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LG Hamburg, 02.06.1987 - (83) 74/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.03.1987 - 74/86
- LG Hamburg, 02.06.1987 - (83) 74/86
- LG Hamburg, 15.12.1987 - 74/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3016
- StV 1987, 384
Wird zitiert von ... (3)
- LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
Verfahren gegen Manfred G. ("Badewanne")
Es wird lediglich ein Überzeugungsurteil über die Frage der Beweiskraft der Beweismittel und damit über die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit der Verfahrenswiederholung gewonnen (…Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO;… OLG Karlsruhe GA 1974, 250; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309; LG Hamburg NJW 1987, 3016; LG Mannheim StV 1992, 103), nicht über Schuld oder Unschuld des Verurteilten. - OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag …
Es genügt ein Wahrscheinlichkeitsergebnis, ein jeden Zweifel ausschließender Beweis ist nicht erforderlich (OLG Hamburg NJW 1987, 3016 f; OLG Schleswig NJW 1974, 714;… Gössel aaO Rdnr.18, Fn. 20). - BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1110/89
Überspannung an die Anforderungen eines Wiederaufnahmeantrags
Gemessen an dem von der fachgerichtlichen Rechtsprechung im allgemeinen angelegten Maßstab, daß nämlich für die im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgestellten Behauptungen im Probationsverfahren nicht voller, jeden Zweifel ausschließender Beweis erbracht werden muß, sondern die Behauptungen nach § 370 Abs. 1 StPO lediglich "genügende Bestätigung" finden müssen (vgl. LG Hamburg, NJW 1987, S. 3016;… OLG Karlsruhe, Justiz 1984, S. 308 [309];… OLG Schleswig, NJW 1974, S. 714;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 370 Rdnr. 4), ist eine solche Entscheidung nicht verständlich.