 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

    Deshalb ist etwa die Errichtung eines Wohnheims für geistig Behinderte in einem allgemeinen Wohngebiet nach den Wertungen der BauNVO allgemein zulässig und die dortige Unterbringung etwa von 18 geistig behinderten Menschen gegenüber der Nachbarschaft nach der Rechtsprechung generell nicht rücksichtslos (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985, NJW 1986, S. 3157).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Selbst wenn man aber einen gebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruchs anerkennen wollte, so käme dies grundsätzlich nur bei einer Abweichung von einem dem Gebietstyp des klagenden Nachbarn gleichartigen Baugebiet in Betracht (vgl. Maschke, Der Gebietserhaltungsanspruchs, Diss. 2009, Seite 162ff,167 m.w.N.), was vorliegend im Hinblick auf die genehmigte Wohnnutzung mit einer Wohnanlage für Behinderte gerade nicht der Fall ist, da es sich hier um eine gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässige Einrichtung handelt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85, NJW 1986, 3157; VGH BW, Beschluss vom 15.02.2006 - 8 S 2551/05, BauR 2006, 1278).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05

    Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Lebensäußerungen behinderter Menschen

    Denn es hat zum einen zutreffend darauf hingewiesen, dass Lebensäußerungen von Behinderten nicht als Belästigungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO angesehen werden können (OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - UPR 1987, 144; VG Braunschweig, Urteil vom 16.3.2005 - 2 A 388/04 - DWW 2005, 383).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2013 - 11 K 5924/11
    Die Zweckbestimmung des Wohnheims - Integration psychisch kranker Menschen, indem ihnen ein Wohnumfeld zur Verfügung steht, wie anderen Menschen auch - steht mit der Eigenart des Allgemeinen Wohngebietes in Einklang, vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, Kommentar zum Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, 6. Auflage, § 4 BauNVO Rdnr. 18 mit Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 1985 -11 B 1911/85 -, NVwZ 1987, 69.

    Das Planungsrecht unterscheidet nicht nach persönlichen Eigenschaften der Bewohner wie etwa geistige oder körperliche Behinderung bzw. Normalität, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 1985 a.a.O..

  • OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen

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  • VG Braunschweig, 16.03.2005 - 2 A 388/04

    Pflegeheim für geistig Behinderte in einem reinen Wohngebiet

    Auch soweit es planungsrechtlich um das Wohnen geht, sollen sie wie andere Menschen behandelt werden (vgl. OVG Münster, B. v. 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - NJW 1986, 3157).
  • VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05

    Genehmigungsfähigkeit einer Betreuungseinrichtung für Behinderte in allgemeinem

    In einem solchen allgemeinen Wohngebiet sind nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 sowohl Wohngebäude als auch nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO Anlagen für soziale bzw. gesundheitliche Zwecke und somit sowohl die genehmigten Wohnungen für Behinderte als auch die hierzu gehörende Förder- und Betreuungsstätte ohne Weiteres zulässig (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16.3.2005 - 2 A 388/04 - und OVG Münster, Beschluss vom 23.12.1985 - 11 B 1911/85 - sowie Fickert-Fieseler, BauNVO, 8. Aufl., § 4 RdNr. 6.3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 10 A 338/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1994 - 21 A 2884/92

    Unterlassungsanspruch; Nächtliche Lärmstörungen; Bewohner einer gemeindlichen

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