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   BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86   

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https://dejure.org/1987,2512
BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86 (https://dejure.org/1987,2512)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86 (https://dejure.org/1987,2512)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - RReg. 4 St 209/86 (https://dejure.org/1987,2512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot; Uniformtragen; Kleidung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1778
  • MDR 1987, 697
  • NVwZ 1987, 735 (Ls.)
  • NStZ 1987, 234
  • BayObLGSt 1987, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86
    Gleichartige Kleidungsstücke i. S. des § 3 VersammlG können Kleidung und Bekleidungsbestandteile jeder Art sein, sofern sie Uniformen oder Uniformteilen gleichartig sind (BVerfG-Vorprüfungsausschuß, NJW 1982, 1803; StA Konstanz, MDR 1984, 692 = NStZ 1984, 322).
  • OLG Köln, 30.08.1977 - Ss 447/77
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86
    Auch wer allein in Uniform erscheint und dadurch eine gemeinsame politische Gesinnung zum Ausdruck bringt, erfüllt den Tatbestand (BayObLG, Beschl. v. 19.4. 194 - RReg. 4 St 15/84; OLG Köln, MDR 1978, 76; Meyer, aaO, Anm. 4; Ott, aaO, Rdnr. 4).
  • BVerwG, 26.09.1953 - II C 12.53

    Fehlen eines bestimmten Antrags bei Einlegung der Revision - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86
    Die Gleichartigkeit des von der Angekl. getragenen Blauhemds mit einem Uniformstück könnte noch dadurch eindeutiger in Erscheinung getreten sein, wenn dieses Hemd - was bisher dahingestellt geblieben ist, wovon aber die Revision ausgeht -, dem Uniformhemd der FDJ entspräche und damit Bezüge zu dieser Organisation herstellen würde, die bereits im ahre 1951 durch Beschluß der Bundesregierung wegen ihrer verfassungswidrigen Zielsetzung verboten worden ist (vgl. BVerwGE 1, 14 ff. = NJW 1954, 1947) .
  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 811/83

    Verstoß gegen das Uniformverbot durch eine "Wehrsportgruppe" - Strafbarkeit von

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86
    Hierbei ist zwar grundsätzlich unerheblich, ob die gleichartig Bekleideten einzeln oder in Gruppen auftreten (Dietel-Gintzel, aaO, Rdnr. 5), es muß aber für Außenstehende erkennbar sein, daß durch die Gleichartigkeit der Kleidung eine die Träger dieser Kleidung verbindende Gemeinsamkeit in der politischen Grundhaltung zum Ausdruck gebracht wird (BGH, Urt. v. 29.11.1983 - 5 StR 811/83, NStZ 1984, 123 (Ls)).
  • BVerwG, 16.07.1954 - I A 23.53

    Freie Deutsche Jugend (FDJ)

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86
    Die Gleichartigkeit des von der Angekl. getragenen Blauhemds mit einem Uniformstück könnte noch dadurch eindeutiger in Erscheinung getreten sein, wenn dieses Hemd - was bisher dahingestellt geblieben ist, wovon aber die Revision ausgeht -, dem Uniformhemd der FDJ entspräche und damit Bezüge zu dieser Organisation herstellen würde, die bereits im ahre 1951 durch Beschluß der Bundesregierung wegen ihrer verfassungswidrigen Zielsetzung verboten worden ist (vgl. BVerwGE 1, 14 ff. = NJW 1954, 1947) .
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17

    Freisprüche im Fall "Sharia Police" aufgehoben

    Erfasst werden nicht nur staatliche Uniformen, z. B. diejenigen der Bundeswehr oder der Polizei, sondern auch private, z. B. diejenigen von politischen Verbänden oder Jugendorganisationen (BayObLG, Urteil vom 20. Januar 1987 - RReg. 4 St 209/86, NJW 1987, 1778; vgl. auch Dietel/Ginzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 17. Aufl., Teil II, § 3 Rn. 4; Erbs/Kohlhaas/Wache, Strafrechtliche Nebengesetze, 217. EL, VersammlG § 3 Rn. 5 mwN).
  • OVG Sachsen, 04.06.2009 - 3 B 59/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordner; Fackeln; Uniformverbot; Zelt;

    Gleichartige Kleidungsstücke im Sinn der Vorschrift können Kleidung und Bekleidungsbestandteile jeder Art sein (vgl. BayObLG, Urt. V. 20.1.1987, NJW 1987, 1778).

    Das Tragen derartiger Kleidungsstücke zu religiösen, wirtschaftlichen, geselligen kulturellen oder sportlichen Zwecken ist daher nicht untersagt (vgl. BayObLG, Urt. v. 20.1.1987 a. a. O.).

  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

    Ein konkreter Bezug zu einer historisch bekannten militanten Gruppierung ist indes nicht zwingend erforderlich (vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG, Urt. v. 20. Januar 1987 - 4 St 209/86, NJW 1987, 1778; MünchKomm-StGB/Altenhain/Tölle, a.a.O., Rn. 6 m.w.N), sodass namentlich auch - etwa mittels ins Gesicht gezogener schwarzer Kapuze, schwarzer Sonnenbrille und schwarzer Oberbekleidung versehene - Versammlungsteilnehmer eines autonomen "Schwarzen Blocks" (vgl. hierzu Wache, a.a.O., § 3 Rn. 2) oder aber Träger von "Pseudo-Uniformen", etwa mit Kennzeichen, gar Rangabzeichen versehene Vereinskluft von Rockergruppierungen (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 7. April 2014 - 1-31/13 [Rev], NStZ 2014, 656, 658; BGH, Urt. v. 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15; NJW 2015, 3590, 3591), erfasst werden können.
  • KG, 19.03.2001 - 1 Ss 344/00
    Dem liegt das Rechtsverständnis der allgemeinen Meinung zugrunde, wonach die Vorschrift auf das gemeinsame Tragen solcher Kleidungsstücke beschränkt ist, die mit Uniformen oder Uniformteilen (§ 3 Abs. 1 Halbsatz 1 VersammlG) gleichartig sind - UA S. 5 - (vgl. BVerfG NJW 1962, 1803; BayObLG NStZ 1987, 234 = NJW 1987, 1778; Krüger, Versammlungsrecht S. 50; Ridder/Breitbach/Rühl/Steinmeyer, Versammlungsrecht, § 3 Anm. 33; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstration- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 3 Rdn. 4; Meyer/Kohler, Das neue Demonstration- und Versammlungsrecht, 3. Aufl., § 3 Anm. 3; Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, VersammlG § 3 Rdn. 5).
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