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VG Berlin, 14.08.1985 - 17 A 178.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Anspruch auf Leistung von Unterhalt durch Verwertung seines Grundvermögens ; Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 144
- NVwZ 1987, 165 (Ls.)
- FamRZ 1986, 96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73
Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin, 26.07.1984 - 6 B 34.83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
Sozialhilfe - Hausgrundstück
Eine vom Kläger (im Anschluß an das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 1985 - VG 17 A 178.84 - <FamRZ 1986, 96/97>) in dieser Hinsicht für erforderlich gehaltene Unterscheidung findet im Gesetz keine Stütze, auch nicht dahin, daß dem Umstand einer nicht gesteigerten Unterhaltspflicht durch eine "großzügigere" Handhabung der Kombinationstheorie Rechnung getragen werden müßte. - KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen …
In der zum Zeitpunkt des Beschlusses des OLG Hamm in NJW 1987, 144 geltenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 des Nordrhein-Westfälischen Maßregelvollzugsgesetzes vom 18. Dezember 1984 (GV.NW.1985 S. 14), jetzt durch § 17 Abs. 2 MRVG NRW gleichen Inhalts ersetzt, sind Zwangsmaßnahmen ohne jede Einwilligung nur bei Lebensgefahr oder schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit anderer Personen oder des Patienten selbst zulässig (§ 15 Abs. 3 MRVG NRW 1984); die Ersetzungsbefugnis durch den gesetzlichen Vertreter hängt davon ab, ob der Patient die Bedeutung und Tragweite der Behandlung einzusehen in der Lage ist (§ 15 Abs. 2 Satz 2 MRVG NRW 1984).