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   OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88   

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https://dejure.org/1988,3272
OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88 (https://dejure.org/1988,3272)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.1988 - 2 W 65/88 (https://dejure.org/1988,3272)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 1988 - 2 W 65/88 (https://dejure.org/1988,3272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Nachholung der Unterschrift unter einen Gerichtsbeschluss mit Rückwirkung auf den Entscheidungszeitpunkt; Rechtsfolge der Versäumung der Unterschrift unter einen Beschluss des Rechtspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2805
  • ZIP 1988, 1001
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88
    Das gilt auch paraphierte Beschlüsse, da eine Handzeichen (Paraphe) die [...] nicht ersetzt (BGHZ 76, 241 [BGH 13.03.1980 - VII ZR 147/79] = MDR 1980, 573).

    Diese Grundsätze gelten auch für die von Justizorganen zu leistenden Unterschriften (siehe BGHZ 76, 241 [BGH 13.03.1980 - VII ZR 147/79] ).

  • BGH, 20.11.1986 - III ZR 18/86

    Unterschrift eines Rechtsanwalts als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Einlegung

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88
    Erforderlich ist dazu ein die Indentität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der wenigstens einzelne Buchstaben erkennen läßt; ob ein Schriftzeichen eins Unterschrift oder lediglich ein Handzeichen darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (BGH NJW 1987, 957 = VersR 1987, 507 mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Nicht nur zivilgerichtliche Urteile (vgl. dazu Jauernig, Zivilprozeßrecht 24. Aufl. § 58 II 6, S. 214; Schellhammer, Zivilprozeßrecht 5. Aufl. Rdn. 828), sondern auch Beschlüsse stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter - oder Rechtspfleger - sie nicht unterschrieben hat (BVerfG NJW 1985, S. 788 Nr. 2; BGH, Urt. v. 17. Oktober 1985 - III ZR 105/84, WM 1986, 331, 332; OLG Köln NJW 1988, 2805 f [OLG Köln 09.05.1988 - 2 W 65/88] = ZIP 1988, 1001, 1002; Rpfleger 1991, 198); inwieweit anderes gilt, wenn nur einzelne von mehreren erkennenden Richtern nicht unterschrieben haben (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10. Mai 1994 - X ZB 7/93, NJW-RR 1994, 1406), kann hier offenbleiben.

    Die richterliche Unterschrift unter insolvenzrechtliche Beschlüsse bleibt erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 17. Oktober 1985 - III ZR 105/84, aaO; OLG Köln ZIP 1988, 1001, 1002; Uhlenbruck/Delhaes, Handbuch der Rechtspraxis: Konkurs- und Vergleichsverfahren 5. Aufl. Rdn. 32 a).

  • OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10

    Anforderungen an die Androhung eines Zwangsgeldes; Zulässigkeit des Einspruchs

    Gerichtliche Entscheidungen ohne Unterschrift sind nicht existent, sondern stellen lediglich Entwürfe dar (st. Rspr. z.B. Senat, NJW 1988, 2805 betr. einen Beschluss des Rechtspflegers, der nur mit einer Paraphe versehen ist; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2010, 2 Wx 109/09).

    Die Voraussetzungen für die grundsätzlich mögliche Heilung des Mangels sind vorliegend schon deshalb nicht gegeben, da auch die zu dem Schreiben verfasste Verfügung nicht von dem Rechtspfleger unterzeichnet, sondern nur, was indes nicht ausreicht (vgl. Senat. NJW 1988, 2805), mit einer Paraphe versehen ist.

  • OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06

    Technische Rückdatierung von Grundbucheintragungen

    Nicht nur zivilgerichtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder - wie hier - Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVerfG, NJW 1985, 788; BGH, Rpfleger 1998, 123; Senat, NJW 1988, 2805; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, Vorb §§ 8-18 Rn. 19; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 329 Rn. 36).
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Die Entscheidung ist nämlich nicht im bloßen Entwurfsstadium geblieben, mit dessen Zustellung Rechtswirkungen nicht erzeugt werden könnten (vgl. BVerfG aaO., OLG Köln NJW 1988, 2805 [OLG Köln 09.05.1988 - 2 W 65/88] m.w.N.), sondern hat das Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patentamt abgeschlossen.
  • OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs

    Die Verfügung des Richters vom 8. April 1988 ist nicht wirksam geworden, weil sie nicht unterzeichnet, sondern nur paraphiert (vgl. Senat, NJW 1988, 2805) und weil sie den Beteiligten nicht bekannt gegeben worden ist, § 16 Abs. 1 FGG.
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10

    Landwirtschaftsverfahren: Erfordernis der richterlichen Unterschrift unter einen

    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob bei einem den Beteiligten schriftlich bekanntgegebenen Beschluss der Mangel der fehlenden Unterschrift nachträglich geheilt werden kann (verneinend: OLG Köln NJW 1988, 2805; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 452; bejahend: PfOLG Zweibrücken FGPrax 2003, 249 m.w.N. für den Fall einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung des Rechtspflegers; Müko-ZPO, aaO, § 38 Rdnr. 33, Prütting/Helms/Abramenko, aaO, § 38 Rdnr. 23; Schulte-Bunert/Weinreich/Oberheim, aaO, § 38 Rdnrn. 43-50; Friederici/Kemper/Simon, Familienverfahrensrecht, § 38 Rn. 24: "mit Wirkung für die Zukunft"), da im vorliegenden Fall eine Heilung, auch wenn man sie grundsätzlich für möglich hält, nicht (mehr) in Betracht kommt.
  • OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09

    Zulässigkeit der Eintragung eines Vereins als Unterstützungskasse

    Zwar hat die Rechtspflegerin den bei den Akten befindlichen Beschluss vom 7. Oktober 2008 (Bl. 126 d.GA.) nicht unterzeichnet, so dass Bedenken hinsichtlich der Existenz eines wirksamen Beschlusses bestehen könnten (vgl. Senat, NJW 1988, 2805 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.01.2010 - 2 Wx 109/09

    Maßgebliches Recht für das Grundbuchverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit

    Gerichtliche Entscheidungen ohne Unterschrift sind nicht existent, sondern lediglich Entwürfe (st. Rspr. z.B. Senat, NJW 1988, 2805 betr. eines Beschlusses des Rechtspflegers, der nur mit einer Paraphe versehen ist).
  • OLG Köln, 12.12.1988 - 2 W 242/88

    Präklusion von Einwendungen des Gläubiger gegen das Schlußverzeichnis im

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Gläubigers hob der Senat durch Beschluß vom 9. Mai 1988 - 2 W 65/88 - den Beschluß auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück mit der Begründung, die Entscheidung beruhe auf einem Verfahrensmangel, da das Landgericht über einen mangels Unterschrift nicht existent gewordenen Beschluß des Rechtspflegers entschieden habe.
  • KG, 18.05.1989 - 3 Ws (B) 131/89
    Der Schriftzug braucht zwar nicht lesbar zu sein und darf Undeutlichkeiten und Verstümmelungen enthalten; er muß aber - ebenso wie die Unterschrift des Verteidigers oder Rechtsanwalts unter der Rechtsmittelbegründungsschrift nach § 345 Abs. 2 StPO - ein Mindestmaß von Ähnlichkeit mit einer erkennbaren Buchstabenfolge haben, so daß ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen noch aus dem Schriftbild herauslesen kann (vgl. OLG Oldenburg a.a.O.; entsprechend für die Unterschriften des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des Rechtspflegers: BGH NJW 1988, 713 ; OLG Köln NJW 1988, 2805).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.04.1987 - 1 U 58/87   

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https://dejure.org/1987,11740
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Volltextveröffentlichung

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Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2805
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