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   BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86   

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BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86 (https://dejure.org/1987,1533)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1987 - 1 C 26.86 (https://dejure.org/1987,1533)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1987 - 1 C 26.86 (https://dejure.org/1987,1533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerungsbewerber - Einbürgerungsbehörde - Bisherige Nationalität - Vollzogene Einbürgerung - Anspruch auf Zusicherung - Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2180
  • NVwZ 1987, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86
    Für die von der Klägerin mit Schriftsatz vom 17. Februar 1987 angeregte Festsetzung des Streitwertes auf 100.000 DM ist danach kein Raum (vgl. auchBeschluß vom 26. April 1985 - BVerwG 1 C 28.81 -).
  • VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint

    Gleichwohl kommt eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband dann in Betracht, wenn keine Unsicherheiten und Zweifel verbleiben, dass sie tatsächlich alsbald nach der Einbürgerung erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 26/86 - NJW 1987, 2180 - in juris Rn. 27).

    Diese Voraussetzung wird jedoch nicht allein dadurch erfüllt, dass sich der Einbürgerungsbewerber gegenüber der Einbürgerungsbehörde verpflichtet, nach seiner Einbürgerung den ihm rechtlich möglichen Verzicht auf seine bisherige Staatsangehörigkeit zu erklären; eine solche Verpflichtung allein gewährleistet nicht mit der erforderlichen Sicherheit, dass der Einbürgerungsbewerber seine Staatsangehörigkeit alsbald nach der Einbürgerung tatsächlich aufgibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 26/86 - a.a.O.).

    Das Gesetz macht durch die Voraussetzung, dass der Einbürgerungsbewerber seine Staatsangehörigkeit verliert oder aufgibt, den grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch zwingend davon abhängig, dass doppelte Staatsangehörigkeit vermieden wird; der Ausschluss doppelter Staatsangehörigkeit muss gesichert sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 26/86 - NVwZ 1987, 809 - in juris Rn. 27).

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Zum Nachweis des angestrebten Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber den Behörden des bisherigen Heimatstaates kommt nach der Verwaltungspraxis (Nr. 5.3.7. der Einbürgerungsrichtlinien - GMBl. 1978, 16 -) und nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 7, S. 25 f.) eine Einbürgerungszusicherung in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber die übrigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92

    Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines

    Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwertes ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Klageantrag unmittelbar erreichen will (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1985 - BVerwG 1 C 28.81 - amtlicher Umdruck S. 3 , vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 13 S. 1 ).

    Über das unmittelbar angestrebte Rechtsschutzziel hinausgehende Interessen des Klägers, die durch das Streitverfahren mittelbar verfolgt oder gefördert werden sollen, bleiben bei der Streitwertfestsetzung regelmäßig außer Betracht (vgl. Beschlüsse vom 31. März 1987, a.a.O. S. 2, vom 19. April 1988 - BVerwG 1 B 39.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 17 S. 4 f., vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 18 S. 5 f., vom 25. Mai 1988 - BVerwG 1 C 58.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 19 S. 6 , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - Buchholz 362 § 10 BRAGO Nr. 4 S. 2 f. und vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 54 S. 32 ).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG muß gesichert sein, daß durch die Einbürgerung Mehrstaatigkeit nicht entsteht (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 7 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 1 S 1335/13

    Zusicherungsanspruch auf Änderung des Ehenamens bei Eheleuten einer

    Dieses Ermessen reduziert sich aber auf eine Pflicht zur Erteilung der Zusicherung, wenn die Durchsetzung eines Namensänderungsanspruchs dadurch ermöglicht oder doch wesentlich erleichtert wird (so zur parallelen Situation der Einbürgerungszusicherung für den Fall der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit: BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 26.86 - NJW 1987, 2180; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.07.1994 - 13 S 2147/93 - InfAuslR 1995, 116; Urt. v. 12.03.2008 - 13 S 1487/06 - NVwZ-RR 2008, 839).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung ist § 10 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950), da er den Antrag auf Einbürgerung nach dem 16.3.1999 gestellt hat (vgl. § 40 c StAG; zur Zulässigkeit der Erteilung einer Einbürgerungszusicherung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116; BVerwG, Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 26/86 -, NJW 1987, 2180).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

    Diesem Umstand hat der Kläger im gerichtlichen Verfahren dadurch Rechnung getragen, daß er nicht die Verpflichtung der Beklagten zur Einbürgerung begehrt, sondern die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung, auf deren Grundlage er die Entlassung aus der jordanische Staatsangehörigkeit beantragen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.3.1987, EZAR 273, Nr. 1 = NJW 1987, 2180).

    Darum ist auch für die §§ 85 und 86 AuslG bedeutsam, wenn das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 31.3.1987 (BVerwGE 77, 164, 169 und EAZR 273 Nr. 1 = NJW 1987, 2180) ausgesprochen hat, daß die Belange der inneren und äußeren Sicherheit und der zwischenstaatlichen Beziehungen im konkreten Fall erheblich nachteilig betroffen sein müssen, um den grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch des § 9 Abs. 1 RuStAG auszuschließen.

  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99

    Zulassung der "Umwelt- und Entwicklungshilfe - Lotterie" in Niedersachsen

    Mit seiner Ansicht, dass das Recht auf eine Zusicherung aus dem einschlägigen materiellen Recht einschließlich der dazu ergänzend heranzuziehenden allgemeinen Rechtsgrundsätze folgt, befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 7).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Bedarf ein zugesicherter Verwaltungsakt wie die Einbürgerung aufgrund einer Rechtsvorschrift der Mitwirkung einer anderen Behörde, so setzt gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 VwVfG die Zusicherung ebenfalls die Mitwirkung dieser Behörde voraus (vgl. auch Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - NJW 1987, 2180).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Nachdem der Kläger nach wie vor zur Aufgabe seiner türkischen Staatsangehörigkeit bereit ist und ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 87 AuslG nicht vorliegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 StAG), war der Beklagte antragsgemäß zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung zu verpflichten (vgl. BVerwG vom 31.3.1987, NJW 1987, 2180 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1997 - 25 A 5478/94

    Fortgeschrittenes Lebensalter; Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Berufliche

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.09.1990 - 12 A 188/88

    Einbürgerung; Staatsangehörigkeit; Einbürgerungsanspruch; Zweifache

  • VG Stuttgart, 15.01.2003 - 7 K 3145/02

    Ausländer; Einbürgerung; Minderjähriger; Einbürgerungszusicherung

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