Weitere Entscheidung unten: AG Nürnberg, 15.10.1986

Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86   

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https://dejure.org/1986,294
BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,294)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1986 - 4 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,294)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (https://dejure.org/1986,294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Unzulässige Verwertung dienstlichen Wissens des Gerichts - Zulässigkeit der Berücksichtigung von noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten - Anforderungen an Nötigungshandlung bei räuberischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 209
  • NJW 1987, 660
  • MDR 1987, 160
  • NStZ 1987, 127
  • NStZ 1987, 220
  • StV 1987, 91
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72

    Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Die zu § 42 e Abs. 2 StGB aF ergangene Entscheidung BGHSt 25, 44 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72] betraf einen Sonderfall der Feststellung der formellen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung; die Entscheidung befaßt sich nicht mit Art. 6 Abs. 2 MRK und ist einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Mittäterschaft kann durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; a.A. Roxin in LK 10. Aufl. § 25 Rdn. 127 ff m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Mittäterschaft kann durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; a.A. Roxin in LK 10. Aufl. § 25 Rdn. 127 ff m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen).
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84

    Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH NStZ 1985, 165 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85

    Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6).
  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75

    Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Ein Gebot lückenhafter Würdigung entsprechend dem mehr oder minder zufälligen Stand anderer Verfahren ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 636/75).
  • BGH, 16.06.1961 - 5 StR 181/61

    Revisionsrechtliche Betrachtung eines Strafurteils wegen Erregung eines

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen).
  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
    Daneben durfte das Landgericht gerichtskundige Tatsachen - d.h. auch solche, die nur den berufsrichterlichen Mitgliedern der Strafkammer bekannt waren - unterstützend zur Begründung des Schuldvorwurfs von sich aus in die Hauptverhandlung einführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Allerdings trifft die Auffassung des Landgerichts nicht zu, die Unschuldsvermutung stehe der Einführung etwaiger Nachtaten im Strengbeweisverfahren grundsätzlich entgegen (vgl. BGHSt 34, 209; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 156; Pfeiffer, StPO 4. Aufl. § 261 Rdn. 7).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    a) Mittäterschaft kann selbst durch die bloße Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden, sofern der Betreffende auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, welcher sich nach seiner Willensrichtung nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt, und der dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f.; BGH, Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (insofern nicht abgedruckt in BGHSt 34, 209)).

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (insofern nicht abgedruckt in BGHSt 34, 209) m.w.N.).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 m. w. N.).

    Es bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß das Landgericht in wertender Betrachtung zu dem Ergebnis gelangt ist, seine Handlungen nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller anzusehen, und dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils zu bewerten (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

  • BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10

    Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen;

    Dies gilt insbesondere auch unter dem Blickwinkel des Art. 6 Abs. 2 EMRK und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. allgemein BGHSt 34, 209; Peukert, in: Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK-Kommentar, 3. Aufl. 2009, Art. 6 Rn. 275; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Bd. 8, 25. Aufl. 2005, Art. 6 EMRK, Rn. 146 f.; Theune, in: Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar, Bd. 2, 12. Aufl. 2006, § 46 Rn. 177; kritisch Vogler, in: Festschrift für Theodor Kleinknecht, 1985, S. 429 ; Stuckenberg, StV 2007, S. 655 ).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86; BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66).

    Deshalb ist die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen, bei denen der Antragsteller auf die Bescheidung vor der Urteilsverkündung verzichtet und zu denen andere Verfahrensbeteiligte keine Erklärungen abgegeben haben, auch nicht als Verfahrensvorgang angesehen worden, der die Pflicht zur erneuten Gewährung des letzten Wortes auslöst (BGHR § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 10 = NStZ-RR 1999, 14; BGH NJW 1987, 660).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

    Das Tatgericht ist befugt, die Untersuchung über die durch Anklage und Eröffnungsbeschluss bezeichnete Tat hinaus auf andere Straftaten zu erstrecken, wenn dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86, BGHSt 34, 209, 210 mwN).
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 3 Ss 168/04

    Strafausspruch; Aufhebung; neue Feststellungen erforderlich; Bezugnahme auf die

    Dabei müssen die neuen Feststellungen mit den aufrechterhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 24, 274, 275 f; vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teil Rechtskraft 16; BGH NStZ 1994, 25 (bei Kusch); BGH NStZ 1992, 29 (bei Kusch); BGH NStZ 1987, 220 (bei Pfeiffer/Miebach); BGH NStZ 1985, 309).

    Dies gilt auch dann, wenn neben dem Hinweis bzw. der Bezugnahme auf die früher getroffenen Feststellungen von dem neu entscheidenden Tatrichter - wie hier - ergänzende Feststellungen getroffen worden sind (BGH, NStZ 1987, 220 (bei Pfeiffer/Miebach).

  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211; BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    Die Annahme eines bis dahin bestehenden umfassenden Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbotes wäre vielmehr eine Überdehnung des Anwendungsbereiches der Vorschrift (BGH NJW 1987, 660 = JR 1988, 340, 341 mit Anm. Gollwitzer; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer aaO Rdnr. 157).
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97

    Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

  • BVerfG, 26.06.1992 - 2 BvR 928/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Berücksichtigung von Nachtatverhalten

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87

    Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1

  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

  • BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung von

  • OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06

    Strafzumessung/Bewährung - Sind andere Straftaten stets zu berücksichtigen?

  • OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06

    Beweiswürdigung zum Betäubungsmittelkonsum bei

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 735/90

    Treueverhältnis als strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal

  • BGH, 07.04.1987 - 4 StR 174/87

    Abgrenzung vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung - Anforderungen an

  • OLG München, 12.02.2004 - 3 VAs 3/04
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Rechtsprechung
   AG Nürnberg, 15.10.1986 - 23 C 5048/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5645
AG Nürnberg, 15.10.1986 - 23 C 5048/86 (https://dejure.org/1986,5645)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 15.10.1986 - 23 C 5048/86 (https://dejure.org/1986,5645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzung der Beweisführung gemäß § 448 der Zivilprozeßordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 660
  • NJW-RR 1987, 366 (Ls.)
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