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   BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85   

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https://dejure.org/1986,962
BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85 (https://dejure.org/1986,962)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1986 - I ZR 51/85 (https://dejure.org/1986,962)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1986 - I ZR 51/85 (https://dejure.org/1986,962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Handelsvertretervertrages durch Handelsvertreter bei Sortimentserweiterung des Unternehmers - Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Kündigung des Handelsvertretervertrags - Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus begründetem Anlass durch ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Begründeter Anlass; nachträgliche Konkurrenzsituation; Sortimentserweiterung; Sortimentsüberschneidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 3 Satz 1
    Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Sortimentserweiterung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Fahrradzubehör -, begründeter Anlass, nachträgliche Konkurrenzsituation, Sortimentserweiterung, Sortimentsüberschneidung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 778
  • NJW-RR 1987, 548 (Ls.)
  • MDR 1987, 376
  • WM 1987, 292
  • BB 1987, 221
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 297/64

    Unterscheidung zwischen dem begründeten Anlass zur Kündigung und einem wichtigen

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85
    Danach genügt es, daß der Handelsvertreter durch das Verhalten des Unternehmers in eine für ihn nach Treu und Glauben nicht haltbare Lage kommt (BGH, Urt. v. 29.05.1967 - VII ZR 297/64, NJW 67, 2153; Urt. v. 28.11.1975 - I ZR 138/74, NJW 76, 671).

    Ein solcher Grundsatz ist insbesondere der Entscheidung BGH a.a.O. NJW 67, 2153 nicht zu entnehmen.

  • BGH, 28.11.1975 - I ZR 138/74

    Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses ohne begründeteten Anlass -

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85
    Danach genügt es, daß der Handelsvertreter durch das Verhalten des Unternehmers in eine für ihn nach Treu und Glauben nicht haltbare Lage kommt (BGH, Urt. v. 29.05.1967 - VII ZR 297/64, NJW 67, 2153; Urt. v. 28.11.1975 - I ZR 138/74, NJW 76, 671).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 188/81

    Annahme eines (Unter-) Handelsvertreterverhältnisses zwischen dem

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85
    Zwar ist die Beurteilung, ob der Unternehmer dem Handelsvertreter einen begründeten Anlaß zur Kündigung i. S. des § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB gegeben hat, ebenso wie die eines wichtigen Grundes für die Kündigung, für die der BGH dies bereits mehrfach ausgesprochen hat, im wesentlichen tatsächlicher Natur und in der Revisionsinstanz nur beschränkt, nämlich darauf überprüfbar, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer acht gelassen hat (BGH, Urt. v. 26.01.1984 - I ZR 188/81, WM 84, 556, 558; Urt. v. 03.07.1986 - I ZR 171/84, zur Veröffentlichung bestimmt = NJW 87, 57).
  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 171/84

    Bestimmung einer Frist zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85
    Zwar ist die Beurteilung, ob der Unternehmer dem Handelsvertreter einen begründeten Anlaß zur Kündigung i. S. des § 89 b Abs. 3 Satz 1 HGB gegeben hat, ebenso wie die eines wichtigen Grundes für die Kündigung, für die der BGH dies bereits mehrfach ausgesprochen hat, im wesentlichen tatsächlicher Natur und in der Revisionsinstanz nur beschränkt, nämlich darauf überprüfbar, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer acht gelassen hat (BGH, Urt. v. 26.01.1984 - I ZR 188/81, WM 84, 556, 558; Urt. v. 03.07.1986 - I ZR 171/84, zur Veröffentlichung bestimmt = NJW 87, 57).
  • BGH, 07.06.1984 - I ZR 50/82

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei eigener Kündigung

    Auszug aus BGH, 06.11.1986 - I ZR 51/85
    a) Das Berufungsgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BGH an einen begründeten Anlaß regelmäßig weniger strenge Anforderungen als an einen wichtigen Grund zu stellen sind, und daß auch ein rechtmäßiges Verhalten des Unternehmers dem Handelsvertreter unter Umständen einen begründeten Anlaß zur Kündigung geben kann (Urt. v. 07.06.1984 - I ZR 50/82, NJW 84, 2529 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Hinsichtlich der Teilkündigung wird ein solcher Nachweis regelmäßig schwer zu führen sein, da die grundsätzliche Befugnis der Beklagten zur Teilkündigung vertraglich vereinbart ist, und er wäre, davon abgesehen, in jedem Fall von einer Bewertung der Interessen des Händlers abhängig (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - I ZR 51/85, NJW 1987, 778).
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    In beiderlei Hinsicht ist die revisionsrechtlich nur beschränkt nachprüfbare (BGHZ 73, 99, 103; BGH, Urteile vom 26. Januar 1984 - I ZR 188/81 = WM 1984, 556 unter II 1 b bb; vom 6. November 1986 - I ZR 51/85 = WM 1987, 292 unter II 1) Entscheidung des Tatrichters aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 61/95

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Eigenkündigung des Handelsvertreters

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß hierdurch eine für den Handelsvertreter nach Treu und Glauben nicht mehr hinnehmbare Situation geschaffen wird (Urteil vom 6. November 1986 - I ZR 51/85 = WM 1987, 292 unter II 2 a m.Nachw.).
  • OLG München, 02.02.2017 - 23 U 2749/16

    Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs wegen Eigenkündigung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass durch das Verhalten des Unternehmers eine für den Handelsvertreter nach Treu und Glauben nicht hinnehmbare Situation geschaffen wird (BGH, NJW 1996 S. 848, 849; BGH, Urteil vom 06.11.1986, I ZR 51/85, juris Tz. 11).

    Einer schweren Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Handelsvertreters bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 06.11.1986, I ZR 51/85, juris Tz. 11).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 16 U 217/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs für

    Danach genügt es, dass der Handelsvertreter durch das Verhalten des Unternehmers in eine für ihn nach Treu und Glauben nicht haltbare Lage kommt (BGH, Urteil vom 06.11.1986 - I ZR 51/85, NJW 1987, S. 778, 779).
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 185/87

    Begründeter Anlaß zur Kündigung durch Verhalten des Unternehmers; Einbehalt von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Anlaß gegeben, wenn der Handelsvertreter durch das Verhalten des Unternehmers in eine für ihn nach Treu und Glauben nicht haltbare Lage kommt (BGH, Urt. v. 6.11.1986 - I ZR 51/85, NJW 1987, 778 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2001 - 35 U 48/00

    Wann kann der Handelsvertreter einen Buchauszug verlangen?

    An den " begründeten Anlass " i.S.d. § 89 b II Nr. 3 HGB sind nach der Rechtsprechung ( BGH MDR 1996, 371; MDR 1987, 376 ) wegen der den Ausgleichsanspruch bestimmenden Billigkeitsgesichtspunkte weniger strenge Anforderungen zu stellen als an einen wichtigen Kündigungsgrund.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2004 - 16 U 201/03

    Anspruch gegen ein Mineralölunternehmen auf Zahlung eines

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Unternehmers einen vernünftig und billig denkenden Handelsvertreter unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls zur Kündigung veranlassen kann, was insbesondere, aber nicht nur dann der Fall sein kann, wenn der Handelsvertreter durch das Verhalten des Unternehmers in eine für ihn nach Treu und Glauben nicht mehr haltbare Lage kommt und ihm deshalb die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BGH ZIP 1996, 330; NJW 1987, 778; Ebenroth/Boujong/Joost, Rdnr. 52 zu § 89 b; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 7. Aufl., Rdnr. 1372 ff.; Münchner Kommentar/von Hoyningen-Huene, HGB, Rdnr. 162 zu § 89 b; Westphal, Vertriebsrecht, Band 1: Handelsvertreter, Rdnr. 1123 ff.).
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