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   VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986 - 9 S 1601/85   

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VGH Baden-Württemberg, 05.09.1986 - 9 S 1601/85 (https://dejure.org/1986,1742)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85 (https://dejure.org/1986,1742)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 1986 - 9 S 1601/85 (https://dejure.org/1986,1742)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 234 (Ls.)
  • NJW 1986, 1502
  • NJW 1987, 1502
  • NVwZ 1987, 625 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur

    VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/95 -, NJW 1987, 1502; OVG NRW, Urteil vom 25.5.1993 - 5 A 2679/91 -, a.a.O.
  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

    Grundsätzlicher Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht, soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1986 (- 9 S 1601/85 - NJW 1987, 1502) geltend macht, eine betrügerische Falschabrechnung im privatärztlichen Bereich sei mit einem Abrechnungsbetrug gegenüber gesetzlichen Krankenkassen nicht vergleichbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2002 - 13 A 683/00

    Handlungsumfang der Verwaltungsgerichte in einem Verfahren wegen Widerrufs der

    Auch wenn möglicherweise von Angehörigen der Heilberufe nicht (mehr) eine in jeder Hinsicht integre Lebensführung als Berufspflicht verlangt werden kann, vgl. VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/95 -, NJW 1987, 1502; OVG NRW, Urteil vom 25.5.1993 - 5 A 2679/91 -, MedR 1994, 72, so gehört doch im Hinblick auf das Merkmal der Berufswürdigkeit dazu auch, alles zu unterlassen, was das Ansehen des Berufsstandes gefährdet.
  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 364/06

    Arzt; Behandlung; Behandlungsverhältnis; Beruf; Berufspflicht; Charakter; Delikt;

    Entscheidend ist, ob der Arzt nach den gesamten Umständen wahrscheinlich nicht Willens oder nicht in der Lage ist, in Zukunft seinen beruflichen Pflichten nachzukommen (BVerwG, Beschl. vom 09.01.1991, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85 -, NJW 1987, 1502).

    Eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der Arzt zukünftig gegen seine Berufspflichten verstoßen wird, kann sich aber auch daraus ergeben, dass sich für ihn eine Neigung zur Begehung von Straftaten feststellen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.10.1994, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 15.01.2003, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 05.09.1986, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschl. vom 16.04.2003; a.a.O.; Narr, a.a.O., Rn. 78).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 9 S 1102/92

    Berufsunwürdigkeit eines Arztes bei einer Kette von Verurteilungen, die nicht

    Ein durch eine Kette strafrechtlicher Verfehlungen dokumentierter Hang zur Mißachtung der Rechtsordnung kann die Unzuverlässigkeit und die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs begründen, auch wenn die Straftaten nicht unmittelbar im Verhältnis Arzt-Patient angesiedelt sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/85 -, MedR 1987, 116 = NJW 1987, 1502).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Dementsprechend hat der Senat (vgl. Urteil vom 5.9.1986 - 9 S 1601/85 - NJW 1987, 1502) die Zuverlässigkeit eines Zahnarztes verneint, der durch schwere strafrechtliche Verfehlungen - zahlreiche nicht unmittelbar berufsbezogene Betrugshandlungen - eine Charakterschwäche und einen Hang zur Mißachtung der Rechtsordnung und eine kriminelle Energie gezeigt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1997 - 13 A 5516/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Approbation als Laborarzt;

    Die Ausübung des ärztlichen Berufs und die entsprechende Einschätzung durch die Öffentlichkeit, auch wenn diese möglicherweise von den Angehörigen der Heilberufe nicht (mehr) eine in jeder Hinsicht integre Lebens- und Berufsführung erwartet vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, MedR 1983, 36; Urteil vom 5. September 1986 - 9 S 1601/95 - NJW 1987, 1502, umfaßt nicht nur eine fachlich beanstandungsfreie Behandlung der Patienten, sondern auch die Einhaltung der sonstigen ärztlichen Berufspflichten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85

    Ungeeignetheit eines Privatschulleiters bei wiederholten sexuellen Verfehlungen

    Dort wird regelmäßig an den ebenfalls persönlichkeitsbezogenen Begriff der Unzuverlässigkeit angeknüpft und grundsätzlich eine volle gerichtliche Überprüfung des Vorliegens dieses Tatbestandsmerkmals vorgenommen, so auch etwa in der ständigen Senatsrechtsprechung zum ärztlichen Berufsrecht (vgl. Senatsurteil vom 05.09.1986 9 S 1601/85 NJW 1987, 1502).
  • VG Stuttgart, 16.04.2003 - 4 K 5535/02

    Widerruf der Approbation wegen berufsbezogener Vermögensstraftaten.

    Indessen ist es nicht erforderlich, dass die Straftaten, die die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zur Folge haben, im Verhältnis Arzt-Patient angesiedelt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.09.1986 - 9 S 1601/85, NJW 1987, 1502 sowie Beschluss vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804; BVerwG, Beschluss v. 28.08.1995, Buchholz aaO., Nr. 91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 13 A 3570/99
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; BVerwG, Beschluss vom 28. April 1998 - 3 B 174.97 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101, die gegen diesen Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 BvR 1162/98 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. September 1986 - 9 S 1601/95 -, NJW 1987, 1502.
  • OVG Saarland, 17.12.1991 - 8 R 32/91

    Student; Ausschluß; Arztberuf; Zuverlässigkeit; Würdigkeit; Ärztliche Vorprüfung;

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