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BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antragsrechts nach Klageerhebung - Zuständigkeit eines Gerichts im Falle einer Klage im allgemeinen Gerichtsstand hinsichtlich eines oder mehrerer Streitgenossen - Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Herausgabeansprüchen und ...
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ZPO § 36 Nr. 3
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 439
- MDR 1987, 209
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83
Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden …
Auszug aus BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86
Kommt hinsichtlich eines oder mehrerer Streitgenossen eine Klage im allgemeinen Gerichtsstand wegen einer besonderen ausschließlichen Zuständigkeit nicht in Betracht, kann das ausschließlich zuständige Gericht bestimmt werden (Ergänzung zu BGHZ 90, 155).Daneben ist § 36 Nr. 3 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzuwenden, wenn einer oder mehrere der beteiligten Streitgenossen in einem besonderen ausschließlichen Gerichtsstand verklagt werden müßten (vgl. BGHZ 90, 155, 159; BGH NJW 1972, 1861, 1862); in einem derartigen Fall muß das zu bestimmende Gericht zumindest für einen der zu verklagenden oder beklagten Streitgenossen zuständig sein; dabei muß im Falle der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit ausnahmsweise hingenommen werden, daß im Bezirk des nach § 36 Nr. 3 ZPO bestimmten Gerichts keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 19/51
Schiedsvertrag. Gerichtszuständigkeit
Auszug aus BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86
Da es sich bei diesen zuständigkeitsbegründenden Umständen nicht gleichzeitig um anspruchsbegründende Tatsachen handele, hätte hierüber Beweis erhoben werden müssen (vgl. BGHZ 7, 184, 186). - BGH, 07.07.1972 - I ARZ 112/72
Beteiligung mehrerer Personen auf der Käuferseite eines Abzahlungsgeschäfts - …
Auszug aus BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86
Daneben ist § 36 Nr. 3 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzuwenden, wenn einer oder mehrere der beteiligten Streitgenossen in einem besonderen ausschließlichen Gerichtsstand verklagt werden müßten (vgl. BGHZ 90, 155, 159; BGH NJW 1972, 1861, 1862); in einem derartigen Fall muß das zu bestimmende Gericht zumindest für einen der zu verklagenden oder beklagten Streitgenossen zuständig sein; dabei muß im Falle der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit ausnahmsweise hingenommen werden, daß im Bezirk des nach § 36 Nr. 3 ZPO bestimmten Gerichts keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17
Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im …
Ein Gerichtsstandsbestimmung - wie im Pilotverfahren " Rothacher Az. 22 O 198/16 von der verklagten Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Braunschweig initiiert - ist dagegen nach allgemeiner Meinung unzulässig (BGH NJW 1987, 439; Herz Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung, Diss. Erlangen S. 105;… MünchKommZPO/ Patzina , 5. Aufl., § 37 Rdn. 2). - BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08
Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam …
(1) § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO geht allerdings nach seinem Wortlaut davon aus, dass mehrere Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) verklagt werden sollen; in einem solchen Fall kann nur ein Gericht bestimmt werden, in dessen Bezirk zumindest einer der Streitgenossen seinen (Wohn-)Sitz hat (BGH, Beschl. v. 9.10.1986 - I ARZ 487/86, NJW 1987, 439).Dabei muss im Fall der Bestimmung des ausschließlich örtlich zuständigen Gerichts ausnahmsweise hingenommen werden, dass dort keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschl. v. 9.10.1986 - I ARZ 487/86, NJW 1987, 439; Sen.Beschl. v. 20.5.2008 - X ARZ 98/08, zur Veröff. vorges.).
- BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …
So kann das für einen Streitgenossen ausschließlich zuständige Gericht auch dann zu dem für den Rechtsstreit gegen sämtliche Streitgenossen zuständigen Gericht bestimmt werden, wenn dort keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (Sen.Beschl. v. 20.5.2008 - X ARZ 98/08, WM 2008, 1425; BGH, Beschl. v. 09.10.1986 - I ARZ 487/86, NJW 1987, 439).
- BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. BGH NJW 1987, 439). - BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95
Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
In einem solchen Fall kann nur ein Gericht bestimmt werden, in dessen Bezirk zumindest einer dieser Streitgenossen seinen Wohnsitz hat (BGH NJW 1987, 439 ff.).In einem solchen Fall gebieten Zweckmäßigkeitserwägungen, die der Regelung des § 36 Nr. 3 ZPO zugrunde liegen, die Prüfung, ob den anderen Streitgenossen zugemutet werden kann, sich vor dem im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gericht verklagen zu lassen (BGH NJW 1988, 646 f., 647; vgl. auch BGH NJW 1987, 439 f.; BGHZ 90, 155 ff., 159 f.) [BGH 16.02.1984 - I ARZ 395/83].
- KG, 11.09.2006 - 28 AR 34/06
Gerichtliche Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Klage gegen …
Zwar ergibt sich aus dem Wortlaut von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, der von einer Klageerhebung an dem allgemeinen Gerichtsstand ausgeht, dass grundsätzlich ein Gericht zu bestimmen ist, bei dem mindestens ein Antragsgegner seinen Wohn- oder Geschäftssitz (§§ 12, 13, 17 ZPO) hat (BGH, NJW 1987, 439; OLG Hamm, NJW 2000, 1347;… Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 36 Rdnr. 22;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rdnr. 31).Besteht beispielsweise für einen der Streitgenossen eine ausschließliche Zuständigkeit nach § 29a ZPO oder einer anderen zwingenden Zuständigkeitsnorm kann auch das betreffende Gericht als zuständig bestimmt werden, selbst sofern keiner der zu verklagenden Streitgenossen dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, NJW 1987, 439; BayObLG, NJW-RR 2000, 1592; KG, KG-Report 218).
- OLG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 AR 58/02
Voraussetzungen einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug …
Anerkanntermaßen ist die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil für die Klage gegen einen der verklagten Streitgenossen - hier gemäß § 29 a Abs. 1 ZPO für die Klage gegen die Beklagte zu 1) - ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist (s. BGHZ 90, S. 155, 159 f.: BGH NJW 1987, S. 439;… NJW 1998, S. 685, 686;… BayObLG, NJW-RR 1999, S. 1293, 1294: Zöller/Vollkommer, aaO., § 36 Rdn. 14, 18;… Baumbach/Hartmann, aaO., § 36 Rdn. 18;… Thomas/Putzo, aaO., § 36 Rdn. 17;… Musielak/Smid, aaO., § 36 Rdn. 15).Ist ein Gericht für den Rechtsstreit gegen einen der verklagten Streitgenossen ausschließlich zuständig, so kann es gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch dann als gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt werden, wenn keiner der verklagten Streitgenossen dort seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (s. dazu BGH NJW 1987, S. 439;… BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1592;… KGR 2001, S. 218;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 36 Rdn. 18;… Thomas/Putzo, aaO., § 36 Rdn. 17).
- BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers …
Das Interesse des Beklagten, zusammen mit anderen Streitgenossen verklagt zu werden, wird von der Prozeßordnung nicht geschützt (BGH, Beschl. v. 9.10.1986 - I ARZ 487/86, NJW 1987, 439; Beschl. v. 23.5.1990 - I ARZ 240/90, NJW 1990, 2751, 2752). - OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 34/17
Zulässigkeit eines Gerichtsstandsbestimmungsantrags des Beklagten
Im Rahmen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sind von den Parteien grundsätzlich nur der Kläger und sein Nebenintervenient befugt, den Antrag auf eine Gerichtsstandsbestimmung zu stellen (BGH, Beschluss vom 09.10.1986 - I ARZ 487/86; Beschluss vom 23.05.1990 - I ARZ 240/90; Beschluss vom 07.03.1991 - I ARZ 15/91;… Roth, in: Stein-Jonas, 23. Aufl., § 37 Rn. 1;… Smid/Hartmann, in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl., § 37 Rn. 3;… Patzina, in: MüKoZPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 18;… Zöller/Vollkommer, 31. Aufl, § 36 Rn. 1;… Toussaint, in: BeckOKZPO, Stand 15.06.2017, § 37 Rn. 1;… Musielak/Voit/Heinrich, 14. Aufl., § 37 Rn. 2).Der Beklagte hat auch im Fall einer bereits anhängigen oder rechtshängigen Klage kein schützenswertes Interesse, an einer Gerichtsstandsbestimmung durch ein aktives Antragsrecht mitzuwirken (BGH, Beschluss vom 09.10.1986 - I ARZ 487/86).
- OLG München, 13.02.2008 - 31 AR 274/07
Vorlage zum BGH: Gerichtsstandsbestimmung bei Erweiterung der Widerklage auf …
So kann etwa der für einen Streitgenossen geltende ausschließliche Gerichtsstand zum gemeinsam zuständigen Gericht auch für andere Streitgenossen bestimmt oder die Auswahl unter mehreren ausschließlichen Gerichtsständen getroffen werden (vgl. BGH NJW 1987, 439; BGHZ 90, 155/159). - BayObLG, 09.03.1999 - 1Z AR 5/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für andere Streitgenossen
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten …
- OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 17/22
Zurückweisung eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung; Fehlende …
- BGH, 10.03.1988 - I ARZ 881/87
Erstreckung des im Verhältnis zu der einen Partei prorogierten Gerichts auf den …
- BayObLG, 19.11.2019 - 1 AR 109/19
Anwendung des Gerichtsstandes des Mietverhältnisses auf Dritte
- OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12
Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping
- OLG München, 20.02.2008 - 31 AR 18/08
Gerichtsstandsbestimmung bei beklagten Streitgenossen und Zuständigkeitsspaltung …
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 67/22
Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung als ausschließlich
- BayObLG, 25.07.2022 - 101 AR 36/22
Bestimmung des zuständigen Gerichts
- OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13
Lntertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 240/90
Antragsberechtigung der Beklagten
- BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 2/20
Unzulässiger Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossen
- OLG Köln, 21.02.2008 - 8 W 84/07
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Streitgenossen …
- OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Streitgenossen für …
- OLG München, 22.04.2013 - 34 AR 135/13
Gerichtsstandbestimmung bei Streitgenossenschaft
- KG, 08.11.2013 - 18 AR 44/13
Gerichtliches Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Kennzeichnendes Merkmal der …
- OLG Koblenz, 18.08.2010 - 5 W 450/10
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines Notarztes auf Schadensersatz durch einen …
- OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - vertragliche …
- KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05
Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem …
- OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Zweifache Gerichtsstandbestimmung in demselben Verfahren
- OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06
Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines …
- LAG Sachsen, 13.01.2005 - 3 SHa 15/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts nur, wenn die Streitgenossen keinen …
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 234/90
Ablehnung der Gerichtsstandbestimmung bei Vielzahl gleichgelagerter Klagen
- OLG Frankfurt, 25.08.2022 - 11 SV 30/22
Gerichtsstandsbestimmung bei Antragsgegnern, die ausnahmslos keinen inländischen …
- OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 AR 203/12
Gerichtsstandsbestimmung bei Schadenersatz gegen vermittelnde Bank und …
- BayObLG, 30.06.2004 - 1Z AR 75/04
Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen …
- BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98
Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand …
- OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 11 AR 38/13
Zum intertemporalen Anwendungsbereich der Neufassung des § 32b ZPO
- BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 25/03
Zuständigkeitsbestimmung bei Zweifel über gemeinsamen Gerichtsstand
- OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 Sa 27/12
- OLG Dresden, 22.09.2010 - 3 AR 52/10
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Beteiligung eines im Ausland …
- OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06
Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 …
- OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 11 AR 190/12
Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 3 ZPO nach …
- OLG Frankfurt, 08.06.2012 - 11 AR 123/12
Zuständigkeitsbestimmung: Zweckmäßigkeitserwägungen bei mehreren in Betracht …
- OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 11 SV 56/19
Gerichtsstandsbestimmung aus Zweckmäßigkeitserwägungen bei mehreren …
- BayObLG, 22.10.1998 - 1Z AR 88/98
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei mehreren Streitgenossen
- BayObLG, 10.05.1996 - 1Z AR 28/96
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen gegen eine BGB -Gesellschaft wegen …
- BGH, 03.02.1988 - I ARZ 888/87
Bestimmung des Gerichtsstandes bei einer Streitgenossenschaft