Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1985

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   BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84   

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https://dejure.org/1986,216
BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
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Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß

§ 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die m.W.v. 21.5.96 eingefügte Vorschrift des § 49 Abs. 3 BVwVfG), Widerrufsvorbehalt muß lediglich bestandskräftig, nicht unbedingt rechtmäßig sein;

§ 45 VwVfG, Ermessensausfall (Entscheidung in vermeintlich strikter Gesetzesbindung, anders bei Berufung auf Richtlinien) ist nicht heilbar, zulässiges "Nachschieben" von Gründen nur im Falle einer bloß unzureichenden Ermessensausübung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsmodernisierung - Widerrufsvorbehalt - Rechtswidriger Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1964 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 498
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Die insoweit unzureichende Ermessensausübung ist jedoch während des Verwaltungsstreitverfahrens - zulässigerweise (s. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - Buchholz 418.02 Tierärzte Nr. 2 S. 1 ) - durch ein sogen. Nachschieben "aufgebessert" worden.

    Denn dieser Mangel ist durch das "aufbessernde" Vorbringen der Beklagten im Verwaltungsstreitverfahren behoben worden (s. Urteil vom 19. August 1982 a.a.O.).

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Ob sich wegen der Schranken, die bei der Gewährung von Finanzhilfen der Einflußnahme des Bundes verfassungsrechtlich gesetzt sind (vgl. zu ihnen nur etwa BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]), geradezu verbietet anzunehmen, § 13 Abs. 6 ModEnG könne zu Lasten ergänzender Landesrichtlinien eine abschließende Regelung getroffen haben, mag dahinstehen.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 70.82

    Subvention von Kohlekraftwerken - Ballastkohlezuschlag - Ballastkohlekraftwerk

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Das gilt zugleich für ihre Begründung, die in dem Hinweis auf die Richtlinien zwar knapp, aber formell ausreichend war (vgl. § 39 VwVfG und dazu das Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 70.82 - Buchholz 451.175 3. VerstrG Nr. 2 S. 4 ).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Zwar trifft die Beklagte nicht der Vorwurf, ihr Ermessen gar nicht ausgeübt zu haben, wie es dann angenommen werden müßte, wenn sie ihre Entscheidung in vermeintlich strikter Gesetzes bindung erlassen hätte; ein solcher Fehler wäre unheilbar (s. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [BVerwG 28.02.1975 - IV C 30/73]).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Der Kläger hat sich seinerzeit mit der nur eingeschränkten Bewilligung abgefunden; er kann bei der Anfechtung des Widerrufs mit Argumenten, die sich gegen den Widerrufsvorbehalt richten, ebensowenig gehört werden, wie es ihm bei einer Bewilligung unter auflösender Bedingung eröffnet wäre, den Auswirkungen des Bedingungseintritts Gründe entgegenzusetzen, die die Beifügung der Bedingung betreffen (s. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261 [BVerwG 29.03.1968 - IV C 27/67]).
  • BVerwG, 20.10.1982 - 4 B 187.82

    Anforderungen an die Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Dazu ergibt sich: Die Beklagte hat noch im Widerspruchsbescheid, auf den es insoweit ankommt (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1982 - BVerwG 4 B 187.82 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 7 S. 2 ), den Widerruf unter Bezugnahme unter anderem auf die Nr. 7.1 der Richtlinien darauf gestützt, daß sie so verfahren müsse .
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Das Vertrauen des Betroffenen ist in diesem Fall nicht schutzwürdiger als bei ursprünglicher Rechtmäßigkeit der Begünstigung (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9 LS 1 und S. 5, vom 14. Dezember 1989 - 3 C 30.87 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11 S. 11 und vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 ; vgl. Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 7.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 41 S. 28 ff. zu § 5 SchfG a.F.).

    Liegt einer dieser Widerrufsgründe vor, ist die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines von Anfang an rechtswidrig Begünstigten nicht größer als die eines rechtmäßig Begünstigten (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9 LS 1 und S. 5).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Dies entspricht der Rechtslage im allgemeinen Verwaltungsrecht, nach der ein rechtswidriger Verwaltungsakt in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 33.84 - NVwZ 1987, 498 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9; VGH Mannheim, Urteil vom 6. März 1991 - 5 Sa 2630/89 - NVwZ-RR 1992, 126; OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1992 - 5 A 1320/88 - NVwZ 1993, 76).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Krankenhausarzt - Beschäftigungsende -

    Die Bedingung als integrierter Bestandteil der Regelung beschränkt die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts auch dann, wenn sie rechtswidrig sein sollte (vgl BVerwG NVwZ 1987, 498, 499; zur Bedeutungslosigkeit der Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts vgl BVerwG NJW 1991, 766, 767).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1985 - 19 B 2154/85   

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https://dejure.org/1985,5154
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1985 - 19 B 2154/85 (https://dejure.org/1985,5154)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.1985 - 19 B 2154/85 (https://dejure.org/1985,5154)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 19 B 2154/85 (https://dejure.org/1985,5154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1964
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Düsseldorf, 16.02.2017 - 6 K 8088/16

    Herausgabe Führerschein; Verzichtserklärung Wirksamkeit; Auslegung

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss 3. Dezember 1985 - 19 B 2154/85 -, NJW 1987, 1964 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 6 K 6700/12 -, S. 2.

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss 3. Dezember 1985 - 19 B 2154/85 -, NJW 1987, 1964 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 6 K 6700/12 -, S. 3; Gurlit, in: Ehlers/Pünder, Allgemeines Verwaltungsrecht, 15. Auf.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 8 A 10979/13

    Kunstflug über Rheinhessen zulässig

    Hiernach ist ein Gebiet dann als dicht besiedelt anzusehen, wenn im Falle einer möglichen Notlandung ein Schadenseintritt außerhalb des Luftfahrzeugs auch nur wahrscheinlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 1985 - 5 Ss [OWi] 269/85 - 208/85 I -, VRS 70, 389; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. August 1987 - 3 Ob OWi 118/87 -, NVwZ 1988, 285).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 21/02

    Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des Kartellverwaltungsrechts mit

    Die Feststellung muss aber auch dann, wie die Beteiligte aus dem Beschluss des OVG Münster vom 3.12.1985 (NJW 1987, 1964) selbst zitiert (GA 166), der verbindlichen Klarstellung der Rechtslage gegenüber dem Antragsteller "dienen".
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

    Irrt die Behörde über den Eintritt der aufschiebenden Wirkung oder beachtet sie die aufschiebende Wirkung nicht, stellt das Gericht fest, daß die vom Betroffenen eingelegten Rechtsbehelfe des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben (a.a.O., RdNrn. 700, 702; st. Rspr., vgl. zuletzt etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.1989 -- 14 S 1029/89 --) und ordnet es gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO die Aufhebung etwaiger Folgemaßnahmen an (Finkelnburg/Jank, a.a.O., RdNr. 703; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.12.1979, BWVPr. 1980, 136, 137; OVG Münster, Beschl. v. 03.12.1985, NJW 1987, 1964).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 22/01
    Die Feststellung muss aber auch dann, wie die Beteiligte aus dem Beschluss des OVG Münster vom 3.12.1985 (NJW 1987, 1964) selbst zitiert (GA 166), der verbindlichen Klarstellung der Rechtslage gegenüber dem Antragsteller "dienen".
  • VG München, 22.07.2008 - M 1 K 07.5468

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Ein solcher Verzicht hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis erlischt (vgl. OVG Münster v. 3.12.1985 NJW 1987, 1964; s. auch Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Erledigung auf sonstige Weise).
  • VG Berlin, 20.06.1997 - 9 A 183.97

    Ein Verzicht des Angeklagten im gegen ihn anhängigen Strafverfahren auf seine

    Denn er ist nicht mehr im Besitz der diesbezüglichen Fahrerlaubnis für die Klassen 1 b, 2, 3, 4 und 5. Diese ist durch Verzicht, den ein Fahrerlaubnisinhaber jederzeit erklären kann (vgl. OVG NW, Beschluss vom 3.12.1985 - 19 B 2154/85 - VRS 70, 389, 392), erloschen.
  • VG Düsseldorf, 01.06.2005 - 6 K 641/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Erklärung des Verzichts auf eine erteilte

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 3. Dezember 1985 (19 B 2154/85), Verkehrsrechtssammlung (VRS), Band (Bd.) 70, S. 389 (392).
  • VG München, 04.02.2009 - M 1 S 08.6295

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Verzicht

    Ein solcher Verzicht hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis erlischt (vgl. OVG Münster v. 3.12.1985 NJW 1987, 1964; s. auch Stelkens/ Bonk/ Sachs, VwVfG 7. Auflage 2008 Rn. 29 ff. zu § 53).
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