Rechtsprechung
   BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Betriebserwerbers für Masseschulden im Konkurs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Betriebserwerbers für ungedeckte Lohnansprüche des Arbeitnehmers (Masseforderungen) gegen den Konkursverwalter aus dem Zeitraum zwischen Konkurseröffnung und Betriebsübergang

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 53, 380
  • NJW 1987, 1966
  • ZIP 1987, 454
  • WM 1987, 414
  • BB 1987, 763
  • DB 1987, 745
  • NZA 1987, 460



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03  

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Derartige Verbindlichkeiten unterliegen nicht dem gerichtlichen Verteilungsverfahren nach §§ 149 ff. KO und damit nicht dem Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (vgl. BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380; unklar dagegen 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

    Die Arbeitnehmer seien dadurch nicht benachteiligt, weil sie dann, wenn keine Masseunzulänglichkeit vorliege, aus der Masse befriedigt werden könnten (grundlegend Willemsen Anm. AP BGB § 613a Nr. 56; ebenso Blomeyer/Otto BetrAVG § 7 Rn. 173; Windel Anm. AP InsO § 113 Nr. 16 und 17; Moll Anm. AP BGB § 613a Nr. 148 sowie - mit Ausnahme jedoch des hier vorliegenden Falles von Versorgungsanwartschaften - Henckel ZIP 1980, 173 f.).

    Es kann deshalb letztlich dahingestellt bleiben, ob - wie das Bundesarbeitsgericht dies noch für die Konkursordnung angenommen hat (4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380) - der Betriebserwerber auch bei Masseunzulänglichkeit voll haftet.

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03  

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Der Schuldner verliert mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehöriges Vermögen zu verwalten und über dasselbe zu verfügen (§ 80 InsO) (vgl. auch BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380).

    Der Insolvenzverwalter ist gesetzlicher Vertreter der Masse, er setzt Wirkungen für und gegen die Masse und den Insolvenzschuldner als Masseträger (vgl. BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380 mwN).

    Für diese haftet der Erwerber uneingeschränkt (vgl. dazu ausführlich BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380 mwN).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03  

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung der Haftung nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ergreift deshalb lediglich Insolvenz-, nicht jedoch Masseforderungen (BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380).
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