Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 22.01.1986

Rechtsprechung
   BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84   

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https://dejure.org/1986,214
BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84 (https://dejure.org/1986,214)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 1 ABR 48/84 (https://dejure.org/1986,214)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 (https://dejure.org/1986,214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Telefongespräche - Telefonieren - Personenbezogene Daten - Einigungsstelle - Betriebsvereinbarung - Privatgespräche - Datenschutz - Betriebsrat - Betriebsratsgespräche - Zielnumer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; BetrVG § 76 Abs. 5; BetrVG § 75 Abs. 2; BetrVG § 78; BDSG § 2 Abs. 1; BDSG § 3; BDSG § 23; GG Art. 10 Abs. 1; FAG § 10; BGB § 138

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 88
  • NJW 1987, 674
  • MDR 1987, 83
  • NZA 1986, 643
  • VersR 1986, 1008
  • BB 1986, 1087
  • BB 1986, 2333
  • DB 1986, 2080
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Das Fernmeldegeheimnis schützt auch die näheren Umstände des Fernmeldeverkehrs, also auch die Tatsache, ob, wer und wann mit wem telefoniert hat (BVerfGE 67, 157, 172) [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78].

    Es gewährleistet damit die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen (Informationen) und wahrt damit die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen (BVerfGE 67, 157, 171) [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78].

    Es ist damit ein klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegen hoheitliche Eingriffe des Staates (BVerfGE 33, 1, 11 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71]; 67, 157, 172 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]; Maunz/Dürig, GG, Art. 10 Rz 21 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Die in den Grundrechtsnormen enthaltene objektive Wertordnung gelte als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts und wirke deshalb auch auf das Privatrecht ein (Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Damit hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems der vorliegenden Art nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht (Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217 [BAG 11.03.1986 - 1 ABR 12/84] - im einzelnen ausgeführt, daß gerade eine solche Folgenregelung, die dem Arbeitnehmer die Sicherheit gibt, daß aus seinem Verhalten keine unzutreffenden Schlüsse gezogen und keine nicht berechtigten und nicht einsichtigen Reaktionen hergeleitet werden, ein geeignetes Mittel ist, die bei einer technischen Überwachung sich ergebenden widerstreitenden Interessen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers auszugleichen.
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Es ist damit ein klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegen hoheitliche Eingriffe des Staates (BVerfGE 33, 1, 11 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71]; 67, 157, 172 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78]; Maunz/Dürig, GG, Art. 10 Rz 21 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Gegenstand einer mitbestimmten Regelung bei der technischen Überwachung müssen daher Vorkehrungen dafür sein, daß die notwendige Erhebung und Verarbeitung von Verhaltens- und Leistungsdaten nicht zu einem unpersönlichen Überwachungssystem ausartet und für eine Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers und für persönliche Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kein Raum mehr bleibt (Beschluß des Senats vom 14. September 1984, BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 31. August 1982 (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) im einzelnen begründet.
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

  • BVerwG, 30.01.1985 - 6 P 41.82

    Einführung einer automatischen Ferngespräch- und Gebührenerfassungsanlage ohne

  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20

    Datenschutz - Informationsanspruch - Kopieanspruch

    Diese sind nach der Rechtsprechung zu § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG hinreichend konkretisiert (vgl. hierzu etwa BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 und BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 Rn. 63 für die Frage, was unter Verhalten zu verstehen ist; BAG 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - juris zur Frage, was unter der Leistung eines Arbeitnehmers zu verstehen ist).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Die E-Mail-Postfach-Daten des Klägers betreffen Einzelangaben über dessen sachliche Verhältnisse, nämlich dessen Kommunikation mit Dritten (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 11. Aufl., § 3 Rn. 7; BAG, Beschluss vom 27.05.1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88 = NJW 1987, 674; Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 - BAGE 54, 67 = NZA 1987, 515; jeweils für Telefondaten; Fülbier/Splittgerber, NJW 2012, 1995 für Inhalts- und Verbindungsdaten beim E-Mail-Verkehr).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

    Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind auch Tarifverträge (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 4 d der Gründe, BAGE 101, 357) und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen (BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - zu B II 3 b aa der Gründe, BAGE 52, 88; 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36 [jeweils zu Betriebsvereinbarungen]; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 2) .
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Im Fall eines Einigungsstellenspruchs, der für bestimmte, von den Arbeitnehmern geführte Telefonate die Erfassung der Zielnummern vorsah, hat der Senat entschieden, die Wirksamkeit dieser Regelung könne nicht von der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenerfassung im Verhältnis zu den jeweils betreffenen Dritten abhängig sein (BAGE 52, 88, 108 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b bb der Gründe).

    Der Einigungsstellenspruch ist eine Betriebsvereinbarung und gehört damit zu den Rechtsvorschriften, die nach § 4 Abs. 1 BDSG die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erlauben können (BAGE 52, 88, 102 f. = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b aa (1) der Gründe).

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Bei der Prüfung nach § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG, ob die Einigungsstelle die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat, steht den Gerichten keine allgemeine Zweckmäßigkeitskontrolle zu; sie dürfen nicht ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einigungsstelle setzen (BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 76 Rn. 105 mwN).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch tarifvertragliche Vorschriften an die materiellen Voraussetzungen der Datenübermittlung gebunden sind, die das BDSG festlegt (bejahend Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz aaO Rn. 16; ablehnend für Konzernbetriebsvereinbarungen nach früherem Datenschutzrecht BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88 ff.).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Eine Telefondatenerfassungsanlage ist eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen (Beschluß des Senats vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88).

    Telefondaten sind personenbezogene Daten der Arbeitnehmer (Beschluß des Senats vom 27. Mai 1986, aaO).

    Eine solche andere Rechtsvorschrift kann auch eine Betriebsvereinbarung sein (Beschluß des Senats vom 27. Mai 1986, aaO).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch tarifvertragliche Vorschriften an die materiellen Voraussetzungen der Datenübermittlung gebunden sind, die das BDSG festlegt (bejahend Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz aaO. Rn. 16; ablehnend für Konzernbetriebsvereinbarungen nach früherem Datenschutzrecht BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88 ff.).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 106/01

    Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes

    Es kann dahingestellt bleiben, ob auch tarifvertragliche Vorschriften an die materiellen Voraussetzungen der Datenübermittlung gebunden sind, die das BDSG festlegt (bejahend Walz in Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz aaO Rn. 16; ablehnend für Konzernbetriebsvereinbarungen nach früherem Datenschutzrecht BAG 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - BAGE 52, 88 ff.).
  • VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17

    Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß

    zu betrieblichen Telefonnummern: Gola/Schomerus, BDSG § 3 Rz. 3; BAG NJW 1987, 674 (Juris Rz. 40); Bay VGH B.v. 25.3.2015 - 5 B 14.2164 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 6.5.2015 - 8 A 1943/13-, juris Rz. 93; VG Aachen, Urt. v. 17.7.2013 - 8 K 532/11-, juris Rz. 40 ff.
  • LAG Hessen, 22.09.1994 - 5 TaBV 183/93

    Antragsbefugnis des Gesamtbetriebsrats; Ermessensausübung der Einigungsstelle;

  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

  • LAG München, 24.11.2010 - 11 TaBV 48/10

    Eingliederungsmanagement

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 264/01

    Arbeit & Soziales - Urlaubskassenverfahren auch für polnische Arbeitgeber?

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 66/02

    Auskunft über Eintrag eines Marktbeteiligten in die schwarze Liste

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 40/90

    Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren - Eintritt eines erledigenden

  • BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91

    Telefonüberwachung und automatischen Registrierung der Daten aller dienstlich

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft bei Fehlen einer begründenden

  • LAG Nürnberg, 24.10.1988 - 7 TaBV 4/88

    Telefonanlage; Telefon; Telefonüberwachung; Telefongespräche; Abhörsicher;

  • LAG Saarland, 25.03.1987 - 1 Sa 185/86

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.1997 - 8 TaBV 17/97

    Anspruch eines Betreibsrates auf Überlassung eines Telefaxgerätes zur

  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 36/84
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 38/87

    Anspruch einer Betriebsvertretung bei der US-Army ( amerikanische

  • LAG Hamburg, 01.09.1988 - 2 Sa 94/86

    Zulässigkeit der Speicherung der privaten Telefonnummer eines Arbeitnehmers in

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 33/84
  • ArbG Siegburg, 18.03.1988 - 1 BVGa 1/88

    Telefonvermittlungsanlage HICOM - Mitbestimmungspflicht

  • LAG Hessen, 15.05.1987 - 4 TaBV 207/86

    Aussetzung eines auf Durchführung eines Sozialplanes gerichteten

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2750
VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86 (https://dejure.org/1986,2750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.01.1986 - 10 TH 170/86 (https://dejure.org/1986,2750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/86 (https://dejure.org/1986,2750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 AsylVfG, § 10 Abs 1 AsylVfG, § 10 Abs 2 AsylVfG, § 14 Abs 2 AsylVfG, § 80 Abs 5 S 3 VwGO
    Abschiebungsandrohung bei Asylfolgeantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 312 (Ls.)
  • NJW 1987, 674 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 79
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 23.12.1985 - 10 TH 2134/85

    Erforderlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung nach Folgeantrag trotz

    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
    Die Tatsache, daß der Antragsteller schon einmal abgeschoben worden ist, befreit die Ausländerbehörde bei unbeachtlicher Asylfolgeantragstellung ebensowenig von der Pflicht, (zunächst) eine Abschiebung nach § 10 Abs. 1, 2 AsylVfG anzudrohen, wie eine dem Asylfolgeantrag vorhergegangene bestandskräftige Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung (zu dieser Fallgestaltung vgl. Beschluß des Senats vom 23.12.1985 - Az. 10 TH 2134/85 -).
  • VG Köln, 11.01.1985 - 2 L 20014/85
    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
    Dabei kann offenbleiben, ob in solchen Fällen etwas anderes gilt, in denen der Ausländer unmittelbar im Anschluß an den Eintritt der Unanfechtbarkeit einer nach §§ 10 Abs. 2 i.V.m. 14 AsylVfG ausgesprochenen Abschiebungsandrohung wieder einen Asylfolgeantrag stellt, der lediglich bezwecken soll, erneut den Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zu verlängern (vgl. zu derartigen Fällen wiederholter mißbräuchlicher Folgeanträge: VG Köln, Beschluß vom 11.01.1985 - Az. 2 L 20014/85; VG Düsseldorf, Beschluß vom 01.04.1985 - Az. 8 L 20092/85; ähnlich auch die zugrunde liegende Fallgestaltung bei OVG Hamburg, Beschluß vom 26.01.1984 - Az. OVG Bs 77/84 -).
  • VG Düsseldorf, 01.04.1985 - 8 L 20092/85
    Auszug aus VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86
    Dabei kann offenbleiben, ob in solchen Fällen etwas anderes gilt, in denen der Ausländer unmittelbar im Anschluß an den Eintritt der Unanfechtbarkeit einer nach §§ 10 Abs. 2 i.V.m. 14 AsylVfG ausgesprochenen Abschiebungsandrohung wieder einen Asylfolgeantrag stellt, der lediglich bezwecken soll, erneut den Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zu verlängern (vgl. zu derartigen Fällen wiederholter mißbräuchlicher Folgeanträge: VG Köln, Beschluß vom 11.01.1985 - Az. 2 L 20014/85; VG Düsseldorf, Beschluß vom 01.04.1985 - Az. 8 L 20092/85; ähnlich auch die zugrunde liegende Fallgestaltung bei OVG Hamburg, Beschluß vom 26.01.1984 - Az. OVG Bs 77/84 -).
  • VGH Hessen, 07.03.2011 - 8 B 217/11

    Vollzugsfolgenbeseitigung im Beschwerdeverfahren/Umsetzung von Obdachlosen

    Das Verfahren auf Aufhebung der Vollzugsfolgen ist ein unselbständiges Annexverfahren zum Antragsverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (vgl. u. a. Funke-Kaiser, in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, Rdnr. 113 zu § 80) und führt nach der auf einer gerichtlichen Interessenabwägung beruhenden Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs grundsätzlich ohne Weiteres - nach teilweise vertretener Auffassung sogar ohne darauf bezogenen Antrag (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/96 - NVwZ 1987 S. 79 ff. = juris Rdnr. 13) - zur Vollzugsaufhebung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2177/02 - NVwZ-RR 2003 S. 345 f. = GewArch 2003 S. 426 f. = juris Rdnr. 7 und Funke/Kaiser a.a.O. Rdnr. 115 zu § 80).
  • VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87

    Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der

    Auf die Beschwerde des Beklagten bestätigte der erkennende Senat mit Beschluß vom 22. Januar 1986 -- 10 TH 170/86 -- im wesentlichen die erstinstanzliche Eilentscheidung, faßte jedoch den Tenor dahin, daß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Abschiebungsanordnung und die Aufhebung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung angeordnet wurden.

    Zur Rechtswidrigkeit der Ausgangsverfügung in diesem Punkte hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Januar 1986 -- 10 TH 170/86 -- ausgeführt:.

  • VGH Hessen, 12.02.1986 - 10 TG 2374/85

    Zur Abschiebung eines Asyl-Folgeantragstellers

    Wie in der angegriffenen Vollstreckungsverfügung ausdrücklich ausgeführt ist, vertritt diese Ausländerbehörde die Auffassung, daß ein Folgeantrag der vorliegenden Art einer Abschiebung nicht hindernd entgegensteht, und diese Behörde hat zumindest in einem anderen Fall einen Folgeantragsteller in seine Heimat abgeschoben, ohne daß zuvor wenigstens die erstinstanzliche Entscheidung über den bereits beantragten vorläufigen Rechtsschutz ergehen konnte (vgl. dazu Beschl. d. Senats vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/86 -).

    Die Vollstreckungsverfügung entbehrt, wie das Verwaltungsgericht mit Recht festgestellt hat, der gesetzlichen Grundlage, weil aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller so lange die Vorschriften über die aufenthaltsrechtliche Stellung von Asylbewerbern entgegenstehen, bis die zuständige Ausländerbehörde des Antragsgegners die Unbeachtlichkeit des Asylantrags feststellt und eine Abschiebungsandrohung nach § 14 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG erläßt oder nach § 21 AsylVfG gegen den Antragsteller vorgeht (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 7 AsylVfG; st. Rspr. d. Senats, vgl. etwa: Beschl, v. 5. September 1883 - 10 TH 441/83 -, EIAR 224 Nr. 5 = InfAuslR 1983, 330; Beschl, v. 23. Dezember 1985 - 10 TH 2134/84 -, v. 22. Januar 1886 - 10 TH 170/86 - und vom 6. Februar 1886 - 10 TH 2359/85 - so auch OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1884, 261 und B. v. 11.02.1885 - 19 B 20003/85 -, ähnlich BayVGH, EZAR 224 Nr. 4).

  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943

    Zulassung der Berufung; einstweiliger Rechtsschutz; (kein) Erlöschen der

    Eine solche Anordnung kann bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der von der Verwaltung verfügten Maßnahmen auch ohne ausdrücklichen Antrag nach richterlichem Ermessen getroffen werden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 22.1.1986 - 10 TH 170/86 -, NVwZ 1987, 79 [80]; OVG Bremen, Beschl. v. 14.3.1991 - 1 B 14/91 -, NVwZ 1991, 1194 [1195]).
  • VG Berlin, 27.09.2019 - 8 L 184.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf eines Wohnberechtigungsscheins

    Eines Antrags für die Aussetzung der Vollziehung bedarf es nicht, vielmehr kann sie von Amts wegen erfolgen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 10 TH 170/86 - juris, Rn. 13 m. w. N.).
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