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   OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86   

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OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86 (https://dejure.org/1987,1668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.1987 - 1 Ss 401/86 (https://dejure.org/1987,1668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 1 Ss 401/86 (https://dejure.org/1987,1668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2753
  • MDR 1988, 160
  • NVwZ 1987, 1023 (Ls.)
  • NStZ 1987, 508
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Frankfurt/Main, 26.08.1985 - 92 Js 34929/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86
    Wegen dieses Sachverhalts hat das AG Frankfurt die Angekl. zu 1 und 2, den Leiter und den Gewässerschutzbeauftragten des Werkes G., sowie den Angekl. zu 3 verurteilt (Urteilsabdruck in NStZ 1986, 72 mit Anmerkungen von Wernicke und Meinberg, a.a.O.., S. 223 u. 224); das LG hat die Angekl. freigesprochen.
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Eine Garantenpflicht wird weiterhin dadurch begründet, dass der Betreffende eine gesetzlich vorgesehene Funktion als Beauftragter übernimmt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 2753, 2757; Böse NStZ 2003, 636), etwa als Beauftragter für Gewässerschutz (§§ 21a ff. WHG), Immissionsschutz (§§ 53 ff. BImSchG) oder Strahlenschutz (§§ 31 ff. StrahlenschutzVO).
  • AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15

    Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot,

    Dieses hat zur Folge, dass eine zur Zeit des Handelns verwaltungsrechtlich wirksame Erlaubnis bis zu ihrer - strafrechtlich immer nur ex nunc wirkenden - Rücknahme auch dann zur Tatbestandslosigkeit führt, wenn sie inhaltlich rechtswidrig oder sonst fehlerhaft ist (vgl. Schönker-Schröder a.a.O. Vorb. Zu den §§ 32 StGB Rz. 62a m.w.N., Fischer StGB, 60. Aufl. Vor § 324 m.w.N., OLG Frankfurt NJW 1987 2753, 2754f m.w.N., Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 21 StVG Rn. 2; vgl. BGH NJW 2005, 2095, 2096 ff, RG 72, 158).
  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

    Der Senat folgt insoweit dem Ansatz der herrschenden Meinung, die bei Erteilung einer zwar materiell fehlerhaften, aber verwaltungsrechtlich gültigen Genehmigung den unmittelbar Ausführenden - allerdings überwiegend unter der hier offengelassenen Prämisse, er handele rechtmäßig - als Werkzeug des genehmigenden Amtsträgers ansieht, weil der Amtsträger durch die Genehmigung unter vorsätzlicher Mißachtung des materiellen Umweltrechts die entscheidende "Rechtsschranke" für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs öffne (im Anschluß an Horn NJW 1981, 1, 4, u.a.: OLG Frankfurt NJW 1987, 2753, 2757; Steindorf a.a.O. § 324 Rdn. 59; Kuhlen WiVerw 1992, 215, 294; a.A. u.a. Immel, Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht S. 107 ff, 164; Tröndle, Gedächtnisschrift für Meyer S. 607, 613 ff; Rogall, a.a.O. S. 195 ff; Schall JuS 1993, 719, 721; weitere Hinweise bei Cramer a.a.O. §§ 324 ff Vorbem. 35; Lackner a.a.O. vor § 324 Rdn. 10; Dreher/Tröndle a.a.O. vor § 324 Rdn. 6 a; Horn in SK 4. Aufl. vor § 324 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88
    Zur Feststellung der Veränderung der Gewässereigenschaften hat in der Regel eine Gegenüberstellung stattzufinden zwischen dem Zustand des Gewässers vor und nach der Tathandlung (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ).

    Ob eine nicht unerhebliche objektive Verschlechterung der Beschaffenheit des Wassers vorliegt, hängt von Größe und Tiefe des Gewässers, der Wasserführung, der Fließgeschwindigkeit, der Menge und Gefährlichkeit der Schadstoffe sowie von der Vorbelastung des Gewässers ab (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ; OLG Karlsruhe, JR 1983, 339 ..).

    Nicht erforderlich ist, daß aufgrund der nachteiligen Veränderung Menschen, Tiere oder Pflanzen tatsächlich zu Schaden gekommen sind oder auch nur eine entsprechende konkrete Gefahr eingetreten ist; es genügt, daß die Verschlechterung Ä wie auch immer geartete Ä Nachteile zur Folge haben kann (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ; Sack, UmweltschutzstrafR, § 324 Rdnr. 28).

    Es kann bereits der Nachweis genügen, daß die eingeleiteten Flüssigkeiten schon aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung den Wasserhaushalt nachteilig beeinflussen können (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508 ; OLG Stuttgart, NJW 1977, 1408 ..).

  • OLG Köln, 17.05.1988 - Ss 121/88/102

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Verunreinigung eines Gewässers;

    Zur Feststellung der Veränderung der Gewässereigenschaften hat in der Regel eine Gegenüberstellung stattzufinden zwischen dem Zustand des Gewässers vor und nach der Tathandlung (OLG Frankfurt NStZ 1987, 508).

    Nicht erforderlich ist, daß aufgrund der nachteiligen Veränderung Menschen, Tiere oder Pflanzen tatsächlich zu Schaden gekommen sind oder auch nur eine entsprechende konkrete Gefahr eingetreten ist; es genügt, daß die Verschlechterung - wie auch immer geartete Nachteile zur Folge haben kann (OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508; Sack, Umweltschutzstrafrecht, § 324 Rdnr. 28).

    Wenn die Angeklagten - wie das Landgericht meint - insoweit "Überwachungsgaranten" waren, könnte es allerdings zweifelhaft sein, ob die Angeklagten als Täter verurteilt werden könnten oder ob eine Bestrafung nicht bloß als Teilnehmer einer Straftat in Betracht käme (vgl. Gramer in Schönke-Schröder, StGB, 23. Aufl., § 25 Rdnr. 4, § 324 Rdnr. 17; Steindorf in LK, 10. Aufl., § 324 Rdnr. 49; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ 1987, 508, 509).

    Grundsätzlich braucht allerdings jemand, dem bestimmte Pflichten übertragen sind, für die Erfüllung dieser Pflichten nur soweit einzustehen, als ihm konkret tatsächlich und rechtlich Entscheidungsmacht eingeräumt ist (vgl. Steindorf in LK, a.a.O., § 324 Rdnr. 45; OLG Frankfurt NStZ 1987, 508, 509).

  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im

    Die vorliegend vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung, die Erteilung einer materiell fehlerhaften Genehmigung durch einen Amtsträger führe - falls nicht ein Fall der Kollusion vorliege - zu dessen mittelbarer Täterschaft durch ein rechtmäßig handelndes Werkzeug (so u.a. auch Steindorf in: LK, a.a.O., § 324 Rdnr. 59 i.V.m. § 326 Rdnr. 59; Horn, NJW 1981, S. 1 ff. (3 f.); OLG Frankfurt, NJW 1987, S. 2753 ff. (2757)), ist plausibel begründet und kann auch unter Berücksichtigung der Gegenansicht (vgl. Schall, JUS 1993, S. 719 ff. (721); Papier, NJW 1988, S. 1113 ff. (1114); Immel, Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht, 1987, S. 144 ff. m.w.N.) nicht als sachfremd oder gar willkürlich bezeichnet werden.
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