Weitere Entscheidungen unten: BAG, 24.06.1986 | BSG, 14.08.1986 | LAG Hamm, 25.02.1987

Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85   

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BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85 (https://dejure.org/1986,982)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1986 - 1 ABR 35/85 (https://dejure.org/1986,982)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 (https://dejure.org/1986,982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung - Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Werksausweis - Ausweisinhaber - Aussperrung von Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 36
  • NJW 1987, 1358 (Ls.)
  • MDR 1987, 523
  • NZA 1987, 355
  • BB 1987, 683
  • DB 1987, 791
  • JR 1987, 308
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85
    Das ist eine Frage der Zulässigkeit oder Begründetheit des Antrags, nicht aber eine solche der Rechtsmittelbefugnis (vgl. Beschluß des Senats vom 25. August 1981, BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979).
  • BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82

    Aussperrung in der Druckindustrie 1978

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch davon auszugehen, daß künftige Aussperrungen nicht schlechthin unzulässig sein werden (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 12. März 1985, BAGE 48, 195 = AP Nr. 84 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Regelungen über das Betreten und Verlassen des Betriebs betreffen regelmäßig das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten (BAG 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 - BAGE 54, 36, 44 f. = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 64, zu B II 3 der Gründe; 21. August 1990 - 1 AZR 567/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 16, zu II 1 a der Gründe; vgl. aber auch 10. April 1984 - 1 ABR 69/82 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 2 TaBV 5/16

    Personalplanung - Umfang des Unterrichtungsanspruchs - Zuständigkeit des

    Auch der erst in der Beschwerdeinstanz einem anhängigen Verfahren beigetretene Gesamtbetriebsrat kann eigene Sachanträge stellen (BAG 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 - Rn. 45 juris).
  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 6/94

    Technische Überwachung einer Arbeitnehmergruppe

    Bei dessen weiterer Anwendung kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht noch ausüben (z. B. BAGE 51, 143, 146 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu A II der Gründe).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht auf die Besonderheiten des Gruppenakkords abgestellt habe, sei ihm entgegenzuhalten, daß der Druck unabhängig von der Art der Überwachung durch das Akkordsystem bedingt sei (Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 109 d; Buchner, BB 1987, 1942, 1945; Kraft, Anm. zu AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung), das seinerseits nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG der Mitbestimmung unterliege und daher nicht auch noch zur Begründung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG herangezogen werden könne (Ehmann, SAE 1986, 255, 256; ders., ZfA 1986, 357, 381).

    Entgegen der in der Rechtsbeschwerdebegründung von der Arbeitgeberin vertretenen Auffassung besteht insoweit keine Divergenz zu dem zitierten Senatsbeschluß (BAGE 51, 143, 149 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe).

    Bei größeren Gruppen hat der Betriebsrat dagegen kein Mitbestimmungsrecht (BAGE 51, 143, 147 ff. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94

    Mitbestimmung bei Zeitmessungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (so BAGE 46, 367, 375 f. = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B IV der Gründe; BAGE 51, 143, 149 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b der Gründe) liegt die Gefährdung des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer durch eine technisierte Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten zum einen darin, daß auf diese Weise eine ungleich größere Anzahl von Daten erhoben werden kann als bei der Überwachung durch Menschen, und daß dies praktisch ununterbrochen geschehen kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    Danach kann es einer Betriebspartei auch verwehrt sein, sich auf die Rechtsunwirksamkeit bestimmter Vorgänge zu berufen, wenn sich das Berufen im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig darstellt (vgl. BAG vom 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 -, AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Rz. 50 zitiert nach juris; vom 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 -, AP Nr. 49 zu § 15 KSchG 1969 Rz. 52 ff. zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    aa) Tritt eine in erster Instanz im Beschlussverfahren nicht beteiligte Person oder Stelle erst in der Beschwerdeinstanz dem Verfahren als Antragsteller bei, liegt darin eine (subjektive) Antragsänderung (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - zu B II 2 b der Gründe; 16. Dezember 1986 - 1 ABR 35/85 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 54, 36) , deren Zulässigkeit sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO bestimmt (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 36 f. mwN) .
  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 439/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplanes

    Der Betriebsrat des Unternehmens, das zusammen mit anderen Unternehmen betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse (Gruppenunterstützungskasse) gewährt, hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen über das Abstimmungsverhalten des Unternehmens bei Beschlüssen der Organe dieser Gruppenunterstützungskasse in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplans (Bestätigung von BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

    In einem hierüber geführten Rechtsstreit verwies der Senat durch Urteil vom 22. April 1986 (3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) die Sache an die Vorinstanz zurück.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 22. April 1986 (3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387 [BAG 22.04.1986 - 3 AZR 100/83] = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) bereits entschieden hat, besteht bei der Änderung von Leistungsrichtlinien einer Unterstützungskasse auch dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Kasse von mehreren Trägerunternehmen unterhalten und betrieben wird (Gruppenunterstützungskasse).

    Es steht den Betriebsräten oder Gesamtbetriebsräten in den einzelnen Trägerunternehmen zu (zustimmend Blomeyer in Anmerkung zum Urteil vom 22. April 1986, SAE 1986, 306 ff.; Schulin in Anmerkung zu BAG AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; a.A. Otto, Anmerkung zu BAG AR-Blattei Betriebliche Altersversorgung Entscheidung 180).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Mithin ist § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG anzuwenden (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung Richardi = SAE 1976, 37 mit Anm. Kraft; 31, 11, 14 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe, mit Anm. Hanau; 51, 387, 392 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu B II 1 der Gründe, mit Anm. Schulin = SAE 1986, 303 mit Anm. Blomeyer; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 87 Rz 92, 93; GK-Wiese, BetrVG, 3. Bearb., Stand: Oktober 1982, § 87 Rz 251, 253; Dieterich, NZA 1984, 273, 275).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    So ist anerkannt, daß ein Mitbestimmungsrecht auch bei Leistungen besteht, über die der Arbeitgeber deshalb, weil sie von einer gemeinsamen Einrichtung mehrerer Unternehmen erbracht werden, nur gemeinsam mit Dritten bestimmen kann (BAGE 51, 387, 393 = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu B II 2 der Gründe; BAGE 31, 11, 17 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 a der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 209; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz 254; GK-BetrVG/Wiese, 5. Aufl., § 87 Rz 597, 644; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 667 f.).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu I 2 b der Gründe; BAGE 51, 387, 390 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu A der Gründe; BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

  • LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 348/88

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer Abgeordnetenpensionen auf

  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 BV 29/11

    Betriebsratsseminar zum Thema "burn out"

  • ArbG Hannover, 25.04.2013 - 3 BV 10/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für Regelungen zum Ausgleich von Belastungen

  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 24.10.2002 - 5 TaBV 83/02

    Geltung von Mitbestimmungsrechten beim Einsatz von Servicemitarbeitern in

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 5 TaBV 15/13

    Mitbestimmungsrecht bei Leiharbeit betreffend Schutzkleidung

  • ArbG Siegburg, 16.01.2019 - 3 BV 24/18
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2000 - 18 Ca 4036/00

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 398/87

    Betriebliche Altersversorgung: teilweise Anrechnung einer Abgeordnetenpension

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 7/97
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 103/98
  • LAG Hessen, 04.08.1987 - 5 TaBVGa 82/87

    Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung des Betriebsrats auf Unterlassung

  • LAG Hessen, 24.10.1989 - 5 TaBVGa 155/89
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.07.2007 - KGH.EKD II-0124/N24
  • ArbG Würzburg, 14.11.1995 - 9 BV 13/95

    Rechtmäßigkeit der Aushängung von Informationen über Krankheitstage von

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Rechtsprechung
   BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2198
BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85 (https://dejure.org/1986,2198)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1986 - 3 AZR 1/85 (https://dejure.org/1986,2198)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 (https://dejure.org/1986,2198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei Kündigung eines Heimarbeiters - Keine Berücksichtigung der vor Vollendung des 35. Lebensjahres erreichten Beschäftigungszeiten - Keine Anwendbarkeit der Rewägungen zur Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten - Kein Verstoß ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 238
  • NJW 1987, 1358 (Ls.)
  • NZA 1987, 275
  • BB 1987, 477
  • JR 1987, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Durch Beschluß vom 16. November 1982 (- 1 BvL 16/75 und 36/79 - BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen (§ 622 Abs. 2 Satz 1 BGB), während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden (§ 2 AnKSchG).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Dem gesetzgeberischen Gestaltungsraum seien dort engere Grenzen gezogen, wo Regelungen sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Tätigkeit auswirkten (BVerfGE 37, 342, 353 f.).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes sei der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348, 357 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]; 60, 123, 134; 6, 84, 91; 25, 269, 292).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage -

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Das gilt sogar für die Entgeltssicherung bei gekündigtem Heimarbeitsverhältnis (BAG 44, 124, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 29 HAG, zu I 3a) der Gründe und Maus/Schmidt, aaO, Anhang nach § 19 Rz 11).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß Unterschiede zwischen Heimarbeitern und Arbeitnehmern bestehen; es hat darauf hingewiesen, daß die Rechtsentwicklung zwar dahin geht, die Heimarbeiter den Arbeitnehmern anzugleichen (BAG 3, 23, 26 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; 4, 262, 266 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; 44, 124, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 29 HAG, zu I 3a der Gründe), daß jedoch nach der derzeitigen Rechtslage keine Übereinstimmung erreicht ist.
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

    Auszug aus BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 1/85
    Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, der allgemeine Gleichheitssatz sei dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt werde, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 58, 369, 373 f.; 60, 123, 133 f.; 60, 329, 346).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Eine entsprechende Anwendung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95, 240 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 44); insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz sie gebietet (vgl. BAG 12. November 1992 - 8 AZR 157/92 - BAGE 71, 355 = AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 6; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33; 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP HAG § 29 Nr. 2; 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - AP BGB § 613 a Nr. 178 = EzA BGB § 613 a Nr. 165).
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 218/97

    Heimarbeitsverhältnis und Betriebsübergang

    Eine entsprechende Anwendung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint, insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz sie gebietet (vgl. BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 157/92 - BAGE 71, 355 = AP Nr. 6 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BAG Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP Nr. 33 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP Nr. 2 zu § 29 HAG).

    Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Heimarbeitern in der früheren Regelung, wonach bei Heimarbeitern die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 35. Lebensjahres für die Berechnung der Kündigungsfristen unerheblich waren, hat das Bundesarbeitsgericht bereits als verfassungskonform beurteilt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP Nr. 2 zu § 29 HAG).

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Rechtsprechung
   BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85   

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https://dejure.org/1986,7198
BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85 (https://dejure.org/1986,7198)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1986 - 2 RU 69/85 (https://dejure.org/1986,7198)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1986 - 2 RU 69/85 (https://dejure.org/1986,7198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsschrift - Angabe des angefochtenen Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1358
  • NJW 1987, 1360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85

    Berufung - Schriftform - Berufungsschrift

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Vielmehr gehören Angaben über die Person des Rechtsmittelgegners zu den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Rechtsmitteleinlegung, welche der Schriftform bedürfen und folglich durch gerichtsseitig durchgeführte Ermittlungen und Vermerke nicht ersetzt werden können (BGH VersR 1985, 1092, 1093).

    Auch das BAG (AP Nrn 28 und 43 zu 3 518 ZPO) hat eigenes Wissen des Gerichts nur hinsichtlich der Anschrift des vom Rechtsmittelkläger genannten Rechtsmittelbeklagten - dessen Person somit, anders als hier, in der Revisionsschrift bezeichnet war - ausreichen lassen (3 BGH VersR 1985, 1092, 1093).

  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Nach dem Grundgedanken der Vorschrift ist diesem gesetzlichen Erfordernis nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift - hier: den Telegrammen der Beklagten vom 16. und 18. Dezember 1985 - und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen ua sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (hierzu BGHZ 65, 11", 115; BGH VersR 1970, 1133; 1971, 763; 1977, 1101; 1985, 570; Buchholz, BVerwG Nr. 12 zu 5 82 VerwGO; BASE 21, 368, 370; BAG AP Nrn 28, 31, "3 zu 5 518 ZPO und Nr. 65 zu S 233 ZPO).

    Die Einhaltung dieser an den Inhalt von Rechtsmittelschriften zu stellenden Anforderungen dient sowohl den Interessen des Rechtsmittelgerichts als auch denen des Rechtsmittelgegners an einem geregelten und damit der Rechtssicherheit dienenden Verfahren (3 zuletzt BGH VersR 1985, 570 mwN).

  • BFH, 01.10.1980 - II R 37/78

    Ausbau einer öffentlichen Straße - Grundstückserwerb - Nachversteuerungsfrist -

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Dabei übersieht die Beklagte, daß sich die Klarheit und Bestimmtheit der Revisionsschrift aus ihr selbst - ggfs zusammen mit rechtzeitig eingehenden Akten und Urkunden (BSGE 50, 59, 60; BAGE 22, 156, 158; BAG AP Nr. 28 zu 5 518 ZPO; APNr ? zu EUR 553 ZPO; BFHE 120, 3u1, 3u2; 131, 527, 529; BGH VersR 198", 1093; VersR 1980, 1027) ergeben -.
  • BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69

    Urteilsverfahren - Beschlußverfahren - Betriebsratsmitglied - Aufwandsersatz -

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Dabei übersieht die Beklagte, daß sich die Klarheit und Bestimmtheit der Revisionsschrift aus ihr selbst - ggfs zusammen mit rechtzeitig eingehenden Akten und Urkunden (BSGE 50, 59, 60; BAGE 22, 156, 158; BAG AP Nr. 28 zu 5 518 ZPO; APNr ? zu EUR 553 ZPO; BFHE 120, 3u1, 3u2; 131, 527, 529; BGH VersR 198", 1093; VersR 1980, 1027) ergeben -.
  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZB 30/77

    Erforderlichkeit der ordnungsgemäßen Einlegung einer Berufung unter Angabe der

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Nach dem Grundgedanken der Vorschrift ist diesem gesetzlichen Erfordernis nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift - hier: den Telegrammen der Beklagten vom 16. und 18. Dezember 1985 - und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen ua sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (hierzu BGHZ 65, 11", 115; BGH VersR 1970, 1133; 1971, 763; 1977, 1101; 1985, 570; Buchholz, BVerwG Nr. 12 zu 5 82 VerwGO; BASE 21, 368, 370; BAG AP Nrn 28, 31, "3 zu 5 518 ZPO und Nr. 65 zu S 233 ZPO).
  • BGH, 27.04.1971 - IV ZR 11/69

    Revisionseinlegung - Richtige Klägerbezeichnung - Feststellung der Partei -

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Nach dem Grundgedanken der Vorschrift ist diesem gesetzlichen Erfordernis nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift - hier: den Telegrammen der Beklagten vom 16. und 18. Dezember 1985 - und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen ua sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (hierzu BGHZ 65, 11", 115; BGH VersR 1970, 1133; 1971, 763; 1977, 1101; 1985, 570; Buchholz, BVerwG Nr. 12 zu 5 82 VerwGO; BASE 21, 368, 370; BAG AP Nrn 28, 31, "3 zu 5 518 ZPO und Nr. 65 zu S 233 ZPO).
  • BGH, 01.10.1970 - VII ZB 9/70

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Sorgfaltspflichten - Kontrollmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Nach dem Grundgedanken der Vorschrift ist diesem gesetzlichen Erfordernis nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift - hier: den Telegrammen der Beklagten vom 16. und 18. Dezember 1985 - und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen ua sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (hierzu BGHZ 65, 11", 115; BGH VersR 1970, 1133; 1971, 763; 1977, 1101; 1985, 570; Buchholz, BVerwG Nr. 12 zu 5 82 VerwGO; BASE 21, 368, 370; BAG AP Nrn 28, 31, "3 zu 5 518 ZPO und Nr. 65 zu S 233 ZPO).
  • BSG, 19.03.1980 - 11 RA 30/79

    Revisionskläger - Revisionsschrift - Rentenanspruch für Hinterbliebene -

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    Dabei übersieht die Beklagte, daß sich die Klarheit und Bestimmtheit der Revisionsschrift aus ihr selbst - ggfs zusammen mit rechtzeitig eingehenden Akten und Urkunden (BSGE 50, 59, 60; BAGE 22, 156, 158; BAG AP Nr. 28 zu 5 518 ZPO; APNr ? zu EUR 553 ZPO; BFHE 120, 3u1, 3u2; 131, 527, 529; BGH VersR 198", 1093; VersR 1980, 1027) ergeben -.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - L 3 U 192/84

    Verwaltungsakt; Zurücknahme; Tatsachen; Neufeststellung; Strafverfahren; Beweise;

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 69/85
    16.12.1985 berichtigen wir das Aktenzeichen des angefochtenen Urteils wie folgt: L 3 U 192/84 der Hauptgeschäftsführer in Vertretung L. ".
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn das Gericht die notwendigen - ergänzenden - Informationen lediglich durch eigene Ermittlungen mündlich zur Kenntnis bekommt (BSG 14. August 1986 - 2 RU 69/85 - NJW 1987, 1358; 23. Februar 1989 - 4 REg 2/89 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 15 AS 226/11
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach eine Rechtsmittelschrift den gesetzlichen Anforderungen nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (Urteile v. 14. August 1986 - 2 RU 69/85 - und v. 26. November 1987 - 2 RU 42/87 -).

    Dies hat das BSG in seinem Urteil vom 14. August 1986 (2 RU 69/85) ausdrücklich entschieden, indem es ausgeführt hat, dass Angaben über die Person des Rechtsmittelgegners zu den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Rechtsmitteleinlegung gehören (Rn. 10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 50/13
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach eine Rechtsmittelschrift den gesetzlichen Anforderungen nur dann genügt, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift und sonstigen beigefügten oder während der Rechtsmittelfrist eingereichten Unterlagen sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar ist (Urteile v. 14. August 1986 - 2 RU 69/85 - und v. 26. November 1987 - 2 RU 42/87 -).

    Dies hat das BSG in seinem Urteil vom 14. August 1986 (2 RU 69/85) ausdrücklich entschieden, indem es ausgeführt hat, dass Angaben über die Person des Rechtsmittelgegners zu den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Rechtsmitteleinlegung gehören (Rn. 10).

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.02.1987 - 14 Ta 357/86   

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https://dejure.org/1987,5559
LAG Hamm, 25.02.1987 - 14 Ta 357/86 (https://dejure.org/1987,5559)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1987 - 14 Ta 357/86 (https://dejure.org/1987,5559)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 14 Ta 357/86 (https://dejure.org/1987,5559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe nach Widerruf eines Vergleichs; Ausschluss der Prozesskostenhilfe nach Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    - der Klagepartei die Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes unzumutbar ist (LAG Köln v. 16.02.1983 - 5 Ta 185/82, EzA § 115 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 25.02.1987 - 14 Ta 357/86, NJW 1987, 1358) oder.
  • LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08

    Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust

    Anderes gilt nur dann, wenn der Klagepartei die Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes unzumutbar ist (vgl. LAG Köln v. 16.02.1983, EzA § 115 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 25.02.1987 NJW 1987, 1358) oder ihr Rechtsbegehren im Interessengegensatz zum Anliegen ihrer Gewerkschaft steht (vgl. LAG Düsseldorf v. 02.01.1986 LAGE § 115 ZPO Nr. 21; LAG Frankfurt/Main v. 29.06.1988 - 12 Sa 533/88.).
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 745/05

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorliegens der

    - der Klagepartei die Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes unzumutbar ist (LAG Köln v. 16.02.1983 - 5 Ta 185/82, EzA § 115 ZPO Nr. 7; LAG Hamm v. 25.02.1987 - 14 Ta 357/86, NJW 1987, 1358) oder.
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