Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1987 - IX ZR 69/86   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Interventionswirkung bei unterlassenem Beitritt des Streitverkündungsempfängers; Bindung des Betriebsveräußerers an die Einigung über die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bindung des Betriebserwerbers an Einigung mit Arbeitnehmer über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch gegenüber dem Veräußerer trotz abweichender Vereinbarung mit diesem

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 2874
  • ZIP 1987, 800
  • MDR 1987, 841
  • WM 1987, 728



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87  

    Dingliche Wirkung einer Ermächtigung

    Sinn und Zweck des Instituts der Streitverkündung ist es nämlich, die streitverkündende Partei davor zu bewahren, daß sie die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle verliert, obgleich sie zumindest einen gewinnen müßte (BGHZ 100, 257, 262; BGH Urt. v. 26. März 1987, IX ZR 69/86, ZIP 87, 800).
  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 185/91  

    Amtshaftung bei Schadensverursachung durch Abbruch einer Brandruine

    Auf diese Weise soll die den Streit verkündende Partei davor bewahrt werden, daß sie womöglich mit widersprüchlichen, einander ausschließenden Begründungen beide Prozesse verliert, obwohl sie zumindest einen gewinnen müßte (vgl. BGHZ 100, 257, 262 f.; BGH Urteil vom 26. März 1987 - IX ZR 69/86 = BGHWarn 1987 Nr. 121 = BGHR ZPO § 68 Interventionswirkung 1 = NJW 1987, 2874 ; Zöller/Vollkommer ZPO 17. Aufl. § 72 Rdn. 1).
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 581/89  
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  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 529/89  
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  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96  

    Äußeres Bild des Kfz-Diebstahls professioneller Tatausführung an einem älteren

    Das Gutachten bleibt aber trotz Widerspruchs des Klägers urkundenbeweislich verwertbar und kann frei gewürdigt werden, § 286 ZPO (vgl. BGH NJW 1987, 2874, 2875; BGH NJW 1987, 2300, 2301; Baumbach-Lauterbach, ZPO , 54. Aufl., Übersicht § 402 Rdnr. 21 ff).
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 581/89  

    Arbeitsverhältnis: Überleitung auf einen neuen Arbeitgeber - Änderungskündigung:

    b) aa) Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen nach § 613a BGB erfüllt sind, bleibt es den Parteien unbenommen, das Arbeitsverhältnis im Wege eines dreiseitigen Rechtsgeschäfts zwischen Arbeitnehmer, altem Arbeitgeber und neuem Arbeitgeber auf den letzteren überzuleiten (vgl. BAGE 26, 301, 305 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB , zu III 2 a der Gründe; BAGE 45, 140, 145 = AP Nr. 37 zu § 613 a BGB , zu III 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 26. März 1987 - IX ZR 69/86 - AP Nr. 66 zu § 613 a BGB ; MünchKomm-Schaub, BGB , 2. Aufl., § 613 a Rz 11 a).
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