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   BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86   

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https://dejure.org/1987,1444
BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86 (https://dejure.org/1987,1444)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86 (https://dejure.org/1987,1444)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1987 - RiZ(R) 5/86 (https://dejure.org/1987,1444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Zulässigkeit von Bemerkungen in einer richterlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtergesetz - Unabhängigkeit - Bemerkung - Beurteilung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2442
  • MDR 1988, 51
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes stellt jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, demgemäß also auch die dienstliche Beurteilung eines Richters, eine "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar, gegen die mit der Behauptung, sie beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (BGHZ 90, 41 ; 95, 313, 320).

    Allerdings darf eine solche Behauptung nicht aus der Luft gegriffen, vielmehr muß sie einleuchtend, also nachvollziehbar sein (BGHZ 90, 41, 43).

  • BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes stellt jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, demgemäß also auch die dienstliche Beurteilung eines Richters, eine "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar, gegen die mit der Behauptung, sie beeinträchtige die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (BGHZ 90, 41 ; 95, 313, 320).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86
    Deshalb geht auch der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1980 (BVerwGE 60, 245 ff) fehl.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442 f).
  • BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der

    Ferner hat der Senat die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 f) oder zu einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH, Urt. v. 31.1.1984 - RiZ (R) 1/83, DRiZ 1984, 365) als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bewertet; ebenso die Bemerkung, betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemühe sich der Richter um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzten (BGH, Urt. v. 30.3.1987 - RiZ (R) 5/86, DRiZ 1987, 442 = NJW 1987, 2442 f).

    Derartige Formulierungen, in Richterbeurteilungen nicht ungewöhnlich, sind unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. BGHZ 90, 41, 44 f), es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit einer für sich gesehen bereits unangebrachten anderen Formulierung gebraucht, wie zum Beispiel "betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemüht er sich... " (vgl. BGH DRiZ 1987, 442 = NJW 1987, 2442, 2443).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf die Behauptung einer Unabhängigkeitsverletzung hiernach nicht aus der Luft gegriffen, sie muß vielmehr einleuchtend und nachvollziehbar sein (BGHZ 90, 41, 43; Urteil vom 30. März 1987 - NJW 1987, 2442 ).
  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die

    Anders als in dem dem Senatsurteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 5/86, NJW 1987, 2442 zugrunde liegenden Fall, bringt die Äußerung keinen Tadel zum Ausdruck, der sich auf die richterliche Tätigkeit der Antragstellerin bezieht.
  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 1/00

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Hierzu wären die noch aufzuklärenden Umstände und die dafür in Frage kommenden Beweismittel im einzelnen anzugeben gewesen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 11. Aufl. § 133 Rdn. 14; BVerwG DVBl. 1993, 955; BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 5/86, Urt. Umdr.
  • BSG, 21.06.1999 - B 7 AL 228/98 B

    Voraussetzungen für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Darüber hinaus ist Darlegung zu verlangen, daß und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 14 und 36; BVerwGE 13, 338, 339; BGH NJW 1987, 2442 f), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG i.V.m. § 551 Zivilprozeßordnung der Einfluß auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Abweichend zu der angefochtenen Entscheidung des Dienstgerichts ist der Kontext einer Formulierung sehr wohl relevant, wenn sich eine unzulässige Verhaltenssteuerung gerade aus diesem ergeben kann (ebenso BGH Urteil vom 30.03.1987 - RiZ (R) 5/86).

    Ein Hinweis darauf, dass ein Richter sich seiner richterlichen Unabhängigkeit bewusst ist und Einflussnahmen abwehrt, darf niemals eine negative Charakterisierung darstellen (in diesem Sinne auch BGH Urteil vom 30.03.1987 - RiZ (R) 5/86 zu der in einer Beurteilung enthaltenen Formulierung "Betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemüht er sich um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzen ").

  • BSG, 18.06.2003 - B 13 RJ 223/02 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verhinderung eines

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; Bundesverwaltungsgericht NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Darüber hinaus ist in der Beschwerdebegründung schlüssig aufzuzeigen, daß und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, mithin die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 14 und 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerwG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442, 2443; Hennig/Danckwerts/König, SGG, Stand März 1993, § 160 Anm 9.13 und § 160a Anm 7.9.1; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 1991, IX. Kap Rz 137; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, Rzn 204, 233).
  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

  • BSG, 22.09.1999 - B 13 RJ 71/99 B

    Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98

    Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 3/98
  • BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B

    Beweisanträge im sozialgerichtlichen Verfahren, Rente wegen verminderter

  • BSG, 26.08.2004 - B 13 RJ 203/03 B

    Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03
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