Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 18.12.1986

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87   

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https://dejure.org/1987,2292
BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87 (https://dejure.org/1987,2292)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1987 - 1 StR 58/87 (https://dejure.org/1987,2292)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1987 - 1 StR 58/87 (https://dejure.org/1987,2292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Tatgerichts zur Ziehung bestimmter Schlussfolgerungen aus den von ihm festgestellten Tatsachen - Mögliche Rechtsfehler des Tatgerichts - Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Vornahme einer bestimmten möglicherweise tödlich wirkenden Handlungsweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2883 (Ls.)
  • NStZ 1987, 424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
    Das Revisionsgericht kann lediglich eingreifen, wenn dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rechtspr.; vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550).

    Die Tatsache, daß eine bestimmte Handlungsweise generell geeignet ist, tödlich zu wirken, zwingt nicht zu dem Schluß, Tötungsvorsatz habe vorgelegen (BGH NStZ 1986, 549, 550; BGH NJW 1983, 2268), sondern erfordert die vom Tatgericht vorgenommene sorgfältige Prüfung aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatelemente.

  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
    Die Tatsache, daß eine bestimmte Handlungsweise generell geeignet ist, tödlich zu wirken, zwingt nicht zu dem Schluß, Tötungsvorsatz habe vorgelegen (BGH NStZ 1986, 549, 550; BGH NJW 1983, 2268), sondern erfordert die vom Tatgericht vorgenommene sorgfältige Prüfung aufgrund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatelemente.
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
    Das Revisionsgericht kann lediglich eingreifen, wenn dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rechtspr.; vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen nicht erkennbar ist (BGHSt 7, 363, 368; BGH NStZ 1983, 407; 1984, 19; 1986, 549; 1987, 424; BGH StV 1984, 187; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 638/86; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; BGH, Urt. vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87).

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1986, 549; 1987, 424).

  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Sie ist rechtsfehlerhaft, wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder der Dienstgerichtshof verfahrensfehlerhaft den für ihn geltenden Überzeugungsgrundsatz des § 21 LDG i.V.m. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzt hat, weil er auf der Grundlage eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalts entschieden hat (zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung nach § 337 StPO vgl. BGH, NStZ 1987, 424; Hanack, a.a.O. § 337 Rn. 148).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Gegen eine solche Situationsanalyse in Verbindung mit einer zutreffenden, zumindest aber vertretbaren Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Handlungsalternativen wäre an sich nichts einzuwenden gewesen; derartiges hätte sich durchaus noch im Rahmen einer rechtmäßigen Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrags gehalten (vgl. BGH NJW 1987, 2883; NStZ 1986, 37; StV 1993, 28).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 503/88

    Anforderungen an die vom Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme gezogenen

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (st. Rechtspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550; 1987, 424).
  • BGH, 16.08.1988 - 1 StR 306/88

    Rechtliche Würdigung eines vom Angeklagten verfassten Drohbriefs - Anforderungen

    Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1983, 277, 278; 1986, 549, 550; 1987, 424, BGHR StPO § 261, Beweiswürdigung allgemein 1; Erfahrungssatz 1).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschluß 3/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2880
OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschluß 3/86 (https://dejure.org/1986,2880)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.1986 - 1 Ausschluß 3/86 (https://dejure.org/1986,2880)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 1 Ausschluß 3/86 (https://dejure.org/1986,2880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Verteidigers ; Leistung einer psychischen Beihilfe zur Straftat eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1975 - 2 ARs 5/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86
    Da sonach ein Ausschluß des Verteidigers unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt, war der Antrag ohne die in § 138 d Abs. 1 StPO vorgeschriebene mündliche Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 [OLG Karlsruhe 14.03.1975 - 2 ARs 5/75] ; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80] ; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 185) als unzulässig zurückzuweisen.
  • BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82

    Notwendige Beiladung des in einer Kindschaftssache nicht als Partei beteiligten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86
    Damit fehlt es an einem wesentlichen Element des Vorsatzes; eine strafbare Beteiligung des Verteidigers an einer Straftat seiner Mandantin scheidet aus, ohne daß entschieden werden müßte, ob die Erteilung einer - richtigen oder falschen - Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt schon gar nicht tatbestandsmäßig (so Maiwald ZStW 93, 885, 889) oder wenigstens gerechtfertigt (so Mallison, Rechtsauskunft als strafbare Teilnahme, 1979, S. 134) ist (vgl. dazu auch Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl. 1986, Rdn. 7 zu § 27; Lackner, StGB, 16. Aufl. 1985, Rdn. 2 zu § 26; OLG Düsseldorf JR 1984, 157 mit kritischer Anmerkung Hruschka).
  • OLG Bremen, 04.12.1980 - BL 337/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86
    Da sonach ein Ausschluß des Verteidigers unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt, war der Antrag ohne die in § 138 d Abs. 1 StPO vorgeschriebene mündliche Verhandlung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 [OLG Karlsruhe 14.03.1975 - 2 ARs 5/75] ; OLG Bremen NJW 1981, 2711 [OLG Bremen 04.12.1980 - BL 337/80] ; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 185) als unzulässig zurückzuweisen.
  • BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92

    Ausschluss eines Strafverteidigers wegen Beihilfe zum Parteiverrat

    Das Bewußtsein und der Wille eines Rechtsanwalts sind bei Erteilung eines Rechtsrats in der Regel darauf gerichtet, pflichtgemäß Rat zu erteilen, und nicht darauf, eine Straftat zu fördern (vgl. RGSt 37, 323; OLG Stuttgart NJW 1987, 2883 [OLG Stuttgart 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86]; OLG Düsseldorf JR 1984, 257 m. Anm. Hruschka).
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