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   VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86   

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https://dejure.org/1987,5318
VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86 (https://dejure.org/1987,5318)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.05.1987 - Lv 3/86 (https://dejure.org/1987,5318)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - Lv 3/86 (https://dejure.org/1987,5318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Mitwirkungsbefugnisse von Landesverfassungsrichtern an einem Verfahren; Umfang der Amtszeit eines Richters am Landesverfassungsgericht; Ablauf der vorgeschriebenen Frist zur Nachwahl für die Verfassungsrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3247
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 46, 34, 35 f) [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL-(3) 10/75] rechtsgrundsätzlich erkannt: "Betrifft die Inzidentfrage die richtige Besetzung des erkennenden Gerichts, so ist vor Eintritt in die Beratung und vor Entscheidung zur Sache die richtige Besetzung des erkennenden Gerichts beschlußmäßig festzustellen ohne Mitwirkung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 40, 356).".

    Zum ändern zeigt auch der Hinweis auf BVerfGE 40, 356, daß der aufgestellte Grundsatz auch andere Fälle umfassen soll, da es sich dort um die Frage gehandelt hat, ob die Wahl eines Bundesverfassungsrichters wirksam sei; dabei hatte der von dieser Frage betroffene Richter ebenfalls nicht mitgewirkt.

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86
    Diese rechtlich nicht haltbaren Äußerungen geraten, auch wenn sie bona fide gemacht wurden, objektiv gleichwohl in die Nähe einer Argumentation, die das Aufschieben der gesetzlich vorgeschriebenen und längst überfälligen Neuwahl aus taktischen und damit sachfremden Gründen befürwortet (vgl. dazu BVerfGE 2, 10 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] ; mit weitreichenden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Gerichts: Maunz/Sigloch/Schmidt-Bleibtreu/Klein, BVerfGG, § 5 Rdnr. 20).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, es sei "zu besorgen, daß jederzeit vom Widerruf bedrohte Richter sich mittelbar in ihrer sachlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt fühlen, und zum ändern, daß die Rechtssuchenden einem Gericht mit Mißtrauen begegnen, das mit Richtern besetzt ist, die grundsätzlich auf diese Art von der Exekutive abhängig sind" (BVerfGE 4, 331, 346 = NJW 56, 137, 138 ).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 46, 34, 35 f) [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL-(3) 10/75] rechtsgrundsätzlich erkannt: "Betrifft die Inzidentfrage die richtige Besetzung des erkennenden Gerichts, so ist vor Eintritt in die Beratung und vor Entscheidung zur Sache die richtige Besetzung des erkennenden Gerichts beschlußmäßig festzustellen ohne Mitwirkung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 40, 356).".
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86
    Der Grundsatz, daß der Richter, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint, bei der Entscheidung nicht mitwirkt, ist hier nicht nur im Hinblick auf die Fälle des Ausschlusses (dazu BVerfGE 47, 105, 106) [BVerfG 02.01.1978 - 2 BvR 33/77] oder der Befangenheit eines Richters ( §§ 18, 19 BVerfGG ; vgl. entsprechend §§ 12, 13 VGHG) aufgestellt, obwohl es um einen solchen Sachverhalt ging, sondern für alle Fälle, in denen die Mitwirkung eines Richters unter dem Blickpunkt der richtigen Besetzung des erkennenden Gerichts fraglich erscheint.
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Wegen der Einzelheiten wird auf die in NJW 1987, S. 3247 abgedruckten Gründe verwiesen.
  • OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00

    Richterablehnung: "Gericht" im Sinne von § 45 ZPO bei Entscheidung über ein

    Nach einhelliger Auffassung hat jeder Spruchkörper bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Besetzung in eigener Zuständigkeit und ohne Mitwirkung des betroffenen Richters durch Beschluss über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu entscheiden (BVerfG BVerfGE 40, 356; 46, 34; 65, 152; 89, 359; VerfGH des Saarlandes NJW 1987, 3247, dazu BVerfG NJW 1991, 217; Hess. LSG, Urteil vom 27. April 2005 - L 6/7 KA 610/03 -, zitiert nach juris; Kissel, GVG, 4. Aufl., § 16 Rn 25, § 21 a Rn 3, § 21 e Rn 116).
  • LSG Hessen, 27.04.2005 - L 6/7 KA 610/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank -

    Bei zeitlich unbegrenzter Fortdauer des Amtes des ehrenamtlichen Richters läge ein Verstoß gegen die in Art. 97 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit vor (so HLSG 14.11.1990 - L-6/Ar-1686/90 - unveröffentlicht - unter Hinweis auf SaarlVerfGH 19.5.1987 - Lv 3/86 = NJW 1987, 3247).
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