Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 24.06.1986 | OLG Zweibrücken, 06.05.1986

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 5 Ss 296/86 - 232/86 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2552
OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 5 Ss 296/86 - 232/86 I (https://dejure.org/1986,2552)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.1986 - 5 Ss 296/86 - 232/86 I (https://dejure.org/1986,2552)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 1986 - 5 Ss 296/86 - 232/86 I (https://dejure.org/1986,2552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.12.1986 - RReg. 5 St 278/86

    Unbeaufsichtigter Hund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 5 Ss 296/86
    Zur Strafbarkeit eines Hundehalters wegen fahrlässiger Körperverletzung vgl. auch BayObLG (Beschlüsse Ä RReg 5 st 238/86 Ä v. 24.10.86 und Ä RReg. 5 St 278/86 Ä v. 12.12.86, in JZ 1987 Nr. 5 S. 255 = NJW 1987 Heft 18 S. 1094 = RdL 1987 Nr. 2 S. 49).
  • OLG Celle, 21.11.2007 - 32 Ss 99/07

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Betreuers wegen eines Verstoßes der von

    Anerkannt ist auch die Überwachungspflicht der Eltern, die tätig werden müssen, um gefährliche Verhaltensweisen ihrer Kinder zu unterbinden, die aber gerade wesentlich von Alter und Reifegrad der Kinder abhängig ist und gerade nicht gegenüber volljährigen erwachsenen Kindern gilt (vgl. dazu Weigend, a. a. O., § 13 Rdnr. 27; Rudolphi, a. a. O., § 13 Rdnr. 34; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 201).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Eine solche Zwischennachricht kann möglicherweise geeignet sein, schon das Entstehen von Vertrauen darauf, dass an in der Bewährungszeit begangene Straftaten keine Konsequenzen geknüpft würden, zu verhindern (OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Oktober 1986 - 1 Ws 714/86 -, DAR 1987, S. 93 ; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2004 - I Ws 18/04 -, juris Rn. 16; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 2007 - 3 Ws 605/07 -, juris Rn. 12 f.).
  • OLG Koblenz, 21.06.2006 - 1 Ws 379/06

    Zulässigkeit des Bewährungswiderrufs nach Ablauf der Bewährungszeit

    Er hat jedoch während einer angemessen Frist zu erfolgen, wobei für die Frage der Angemessenheit das Gebot der angemessenen Beschleunigung des Verfahrens und der aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgende Grundsatz des Vertrauensschutzes maßgeblich sind (stg. Senatsrechtsprechung s. VRS 72, 288, 289 = DAR 87, 93 f., Beschlüsse 1 Ws 649/97 vom 15.10.1997 und 1 Ws 1271/01 vom 22.10.2001 m.w.N.; s.a. OLG Hamm StV 1985, 198; OLG Stuttgart StV 1985, 380; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; KG NJW 2003, 2468; OLG Frankfurt, Beschluss 3 Ws 361/03 vom 15.04.2003, juris; OLG Rostock, Beschluss I Ws 18/04 vom 21.01.2004, juris).

    Ein Vertrauen des Verurteilten darauf, dass eine erneute Straffälligkeit nicht mehr mit einem Widerruf geahndet werde, scheidet aus, wenn der Verurteilte zuvor auf die Möglichkeit hingewiesen worden ist, dass der Widerruf aufgrund einer in der Bewährungszeit begangenen Tat, die aber noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann (Senat DAR 1987, 93; OLG Rostock a.a.O. m.w.N.).

    Ohne einen solchen Hinweis, der im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz seit dem Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1986 - 1 Ws 714/86 - (DAR 1987, 93 = VRS 72, 288) völlig üblich ist, durfte der Verurteilte darauf vertrauen, dass diese Tat nicht mehr zum Bewährungswiderruf führen wird.

  • OLG Koblenz, 25.03.2009 - 1 Ws 127/09

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuerlichen in der

    Hinzu kommt, dass die Bewährungszeit in vorliegender Sache bereits am 16. August 2008 ablief, der Verurteilte jedoch nicht - wie es geboten gewesen wäre (OLG Koblenz, DAR 1987, 93 und Beschluss 1 Ws 379/06 vom 21. Juni 2006) - darauf hingewiesen wurde, dass der rechtskräftige Ausgang des neuen Verfahrens abgewartet werden soll und der Verurteilte daher auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf rechnen muss.
  • OLG Koblenz, 22.10.2001 - 1 Ws 1271/01

    Bewährung, Widerruf, Bewährungswiderruf, Zuständigkeit,

    Er hat jedoch während einer angemessen Frist zu erfolgen, wobei für die Frage der Angemessenheit der aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgende Grundsatz des Vertrauensschutzes maßgeblich ist (OLG Koblenz VRS 72, 288, 289 = DAR 87, 93 f; Senat vom 15. Oktober 1997 - 1 Ws 649/97 - Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage, § 56 f Rdn. 2 a; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 26. Auflage, § 56 f Rdn. 13; LK-Gribbohm, StGB, 11. Auflage, § 56 f Rdn. 47, alle m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 3 Ws 685/07
    Gründe des Vertrauensschutzes sprechen schon deswegen nicht gegen einen Widerruf im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung in dem genannten Anlassverfahren, weil der Verurteilte am 2.12.2006, also vor Ablauf der Bewährungszeit, ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er trotz des bevorstehenden Ende des Bewährungszeit nach rechtskräftigen Abschluss der Anlassverfahren mit einem Widerruf rechnen müsse (Senat, Beschl. v. 2.10.2006 - 3 Ws 952- 953/06, OLG Koblenz, DAR 1987, 93; Beschl. v. 21.6.2006 - 1 Ws 379/06 - Juris; KG, Beschl. v. 12.02.2007 - 2 Ws 98/07 - Juris; OLG Rostock 21 1 2004 - 1 Ws 18/03 - Juris jew. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86 - 244   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2192
OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86 - 244 (https://dejure.org/1986,2192)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.1986 - Ss 236/86 - 244 (https://dejure.org/1986,2192)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - Ss 236/86 - 244 (https://dejure.org/1986,2192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen; Jugendgerichtshilfe bei Ablehnung durch den Jugendlichen oder Heranwachsenden; Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe als Zulässigkeitsbedingung für ein Verfahren; Nichtmitwirkung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 201 (Ls.)
  • NStZ 1986, 569
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77

    Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Durch diese vom Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 250, 252) verwendete Formulierung wird die grundsätzlich freie, eigenverantwortliche Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe deutlich gemacht.

    Ist die Jugendgerichtshilfe in solchen Fällen zwar vom Termin benachrichtigt worden, jedoch nicht erschienen und auch sonst untätig geblieben, kommt nach allgemeinen Grundsätzen ein Verstoß gegen die Aufklärungsfrist gemäß § 244 Abs, 2 StPO in Betracht, wenn das Gericht es dabei bewenden läßt (BGHSt 27, 250, 252 = JR 1978, 175 mit Anm. Brunner).

    Denn es würde eine nicht tragbare Gesetzeslücke entstehen, wenn das Gericht zwar - wie in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen ausgesprochen (zuletzt: BGHSt 27, 250) - bei fehlender Beteiligung der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung möglicherweise gegen die ihm nach § 244 Abs. 2 StPO obliegende Aufklärungspflicht verstoßen würde, andererseits aber kein Mittel hätte, die Jugendgerichtshilfe zur Beteiligung zu veranlassen.

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Stellt schon die Unerreichbarkeit eines Zeugen, dessen Identität behördlicherseits trotz nachdrücklicher Bemühungen des Gerichts nicht preisgegeben wird, kein Verfahrenshindernis dar (vgl. dazu z.B. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] ; BGHSt 29, 390; 30, 34; 31, 148), so kann der Umstand, daß die Jugendgerichtshilfe allen gerichtlichen hinweisen und Aufforderungen zuwider untätig bleibt, erst recht nicht zur Verfahrenseinstellung führen.
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Inhaltlich gehört zum Begriff der Prozeßvoraussetzung, daß es sich um einen Umstand handelt, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290 = NJW 1961, 567 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60] ; BGHSt 19, 273, 278; 21, 81; 24, 239; BGH NJW 1975, 885, 886 [BGH 21.02.1975 - 1 StR 107/74] ; BGH JZ 1972, 59 [BGH 10.11.1971 - 2 StR 492/71] ; BayObLG …
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Inhaltlich gehört zum Begriff der Prozeßvoraussetzung, daß es sich um einen Umstand handelt, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290 = NJW 1961, 567 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60] ; BGHSt 19, 273, 278; 21, 81; 24, 239; BGH NJW 1975, 885, 886 [BGH 21.02.1975 - 1 StR 107/74] ; BGH JZ 1972, 59 [BGH 10.11.1971 - 2 StR 492/71] ; BayObLG …
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Inhaltlich gehört zum Begriff der Prozeßvoraussetzung, daß es sich um einen Umstand handelt, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290 = NJW 1961, 567 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60] ; BGHSt 19, 273, 278; 21, 81; 24, 239; BGH NJW 1975, 885, 886 [BGH 21.02.1975 - 1 StR 107/74] ; BGH JZ 1972, 59 [BGH 10.11.1971 - 2 StR 492/71] ; BayObLG …
  • OLG Köln, 04.04.1984 - 3 Ss 104/84
    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    3b St 138/68">NJW 1969, 807; SenE VRS 67, 127 ).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Inhaltlich gehört zum Begriff der Prozeßvoraussetzung, daß es sich um einen Umstand handelt, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290 = NJW 1961, 567 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60] ; BGHSt 19, 273, 278; 21, 81; 24, 239; BGH NJW 1975, 885, 886 [BGH 21.02.1975 - 1 StR 107/74] ; BGH JZ 1972, 59 [BGH 10.11.1971 - 2 StR 492/71] ; BayObLG …
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Stellt schon die Unerreichbarkeit eines Zeugen, dessen Identität behördlicherseits trotz nachdrücklicher Bemühungen des Gerichts nicht preisgegeben wird, kein Verfahrenshindernis dar (vgl. dazu z.B. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] ; BGHSt 29, 390; 30, 34; 31, 148), so kann der Umstand, daß die Jugendgerichtshilfe allen gerichtlichen hinweisen und Aufforderungen zuwider untätig bleibt, erst recht nicht zur Verfahrenseinstellung führen.
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Stellt schon die Unerreichbarkeit eines Zeugen, dessen Identität behördlicherseits trotz nachdrücklicher Bemühungen des Gerichts nicht preisgegeben wird, kein Verfahrenshindernis dar (vgl. dazu z.B. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] ; BGHSt 29, 390; 30, 34; 31, 148), so kann der Umstand, daß die Jugendgerichtshilfe allen gerichtlichen hinweisen und Aufforderungen zuwider untätig bleibt, erst recht nicht zur Verfahrenseinstellung führen.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
    Jedoch können sowohl durch seine Zeugenaussage (insoweit besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht: BVerfG NJW 1972, 2214 [BVerfG 19.07.1972 - 2 BvL 7/71] m.w.N.) als auch durch den - verlesenen - Bericht Tatsachen in die Verhandlung eingeführt werden, die für die Persönlichkeitsermittlung und damit für die Auswahl der erzieherisch zweckmäßigen Rechtsfolge entscheidende Bedeutung haben können.
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Die überwiegende Meinung bejaht dagegen die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Behördenakten (z.B. KG (4. Strafsenat), NStZ 1989, 541; OLG Köln, NStZ 1986, 569 (ohne nähere Begründung); LG Darmstadt, NJW 1978, 901 u. NStZ 1989, 86; LG Düsseldorf, NJW 1978, 903; LG Marburg, NJW 1978, 2306; LG Koblenz, Wistra 1983, 166; LG Wuppertal, NJW 1992, 770; Kleinknecht/Meyer § 96 Rdnr. 2 (anders noch die Vorauflage); KMR-Müller, StPO, § 96 Rdnr. 2 u. 6; KK-Laufhütte, § 96 Rdnr. 1; Kramer, NJW 1984, 1502; Peters, Strafprozeß, 4. Aufl., § 48 A III 2 a (S. 443); Roxin, Strafverfahrensrecht, 22. Aufl., § 34 B II 1 (S. 232 f); Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß S. 273 ff; Walter, NJW 1978, 868, 871).
  • BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Strafverteidigers; Straferwartung als

    Die Jugendgerichtshilfe ist zur Mitwirkung berechtigt, aber nach der Regelung des geltenden Rechts dazu nicht ohne weiteres verpflichtet (OLG Köln NStZ 1986, 569, 570).

    Derartige Maßnahmen werden allerdings in der Entscheidung des OLG Köln (NStZ 1986, 569, 570) erörtert, aber auch nur für den Fall für denkbar erachtet, daß "das Gericht der Jugendgerichtshilfe vorher (z.B. bei der Terminsnachricht) deutlich kundgetan habe, daß ihre Mitwirkung in der Hauptverhandlung wegen der bisher nicht gewonnenen Erkenntnisse von der Persönlichkeit des Angeklagten unverzichtbar sei".

  • OLG Karlsruhe, 30.09.1991 - 3 Ws 56/91

    Beschwerde der Jugendgerichtshilfe gegen die Auferlegung der Kosten der Säumnis;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Bonn, 29.08.1985 - 32 Qs 59/85
    Im Ergebnis ebenso OLG Köln (Urteil Ä Ss 236/86 Ä v. 24.6. 1986, in NStZ 1986 Heft 12 S. 569) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den vorst. wiedergegebenen Beschluß des LG Bonn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.05.1986 - 2 Ss 67/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3143
OLG Zweibrücken, 06.05.1986 - 2 Ss 67/86 (https://dejure.org/1986,3143)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.05.1986 - 2 Ss 67/86 (https://dejure.org/1986,3143)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 2 Ss 67/86 (https://dejure.org/1986,3143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 201 (Ls.)
  • NStZ 1986, 554
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 19.10.2011 - 32 Ss 61/11

    Verstoß eines Heimbetreibers gegen Pflichten bei Organisation einer Briefwahl

    Dabei kommt es weder darauf an, ob durch den Eingriff das Gesamtergebnis der Wahl geändert wurde noch ob ein betroffener Wahlberechtigter bei ordnungsgemäßer Durchführung der Wahl in gleicher Weise gestimmt hätte, denn das Wahlergebnis ist bereits unrichtig im Sinne des § 107a Abs. 1 StGB, wenn im Rahmen der Auszählung auch nur eine ungültige Stimme als gültig gewertet und mitgezählt wird (OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 554; BGH, NJW 1981, 588).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht