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   BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86   

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https://dejure.org/1986,1082
BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86 (https://dejure.org/1986,1082)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1986 - IVb ZR 4/86 (https://dejure.org/1986,1082)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 4/86 (https://dejure.org/1986,1082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Über die Zustellung eines Schirftstücks durch Einschreibsendung mit Rückschein nach Aufgabe bei der Post - Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten bei Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland - Beginn der Rechtsmittelfrist mit Aufgabe eines Schreibens bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 175; ZPO § 213

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 175, § 213
    Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1707
  • MDR 1987, 483
  • VersR 1987, 616
  • Rpfleger 1987, 205
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.1966 - IV ZR 264/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Die Revision macht weiter unter Bezugnahme auf das Urteil des früheren IV. Zivilsenats vom 7. Dezember 1966 (IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475) geltend, durch die Zusendung des amtsgerichtlichen Urteils mittels Einschreibebriefs gegen Rückschein sei der Eindruck erweckt worden, daß entgegen § 175 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht der Tag der Aufgabe zur Post, sondern derjenige des Zugangs bzw. der Unterzeichnung des Rückscheins für die Zustellung maßgebend sei.

    Da es in zivilprozessualen Verfahren eine förmliche Zustellung durch Einschreiben gegen Rückschein nicht gibt und demgemäß der Tag des Zugangs einer Einschreibsendung niemals für eine Zustellung maßgebend sein kann, ist - anders als in dem durch Urteil vom 7. Dezember 1966 (aaO) entschiedenen Fall, in dem eine besondere Empfangsbescheinigung mit einem Verzicht auf förmliche Zustellung beigefügt war - für diese Fälle nicht der Schluß gerechtfertigt, durch die gewählte Übersendungsform sei eine Unklarheit über die prozessuale Bedeutung und Tragweite der Zustellung hervorgerufen worden.

  • BGH, 28.10.1960 - IV ZR 45/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es der Wirksamkeit eines solchen Vermerks nicht entgegen, wenn er erst geraume Zeit nach dem Zustellungsvorgang gefertigt wird, sofern der Urkundsbeamte nur die Verantwortung für die Richtigkeit der in ihm enthaltenen Angaben noch übernehmen kann; unerheblich ist auch, ob zwischenzeitlich bereits ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, dessen Zulässigkeit durch den Vermerk berührt wird (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 45/60 - MDR 1961, 212 = LM RAnwO/BrZ/Nr. 9 und vom 27. Oktober 1961 - IV ZR 113/61 - VersR 1962, 123; Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 23/82 - NJW 1983, 884; ebenso Kommentare zur ZPO von Stein/Jonas/Schumann 20. Aufl. § 213 Rdn. 1; Zöller/Stephan 14. Aufl. § 213 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann 44. Aufl. § 213 Anm. 1 A; a.A. Wieczorek 2. Aufl. § 213 Anm. B I a: nicht nach Erhebung einer Rechtsmittelrüge).

    Wie bereits in der Entscheidung vom 28. Oktober 1960 (aaO) dargelegt ist, ist vielmehr in diesen Fällen die Zulässigkeit ungewiß, solange ein solcher Vermerk noch nachgeholt werden kann.

  • BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53

    Berichtigung eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Dadurch, daß der Urkundsbeamte die korrekte Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks an die Post zunächst nicht einwandfrei beurkundet hat, erhält der Zustellungsempfänger im übrigen ebensowenig eine schutzwerte Position, wie wenn die unrichtige Fassung eines an sich korrekten Urteils nachträglich gemäß § 319 ZPO berichtigt und dadurch einem auf die unrichtige Fassung gestützten Rechtsmittel die Grundlage entzogen wird (vgl. dazu BGHZ 18, 350, 356 f).
  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Demgemäß ist bereits in der Entscheidung BGHZ 32, 370, 374 u.a. ausgeführt worden, daß es durchaus zweckmäßig sein kann, auch die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels Übersendung eines Einschreibebriefs mit Rückschein vorzunehmen und dadurch eine bessere Gewähr dafür zu schaffen, daß die Sendung ihren Empfänger erreicht.
  • BGH, 14.10.1982 - III ZB 23/82

    Gültigkeit eines Zustellungsvermerks bei falsch angegebenem Datum - Beginn der

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es der Wirksamkeit eines solchen Vermerks nicht entgegen, wenn er erst geraume Zeit nach dem Zustellungsvorgang gefertigt wird, sofern der Urkundsbeamte nur die Verantwortung für die Richtigkeit der in ihm enthaltenen Angaben noch übernehmen kann; unerheblich ist auch, ob zwischenzeitlich bereits ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, dessen Zulässigkeit durch den Vermerk berührt wird (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 45/60 - MDR 1961, 212 = LM RAnwO/BrZ/Nr. 9 und vom 27. Oktober 1961 - IV ZR 113/61 - VersR 1962, 123; Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 23/82 - NJW 1983, 884; ebenso Kommentare zur ZPO von Stein/Jonas/Schumann 20. Aufl. § 213 Rdn. 1; Zöller/Stephan 14. Aufl. § 213 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann 44. Aufl. § 213 Anm. 1 A; a.A. Wieczorek 2. Aufl. § 213 Anm. B I a: nicht nach Erhebung einer Rechtsmittelrüge).
  • BGH, 08.03.1979 - IX ZR 92/74

    Zustellung ins Ausland durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Ihr ist zuzugeben, daß wegen der schwerwiegenden Fiktion des § 175 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (die Zustellung gilt bereits an dem Tage der Aufgabe zur Post als bewirkt) die gesetzlichen Förmlichkeiten streng einzuhalten sind, wozu gehört, daß der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gemäß § 213 ZPO in den Akten vermerkt, zu welcher Zeit und unter welcher Adresse die Aufgabe zur Post geschehen ist (vgl. etwa BGHZ 73, 388, 390 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Es genügt, wenn der zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs vorgetragene Sachverhalt eine solche Möglichkeit nicht ausräumt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1981 - VII ZB 17/81 - VersR 1982, 144 f; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1986 - IVb ZB 69/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 17/81

    Widereinsetzungsgesuch - verschuldete Fristversäumung - Alternativer Sachvortrag

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Es genügt, wenn der zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs vorgetragene Sachverhalt eine solche Möglichkeit nicht ausräumt (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1981 - VII ZB 17/81 - VersR 1982, 144 f; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1986 - IVb ZB 69/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 20.06.1962 - IV ZB 125/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Ein Rechtsanwalt muß wissen, daß nach den zivilprozessualen Vorschriften der Tag des Zugangs einer Einschreibsendung niemals für eine förmliche Zustellung maßgebend ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juni 1962 - IV ZB 125/62 - MDR 1962, 808).
  • BGH, 27.10.1961 - IV ZR 113/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es der Wirksamkeit eines solchen Vermerks nicht entgegen, wenn er erst geraume Zeit nach dem Zustellungsvorgang gefertigt wird, sofern der Urkundsbeamte nur die Verantwortung für die Richtigkeit der in ihm enthaltenen Angaben noch übernehmen kann; unerheblich ist auch, ob zwischenzeitlich bereits ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, dessen Zulässigkeit durch den Vermerk berührt wird (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 45/60 - MDR 1961, 212 = LM RAnwO/BrZ/Nr. 9 und vom 27. Oktober 1961 - IV ZR 113/61 - VersR 1962, 123; Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 23/82 - NJW 1983, 884; ebenso Kommentare zur ZPO von Stein/Jonas/Schumann 20. Aufl. § 213 Rdn. 1; Zöller/Stephan 14. Aufl. § 213 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann 44. Aufl. § 213 Anm. 1 A; a.A. Wieczorek 2. Aufl. § 213 Anm. B I a: nicht nach Erhebung einer Rechtsmittelrüge).
  • BGH, 12.03.1985 - VI ZB 21/84

    Ende der Gerichtsferien - Gerichtsferien - Frist - Berufung

  • BGH, 11.05.1962 - IV ZR 22/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Die Notwendigkeit eines solchen Vermerks ergibt sich zudem daraus, dass die Rechtssicherheit den gesicherten Nachweis des Zeitpunkts der Aufgabe zur Post für die Berechnung des Datums der Bekanntgabe und damit des Beginns der Rechtsmittelfristen oder des Eintritts der Wirksamkeit einer Entscheidung erfordert (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 4/86 - NJW 1987, 1707; BGHZ 8, 314 = NJW 1953, 422).

    Er muss zwar das Schriftstück nicht selbst zur Post aufgeben; vielmehr reicht aus, wenn er auf Grund einer Erklärung des Justizwachtmeisters oder eines sonstigen Gehilfen das Datum der Aufgabe und die Anschrift des Empfängers des Schriftstücks beurkundet (vgl. BGHZ 193, 353 = NJW 2012, 2588 Rn. 29; Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 4/86 - NJW 1987, 1707 f.).

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Die Rechtsprechung hat eine solche Überprüfungspflicht anhand der Gerichtsakten sogar dann bejaht, wenn der Vermerk nach § 213 ZPO noch gar nicht zu den Akten gelangt war (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1986 - IV b 4/86 - NJW 1987, 1707, 1708).
  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

    Bei Unvollständigkeit des Vermerks (Beurkundung beschränkt sich auf die Übergabe des Schriftstücks an den Wachtmeister, BGH, Beschl. v. 20. September 1978, IV ZB 104/78, NJW 1979, 218; Vermerk enthält nicht das Datum der Aufgabe zur Post, anders wenn lediglich der Vermerk selbst undatiert ist, BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1982, III ZB 23/82, LM ZPO § 213 Nr. 12) oder bei dessen nicht formgerechter Aufnahme (Beurkundung vor Aufgabe zur Post, BGH, Beschl. v. 28. Oktober 1960, IV ZR 45/60, LM RAnO - BrZ - Nr. 9; anders bei nachträglicher Berichtigung eines unwirksamen Vermerks, BGH, Urt. v. 10. Dezember 1986, IVb ZR 4/86, NJW 1987, 1707) tritt die Zustellungswirkung nicht ein.
  • BGH, 04.02.1992 - X ZB 18/91

    Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil bei widersprüchlichen Angaben über

    Bei Eingang des Schriftsatzes der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten am 8. April 1991 war auch die im Versäumnisurteil bestimmte - längere - Einspruchsfrist von vier Wochen abgelaufen, die mit der Aufgabe des Versäumnisurteils zur Post am 4. März 1991 begonnen hatte (BGH, Urt. v. 10.12.1986 - IVb ZR 4/86, NJW 1987, 1707, 1708 = MDR 1987, 483; Beschl. v. 02.03.1988 - IVb ZB 10/88, NJW 1989, 1432, 1433).
  • OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06

    Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab

    Zwar kann ein Vermerk i.S.v. § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO grundsätzlich nachgeholt werden, sofern nur der Urkundsbeamte sich noch eine sichere Überzeugung davon verschaffen kann, dass und wann das unter welcher genauen Anschrift zuzustellende Schriftstück dem Postbeförderungsunternehmen übergeben worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1707 unter 1 a m.w.N. zu §§ 175, 213 ZPO a.F.).
  • BGH, 22.11.1995 - XII ZB 163/95

    Zustellung eines Urteils an eine im Ausland lebende Partei; Übersetzung in die

    Der für die Wirksamkeit dieser Zustellungsform nach § 213 ZPO erforderliche Vermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist vorliegend, wenn auch nachträglich, in zureichender Form in den Gerichtsakten angebracht worden (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 4/86 - NJW 1987, 1707 f).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 539/99

    Subsidiaritätsgrundsatz und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Dadurch hat er eine Obliegenheit verletzt (vgl. BGH, NJW 1987, S. 1707 f.; OLG Karlsruhe, OLG-Report Karlsruhe 1998, S. 56).
  • OLG Köln, 27.10.1999 - 11 U 65/97

    Verteidigung des Anwalts gegen Regressanspruch

    Sie hätte indes die Möglichkeit eines Fristablaufs an diesem Tage in Betracht ziehen und den für den Mandanten sichersten Weg wählen, also vorsorglich noch an diesem Tag Einspruch einlegen müssen (vgl. BGH NJW 1987, 1707, 1708).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 150/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Daß dies erst einige Zeit nach dem Zustellungsvorgang geschehen ist, steht der Wirksamkeit des Vermerks nicht entgegen(Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 4/86 - NJW 1987, 1707 = BGHR ZPO 213 Aktenvermerk 1 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 05.12.1985 - 2 WF 55/85
    Hinweis Die Revision des Beklagten gegen die obenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken - Verwerfung seiner Berufung unter Versagung der beantragten Wiedereinsetzung als unzulässig - hatte keinen Erfolg (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - NJW 1987, 1707 = Ez- FamR ZPO § 175 Nr. 1 = BGHF 5, 690).
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