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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86   

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BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86 (https://dejure.org/1987,62)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 9 C 53.86 (https://dejure.org/1987,62)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 (https://dejure.org/1987,62)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener Asylanspruch - Anerkennung als politisch Verfolgte - Widerlegbare Vermutung - Kinder

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Asylanerkennung von Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 1; GG Art. 16 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 304
  • NJW 1987, 2174 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 505
  • FamRZ 1987, 807 (Ls.)
  • DVBl 1987, 783
  • DÖV 1987, 597
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß bei minderjährigen Kindern eines politisch Verfolgten die Gefahr einer eigenen politischen Verfolgung besteht (im Anschluß an Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und 35).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Hiernach kann die familiäre Verbundenheit mit einem politisch Verfolgten allein nicht zu einer automatischen Anerkennung als politisch Verfolgter führen (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - a.a.O.).

    Der Senat verkennt die dadurch möglicherweise entstehenden praktischen Probleme nicht, die durch solche etwaigen Statusdifferenzen entstehen können; er hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]) darauf hingewiesen, daß die Lösung solcher etwaiger Statusdifferenzen dem Gesetzgeber überlassen bleibt (zur Frage eines abgeleiteten Personalstatus im Internationalen Privatrecht für Ehefrauen und Kinder politisch Verfolgter vgl. Sonnenberger, in Münchener Kommentar, Rn. 52 ff., 61 und 76 nach Art. 29 EGBGB Anhang II; Palandt-Heldrich, BGB, 45. Aufl. 1986, Anm. 1 zu Art. 12 GK in Anhang zu Art. 29 EGBGB).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - (jeweils a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß politische Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer Familie gekennzeichnet ist durch die oft übergreifende mittelbare Wirkung der Verfolgungsmaßnahme und den häufig alle Familienmitglieder einschließenden Verfolgungsgrund (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).

    Für den Ehegatten eines politisch Verfolgten besteht nach den Urteilen des Senats vom 2. Juli 1985 (a.a.O.) in Fortentwicklung der Entscheidung vom 27. April 1982 (a.a.O.) unter bestimmten Voraussetzungen eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß auch ihm selbst politische Verfolgung droht, sofern bereits in anderen Fällen asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Ehegatten politisch Verfolgter festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Diese Norm sichert nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; ihr kommt in mehrfacher Beziehung auch verfahrensrechtliche Bedeutung (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 63, 215 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]) mit verfassungsrechtlicher Relevanz (BVerfGE 56, 216 ; 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 697/77]) zu.

    Die verfahrensrechtliche Wirksamkeit des Asylrechts hängt - wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervorgehoben ist (BVerfGE 56, 216 ) - entscheidend davon ab, daß - sofern es sich nicht um einen unbeachtlichen Asylantrag gemäß §§ 7 Abs. 2 und 3, 10 Abs. 1 AsylVfG handelt - der Behauptung des Asylbewerbers nachgegangen wird, er werde in seiner Heimat verfolgt; dazu muß der vorgetragene Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewürdigt werden.

    Wenn der Inhalt eines - beachtlichen - Asylantrages dagegen völlig ungeprüft bliebe, würde dem Asylsuchenden in verfassungswidriger Weise von vornherein die Möglichkeit genommen, sich auf sein subjektives Recht auf Asyl zu berufen (BVerfGE 56, 216 ).

    Hinzukommt, daß der Gesetzgeber die Inanspruchnahme und Durchsetzung des grundrechtlich gewährleisteten Asylrechts durch das grundsätzlich vorgesehene zentrale Anerkennungsverfahren (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) besonders gesichert hat, so daß dem Asylbewerber das Beschreiten dieses verfahrensrechtlichen Weges zur Erlangung eines asylrechtlichen Schutzes mit Aussicht auf eine Sachentscheidung nicht verwehrt werden darf (BVerfGE 56, 216 ).

    Das im Regelfall vorgesehene Anerkennungsverfahren und die ihm obliegende Gewährleistung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 56, 216 [BVerfG 11.02.1981 - 1 BvR 303/78]), würden aber den Klägern vorenthalten werden, wenn sie auf ein von ihren Eltern abgeleitetes bloßes Aufenthaltsrecht nach dem Ausländergesetz verwiesen werden und eine sachliche Entscheidung ihres Asylantrages in absehbarer Zeit nicht erreichen könnten.

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß bei minderjährigen Kindern eines politisch Verfolgten die Gefahr einer eigenen politischen Verfolgung besteht (im Anschluß an Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und 35).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - (jeweils a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß politische Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer Familie gekennzeichnet ist durch die oft übergreifende mittelbare Wirkung der Verfolgungsmaßnahme und den häufig alle Familienmitglieder einschließenden Verfolgungsgrund (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).

    Für den Ehegatten eines politisch Verfolgten besteht nach den Urteilen des Senats vom 2. Juli 1985 (a.a.O.) in Fortentwicklung der Entscheidung vom 27. April 1982 (a.a.O.) unter bestimmten Voraussetzungen eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß auch ihm selbst politische Verfolgung droht, sofern bereits in anderen Fällen asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Ehegatten politisch Verfolgter festgestellt worden sind.

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 58.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Ausreisegründe - Nachweiserleichterung -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine (widerlegliche) Vermutung dafür, daß bei minderjährigen Kindern eines politisch Verfolgten die Gefahr einer eigenen politischen Verfolgung besteht (im Anschluß an Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und 35).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - und vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - (jeweils a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß politische Verfolgung von einzelnen Mitgliedern einer Familie gekennzeichnet ist durch die oft übergreifende mittelbare Wirkung der Verfolgungsmaßnahme und den häufig alle Familienmitglieder einschließenden Verfolgungsgrund (BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Das Grundgesetz hat damit das Asylrecht, über das Völkerrecht und das Recht anderer Staaten hinausgehend, als subjektives öffentliches Recht ausgestaltet, an das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gebunden sind (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Das Grundgesetz hat damit das Asylrecht, über das Völkerrecht und das Recht anderer Staaten hinausgehend, als subjektives öffentliches Recht ausgestaltet, an das Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gebunden sind (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Diese Norm sichert nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; ihr kommt in mehrfacher Beziehung auch verfahrensrechtliche Bedeutung (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 63, 215 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]) mit verfassungsrechtlicher Relevanz (BVerfGE 56, 216 ; 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 697/77]) zu.

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts steht das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dem politisch Verfolgten selbst zu, d.h. die Anerkennung eines Ausländers als Asylberechtigter setzt stets eigene Verfolgung voraus (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, 260; Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 und Urteile vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 und BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 und Nr. 35).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in dem vorgenannten - minderjährige Kinder betreffenden - Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 - (a.a.O.) bestätigt, daß Art. 6 GG weder allein noch im Zusammenhang mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ein Asylrecht von Familienangehörigen politisch Verfolgter gewährleistet; der Asylanspruch muß hiernach vielmehr in einer den Asylbewerber selbst betreffenden politischen Verfolgung begründet sein.

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Asylrechtlichen Schutz genießt vielmehr nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts derjenige - also auch ein minderjähriger - Ausländer, der aus politischen Gründen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner Freiheit ausgesetzt wäre oder - allgemein gesagt - politische Repressalien zu erwarten hätte und begründet befürchtet (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 54, 341 [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77]; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Diese Norm sichert nicht nur materiell das Asylrecht des politisch Verfolgten; ihr kommt in mehrfacher Beziehung auch verfahrensrechtliche Bedeutung (BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79]; 63, 215 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]) mit verfassungsrechtlicher Relevanz (BVerfGE 56, 216 ; 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 697/77]) zu.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
    Das ist dann der Fall, wenn dem nicht vorverfolgten Asylbewerber im Falle einer Rückkehr - sei sie auch unfreiwillig - in seinem Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer politischen Verfolgung droht, so daß es ihm nicht zuzumuten ist, dorthin zurückzukehren (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84]; Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83

    Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender -

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 B 108.85

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten -

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 -, BVerwGE 79, 244; Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304; Urteil vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34.

    BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = InfAuslR 1985, 274; Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 = InfAuslR 1987, 168; Urteil vom 27. Februar 1987 - 9 C 264.86 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 63, S. 13 (15 f.); Beschluss vom 15. Januar 1992 - 9 B 239.91 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 (313) = InfAuslR 1987, 168; Urteil vom 27. Februar 1987 - 9 C 264.86 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 63, S. 13 (16); Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 -, BVerwGE 79, 244 (247); Beschluss vom 8. Januar 1990 - 9 B 451.89 - Beschluss vom 8. Januar 1990 - 9 B 476.89 - Beschluss vom 15. Januar 1992 - 9 B 239.91 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 -, BVerwGE 79, 244; Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304; Urteil vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34. In der Türkei ist es selbstverständlicher Bestandteil polizeilicher Ermittlungstaktik, daß nahe Angehörige bestimmter politisch Verfolgter von den Sicherheitskräften in der Wohnung überfallen, nach Durchsuchung - häufig auch des Arbeitsplatzes - zur Wache genommen und unter Folter verhört werden.

    BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1985 - 9 C 35.84 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = InfAuslR 1985, 274; Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 = InfAuslR 1987, 168; Urteil vom 27. Februar 1987 - 9 C 264.86 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 63, S. 13 (15 f.); Beschluß vom 15. Januar 1992 - 9 B 239.91 -.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 53.86 -, BVerwGE 75, 304 (313) = InfAuslR 1987, 168; Urteil vom 27. Februar 1987 - 9 C 264.86 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 63, S. 13 (16); Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 28.86 -, BVerwGE 79, 244 (247); Beschluß vom 8. Januar 1990 - 9 B 451.89 - Beschluß vom 8. Januar 1990 - 9 B 476.89 - Beschluß vom 15. Januar 1992 - 9 B 239.91 -.

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Zutreffend ist die Ausgangsüberlegung des Oberverwaltungsgerichts, daß derjenige, der den Erlaß eines begünstigenden Verwaltungsaktes beantragt, ein Interesse an der begehrten behördlichen Entscheidung haben muß (BVerwGE 75, 304 (307) [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]; 42, 115 [BVerwG 23.03.1973 - IV C 2/72]; vgl. auch BVerwGE 20, 124).

    Im Rechtsstreit erfüllt das Rechtsschutzinteresse oder Rechtsschutzbedürfnis die Funktion des Sachbescheidungsinteresses im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwGE 75, 304).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,236
BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84 (https://dejure.org/1987,236)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1987 - 1 C 29.84 (https://dejure.org/1987,236)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1987 - 1 C 29.84 (https://dejure.org/1987,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland - Entwicklungspolitische Interessen des Staates bei Einbürgerung von Angehörigen der Entwicklungsländer nach Ausbildung im Bundesgebiet - ...

  • rechtsportal.de

    RuStAG § 9 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 164
  • NJW 1987, 2174
  • NVwZ 1987, 809 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 1028
  • DVBl 1987, 793
  • DÖV 1987, 918
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Gegenüber diesem Ziel brauchen erhebliche staatliche Belange nicht zurückzustehen (vgl. BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Das Gesetz mißt diesem Schutz von Ehe und Familie auch nicht etwa nur geringes Gewicht bei, wie daraus folgt, daß es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Ermächtigung räumt danach einen grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch ein (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Mit Blick auf das dargelegte öffentliche Interesse wird durch das kraft Verfassungsrechts bestehende Aufenthaltsrecht die eheliche und familiäre Einheit in angemessener und zumutbarer Weise gewährleistet (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen besteht zwischen der vorstehend entwickelten und der im Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177) vertretenen Auffassung kein Widerspruch.

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Insoweit gilt hier das entsprechend, was nach übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts für die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG anerkannt ist (vgl. BVerfGE 49, 168 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

    Zugleich entspricht diese Auslegung der ähnlicher Klauseln auf anderen Rechtsgebieten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 68, 311 [BVerwG 19.01.1984 - 3 C 88/82]).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Dies ist der Fall, weil die Einbürgerung des Klägers nach § 3 Satz 1 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I S. 85) der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - NJW 1987, 856).

    Solche Gebote erfordern eine einzelfallbezogene Abwägung widerstreitender Belange und lassen die Ablehnung der Einbürgerung nur zu, wenn überwiegende staatliche Belange entgegenstehen (BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]; Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Letzteres beurteilte sich, wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend angenommen hat, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]).

    Das folgt aus dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, das den Partnern einer gemischt-nationalen Ehe gewährleistet, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, wenn nicht ausnahmsweise der Aufenthalt des ausländischen Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen nicht (mehr) hinnehmbar ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 ; 65, 174 ; vgl. auch Nr. 4 a zu § 2 AuslVwV i.d.F. vom 10. Mai 1977, GMBl. S. 202).

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Eine Verurteilung des Beklagten zur Vornahme der Einbürgerung "ersetzt" ihre Zustimmung (BVerwGE 67, 173 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Zugleich entspricht diese Auslegung der ähnlicher Klauseln auf anderen Rechtsgebieten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 68, 311 [BVerwG 19.01.1984 - 3 C 88/82]).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Solche Gebote erfordern eine einzelfallbezogene Abwägung widerstreitender Belange und lassen die Ablehnung der Einbürgerung nur zu, wenn überwiegende staatliche Belange entgegenstehen (BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]; Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Das folgt aus dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, das den Partnern einer gemischt-nationalen Ehe gewährleistet, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, wenn nicht ausnahmsweise der Aufenthalt des ausländischen Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen nicht (mehr) hinnehmbar ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 ; 65, 174 ; vgl. auch Nr. 4 a zu § 2 AuslVwV i.d.F. vom 10. Mai 1977, GMBl. S. 202).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84
    Das folgt aus dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, das den Partnern einer gemischt-nationalen Ehe gewährleistet, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, wenn nicht ausnahmsweise der Aufenthalt des ausländischen Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen nicht (mehr) hinnehmbar ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 ; 65, 174 ; vgl. auch Nr. 4 a zu § 2 AuslVwV i.d.F. vom 10. Mai 1977, GMBl. S. 202).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1981 - 1 S 1963/80

    Einbürgerung; Rückzahlung von staatlichen Förderungsmitteln

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1984 - 1 S 1800/83

    Einbürgerung ehemaliger Stipendiaten aus Entwicklungsländern

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil

  • BVerwG, 12.10.1982 - 1 C 57.76

    Verbot der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Beeinträchtigung der

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Zur Bedeutung entwicklungspolitischer Belange bei der Ermessenseinbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten (im Anschluß an BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

    Der Kläger bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (BVerwGE 77, 164 = DVBl. 1987, 793) und führt aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in dieser Entscheidung eine derartige Verfestigung der Lebensverhältnisse eines Einbürgerungsbewerbers für einen Sachverhalt bejaht, der mit dem vorliegenden "nahezu vollständig vergleichbar" sei.

    Zum anderen rügt die Beschwerde mit dem erwähnten Vorbringen lediglich, das Berufungsgericht habe auf die Gegebenheiten des vorliegenden Falles den im Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (a.a.O.) zu § 9 RuStAG aufgestellten Rechtssatz unzutreffend angewendet, nach dem das Ziel, den Entwicklungsländern (potentielle) Fach- und Führungskräfte nicht zu entziehen, der Einbürgerung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers auch nach einer - wie im Falle des Klägers - in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der Entwicklungspolitik durchgeführten und mit deutschen öffentlichen Mitteln finanziell geförderten Aus- oder Fortbildung regelmäßig nicht mehr als erheblicher Belang der Bundesrepublik Deutschland entgegensteht, wenn sich nach langem Aufenthalt die Lebensverhältnisse des Ausländers hier so verfestigt haben, daß eine Rückkehr in seine Heimat oder ein anderes Entwicklungsland gänzlich unwahrscheinlich geworden ist.

    Die Rüge des Klägers, die Berufungsentscheidung weiche ferner dadurch von dem Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - (a.a.O.) ab, daß "sie einseitig den Vorrang entwicklungspolitischer Interessen des Staates im Rahmen der Einbürgerung berücksichtigt" (Beschwerdeschrift S. 5), genügt den Voraussetzungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO für die Bezeichnung einer Divergenz ebenfalls nicht.

    Die Beschwerde macht auch in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich, daß und inwiefern das Berufungsgericht von einem in dem Urteil vom 31. März 1907 - BVerwG 1 C 29.84 - (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz mit einem seine Entscheidung tragenden widersprechenden Rechtssatz abgewichen ist.

    Damit kann indes die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache nicht den genannten Anforderungen gemäß aufgezeigt werden, übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Einwirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie auf die Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8 und 9 RuStAG bereits Stellung genommen (vgl. BVerwGE 67, 177; 77, 164) [BVerwG 25.03.1987 - 6 C 53/84].

  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

    Sie bezweckt eine Stärkung der Einheit und des Zusammenhalts in Ehe und Familie und soll so zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG beitragen (hierzu und zum Nachfolgenden BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, BVerwGE 77, 164 = NJW 1987, 2174 = InfAuslR 1987, 289 = NVwZ 1987, 809 = Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5).

    Das Gesetz misst diesem Schutz von Ehe und Familie auch nicht etwa nur geringes Gewicht bei, was daraus folgt, dass es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

    Er umfasst alle öffentlichen Interessen, die bei der Entscheidung über eine Einbürgerung - in Richtung auf ihre Ablehnung - irgendwie rechtserheblich sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

    Solche Gebote erfordern eine einzelfallbezogene Abwägung widerstreitender Belange und lassen die Ablehnung der Einbürgerung nur zu, wenn überwiegende staatliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O. m. zahlr. w. N.) Die Ausschlussklausel hindert folglich die Einbürgerung nur, wenn ihr Belange entgegenstehen, die gegenüber dem erstrebten Schutz von Ehe und Familie nach den Umständen des Falles Vorrang beanspruchen.

    Der einschlägige Belang ist in seiner jeweiligen konkreten Erscheinung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

    Die Ermächtigung räumt danach einen grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch ein (vgl. BVerwG, Urt. vom 31.03.1987 a.a.O.).

    Der grundsätzliche Einbürgerungsanspruch nach § 9 Abs. 1 StAG a. F. ist in besonderem Maße für Fälle bestimmt, in denen - wie hier -aufgrund langjähriger Verfestigung der Lebensverhältnisse zu erwarten ist, dass der Bewerber auf Dauer mit seiner Familie im Bundesgebiet leben wird (BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. vor allem BVerwGE 77, 164) sind entwicklungspolitische Interessen des Staates Belange, die einer Einbürgerung nach § 9 RuStAG entgegenstehen können.

    Eine Verfestigung der Lebensverhältnisse setzt dabei einen langen Aufenthalt, die Bewährung der Ehe, ein fortgeschrittenes Lebensalter und eine feste berufliche Position voraus (vgl. BVerwGE 77, 164 ).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Zur Einbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten, die zu Zwecken der Entwicklungshilfe im Bundesgebiet eine Aus- oder Weiterbildung erhalten und dabei aus öffentlichen Mitteln Stipendien bezogen haben (wie Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 -).

    Die Voraussetzungen der Ausschlußklausel des § 9 RuStAG, deren Gültigkeit - wie der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 im Urteil vom heutigen Tage näher dargelegt hat - keinen rechtlichen Bedenken begegnet, hat das Berufungsgericht zu Recht verneint.

    Das hat der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 im einzelnen ausgeführt.

    Diese Beurteilung widerspricht nicht dem Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177), das - wie der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 dargelegt hat - einen tatsächlich und rechtlich anders liegenden Fall betrifft.

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Es müssen demnach besondere Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung nach Sinn und Zweck des Gesetzes unangemessen erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4 = NVwZ 1984, 111 und vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 1985 - BVerwG 1 CB 141.84 - InfAuslR 1986, 7).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Ein solcher Antrag wäre auch nicht statthaft, denn ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens kann nicht auf die Feststellung gerichtet werden, aus welchem Grund die Ablehnung des beantragten Verwaltungsakts rechtswidrig gewesen ist (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164 ff. = Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 = juris Rn. 26).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Der Kläger durfte zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 S. 4).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine erledigte Verpflichtungsklage entsprechend anzuwenden (Urteil vom 23. November 1967 - BVerwG 1 C 30.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 47; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84; Urteil vom 12. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 57.76 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 20; Urteil vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 129; Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 25.85 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 154; Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5).

    Der Übergang von der Verpflichtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist keine Klageänderung, da der Klagegrund gegenüber dem ursprünglichen Verpflichtungsbegehren nur beschränkt, aber nicht geändert wird (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 ZPO; vgl. Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 139.65 - DVBl. 1970, 281; Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 155; Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - a.a.O.).

    Für das Feststellungsinteresse genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (Urteil vom 12. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 57.76 - a.a.O.; Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von

    Der Kläger bat um Überprüfung und erhielt daraufhin die Mitteilung, daß die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1987 (BVerwG 1 C 29.84) Einbürgerungen nach § 9 RuStAG betreffe, während er nach § 8 RuStAG eingebürgert worden sei.

    Mit "den zur Zeit anhängigen Revisionsverfahren" waren aus der Sicht April 1987 die vom Verwaltungsgericht genannten Revisionsverfahren BVerwG 1 C 29.84, 32.84 und 26.86 sowie zusätzlich die Verfahren BVerwG 1 C 30.84, 31.84 und 41.84 gemeint.

    Das Gericht hat vielmehr in allen sechs Verfahren durch Urteile vom 31. März 1987 entschieden, daß es rechtswidrig war, die Einbürgerung von einer solchen Regelung abhängig zu machen (BVerwG, Urteile vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84, 32.84 und 26.86 - ; die Urteile in den Verfahren BVerwG 1 C 30.84, 31.84 und 41.84 sind als Parallelsachen zu BVerwG 1 C 29.84 nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung -

  • OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bf III 32/89

    Einbürgerung; Ermessen; Ehegatte; Anspruch auf Einbürgerung; Staatsangehörigkeit

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 B 147.87

    Ausländer - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Stipendium - Rückzahlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 2725/13

    Nachträgliche Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Betrieb einer

  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung

  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05

    Abgrabung von Kies und Sand unter dauerhafter Freilegung des Grundwassers als

  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung -

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 28.88

    Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger auf Grund der allgemeinen Ermächtigung

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 B 131.93

    Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung eines aus seiner

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07

    Fehlende Erläuterung der in Betracht kommenden Ansprüche im Rahmen eines

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 41/99 R

    Facharzt für Frauenheilkunde - Facharzt für Geburtshilfe - Vertragsärztliche

  • VG Stuttgart, 02.11.2010 - 11 K 437/09

    Zur Frage, welche Aufenthaltserlaubnis für die Erfüllung der Dreijahresfrist nach

  • BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88

    Ausländer - Ausbildungsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Deutsch-Iranisches

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachens der Einbürgerung von der Aufgabe der

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 35.97

    Asylverfahrensrecht - Rechtsfolgen einer auf Erteilung einer Duldung gerichtete

  • VG Köln, 11.04.2018 - 21 K 5560/16
  • VG Köln, 01.08.2012 - 19 K 6754/11

    Substantiierter Nachweis von Krankheitsgründen bei der Versagung der Zustimmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1997 - 25 A 977/94

    Einbürgerung; Bezirksregierung; Zuständigkeit; Kreisordnungsbehörde

  • VG Stuttgart, 14.11.2017 - 11 K 7574/17

    Einbürgerung eines Ausländers wegen Ehe mit einer Deutschen; eheliche

  • BVerwG, 21.10.1997 - 5 B 79.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme verfestigter

  • VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande

  • VG Minden, 07.09.2005 - 11 K 5140/03

    Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes;

  • VG Berlin, 18.08.1998 - 23 A 56.96

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung eines

  • VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03

    Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht

  • BVerwG, 10.12.1996 - 5 B 223.95

    Anforderungen an die Beibringungspflicht eines Einbürgerungsbewerbers der seine

  • VG Köln, 12.06.2020 - 14 K 5502/19
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2018 - 9 K 3965/16

    Bauantrag Zurückweisung Soll-Vorschrift

  • VG München, 20.10.2011 - M 10 K 11.1108

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr (verneint);

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4276
BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86 (https://dejure.org/1986,4276)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1986 - 9 B 150.86 (https://dejure.org/1986,4276)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1986 - 9 B 150.86 (https://dejure.org/1986,4276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anerkennung in Frankreich - Bindungswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2174 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 42.67

    Teilhabe des Ehegatten am Flüchtlingsstatus des anderen - Gewährung von Asylrecht

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Die Anerkennung einer Person als politisch Verfolgter in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Konvention (hier: Frankreich) hat keine Bindungswirkungen für Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland (im Anschluß an BVerwGE 38, 87).

    Der für das Asylrecht früher zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits im Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 42.67 - (BVerwGE 38, 87) entschieden, daß ein in Frankreich gewährtes politisches Asyl dem Ehepartner des Asylberechtigten eine (automatische) Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland nicht vermitteln kann.

    Die in dem Urteil vom 29. April 1971 (a.a.O.) enthaltene Rechtsauffassung zur lediglich nationalen Wirkung einer Asylanerkennung gilt daher auch nach dem Asylverfahrensgesetz fort.

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des erkennenden Senates vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34 = InfAuslR 1985, 274) ab.
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Er hat ferner ausgeführt, daß die Ausgestaltung des Asylstatus als ein im wesentlichen nationaler Status zu verstehen ist, und durch das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619), - Genfer Konvention - ein in allen Konventionsstaaten wirksamer internationaler Flüchtlings- und Asylantenstatus, wie sich aus Art. 12 Abs. 1, 26 und 34 der Genfer Konvention ergibt, nicht geschaffen worden ist, so daß die frühere Regelung des § 44 AuslG deshalb auch nicht im Widerspruch mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht (vgl. auch BVerfGE 52, 391 [BVerfG 14.11.1979 - 1 BvR 654/79] zur - grundsätzlich verneinten - Frage, inwieweit die Anerkennung als politischer Flüchtling durch einen anderen Staat der Genfer Konvention eine rechtliche Bindung deutscher Stellen im Auslieferungsverfahren bewirkt).
  • BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf die Zustellung oder Zusendung von

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
  • BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
  • BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74

    Notwendigkeit der fristgemäßen Anfechtung der Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
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