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   KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86   

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https://dejure.org/1986,3720
KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86 (https://dejure.org/1986,3720)
KG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 24 W 1747/86 (https://dejure.org/1986,3720)
KG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 24 W 1747/86 (https://dejure.org/1986,3720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer im Fall fehlender Verwaltertätigkeit des Einberufenden oder im Fall der fehlenden Funktion desselben als Vorsitzender des Verwaltungsbeirates; Rechtsgültigkeit der auf einer von einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 386
  • NJW-RR 1987, 270 (Ls.)
  • MDR 1987, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
    Jeder andere Wohnungseigentümer bedarf, wenn er eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen will, hierzu in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB der gerichtlichen Genehmigung (BayObLG MDR 1982, 323; BayObLGZ 1970, 1; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1985, 142).

    Es trifft auch zu, daß Beschlüsse, die auf einer von einem Wohnungseigentümer ohne gerichtliche Ermächtigung einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefaßt wurden, nur anfechtbar, nicht aber wegen der fehlerhaften Einberufung nichtig sind (OLG Frankfurt a.a.O.; BayObLG MDR 1982, 323).

  • BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 67/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
    Sie unterliegt daher nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLG WEM, 1980, 78, 79; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1973, 30, 33).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1985 - 20 W 438/84

    Anfechtung eines Eigentümerversammlungsbeschlusses wegen Einberufungsmangel

    Auszug aus KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
    Jeder andere Wohnungseigentümer bedarf, wenn er eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen will, hierzu in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB der gerichtlichen Genehmigung (BayObLG MDR 1982, 323; BayObLGZ 1970, 1; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1985, 142).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
    Auszug aus KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
    Jeder andere Wohnungseigentümer bedarf, wenn er eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen will, hierzu in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB der gerichtlichen Genehmigung (BayObLG MDR 1982, 323; BayObLGZ 1970, 1; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1985, 142).
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86
    Sie unterliegt daher nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLG WEM, 1980, 78, 79; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1973, 30, 33).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01

    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines

    1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Die weitaus herrschende Auffassung sowohl in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1987, 204; KG NJW 1987, 386; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 142; OLG Stuttgart ZMR 1989, 468) als auch in der Literatur (Palandt-Bassenge, aaO. § 24 WEG Rdnr. 2; Soergel/Stürner, BGB , 12. Aufl., § 24 WEG Rdnr. 6 a; Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 4, S. 46) vertritt demgegenüber den Standpunkt, daß ein Einberufungsmangel der hier gegebenen Art ebenso wie sonstige Einberufungsmängel lediglich die Anfechtbarkeit der auf der nicht ordnungsgemäß einberufenen Versammlung gefaßten Beschlüsse begründen kann.
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass wie hier ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, ist nach anerkannter Auffassung - worauf die Beteiligten zu 4) mit Recht hinweisen - durch die entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu schließen, also in der Weise, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. z.B. OLG Celle OLGR 2000, 252; BayObLGZ 1970, 1, [4] und MDR 82, 323; OLG Hamm OLGR 92, 194; KG NJW 87, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 24 Rdnr. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn. 2.).
  • LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05

    Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der

    Der Begriff der "Presse" im Sinne dieser Vorschrift umfasst nämlich alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckwerke und Informationsträger, die nicht unter den Film- und den Rundfunkbegriff fallen (vgl. BVerfG NJW 1987, 386, 387 - Werkszeitung; Starck in v. Mangoldt / Klein / Starck, Bonner Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 5 Rz.59; Wendt in v. Münch / Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 5. Aufl., Art. 5 Rz.30; vgl. auch die Definition des Begriffs "Druckwerke" in § 7 HPG).
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

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  • KG, 15.01.2003 - 24 W 129/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Durchsetzbarkeit eines Verbots der

    Im Lichte dieser Rechtsprechung dürfte sich die Befugnis des Gerichts auf die Möglichkeit der Regelung von Einzelfällen beschränken, etwa wenn ein Wohnungseigentümer ermächtigt wird, eine bestimmte Eigentümerversammlung mit einem bestimmten Tagesordnungspunkt (z.B. Verwalterwahl) einzuberufen (KG NJW 1987, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8.Aufl., § 24 Rn.24).
  • AG Hamburg, 04.02.2010 - 102d C 11/10

    Aussetzung der Vollziehbarkeit des Eigentümerbeschlusses

    Sie müssen nicht sehenden Auges das Zustandekommen einer Eigentümerversammlung hinnehmen, die den rechtlichen Vorgaben nicht genügt, bei denen z.B. Beschlüsse durch eine dazu nicht befugte Person verkündet werden (Ebenso und überzeugend AG Wangen ZWE 2008, 146; KG Berlin NJW 87, 386 ff).
  • AG Fürth/Bayern, 04.11.2008 - 391 C 10212/08

    Einstweilige Verfügung in Wohnungseigentumssachen: Anordnung der Geltung eines

    Sie sind auch insoweit passiv legitimiert (vgl. KG, NJW 1987, 386).
  • AG Niebüll, 27.05.2008 - 18 C 38/08
    Denn die unbefugt handelnde Person hat keinen Anspruch darauf, dass seine Pflichtwidrigkeit nur deshalb geduldet werden muss, weil die fehlerhafte Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung einen unter gewissen Voraussetzungen heilbaren Verfahrensmangel darstellt und die auf der so einberufenen Versammlung gefaßten Beschlüsse nur anfechtbar, aber nicht nichtig sind (so auchKG Beschluss vom 27.08.1986, NJW 1987, 386 [KG Berlin 27.08.1986 - 24 W 1747/86] [387]).
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