Weitere Entscheidung unten: VerfGH Saarland, 27.11.1985

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   BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85   

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https://dejure.org/1986,641
BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,641)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - III ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,641)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Höhe der Vergütung bei vorzeitiger Beendigung von Anwaltsvertrag - Einordnung von Anwaltsvertrag als Dienstvertrag - Verhältnis einer Honorarkürzung durch § 628 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Kürzung auf Grund von § 3 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines vereinbarten Pauschalhonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 315
  • NJW-RR 1987, 309 (Ls.)
  • MDR 1987, 297
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 9/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt, 27, 390: Sozietät eines Rechtsanwalts mit einem

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85
    Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag ist als Dienstvertrag über Dienste höherer Art anzusehen (vgl. BGHZ 54, 106, 107 [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68]/108; BGHSt 27, 366, 368).

    Daß die Parteien im Streitfall die Regelung des § 628 BGB abbedungen und in ihrer Honorarvereinbarung bestimmt hätten, das vereinbarte Honorar sei ohne Rücksicht auf eine vorzeitige Beendigung des Mandats stets voll zahlbar (vgl. dazu BGHSt 27, 366, 370 f.), hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei verneint.

    Für eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3 Abs. 3 BRAGO bleibt in diesem Zusammenhang nur dann Raum, wenn auch das nach § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB geschuldete (Teil-)Honorar noch unangemessen hoch ist oder wenn die Parteien, was nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hier nicht der Fall ist, ausdrücklich vereinbart haben, daß auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung das gesamte vereinbarte Honorar zahlbar sein soll (vgl. Pabst MDR 1978, 449; s. aber auch BGHSt 27, 366, 370 f.).

    Die Bestimmung gilt nicht für ein vertraglich vereinbartes Pauschalhonorar, das sich wesentlich vom gesetzlichen Tatbestand der Pauschgebühr unterscheidet und - wie hier - für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts, für die nach der gesetzlichen Gebührenregelung mehrere einzelne Pauschgebühren erwachsen würden, einen einzigen einheitlichen Honorarbetrag vorsieht (vgl. BGHSt 27, 366, 372; Senatsurteil BGHZ 86, 98, 100) [BGH 09.12.1982 - III ZR 182/81].

    Er ist Ausfluß des Systems der gesetzlichen Verfahrenspauschgebühren, nach dem der Rechtsanwalt für eine Gruppe gleichartiger Tätigkeiten jeweils eine Gebühr enthält, ohne daß es darauf ankommt, wie oft er die betreffende Tätigkeit ausgeführt hat (vgl. BGHSt 27, 366, 371; Riedel/Sußbauer/Fraunholz a.a.O. § 1 Rn. 39, 42; Schumann/Geißinger a.a.O. Einl. Rn. 9).

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85
    Ihre Anwendung wird entgegen der Auffassung der Revision nicht durch die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO - ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 8. Oktober 1981 - III ZR 190/79 = LM BGB § 611 Nr. 63 = NJW 1982, 437, 438 und vom 7. Juni 1984 - III ZR 37/83 = LM BGB § 628 Nr. 7 = NJW 1985, 41 [BGH 07.06.1984 - III ZR 37/83]).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85
    Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag ist als Dienstvertrag über Dienste höherer Art anzusehen (vgl. BGHZ 54, 106, 107 [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68]/108; BGHSt 27, 366, 368).
  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 182/81

    Stundung des Wahlverteidiger-Honorars

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85
    Die Bestimmung gilt nicht für ein vertraglich vereinbartes Pauschalhonorar, das sich wesentlich vom gesetzlichen Tatbestand der Pauschgebühr unterscheidet und - wie hier - für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts, für die nach der gesetzlichen Gebührenregelung mehrere einzelne Pauschgebühren erwachsen würden, einen einzigen einheitlichen Honorarbetrag vorsieht (vgl. BGHSt 27, 366, 372; Senatsurteil BGHZ 86, 98, 100) [BGH 09.12.1982 - III ZR 182/81].
  • BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83

    Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85
    Ihre Anwendung wird entgegen der Auffassung der Revision nicht durch die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO - ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 8. Oktober 1981 - III ZR 190/79 = LM BGB § 611 Nr. 63 = NJW 1982, 437, 438 und vom 7. Juni 1984 - III ZR 37/83 = LM BGB § 628 Nr. 7 = NJW 1985, 41 [BGH 07.06.1984 - III ZR 37/83]).
  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Durch Individualvereinbarung kann aber in gewissen Grenzen eine von der gesetzlichen Regelung der §§ 627, 628 BGB abweichende Bestimmung getroffen werden (vgl. zu § 627 BGB: Senat, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04 - NJW 2005, 2543; zu § 628 BGB: Senat, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85 - NJW 1987, 315, 316; BGH, Urteil vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 9/77 - NJW 1978, 2304, m. w. N.).
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Rechtsanwälte - so auch der Kläger in vorliegendem Fall - leisten in der Regel Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, NJW 1987, 315, 316).
  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    § 628 BGB ist gegenüber § 3 Abs. 3 BRAGO vorrangig (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, NJW 1987, 315; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO § 3 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

    Während die Geschäftsgebühr nach Anlage 1, Teil 2 , Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags entsteht, und zwar mit Erbringung der ersten Dienstleistung des Gebührentatbestandes (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, NJW 1987, 315, unter II 3; Riedel/Sußbauer/ Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 1 Rdnr. 10; AnwK-RVG/Rick, aaO, § 1 Rdnr. 28, jeweils m.w.N.), kann eine vereinbarte Pauschalvergütung, die nach § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 RVG a.F. höher oder niedriger als die gesetzliche Vergütung sein kann, für die Entstehung der Vergütung sowie zu Art und Umfang der hierdurch zu vergütenden Tätigkeiten anders anknüpfen.

    Ein vertraglich vereinbartes Pauschalhonorar, das sich wesentlich vom gesetzlichen Gebührentatbestand unterscheidet, lässt sich deshalb mit den ansonsten anfallenden gesetzlichen Gebühren bereits strukturell nicht vergleichen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986, aaO).

  • BGH, 02.05.2019 - IX ZR 11/18

    Möglichkeit der Kündigung eines Steuerberatervertrages; Einordnung der Fertigung

    Die Tätigkeit der Ärzte, Privatlehrer, Rechtsanwälte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, NJW 1987, 315, 316; vom 7. März 2019 - IX ZR 221/18, WM 2019, 740 Rn. 8; Mugdan, Die gesamten Materialien zum BGB für das Deutsche Reich, II. Band, S. 913) und Steuerberater (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1970 - VII ZR 187/68, BGHZ 54, 106, 107 f) fällt typischerweise unter § 627 Abs. 1 BGB (vgl. Mugdan, aaO).
  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 147/12

    Pauschalhonorarvereinbarung mit dem Steuerberater: Vergütungsanspruch bei

    Die Vorschrift des § 628 Abs. 1 BGB ist zwar abdingbar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, NJW 1987, 315, 316), jedoch haben die Parteien in der Vergütungsvereinbarung für den Fall der vorzeitigen Mandatsbeendigung, wie den entsprechenden Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 627 BGB zu entnehmen ist, auch hierzu keine Regelung getroffen.

    b) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei vorzeitiger Beendigung des Anwaltsvertrages aufgrund der Bestimmung des § 627 Abs. 1 BGB ein vereinbartes Pauschalhonorar nach § 628 Abs. 1 BGB auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Rechtsanwalts entspricht (BGH, Urteil vom 27. Februar 1978 - AnwSt (R) 9/77, NJW 1978, 2304, 2305; vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, aaO; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO Rn. 14).

    Ob und gegebenenfalls inwieweit der Steuerberater die Pauschalvergütung verlangen kann, ist demnach zunächst keine Frage des Steuerberatergebührenrechts, sondern eine solche der vertraglichen Regelung und der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (OLG Düsseldorf, GI 1995, 80, 81; LG Duisburg aaO; Eckert, aaO StBGebV Vor § 1 Ziff. 1.3.5; für die BRAGO BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986, aaO).

    Diese Bestimmung ist jedoch auf den Tatbestand der Pauschgebühr zugeschnitten und findet deshalb entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auf eine Pauschalvergütung, die - wie im Streitfall - mehrere Pauschgebühren abdeckt, keine Anwendung (Feiter, aaO § 12 StBVV Rn. 230; für die Parallelvorschrift des § 13 Abs. 4 BRAGO (jetzt § 15 Abs. 4 RVG) BGH, Urteil vom 27. Februar 1978, aaO; vom 16. Oktober 1986, aaO S. 316 f).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 200/08

    Höhe eines Pauschalhonorars bei vorzeitiger Beendigung des Mandats

    Zwischen den Parteien bestand ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art, den der Beklagte deshalb jederzeit kündigen konnte (vgl. BGH NJW 1987, 315; NJW 1978, 2304; Senat AGS 2009, 6).

    Hat der Mandant den Auftrag wirksam vorzeitig gekündigt, so kann der Anwalt grundsätzlich gemäß § 628 Abs. 1 BGB nur den Teil der Vergütung verlangen, der seiner bis zur Kündigung ausgeführten Tätigkeit entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 188; NJW 1995, 1954; NJW 1987, 315; NJW 1978, 2304; Senat AGS 2009, 6; OLG Düsseldorf ( 22. ZS) NJW 1999, 3129; (8. ZS) MDR 1985, 845; AnwBl. 1985, 201; AnwBl. 1985, 259; OLG Zweibrücken AGS 1999, 26; Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O., § 15 Rdnr. 67; Staudinger/Preis, BGB, 2002, § 628 Rdnr. 20).

    Die Vorschrift des § 628 Abs. 1 BGB ist zwar abdingbar (vgl. BGH NJW 1987, 315; NJW 1978, 2304), jedoch haben die Parteien in der Vergütungsvereinbarung für den Fall der vorzeitigen Mandatsbeendigung keine Regelung getroffen.

    In diesem Fall bleibt es bei der Anwendbarkeit von § 628 Abs. 1 BGB, wenn das Mandat vorzeitig endet und die Parteien keine ausdrückliche Regelung getroffen haben (vgl. zum insoweit gleichlautenden § 13 Abs. 4 BRAGO BGH NJW 1987, 315; NJW 1978, 2304; Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O., § 15 Rdnr. 77 a).

    Dies wäre jedoch mit der gesetzlichen Ausgestaltung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts, wie er sich aus der Regelung des § 628 BGB und den Vorschriften des RVG ergibt, nicht vereinbar (vgl. BGH NJW 1987, 315, zu § 13 Abs. 4 BRAGO).

    Eine Herabsetzung nach § 4 Abs. 4 RVG a.F. kommt aber erst dann in Betracht, wenn auch das nach § 628 Abs. 1 BGB geschuldete Teilhonorar unangemessen hoch ist (vgl. zum insoweit gleichlautenden § 3 Abs. 3 BRAGO BGH NJW 2005, 2142; NJW 1987, 315; OLG Düsseldorf MDR 1985, 845; AnwBl. 1985, 201; OLG Zweibrücken AGS 1999, 26; Staudinger/Preis, a.a.O., § 628 Rdnr. 20).

    Als Bestimmung, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Anspruchsgrundlage für die Vergütung normiert, geht § 628 Abs. 1 BGB der nur die Höhe der Vergütung betreffenden Vorschrift des § 4 Abs. 4 RVG a.F. vor (vgl. BGH NJW 1987, 315 zu § 3 Abs. 3 BRAGO).

  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 182/94

    Gebührenanspruch des Prozeßbevollmächtigten nach Notwendigkeit der Mandatierung

    Dies würde bedeuten, daß dem Kläger trotz der vorzeitigen Beendigung seines Auftrags die Gebühren in voller Höhe verblieben ( §§ 13 Abs. 4, 31 Abs. 1 Nr. 1-3 BRAGO; vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85, NJW 1987, 315, 316).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    Damit sind, da die BRAGO die bürgerlichrechtlichen Bestimmungen über den Grund des Vergütungsanspruchs hinsichtlich der Höhe ergänzt (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 67/85 = BGHWarn 1986 Nr. 300 = NJW 1987, 315, 316 m.w.Nachw.), auch etwaige bereicherungsrechtliche Ansprüche (§§ 812 ff. BGB) abgegolten (vgl. Riedel/Sußbauer/Fraunholz BRAGO 6. Aufl. § 1 Rn. 15, Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert BRAGO 10. Aufl. § 1 Rn. 6, 8, 14; auch Hartmann Kostengesetze 23. Aufl. BRAGO Grdz. 3 vor § 1, § 1 Anm. 1 B).
  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Dies würde bedeuten, dass dem Kl. trotz der vorzeitigen Beendigung seines Auftrages die Gebühren in voller Höhe verblieben (§§ 13 IV, 31 Abs. 1 Nr. 1.-3. BRAGO; BGH, NJW 1987, 315, 316 = MDR 1987, 297).
  • OLG Köln, 17.10.2012 - 17 U 7/12

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Strafverteidiger

  • LG Karlsruhe, 16.02.2021 - 5 O 271/19

    Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der

  • FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19

    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01

    Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des

  • BGH, 19.11.1992 - IX ZR 77/92

    Kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen bei Pauschalvergütung nach

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung -

  • AG Hamburg-Altona, 06.11.2007 - 316 C 85/07

    Beurteilung der Rechtsnatur eines auf Durchführung eines Beratungsgespräches mit

  • OLG Celle, 11.07.2002 - 14 U 225/01

    Wirtschaftliche Beratung und technische Betreuung durch einen Architekten bei der

  • LG München I, 26.06.2009 - 20 O 22321/07

    Vereinbarung eines Pauschalhonorars eines Rechtsanwalts: Sittenwidrigkeit eines

  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94

    Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen

  • AG Bonn, 30.12.2021 - 106 C 68/21

    Mandatskündigung, Gebührenanspruch, Rückzahlung

  • KG, 26.11.1997 - 23 U 5873/95
  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16

    Vergütungsvereinbarung, Wirksamkeit, Beweislast

  • LG Duisburg, 04.08.2000 - 10 O 57/98

    Anspruch des Steuerberaters auf Zahlung seiner Vergütung für die Erstellung einer

  • OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03

    Beitreibung einer titulierten Forderung aufgrund eines zwischenzeitlich

  • LG Heidelberg, 09.08.2013 - 3 O 63/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Kündigung des

  • OLG Köln, 11.11.1998 - 17 W 365/98

    Angelegenheit gebührenrechtlich

  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 160/05

    Verletzung des Willkürverbots durch amtsgerichtliche Versagung eines

  • AG Würzburg, 15.07.2020 - 16 C 2756/19

    Leistungen, Dienstleistungen, Streitwert, Erblasser, Verletzung, Ablehnung,

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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1912
VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85 (https://dejure.org/1985,1912)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.11.1985 - Lv 2/85 (https://dejure.org/1985,1912)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27. November 1985 - Lv 2/85 (https://dejure.org/1985,1912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit einer Abtrennung der Wohnsiedlung Bayerisch Kohlhof von Neunkirchen und ihre Eingliederung in die Gemeinde Kirkel; Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen den Willen einer Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit einer Abtrennung der Wohnsiedlung Bayerisch Kohlhof von Neunkirchen und ihre Eingliederung in die Gemeinde Kirkel; Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen den Willen einer Gemeinde

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 315 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 1008
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    Die gegen diese Zuordnung gerichtetenVerfassungsbeschwerden der Gemeinden Kirkel und Limbach blieben erfolglos tirteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 17. November 1975 -Lv 8/74-.

    - Lv 1/74 - und Lv 3/74-- sowie vom 17. November 1975 - Lv 8/74--- -.

    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    als zutreffend ebenso Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974- Lv 2/74 - für die Abtrennung eines Ortsteils mit 400 von einer Gemeinde rnit knapp 15.000 Einwohnern, und vom 17. November 1975 Lv 8/74 - für ein 8, 81 qkm groBes Gebiet mit -.

    Dabei kommt der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden von Kirkel und Lirnbach gegen die seinerzeitige Eingliederung von Bayerisch Kohlhof in das Stadtgebiet der Beschwerdeführerin Urtei*1 des Verfassungs- gerichtshofs vom 17. November 1975 Lv 8/74 - - von vornherein nicht die Bedeutung zu, die letztere ihr im gegebenen Zusammenhang beimißt.

    Wesentlich ist statt dessen, daB sich dern Gesetzentwurf hin- reichende Anhaltspunkte für die Stc.ht derjenigen Gründe entnehmen lassen, diefür die Neuregelung letztlich ausschlaggebend waren, nm1ich die von dem ursprünglich bei der Zuordnung von Bayerisch Kohlhof eingenommenen Standpunkt abweichende - wertende Urteìlé des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74- und - Lv 9/74 - -Einschtzung einerseïts des künftigen F1chenbe- darfs der Beschwerdeführerin und andererseits ihrer Integrations- kraft Drucksache 8/2004 des Landtagsdes Saarlandes, S. 6 f., 8 und 10. Dabei bedarf angesichts der Abnahrne ihrer Einwohnerzahl dazu YerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mrz 1975 - VerfGH 26/74 OVGE 3028?, 288 von über 55.000 Anfang 1974 -,.

    Iri dieser Situation war es angesichts des weiten Ent- scheidungsspieìraunis des Gesetzgebers - auch in Anbetracht der Tatsache, daB Bayerìsch Kohlhof vom Ortsteil Limbach der Gemeinde Ktrkel durch die Autobahn getrennt ist dazu Urteil des Verfassungs- gerichtshofs voni 17. November 1975 - Lv 8/74 -, sowie VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. November 1973 - VerfGH 17/72 -, OVGE 28, 307, 309 und unmìttelbar an einen Siedlungssplitter von PreuBisch Kohlhof grenzt - aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten, von den im gegebenen Zusamnienhang unter Gemeinwohlaspekten niaBgeblich in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkten gerade die für eine Beibehaltung des 1973/74 geschaffenen Zustandes sprechen- den vorragig zu berücksichtigen.

  • VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83

    Gebietsreform durch Rechtsverordnung; Verletzung des Rechts auf gemeindliche

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    zugrundeliegende Ernichtigung gelte bei MaBnahrnen gegen den Willen einer Gemeinde in verfassungskonformer Auslegung nur für Grenznderungen von gering.er Bedeutung, wozu die Umgliederung von Bayerisch Kohlhof nicht gehöre Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 1984, 325. Daraufhin haben die Fraktionen des Landtagesgemeinsam den Entwurf eines entsprechenden Umgliederungsgesetzes eingebracht, das denselben rum1ichen Bereich - ein in etwa quadratisches Areal im nordöst- lichen Schnittwinkel der Autobahnen - erfaßt wie die voraufge- gangene Rechtsverordnung.

    daran haben die inzwischen an die Stelle jener Bestimmungen ge- tretenen, in dieser Hinsicht inhaltsgleichen Art. 117, 122 SVerf nichts geändert Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1984 Lv 1/83 - DVB1.1984, 325 f. Diese Feststellung -,.

    gesetzlichen Ermächtigurig erfolgen darf Urteil des Verfasungs- gerichtshofs vorn 30. Januar 1984 Lv 1/83 -,a.a.O.,S. 326, daB -.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    lich hat zudem der Verfassungsgerichtshof unter dem Aspekt der Bestimrntheit der Errnächtigungsnorm auf die Geringfügigkeit der Auswirkungen einer solchen MaBnahme abgestellt Urteil des Ver- fassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1984 Lv 1/83 -,a.a.O. und die -.

    Die wirtschaftlichen und flächenmäBigen Auswirkungen der Umgliederung hat der Verfassungs- gerichtshof, bezogen allerdings auf die Frage der Erforderlichkeit eines förrnlichen Gesetzes, bereits dahin gewertet, daí3 sie nicht einmal genügen, dìe Umgliederung der Wohnsiedlung Bayerisch Kohl- hof wenigstens als eine dem Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 Satz l KSVG entzogene Grenzänderung von mehr als nur geringer Bedeutung zu qualifizieren Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1984- Lv 1/83 -, DVB1.1984, 325, 329. Dem Verlust von 324 Ein- wohnern eines geschlossenen Ortsteils hat der Verfassungsgerichts.

    an die sich das Verfahren Lv 1/83 - vor dem Verfassungsgerichts- -.

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    BeschluB vom 27. November 1g78, 2 BvR 165/75 E 50, 50, und* - -,.

    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    Dagegen dürfen Prognosen und Wertungen des Gesetzgebers bei der Fest- legung seiner Zielvorstellung und der Sachabwägung im eirizelnen lediglich darauf überprüft werden, ob sie der ver- fassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen, eindeutig wider- legbar oder offensichtlich fehlsam sind grundlegend Urteildes Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 4/73 -, S. 15; ebenso BVerfG, BeschluB vom 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -,.

    BVerfG, Beschluß vom 27. November 1978 2 BvR 165/75 - -,a.a.O. in den Blick zu nehmen hatte und welcher Stellenwert dabei im Ausgangspunkt den einschlägigen Umständen beizumessen war.

    Für den miter darauf gründenden Regelung verfoìgten Zweck war die getroffene Maßnahrne, und zwar gerade iri ihrer Beschränku-n-g-auf die bebaute und bewohnte Ortslage von Bayerisch Kohlhof sowie deren unrnittelbares Umland, offen- kundig auch geeignet und - von dem insoweit rnaßgeblicheri Stand- punkt des Gesetzgebers her gesehen Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 - BVerfG, Beschlúß vom 27. Novemb 1978 - 2 BvR 165/75 -, E 50, 50, 55 - zugleich erforderlich, weil eine anderweitige Mg1ichkeit zur Erreichung des arigestrebten Zieles nicht ersichtlich ist.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 5/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses saarländischer Gemeinden zu einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    Das hat der Verfassungsgerichtshof aus AnlaB der Gebietsrefor!n 1973/74 mit Blick auf die seinerzeit geltenden Art. 122, 123, 127 SVerf a.F. mehrfach ausgesprochen Urteile des Ver- fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 4/73 -Lv 5/73 -, -,.

    Dies zusammengenommen schließt die Annahme aus, dem Gesetzgeber sei vor Verabschiedung der angegriffenen Regelung auch nur einer der dafür beachtlichen Urnstãnde verborgen geblieben dazu auch Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 -.

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, ob gerade-d-ie Begründung des ursprüngl i chen Gesetzentwurfs der Landtagsfraktionen in dieser Hinsicht vollstãndig und frei von Irrtümern war dazu ohnehìn einschrnkend Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1-9-74 Lv 4/73 - und - Lv 5/73 -, doch sind auch insoweit -.

    Von daher ist von Verfassungs wegen riichts dagegen einzuwenden, daB der Gesetzgeber dem geäußerten Rückkehrwillen der Mehrheit der Bewohner vón Bayerisch Kohlhof überhaupt Beachtung geschenkt zur grundsätzlichen Bedeutung des BUrgerwillens in díesem Zusammenhàng Urteil des Verfassungsge- richtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 5/73 - - und ihm im weiteren,einer allgemeinen Tendenz zur wieder verstärkten Rücksichtnahme auf gemeindliches Eigenleben und Traditionen folgend, 1985 gröBere Be- deõtarig beigeniessen hat als dem bereits 1973 zutage getretenen Widerstand gegen die Abtrennung dieses Ortsteils von Limbach.

    Für den miter darauf gründenden Regelung verfoìgten Zweck war die getroffene Maßnahrne, und zwar gerade iri ihrer Beschränku-n-g-auf die bebaute und bewohnte Ortslage von Bayerisch Kohlhof sowie deren unrnittelbares Umland, offen- kundig auch geeignet und - von dem insoweit rnaßgeblicheri Stand- punkt des Gesetzgebers her gesehen Urteil des Verfassungsgerichts- hofs vom 28. Juni 1974 - Lv 5/73 - BVerfG, Beschlúß vom 27. Novemb 1978 - 2 BvR 165/75 -, E 50, 50, 55 - zugleich erforderlich, weil eine anderweitige Mg1ichkeit zur Erreichung des arigestrebten Zieles nicht ersichtlich ist.

  • VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82

    Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.

    Nur diesen nach der-jeweiìigen Eingriffsintensität unteï schiedlichen Bereich gemeinwohlrelevanter Aspekte vermag dann naturgeniäß auch die verfassungsgerichtliche_Kontrolle abzudecken, wobei sie sich diesseits der beschriebenen immanenten Schranken bewegt, solange es lediglich um die Frage geht, was alles der Ge- setzgeber gerade aus AnlaB dieser Regelung bei der Abwägung als dem verfassungsrechtlich wesentlichen Bestandteil des Gesetz- gebungsverfahrenst1Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 1983 -Lv 1/82 DVBÌ.

    Schwere des vorgenommenen Eingriffs ferner über die Notwendig- keit und den Urnfang der Anhörung entscheiden lassen Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 1983 Lv 1/82 - a.a.O.; -,.

    Ist dernnach aber für die Anwendung etwaiger besonderer Mehrfach- neugliederurtgsgrundsätze hier schon im Ansatz kein Raum, so be- darf es keines näheren Eingehens auf die Frage, ob in dieser Hin- sicht Uber die selbstverständliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Beachtung der betreffenden Fakten hinaus generell zusätzliche Anforderungen an gemeindegebietsbezogene Regelungen zu stellen sind nìcht in Betracht gezogen etwa im Urteil des Verfassungs- gerichtshofs voni 5. Dezember 1983 Lv 1/82 - AS 19, 113 = DVB1.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 2/74
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    gerichtshof diese am Fall der Auflösung einer Gemeinde ent- wickelten Grundsätze ohne weiteres auch auf bloBe nderungen von Gerneindegrenzen übertragen hat Urteile des Verfassungs- gerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 2/74 - sowie .vom 17. November -.

    fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 2/74 -.

    als zutreffend ebenso Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974- Lv 2/74 - für die Abtrennung eines Ortsteils mit 400 von einer Gemeinde rnit knapp 15.000 Einwohnern, und vom 17. November 1975 Lv 8/74 - für ein 8, 81 qkm groBes Gebiet mit -.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 9/73
    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    - Lv 7/73 -, - Lv 9/73 und - Lv 4/74 vom 2O.-4ai 1975 - -,.

    und-Lv 9/73 - ferner VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 1975 VerfGH 21/74 - OVGE 30, 299.

    ZweckmBigkeitsfragen einzugehen ist Urteil des Verfassungs- gerichtshofs vorn 28. Juni 1974 Lv 9/73 -, die Annahme, die -.

  • VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 9/74

    Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    und - Lv 9/74 ebenso für Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG BVerfG, -;.

    1975 - Lv 8/74 - und - Lv 9/74 -;vgl. auch Urteil vom 30. Januar 1984 - Lv 1/83 -, DVB1 .

    Wesentlich ist statt dessen, daB sich dern Gesetzentwurf hin- reichende Anhaltspunkte für die Stc.ht derjenigen Gründe entnehmen lassen, diefür die Neuregelung letztlich ausschlaggebend waren, nm1ich die von dem ursprünglich bei der Zuordnung von Bayerisch Kohlhof eingenommenen Standpunkt abweichende - wertende Urteìlé des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74- und - Lv 9/74 - -Einschtzung einerseïts des künftigen F1chenbe- darfs der Beschwerdeführerin und andererseits ihrer Integrations- kraft Drucksache 8/2004 des Landtagsdes Saarlandes, S. 6 f., 8 und 10. Dabei bedarf angesichts der Abnahrne ihrer Einwohnerzahl dazu YerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mrz 1975 - VerfGH 26/74 OVGE 3028?, 288 von über 55.000 Anfang 1974 -,.

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 4/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses zweier saarländischer Gemeinden zu einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    Das hat der Verfassungsgerichtshof aus AnlaB der Gebietsrefor!n 1973/74 mit Blick auf die seinerzeit geltenden Art. 122, 123, 127 SVerf a.F. mehrfach ausgesprochen Urteile des Ver- fassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 Lv 4/73 -Lv 5/73 -, -,.

    Dagegen dürfen Prognosen und Wertungen des Gesetzgebers bei der Fest- legung seiner Zielvorstellung und der Sachabwägung im eirizelnen lediglich darauf überprüft werden, ob sie der ver- fassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen, eindeutig wider- legbar oder offensichtlich fehlsam sind grundlegend Urteildes Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1974 - Lv 4/73 -, S. 15; ebenso BVerfG, BeschluB vom 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -,.

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, ob gerade-d-ie Begründung des ursprüngl i chen Gesetzentwurfs der Landtagsfraktionen in dieser Hinsicht vollstãndig und frei von Irrtümern war dazu ohnehìn einschrnkend Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juni 1-9-74 Lv 4/73 - und - Lv 5/73 -, doch sind auch insoweit -.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.1975 - VerfGH 43/74

    Kommunale Neugliederung: Anforderungen an Mehrfachneugliederung - Anhörungsmängel

    Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
    auch VerfGH Nordrheiri-Westfalen, Urteil vom 13. September 1975 - VerfGH 43/74 -, OVGE 30, 306 = DVB1.1976, 391.

    Dìe dafü-i---entwickelten Grundsätze gehen auf die Entscheidung eines Falìes zurück, der nicht nur hinsicht- lich seines Ge-ge-nstandes-Auflösung der aus acht Ortschaftenge bildeten Stadt Meerbusch -gänzlich andere Dimensionen als der vor- liegende aufwìes, sondern sich zusätzlich vor allem dadurch ausL zeichnete, daB diese MaBnahme auf einer nderung der Neugliederurigs prinzipien zugunsten der Oberzentren und der aktiven Laridesent- wicklung, also einer Abkehr von jerien allgemeinen Zuordnurigs- kriterien beruhte, nach deren MaBgabe auf Grund rnoderrier kommunal- politischer Dber1egungen fünf Jahre zuvor überhaupt erst die rnit groBer Intensität auf die bewuBte Gestaltung der Zukunft aus- gerichtete Gründung der Stadt erfolgt war VerfGH Nordrhein-West- falen, Urteil vom 13. September 1975 - VerfGH 43/74 -, OVGE 30, 306, 309, 311 = DVB1.1976, 391, 392 f. hn1ich liegt es mit den weiteren Verfahren, in denen jene Grundsätze Ubrigens ohne daß -.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1975 - VerfGH 26/74

    Neugliederung des Ruhrgebiets

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.1976 - VerfGH 65/74

    OVGE 31, 311

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 45/74

    Selbstbestimmung hinsichtlich der Wahl des Sitzes der Kreisverwaltung; Der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 39/74
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/73
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.1973 - VerfGH 17/72

    Spielraum des Gesetzgebers im Rahmen der kommunalen Neugliederung; Handeln des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.07.1975 - VerfGH 21/74

    Widerstand einer Gemeinde gegen eine geplante Neugliederung; Berücksichtigung der

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 7/73

    Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses zweier saarländischer Gemeinden zu einer

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 4/74
  • VerfGH Saarland, 20.05.1975 - Lv 3/74
  • VerfGH Saarland, 20.05.1975 - Lv 1/74
  • VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Stellt der Gesetzgeber in noch fortbestehendem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren umfassenden Neugliederung, ohne deren Ziele und Leitvorstellungen aufzugeben, lediglich in einzelnen Fällen den ursprünglichen Gebietszuschnitt oder Gemeindebestand wieder her, um damit einem von ihm nicht vorausgesehenen Mangel in der Verwirklichung seines Neugliederungsziels abzuhelfen oder auf eine unvorhergesehene Entwicklung zu reagieren, so kann dies als "Rück-Neugliederung" bezeichnet werden, während in Fällen erneuter Gebietsreform im übrigen, insbesondere solchen aufgrund eines veränderten Konzepts, von "Mehrfachneugliederung" gesprochen wird (vgl. Saar ländischer Verfassungsgerichtshof, NVwZ 1986, S. 1008 [1009]; Stüer, DVBl. 1977, S. 1 [5 ff.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Diese Sichtweise wird auch von anderen Landesverfassungsgerichten geteilt, wie etwa dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 - DVBl. 799, [804 ff.]), dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 29.04.1991 - Vf.1-VII-78 - BayVBl. 399, [400]), dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 14.02.1975 - GR 11/74 - NJW 1975, 1205 [1212 ff.]) sowie dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 27.11.1985 - Lv 2/85 - NVwZ 1986, 1008 [1009]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.2016 - VGH N 9/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die

    Ob es sich - so es dazu kommen sollte - jedoch tatsächlich um eine sogenannte Mehrfachneugliederung mit den dazu entwickelten Grundsätzen handeln würde, hinge auch davon ab, in welchem Umfang und zur Verwirklichung welcher Reformziele eine zukünftige Zuordnung von einzelnen Ortsgemeinden erfolgen würde (vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 27. November 1985 - Lv 2/85 -, AS 20, 167 [171 ff.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Diese Sichtweise wird auch von anderen Landesverfassungsgerichten geteilt, wie etwa dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17.04.1969 - VGH 2/69 - DVBl. 799, [804 ff.]), dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 29.04.1991 - Vf.1-VII-78 - BayVBl. 399, [400]), dem Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 14.02.1975 - GR 11/74 - NJW 1975, 1205 [1212 ff.]) sowie dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 27.11.1985 - Lv 2/85 - NVwZ 1986, 1008 [1009]).
  • VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ;

    Zwar kann sich das selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände 1m Sinne der Artikel 28 Abs. 2 GG, 117 ff. sVerf stets nur in Bezug auf einen bestimmten räumlichen Bereich "entfalten, der in diesem Sinne ihrer jeweiligen "Gebietshohe1t" unterliegt und ebenso wie die daraus fließenden Befugnisse sodann nach Maßgabe der genannten Bestim- mungen in gewissem Umfange gegen veränderungen durch Maßnahmen des Gesetzgebers geschützt ist (dazu zuletzt VGH, Urteil vom 27. November 1985 - Lv 2/85 -, Amtliche sammlung 20, 167 = NVwZ 1986, 1008 = DÖV 1986, 337 = Saarl. Kommunalzeitschrift 1986, 15).
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