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   OLG Celle, 10.09.1985 - 1 Ss 339/85   

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https://dejure.org/1985,2947
OLG Celle, 10.09.1985 - 1 Ss 339/85 (https://dejure.org/1985,2947)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.09.1985 - 1 Ss 339/85 (https://dejure.org/1985,2947)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. September 1985 - 1 Ss 339/85 (https://dejure.org/1985,2947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 4 UWG; § 8 UWG; § 74 StGB
    Anspruch auf rechtliches Gehör ; Einziehung von Gegenständen i.R. eines Strafverfahrens ; Irreführung des Publikums durch unwahre Werbeanzeigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf rechtliches Gehör ; Einziehung von Gegenständen i.R. eines Strafverfahrens ; Irreführung des Publikums durch unwahre Werbeanzeigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Abs. 1, § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1967 - 2 StR 51/67

    Unterbrechung der Verjährung durch geeignete richterliche Handlungen - Ablehnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.1985 - 1 Ss 339/85
    Das bedeutet, daß das Unrechtsbewußtsein weder die Kenntnis des formalen Gesetzes, gegen das verstoßen wurde, voraussetzt, noch daß andererseits das Bewußtsein einer vorrechtlichen sozialen Wertwidrigkeit ausreicht (vgl. BGH 2, 194, 196, 202; 2, 234, 239; 10, 35, 38; 11, 263, 266; 15, 377; Senatsurteil in JZ 1967, 503, 504 [BGH 20.03.1967 - 2 StR 51/67] ; eingehend Rudolphi, Unrechtsbewußtsein, Verbotsirrtum und Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums, 1969, S. 56 ff; 74 ff).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

    Vielmehr reicht es aus, daß der Täter das straftatbestandsspezifische Unrecht, die "spezifische Rechtsgutsverletzung" (BGHSt 15, 377, 383; ähnlich OLG Celle, NJW 1987, 78 ff.), erkennt.
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

    Vielmehr kommt es darauf an, ob dem Täter bewusst war oder bewusst sein konnte, mit seiner Handlung gegen verschiedene materielle Rechtswerte zu verstoßen (OLG Celle NJW 1987, 78; OLG Stuttgart NStZ 1993, 344 jew. m. w. N.).
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