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   BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86   

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BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86 (https://dejure.org/1986,1001)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 StR 41/86 (https://dejure.org/1986,1001)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 StR 41/86 (https://dejure.org/1986,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften (pornographische Schriften) - Fahrlässige Werbung für pornographische Schriften - Anbieten durch werbewirksames Ausbreiten der Schriften auf dem Verkaufsständer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 5
    Strafbare Werbung für Pornographie

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 94
  • NJW 1987, 199
  • NJW 1987, 449
  • MDR 1986, 948
  • NStZ 1986, 548
  • afp 1987, 450
  • JR 1987, 208
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Der 4. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 30. März 1977 (NJW 1977, 1695) zwar zu § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB ausgesprochen, das Ankündigen pornographischer Bildträger sei nur strafbar, wenn es nach seinem Aussagegehalt genügend klar erkennbar mache, daß es sich auf pornographisches Material beziehe.

    Strafbedroht ist daher wie beim öffentlichen Ankündigen auch das öffentliche Anbieten nur, wenn es nach seinem Aussagegehalt erkennbar macht, daß es sich auf pornographisches Material bezieht, und dadurch im Sinne der gesetzgeberischen Zielsetzung "gefährlich" ist (vgl. BGH NJW 1977, 1695, 1696 [BGH 30.03.1977 - 4 StR 28/77]; Laufhütte a.a.O. Rdn. 32, 20; anders noch JZ 1974, 46, 48; Lenckner a.a.O. Rdn. 31).

    Ob die Voraussetzung, daß sich die Werbung auf pornographisches Material bezieht, gegeben ist, hängt letztlich weniger davon ab, wie die Werbung im einzelnen ausgestaltet ist, als vielmehr davon, wie sie in der Verkehrsanschauung verstanden wird (vgl. BGH NJW 1977, 1695 zu der Frage, wie der Hinweis "Non-Stop-Sex-Show" zu verstehen ist).

    Einen allgemeinen Sprachgebrauch, an dem Werbeaussagen zu messen wären, gibt es nicht; entscheidend muß sein, wie die Aussage im konkreten Fall in der Verkehrsanschauung verstanden wird (vgl. BGH NJW 1977, 1695, 1696) [BGH 30.03.1977 - 4 StR 28/77].

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 264/84

    Neutrale Werbung - Verbot

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Der 1. Strafsenat hat sich dagegen in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1984 (BGHSt 33, 1, 3) [BGH 10.07.1984 - 1 StR 264/84] zwar mit der Auslegung der in § 5 Abs. 2 GjS angeführten Merkmale des Anbietens, Ankündigens und Anpreisens befaßt; die dort entwickelten Grundsätze betreffen jedoch gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 3 GjS indiziertes Material.

    Wenn der erkennende Senat es demgegenüber in seinem Urteil vom 10. Juli 1984 (BGHSt 33, 1, 2) [BGH 10.07.1984 - 1 StR 264/84] für die Merkmale des Anbietens, Ankündigens und Anpreisens in § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS hat genügen lassen, daß das Material durch körperliches Angebot oder durch Angabe eines Merkmals oder einer Beziehung hinreichend gekennzeichnet und dadurch individualisiert wird, so liegt darin kein Widerspruch.

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72

    Versandhandel mit und (neutrale) Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Demgemäß werden die Regelungen der § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS auch zusammenfassend als Werbeverbote bezeichnet (BVerwG NJW 1977, 1411 [BVerwG 08.03.1977 - I C 39/72]; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 184 Rdn. 32; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 184 Rdn. 22).

    Solches Material ist bereits durch die Eintragung in die Liste nach § 1 GjS verbindlich als jugendgefährdend eingestuft; hier wird der sonst für die Tatbestandsmäßigkeit erforderliche, auf Pornographie sich beziehende Charakter der Werbung ersetzt durch die Veröffentlichung der Liste, so daß insoweit auch die neutrale Werbung verboten ist (ebenso BVerwG NJW 1977, 1411 [BVerwG 08.03.1977 - I C 39/72]).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84

    Zugänglichmachen pornographischer Magazine in Auslagen einer Tankstelle

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Mai 1984 (NJW 1984, 1975) und des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Februar 1985 (MDR 1983, 693 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 72/78]) gehindert.

    Daher kommt es hier auch weniger darauf an, ob dem Angebot ein klar erkennbarer Hinweis auf den Charakter der angebotenen Schrift innewohnt (OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84]; OLG Celle MDR 1985, 693 [OLG Celle 01.02.1985 - 1 Ss 630/84]) oder ob die Pornographie sich nur erahnen läßt (OLG Stuttgart).

  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auslegung des beschränkten Werbeverbots der § 184 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 GjS bestehen nicht (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots neutraler Werbung für indizierte Schriften BVerfG NJW 1986, 1241, 1243).
  • BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53
    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    In einem derartigen Fall ist es für die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ohne Bedeutung, daß sich die Entscheidungen, von denen das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf eine andere Gesetzesbestimmung beziehen (vgl. z.B. BGHSt 6, 41, 42 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 161/53]; 31, 195, 198) [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81].
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    In einem derartigen Fall ist es für die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ohne Bedeutung, daß sich die Entscheidungen, von denen das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, auf eine andere Gesetzesbestimmung beziehen (vgl. z.B. BGHSt 6, 41, 42 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 161/53]; 31, 195, 198) [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81].
  • OLG Celle, 01.02.1985 - 1 Ss 630/84
    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
    Daher kommt es hier auch weniger darauf an, ob dem Angebot ein klar erkennbarer Hinweis auf den Charakter der angebotenen Schrift innewohnt (OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84]; OLG Celle MDR 1985, 693 [OLG Celle 01.02.1985 - 1 Ss 630/84]) oder ob die Pornographie sich nur erahnen läßt (OLG Stuttgart).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Die Vorschrift des § 184 StGB soll den Bürger vor unerwünschter Konfrontation mit Pornographie schützen (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 5 StR 156/05, NStZ 2005, 688; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 41/86, BGHSt 34, 51 52 53 54 55 56 94, 97); darüber hinaus dient er dem Jugendschutz (Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184 Rn. 1; krit. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 184 Rn. 2), wobei auch hier vor allem der Schutz Jugendlicher vor der Konfrontation mit Pornographie gemeint ist.
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zwar reicht es zur Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht ohne weiteres aus, wenn der Jugendliche erst auf rechtswidrige Weise vom pornographischen Inhalt der Schrift Kenntnis erlangt (vgl. OLG Karlsruhe aaO; zweifelnd auch insoweit BGHSt 34, 94; ablehnend OLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Die Entscheidung, in der die Frage der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht erörtert wird, geht zwar davon aus, daß ein unlösbarer Zusammenhang zwischen beiden Rechtsfolgen nicht bestehe (vgl. auch BGH VRS 18, 347, 348, 350); da jedoch zwischen den Oberlandesgerichten Zweifel über die Reichweite der Entscheidung bestehen, verbleibt es bei der Vorlagepflicht (vgl. BGHSt 34, 90, 92; 34, 94, 97; 45, 140, 142).
  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90

    Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden

    Die Rechtsfrage, ob die Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde in einer kommunalen ordnungsbehördlichen Verordnung neben den bundesrechtlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung Bestand haben kann, ist identisch und bedarf einheitlicher Beantwortung (vgl. BGHSt 18, 279, 281; 29, 252, 254; 34, 94, 96 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]; ständ. Rechtspr.).
  • LG Düsseldorf, 31.01.2003 - XXXI 34/02

    AVS

    Dieses Verhalten erfüllt nicht den Tatbestand von § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, da als strafbewehrte Tathandlung auch nach der vom Gericht vertretenen Rechtsauffassung (vgl. insoweit auch BGH v. 10.6.1986- 1 StR 41/86, MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 [98]; Tröndle/ Fischer, StGB, 50. Aufl., § 184 StGB) erforderlich ist, dass die Person unter 18 Jahren bei der Tathandlung individualisiert sein muss.

    DerBGHv.10.6.1986-1 StR41/86,MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 {97) hat insoweit {zu § 184 Abs. 1 StGB) ausgeführt: "Gesetzgeberisches Motiv für die begrenzte Freigabe der ,einfachen' Pornographie durch die Neufassung des § 184 StGB ... war die Erwägung, dass angesichts des Fehlens wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse über die Möglichkeit schädlicher Auswirkungen der Pornographie ihre Lektüre und Betrachtung dem erwachsenen Interessenten insoweit freigestellt werden sollte, als dadurch keine ernst zu nehmenden Gefahren für andere Rechtsgüter entstehen würden.

    Die grundsätzliche gesetzgeberische Motivlage {vgl. BGH v. 10.6.1986- 1 StR 41/86, MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 [97,98]) wurde bereits dargestellt.

    Speziell zu § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB hat der BGH {vgl. BGH v. 10.6.1986- 1 StR 41/86, MDR 1986, 948 = BGHSt 34, 94 [97,98]) u.a. ausgeführt: "Im Sinne der aufgezeigten gesetzgeberischen Vorgabe soll insbesondere verhindert werden, dass Personen unter 18 Jahren für pornographisches Material interessiert und auf mögliche Bezugsquellen aufmerksam gemacht werden.

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Insoweit ist das Landgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zutreffend davon ausgegangen, daß ein öffentliches Ankündigen eines pornographischen Films dann nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar ist, wenn die Werbung nach ihrem Aussagegehalt erkennbar macht, daß sie sich auf pornographisches Material bezieht (BGHSt 34, 94, 98 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]; BGH NJW 1977, 1695, 1696); daß die veröffentlichten Anzeigen jedoch erkennbar für pornographische Filme werben sollten, lag nach ihrem Inhalt weder auf der Hand, noch läßt es sich aus der tatrichterlichen Beurteilung mit ausreichender Sicherheit entnehmen.

    Dafür, wie der Inhalt einer Zeitungsanzeige oder einer sonstigen Werbemaßnahme zu verstehen ist, ist entscheidend, wie der durchschnittlich interessierte und informierte Betrachter die Werbung versteht (BGHSt 34, 94, 99) [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86].

    Eine nähere Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Anzeigen wäre daher geboten gewesen; an Hand von Text und Aufmachung der Anzeigen hätte dargelegt werden müssen, wie der durchschnittlich interessierte und informierte Leser sie versteht (vgl. Meier NJW 1987, 1610, 1611) [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86].

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 3 Ss 68/99

    Zulässige und begründete Revision in Sachen Freispruch bei Verbreitung

    Letzterer Umstand führt allerdings dazu, dass der Werbeprospekt im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zugänglich gemacht worden war (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 = Die Justiz 1984, 306 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84] [Auslage von in Folie eingeschweißten pornographischen Schriften, deren Titel- und Rückseiten mit undurchsichtigen Abdeckungen versehen sind, im Kassen- und Verkaufsraum einer Tankstelle]; BGHSt 34, 94).

    Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen bedeutet bereits nach dem Sprachgebrauch, dass das Objekt, das angeboten, angekündigt oder angepriesen wird, nicht im Verborgenen bleibt, sondern klar in Erscheinung tritt (OLG Karlsruhe a.a.O.; BGH NJW 1977, 1695; BGHSt 34, 94, 98).

    Das Merkmal des Anbietens i.S.d. § 184 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 5 StGB verlangt, dass für denjenigen, dem gegenüber das Angebot gemacht wird, erkennbar ist, dass es um pornographisches Material geht (BGHSt 34, 94).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Nach dieser Vorschrift macht sich nur strafbar, wer pornographische Schriften einer bestimmten Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht (BGHSt 34, 94, 98; Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. [2001], § 184 Rdnr. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. [2003], § 184 Rdnr. 10; allg. M.).
  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

    Zwar ist die Fassung der §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS ("einem anderen anbietet") enger als diejenige der §§ 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, 5 Abs. 2 GjS ("öffentlich anbietet", wobei sich das Angebot nicht an bestimmte Personen wenden muss, vgl. BGHSt 34, 94, 98), doch folgt hieraus nicht, dass der Vermieter zu einem bestimmten Kunden als "einem anderen" in konkrete Vertragsverhandlungen getreten sein muss.

    Darin unterscheidet sich der Regelungsgegenstand der §§ 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB, 3 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 1 Nr. 3 GjS, soweit Angebote in Ladengeschäften betroffen sind, von der Fallkonstellation der §§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, 3 Abs. 1 Nr. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 GjS, in der schon wegen des maßgeblichen Alters des Angebotsadressaten dessen Person konkret bestimmt sein muss (vgl. dazu Lenckner in Schönke-Schröder, StGB, 24. Aufl., § 184, Rdn. 7; BGHSt 34, 94, 98), und von der Fallkonstellation des § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB (für die unter "einem anderen" eine bestimmte Person verstanden wird, der ein konkretes Angebot unterbreitet wird; vgl. zu Werbeinseraten des Versandhandels OLG Düsseldorf in NStE Nr, 5 zu § 184 StGB), da es beim Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen pp.

  • OLG Nürnberg, 07.03.2005 - 3 U 4142/04

    Pornographie in geschlossenen Benutzergruppen

    Gewährleistet wird die geschlossene Benutzergruppe sowohl nach Rechtsprechung (KG MMR 2004, 478 ff; OLG Düsseldorf MMR 2004, 409ff, BGH NJW 1987, 449 f) als auch Literatur (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 184 Rdnr. 15; Liesching MMR 2004, 766 m.w.N.) durch technische Zugangsschutzvorkehrungen, die eine Alterskontrolle durch persönlichen Kontakt vornehmen und nicht durch anonyme Eingabe von Daten.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00

    Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86

    Definition des Ankündigens im Sinne des § 5 Abs. 2 des Gesetz über die

  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
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