Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 29.04.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85   

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https://dejure.org/1986,1157
BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 7 B 141.85 (https://dejure.org/1986,1157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1096
  • NVwZ 1987, 411 (Ls.)
  • DÖV 1986, 928
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Diese Schutzfunktion des § 45 Abs. 1 StVO hat der Senat in seinem kürzlich ergangenen Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - nochmals klargestellt.
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85
    Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen - also auch die Einrichtung einer verkehrsregelnden Lichtzeichenanlage (§§ 37, 43 Abs. 1 StVO) - anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 - und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Solche Individualinteressen sind von der Rechtsprechung etwa bei der Einrichtung einer Bedarfsampel zum Zwecke des sicheren Viehtriebs (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141.85, juris), zum Schutz der Straßenanwohner vor Verkehrslärm (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 juris), bei Behinderung der Garagenbenutzung durch parkende Autos (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C48.69, juris) oder bei Maßnahmen vor dem Haus eines Rollstuhlfahrers (OVG Saarland, Beschl. v. 25.01.2002 - 9 Q 49/01, juris Rn. 6 ff.) anerkannt worden.
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch den Eigenrechten desjenigen, von dem die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1986 - 7 B 141/85 -, juris Rn. 3; Will, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 45 Rn. 28).
  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem eigenen Recht desjenigen, vom den die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 6 f., juris; vgl. a. bereits BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1986 - 7 B 141/85 - Rn. 3, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 V 76/84 - Rn. 10, juris).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.04.1986 - 9 OE 23/83   

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https://dejure.org/1986,3424
VGH Hessen, 29.04.1986 - 9 OE 23/83 (https://dejure.org/1986,3424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.1986 - 9 OE 23/83 (https://dejure.org/1986,3424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 1986 - 9 OE 23/83 (https://dejure.org/1986,3424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1096
  • NVwZ 1987, 444 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 1099
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 31/17

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt aufgrund der Tätigkeit

    Ein Verstoß gegen die genannten Bestimmungen führt daher nicht zur Fehlerhaftigkeit des Vorverfahrens (VGH Kassel, NJW 1987, 1096, 1097; NVwZ-RR 2002, 318; VG Wiesbaden, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 564/14.WI, juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 30.10.1990 - 11 UE 3005/89

    Zur Berichtigung des Melderegisters und zur Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde

    Da die Rechtmäßigkeit des Vorverfahrens nach der abschließenden Regelung in der VwGO zu beurteilen ist, führt ein Verstoß gegen die §§ 6 bis 9 Hessisches Ausführungsgesetz zur VwGO nicht zur Fehlerhaftigkeit des Widerspruchsbescheides (vgl. Hess. VGH, NJW 1987, 1096 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 10 E 2754/04

    Wohngeld; Studentin; Loslösung vom Elternhaus

    Der Hess. VGH hat in seinem Urteil vom 19.04.1986 - Az.: 9 OE 23/83 entschieden, dass weder das Lebensalter noch eine lange Studienzeit ausreichende Beweiszeichen für eine bereits erfolgte Loslösung vom Familienhaushalt seien.
  • VG Wiesbaden, 09.10.2007 - 6 E 923/07

    Wohngeld für Auszubildende und Auszug aus elterlichem Haushalt

    Soweit in der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang Beträge miteinander verglichen werden, scheint dies jeweils vor dem Hintergrund zu geschehen, dass eine überwiegende Unterstützung eine solche von mehr als 50 % sein muss (vgl. VGH Kassel, NJW 1987, S. 1096; VG Gießen, NJW 2000, S. 3368; besonders deutlich VG München, Urteil vom 31.05.2001 - M 22 K 00.4613 - Juris, "685,71 DM zu 690,-- DM").
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2003 - 10 E 836/02

    Feststellung der "Loslösung" vom Elternhaus bei Entscheidung über

    Schließlich sind weder das Lebensalter noch die lange Studienzeit ausreichende Beweisanzeichen für eine bereits erfolgte Loslösung vom Familienhaushalt (vgl. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.04.1986 - Az.: 9 OE 23/83).
  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2002 - 10 E 4664/00
    Dagegen lässt sich auch nicht erfolgreich die von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des HessVGH vom 29.04.1986 (9 OE 23/83) vertretene Auffassung ins Feld führen, dass Hochschulabsolventen nach dem Studium wieder ins Elternhaus zurückkehren könnten.
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