Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.09.1986

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   VGH Baden-Württemberg, 01.12.1986 - 1 S 612/86   

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VGH Baden-Württemberg, 01.12.1986 - 1 S 612/86 (https://dejure.org/1986,1785)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.12.1986 - 1 S 612/86 (https://dejure.org/1986,1785)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Dezember 1986 - 1 S 612/86 (https://dejure.org/1986,1785)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3094
  • NVwZ 1987, 1110 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Dem systematischen Zusammenhang und der Entstehungsgeschichte des Staatenlosen-Übereinkommens läßt sich entnehmen, daß dieser Personenkreis staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk ist, ohne daß es auf die Klärung der politisch und rechtlich umstrittenen Frage ankommt, ob es eine palästinensische Staatsangehörigkeit gibt (verneinend: VGH Mannheim NJW 1987, 3094; OVG Münster InfAuslR 1989, 271 (272 f.); VG Oldenburg InfAuslR 1988, 80 (81 f.); VG Berlin InfAuslR 1988, 225 (226 f.); OVG Berlin InfAuslR 1990, 76 (77) und InfAuslR 1991, 228 (229 f.); OVG Koblenz DVBl. 1991, 545 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 11 S 1437/92

    Reiseausweis für Staatenlose: freiwilliger Verzicht auf die - rumänische -

    Dabei wird ein solches Einverständnis unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung nach § 5 AuslG n.F. (OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 3.7.1991 -17 A 2713/89-) oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.12.1986 -1 S 612/86- NJW 1987, 3094 (3096); VG Stuttgart, Urt. v. 15.12.1976 -VII 226/76- NJW 1977, 1604, 1605) gesehen.

    Denn jedenfalls der hier vorliegende Sachverhalt schließt eine solche Annahme aus, da der Kläger bereits seit drei Jahren und knapp zehn Monaten im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem AuslG a.F. bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung nach dem AuslG n.F. im Bundesgebiet lebt (vgl. zur Annahme eines rechtmäßigen Aufenthalts nach dreijährigem Besitz eines Aufenthaltstitels : VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.12.1986, aaO.; Kloesel/Christ, aaO., B 1.8 Art. 28 Anm.2; Denkschrift der Bundesregierung zum StlÜb, BR-Drs. 536/75 S.36 zu Art. 17 StlÜb, S.38 zu Art. 28 StlÜb; Innenministerium Bad.-Württ. in Ziffer 90.2.5 der Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes i.d.F. vom 1.8.1984 (GABl. S. 726), die nach Ziffer 12 der Hinweise des Innenministeriums zu den Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 27.6.1991 (GABl. S. 873) auch heute noch von den Ausländerbehörden sinngemäß anzuwenden ist).

    Anhaltspunkte dafür, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.12.1986, aaO. (3096)) der Ausstellung des Reiseausweises entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich und vom Beklagten auch nicht geltend gemacht worden.

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 19/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Die Grundsatzfrage ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) durch Urteil vom 23. Februar 1993 dahingehend beantwortet worden, daß Palästinenser, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, Staatenlose iS des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (BVerwGE 92, 116; vgl dazu bereits VGH Mannheim vom 1. Dezember 1986, NJW 1987, 3094, 3096 und OVG Berlin vom 5. Dezember 1989, InfAuslR 1990, 76).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 13/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Die Grundsatzfrage ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) durch Urteil vom 23. Februar 1993 dahingehend beantwortet worden, daß Palästinenser, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, Staatenlose iS des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (BVerwGE 92, 116; vgl dazu bereits VGH Mannheim vom 1. Dezember 1986, NJW 1987, 3094, 3096 und OVG Berlin vom 5. Dezember 1989, InfAuslR 1990, 76).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 12/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Die Grundsatzfrage ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) durch Urteil vom 23. Februar 1993 dahingehend beantwortet worden, daß Palästinenser, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, Staatenlose iS des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (BVerwGE 92, 116; vgl dazu bereits VGH Mannheim vom 1. Dezember 1986, NJW 1987, 3094, 3096 und OVG Berlin vom 5. Dezember 1989, InfAuslR 1990, 76).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Die Grundsatzfrage ist vom BVerwG durch Urteil vom 23. Februar 1993 dahingehend beantwortet worden, daß Palästinenser, die keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, Staatenlose iS des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (BVerwGE 92, 116; vgl dazu bereits VGH Mannheim vom 1. Dezember 1986, NJW 1987, 3094, 3096, und OVG Berlin vom 5. Dezember 1989, InfAuslR 1990, 76).
  • VG Berlin, 22.01.1991 - 18 A 62.89

    Erteilung eines Reiseausweises nach dem Staatenlosen-Übereinkommen; Widerruf

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  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91

    Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der

    Dem systematischen Zusammenhang und der Entstehungsgeschichte des Staatenlosen-Übereinkommens läßt sich entnehmen, daß dieser Personenkreis staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk ist, ohne daß es auf die Klärung der politisch und rechtlich umstrittenen Frage ankommt, ob es eine palästinensische Staatsangehörigkeit gibt oder nicht (im letzteren Sinne das Berufungsgericht; ebenso VGH Mannheim NJW 1987, 3094; OVG Münster InfAuslR 1989, 271 ; VG Oldenburg InfAuslR 1988, 80 ; VG Berlin InfAuslR 1988, 225 ; OVG Berlin InfAuslR 1990, 76 und InfAuslR 1991, 228 ).
  • VGH Hessen, 11.11.1991 - 12 UE 3389/90

    Verpflichtungsklage auf Einbürgerung von vor dem 1975-01-01 geborenen ehelichen

    Die vom Verwaltungsgericht erster Instanz vertretene Rechtsauffassung über die Unvollständigkeit der palästinensischen Staatsangehörigkeit infolge Fehlens diplomatischen Schutzes durch den Staat Palästina selbst geht im wesentlichen auf die Rechtsprechung des OVG Berlin (02.11.1978 - V B 24.77 -, OVGE 15, 34; vgl. auch Hilf, StAZ 1973, 84) zurück und wird unter anderem jetzt auch vom VGH Baden-Württemberg (01.12.1986 - 1 S 612/86 -, EZAR 250 Nr. 1) und vom OVG Nordrhein-Westfalen (07.07.1987 - 18 A 2810/84 -, EZAR 250 Nr. 2 = ZfSH/SGB 1987, 538 = InfAuslR 1988, 68) geteilt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 564/96
    Daß nur ein De-iure-Staatenloser unter diese Begriffsbestimmung fällt, entspricht der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung und Literatur vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 -, NVwZ 1993, S. 782; Urteil vom 16. Oktober 1990 - 1 C 15.88 -, BVerwGE 87, 11, 14; Urteil vom 10. Juli 1984 - 1 C 30.81 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24, S. 36; Urteil vom 27. September 1988 - 1 C 20.88 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 36, S. 34, 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Dezember 1986 - 1 S 612/86 - NJW 1987, 3094; OVG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 1989 - OVG 4 B 110.86 -, InfAuslR 1990, 76, 77; Urteil vom 18. April 1991 - OVG 5 B 41.90 -, InfAuslR 1991, 228, 229 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10111/89 -, DVBl. 1991, 545; OVG NW, Urteil vom 14. Februar 1989 - 18 A 858/87 -, InfAuslR 1989, 271, 272 f.; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Art. 1 AGStlMindÜbk, RdNr. 6; Mühl-Jäckel, Rechtsfragen einer ungeklärten Staatsangehörigkeit, Festschrift für Günter Berge, Berlin 1989, S. 43, 50 f.; vgl. auch BT- Drs.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 13 S 2162/91

    Verweigerung der Einbürgerung eines Ausländers, der sich zu einer gewaltbereiten

  • VG Sigmaringen, 24.08.1989 - 2 K 1265/87

    Anspruch auf Einbürgerung zur Vermeidung von Staatenlosigkeit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1695
BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86 (https://dejure.org/1986,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1986 - 3 C 23.86 (https://dejure.org/1986,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1986 - 3 C 23.86 (https://dejure.org/1986,1695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reparationsschäden - Finanz- und Ausgleichsvertrag - Regelungslücke - Tod in Österreich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RepG § 60 Abs. 1 Nr. 2c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 53
  • NJW 1987, 3094 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In einem solchen Fall ist die zu weit gefaßte Regel auf den ihr nach dem Regelungszweck zukommenden Anwendungsbereich im Wege der sog. teleologischen Reduktion einzuschränken (Larenz, a.a.O., S. 391 f.; BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - BVerwG 3 C 23.86 - BVerwGE 75, 53 [BVerwG 25.09.1986 - 3 C 23/86]).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 LB 161/01

    Rechtmäßigkeit von Gebühren für die Entnahme von Wasser zur Wasserhaltung beim

    Es handelt sich bei dieser Lücke allerdings nicht um eine sog. offene Regelungslücke (BVerwGE 75, 53, 56; Urt. v. 26.10.1995 - BVerwG 3 C 11.94 - Buchholz 451.74, § 17 KHG Nr. 15 m.w.N.), zumal der Landesgesetzgeber eine lückenlose Regelung über die Berechnung der Gebühren getroffen hat.

    Eine verdeckte Lücke ist gegeben, wenn das Gesetz für den fraglichen Sachverhalt zwar eine an sich auch anwendbare Regelung enthält, die Regelung aber nach Sinn und Zweck des Gesetzes auf diesen Sachverhalt nicht passt, weil sie seine Besonderheiten nicht berücksichtigt; die Lücke besteht darin, dass eine Einschränkung der gesetzlichen Regelung fehlt (BVerwGE 75, 53, 56).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der

    Für die von der Beklagten zur Diskussion gestellte sog. teleologische Gesetzeskorrektur (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.9.1986, BVerwGE 75, 53, 56 ff.) ist deshalb kein Raum.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 A 10966/05

    (Keine) Gebührenfreiheit für Landesbetrieb Straßen und Verkehr

    Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Rechtsnorm steht den Gerichten dann zu, wenn die gesetzliche Regelung entgegen ihrem Wortsinn, aber in Übereinstimmung mit dem vom Gesetzgeber verfolgten Regelungsziel der Einschränkung bedarf, wenn also die Vorschrift ihrem Wortlaut nach Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (so genannte "verdeckte Gesetzeslücke", vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1986, BVerwGE 75, 53 [56]).
  • OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03

    Ausländerrecht ; Weitergeltung der räumlichen Beschränkung aus einem

    Eine solche - offene - Regelungslücke liegt nur dann vor, wenn das Gesetz für einen bestimmten Sachverhalt, der zu beurteilen ist, keine anwendbaren Regelungen enthält, obgleich es nach seinem Zweck eine solche Regelung enthalten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - 3 C 23.86 -, BVerwGE 75, 53, 56).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2006 - 11 LA 347/06

    Geltung der einjährigen Antragsfrist für die Gewährung von

    In einem solchen Fall ist die zu weit gefasste Regel auf den ihr nach dem Regelungszweck zukommenden Anwendungsbereich im Wege der sog. teleologischen Reduktion einzuschränken (Larenz, a.a.O., S. 391 f; BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - BVerwG 3 C 23.86 - BVerwGE 75, 53 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97

    Beschwerdeausschluß bei Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen

    Ein Analogieschluß ist in solchen Fällen nur angezeigt, wenn eine Gesetzeslücke besteht, die deshalb nach Ausfüllung drängt, weil die Norm zwar für den zu beurteilenden Sachverhalt eine an sich anwendbare Regelung enthält, diese Regelung jedoch nach der Teleologie des Gesetzes auf diesen Sachverhalt nicht paßt (vgl. BVerwGE 75, 53, 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01

    Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes

    OVG NRW, Beschluss vom 10.4.2002 - 19 A 567/00 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 27.6.1995 - 9 C 8.95 -, DVBl. 1995, 1308 (1309), 7.3.1995, a.a.O., und 25.9.1986 - 3 C 23.86 -, BVerwGE 75, 56 f., sowie Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., 1983, S. 381 - 385; ferner BVerfG, Beschlüsse vom 7.4.1997 - 1 BvR 11/96 -, NJW 1997, 2230, und 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, BVerfGE 88, 145 (167).
  • VG Sigmaringen, 06.03.2007 - 4 K 266/06

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Ein Analogieschluss kommt nur dann in Betracht, wenn ein Gesetz eine Lücke aufweist, die nach einer Ausfüllung drängt, da die Norm einen bestimmten Sachverhalt ungeregelt lässt, für den sie nach ihrer Teleologie eine Regelung enthalten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1986 - BVerwGE 74, 206 - BVerwGE 74, 206; Urteil vom 25.9.1986 - 3 C 23/86 - BVerwGE 75, 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90

    1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde -

    Ein Analogieschluß kommt nur dann in Betracht, wenn ein Gesetz eine Lücke aufweist, die nach einer Ausfüllung drängt, da die Norm einen bestimmten Sachverhalt ungeregelt läßt, für den sie nach ihrer Teleologie eine Regelung enthalten müßte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.5.1986, BVerwGE 74, 206, und vom 25.9.1986, BVerwGE 75, 53).
  • VG Stuttgart, 15.09.2005 - A 8 K 12592/05

    Zur Anwendbarkeit des § 14a Abs 2 AsylVfG 1992

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