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   OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85 - 61/86 III   

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OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85 - 61/86 III (https://dejure.org/1986,25296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85 - 61/86 III (https://dejure.org/1986,25296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1986 - 4 Ausl (A) 266/85 - 61/86 III (https://dejure.org/1986,25296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2172
  • MDR 1987, 786
  • NVwZ 1987, 837 (Ls.)
  • NStZ 1987, 369
  • NStZ 1987, 370
  • StV 1987, 499
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslieferung zur Strafvollstreckung aus einem ausländischen Abwesenheitsurteil zulässig ist, ist im Anschluß an die Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 59, 280 ff.; BVerfGE 63, 332 ff. ...) in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, aber auch in der Literatur, immer einschränkender behandelt und entschieden worden .

    Maßgebliche Anhaltspunkte dafür, ob die unverzichtbaren, rechtlichen Mindesterfordernisse in diesem Sinne gewahrt worden sind, sind dem übergeordneten Grundsatz des "fair trial" zu entnehmen, der insbesondere die Gewährleistung ausreichenden rechtlichen Gehörs und die Wahrung der Mindestrechte einer angemessenen Verteidigung beinhaltet ... Zum Grundsatz des "fair trial" gehört, daß der Verfolgte im Rahmen des nach den Bestimmungen der ausländischen Verfahrensordnung durchgeführten Strafverfahrens die Möglichkeit haben muß - und auch tatsächlich nutzen kann-, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern und dabei entlastende Umstände vorzutragen sowie deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung durch das ausländische Gericht zu erreichen (BVerfGE 63, 332 ff.).

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslieferung zur Strafvollstreckung aus einem ausländischen Abwesenheitsurteil zulässig ist, ist im Anschluß an die Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE 59, 280 ff.; BVerfGE 63, 332 ff. ...) in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, aber auch in der Literatur, immer einschränkender behandelt und entschieden worden .
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Maßgebliche Anhaltspunkte dafür, ob die unverzichtbaren rechtlichen Mindestanforderungen gewahrt worden sind, sind dem durch Art. 6 I und III MRK aufgestellten übergeordneten Grundsatz des "fair trial" zu entnehmen, der insbesondere die Gewährleistung ausreichenden rechtlichen Gehörs und die Wahrung der Mindestrechte der Verteidigung beinhaltet (EGMR, Slg. 1999-I, Nr. 27 = NJW 1999, 2353 - Van Geyseghem/Belgien; EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - Krombach/Frankreich - NJW 2001, 2387, 2390; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667).

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94

    Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des

    Zu dem Mindeststandard verfassungsrechtlicher Garantien gehört, daß dem Verfolgten in dem Abwesenheitsverfahren, das zu seiner Bestrafung geführt hat, die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich zu verteidigen, tatsächlich wirksam eingeräumt worden ist (vgl. o.a. Beschluß des Senats; siehe auch KG StV 1993, 207 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172 ).

    Der bloße Umstand, daß er sich dann möglicherweise im Februar 1991 dem gegen ihn eingeleitetem Strafverfahren grundsätzlich durch Flucht entzogen hat, kann für sich allein nicht entscheidend ins Gewicht fallen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172, 2173).

  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07

    Auslieferungsrecht: Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines

    Dies bedarf eines sicheren Nachweises (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 52; StV 2004, 547; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EuHBG OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370).

    Schon vor Inkrafttreten des EuHbG wurde die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils zulässig ist, in Fortentwicklung rechtsstaatlicher Grundsätze immer einschränkender entschieden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370).

  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12

    Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Deutschen in Abwesenheit in

    Maßgebliche Anhaltspunkte dafür, ob die unverzichtbaren rechtlichen Mindestanforderungen gewahrt worden sind, sind dem in Art. 6 Abs. 1 und 3 MRK normierten übergeordneten Rechtsgrundsatz des "fair trial" zu entnehmen, der insbesondere die Gewährleistung ausreichenden rechtlichen Gehörs und die Wahrung der Mindestrechte der Verteidigung beinhaltet (vgl. OLG Köln m.w.N. auch aus der Rspr. des EGMR; Brandenburg. OLG, jew. a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl/134/07

    Anforderungen an die Auslieferung eines Verfolgten nach Italien zur Vollstreckung

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  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der EU: Verfahrenshindernis bei

    Der Senat hält jedoch - wie sich auch aus der Formulierung "persönlich geladen" in § 83 Nr. 3 IRG n.F. ergibt - daran fest, dass für die Wahrung des rechtlichen Gehörs eine bloße an den Verfolgten oder einen Dritten gerichtete Ladung nicht genügt, sondern es in beiden aufgezeigten Fällen des sicheren Nachweises bedarf, dass die Ladung oder aber eine Unterrichtung auf sonstige Weise den Verfolgten auch persönlich erreicht haben muss und nicht nur die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme für ihn bestand (vgl. Senat a.a.O.; OLG Koblenz StraFo 273 437 f; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370 f.).
  • OLG Hamm, 17.04.1997 - 4 Ausl 92/97
    Grundsätzlich haben die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, nicht nachzuprüfen (vgl. BVerfG NJW 1983, 1726 ; OLG Hamm NStZ 1997, 194 ; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225 ; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172 ; KG StV 1993, 207 ).
  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09

    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den

    Der Senat folgt nicht der gegenüber der Rechtsprechung des BVerfG einschränkenden Auffassung, dass im Fluchtfall neben der Kenntnis von der Einleitung eines Verfahrens auch Kenntnis vom anstehenden Hauptverhandlungstermin erforderlich ist (so OLG Hamm NStZ 1997, 194; OLG Karlsruhe NJW 1987, 2172; Thür.
  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in

    Der Senat folgt nicht der gegenüber der Rechtsprechung des BVerfG einschränkenden Auffassung, dass im Fluchtfall neben der Kenntnis von der Einleitung eines Verfahrens auch Kenntnis vom anstehenden Hauptverhandlungstermin erforderlich ist (so OLG Hamm NStZ 1997, 194; OLG Karlsruhe NJW 1987, 2172; Thür.
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfGE 41, 246 [249] = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202 [210] = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100 [116] = NJW 1980, 1943, BVerfG NJW 1983, 1726 [1727]; OLG Hamm StV 1997, 364 [365] und 365 [366]; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1.Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
  • OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01

    Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01

    Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - Ausl 42/05

    Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung ; Prüfung der

  • OLG Jena, 05.06.1996 - Ausl 2/95
  • OLG Köln, 18.03.2003 - Ausl 253/02
  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ausl 186/00

    Auslieferung; Schweiz; Abwesenheitsurteil; fingierte Zustellung

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