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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87   

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BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87 (https://dejure.org/1988,1130)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87 (https://dejure.org/1988,1130)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 (https://dejure.org/1988,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wegen Verstöße gegen das Gebot der Sachlichkeit - Heranziehung der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts als Hilfsmittel bei der konkretisierenden Auslegung der sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ergebenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43; BVerfGG § 31 Abs. 1
    Gebot der Sachlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 200
  • NJW 1988, 1099
  • ZIP 1988, 374
  • StV 1988, 163
  • AnwBl 1988, 239
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Es entspricht, jedenfalls in seinem Kern, seit vielen Jahrzehnten der ständigen Übung und allgemeinen Rechtsüberzeugung (vgl. BVerfG NJW 1988, 191, 193 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]; Zuck NJW 1988, 175, 179).

    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe (NJW 1988, 191 ff. [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]) sind zugrundezulegen (§ 31 Abs. 1 BVerfGG).

  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Dies gilt aber nicht für verbale Entgleisungen, die sich vom sachlichen Inhalt des anwaltlichen Vertrages loslösen lassen (vgl. auch BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]; 77, 70, 72) [BGH 18.04.1980 - RiZ R 1/80]und die als neben der Sache liegende Herabsetzungen, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben, zu beurteilen sind, die also von vornherein ungeeignet sind, die Interessen des Mandanten zu fördern.
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Dies gilt aber nicht für verbale Entgleisungen, die sich vom sachlichen Inhalt des anwaltlichen Vertrages loslösen lassen (vgl. auch BGHZ 70, 1, 5 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]; 77, 70, 72) [BGH 18.04.1980 - RiZ R 1/80]und die als neben der Sache liegende Herabsetzungen, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben, zu beurteilen sind, die also von vornherein ungeeignet sind, die Interessen des Mandanten zu fördern.
  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86

    Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Als standeswidrig hat er darüber hinaus Äußerungen bezeichnet, deren einziger Zweck die Diffamierung anderer ist, wie die Stellung haltloser Strafanzeigen gegen einen Richter (BGHSt 27, 34, 40) [BGH 25.10.1976 - AnwSt R 5/76], die ohne objektive Anhaltspunkte aufgestellte Behauptung, ein Staatsanwalt habe bewußt gegen seine Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 8/79), massive Angriffe auf die Ehre von Richtern, Anwälten und Parteien (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86) oder pauschale Herabsetzungen von staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    So hat der Bundesgerichtshof solche Handlungen als dem Rechtsanwalt verboten angesehen, die der Umgehung zulässiger staatlicher Anordnungen dienen (BGHSt 26, 304) oder durch die staatliche Organe unter Druck gesetzt werden sollen (BGHSt 9, 20) oder die verfahrensfremden Zwecken dienen (BGH StV 1981, 133).
  • BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76

    Robenpflicht für Anwälte - Standesgerichtsverfahren, vorkonstitutionelles

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Als standeswidrig hat er darüber hinaus Äußerungen bezeichnet, deren einziger Zweck die Diffamierung anderer ist, wie die Stellung haltloser Strafanzeigen gegen einen Richter (BGHSt 27, 34, 40) [BGH 25.10.1976 - AnwSt R 5/76], die ohne objektive Anhaltspunkte aufgestellte Behauptung, ein Staatsanwalt habe bewußt gegen seine Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 8/79), massive Angriffe auf die Ehre von Richtern, Anwälten und Parteien (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86) oder pauschale Herabsetzungen von staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei -

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Als standeswidrig hat er darüber hinaus Äußerungen bezeichnet, deren einziger Zweck die Diffamierung anderer ist, wie die Stellung haltloser Strafanzeigen gegen einen Richter (BGHSt 27, 34, 40) [BGH 25.10.1976 - AnwSt R 5/76], die ohne objektive Anhaltspunkte aufgestellte Behauptung, ein Staatsanwalt habe bewußt gegen seine Dienstpflichten verstoßen (BGH, Urteil vom 12. November 1979 - AnwSt (R) 8/79), massive Angriffe auf die Ehre von Richtern, Anwälten und Parteien (BGH, Urteil vom 29. September 1986 - AnwSt (R) 17/86) oder pauschale Herabsetzungen von staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 6/75

    Verbringung von Schriftstücken durch den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    So hat der Bundesgerichtshof solche Handlungen als dem Rechtsanwalt verboten angesehen, die der Umgehung zulässiger staatlicher Anordnungen dienen (BGHSt 26, 304) oder durch die staatliche Organe unter Druck gesetzt werden sollen (BGHSt 9, 20) oder die verfahrensfremden Zwecken dienen (BGH StV 1981, 133).
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Soweit dem Rechtsanwalt schuldhaftes Verhalten anzulasten ist, wird der neue Tatrichter eingehender als bisher zu prüfen haben, ob die Standesverstöße so gewichtig sind, daß sie mit dem Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft geahndet werden müssen oder ob eine mildere Maßnahme (vgl. auch BGHSt 28, 333, 335) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78] angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1987 - AnwSt (R) 9/87).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
    Das ehrengerichtliche Verfahren kennt grundsätzlich keine Unterscheidung in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn die dem Betroffenen zur Last gelegten Anschuldigungspunkte - wie hier - für sich selbst geprüft und beurteilt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 30, 312, 313) [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81].
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 30.11.1987 - AnwSt (R) 9/87

    Verletzung von Standespflichten eines Rechtsanwalts - Ausschluss aus der

  • BGH, 15.02.1956 - StE 1/56

    Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 RVs 55/15

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei Äußerung von Schmähkritik mit persönlicher

    Im "Kampf um das Recht" müssen durchaus starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte hingenommen werden (vgl. BVerfG [Kammerbeschluss], NJW 1988, 191, 193; BGH, NJW 1988, 1099; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 5, 7).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

    Sie enthält eine unmittelbar einem Gesetz zu entnehmende Konkretisierung des Berufsbildes des Rechtsanwalts (vgl. §§ 1 und 3 BRAO; dazu BVerfGE 76, 171 und 196; BGHSt 35, 200; 37, 69).
  • AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des

    Mit der Kritik an den Richtern wird folglich die Kritik an dem Urteil verstärkt, aber trotz der effekthaschenden, plakativen Wendungen letztlich noch eine Auseinandersetzung in der Sache geführt (vgl. die Beispiele bei BGH NJW 1988, 1099 f.: "Vorsätzlicher Rechtsbruch").
  • BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89

    Werbeverbot für Rechtsanwalt

    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 171 und 76, 196; vgl. auch BGHSt 35, 200 [BGH 08.02.1988 - AnwSt R 18/87]) können die Richtlinien nicht mehr als Hilfsmittel bei der Konkretisierung der sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung ergebenden Standespflichten herangezogen werden.
  • BGH, 14.03.1994 - AnwSt (B) 18/93

    Anwaltliche Berufsausübungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot im Strafprozeß

    Inwieweit der Tatrichter verpflichtet ist, in dem ehrengerichtlichen Urteil die Vorgeschichte darzustellen, die Anlaß für die dem Rechtsanwalt zur Last gelegte Beleidigung war, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGHSt 35, 200, 203 [BGH 08.02.1988 - AnwSt R 18/87]/204) und ist daher ebenfalls keine rechtsgrundsätzliche Frage im Sinne des § 145 Abs. 2 BRAO.
  • BVerfG, 12.03.1990 - 1 BvR 816/86

    Anwaltschaftliches Standesrecht: Umfang des Sachlichkeitsgebotes -

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs übersandte mit seiner Stellungnahme die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1988 (AnwSt [R] 18/87 - NJW 1988, S. 1099 ff.).
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht zwar ausgesprochen, daß die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO vor der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts (im folgenden Richtlinien) in der Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage - AnwSt (R) 18/87 -).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 4/89

    Rechtsanwaltszulassung bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in der

    Jene Entscheidungen betreffen die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer festgestellten Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts und stellen fest, daß diese in Zukunft nicht mehr als Auslegungshilfe für die Konkretisierung des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 - sowie seine Beschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - sowie vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88); für die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Prinzipien der Lokalisierung und der Singularzulassung ergibt sich daraus nichts.
  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 2/88

    Notar - Persönliche Eignung - Anforderung

    Es handelt sich insoweit im wesentlichen um Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot, die auch nach den vom Bundesverfassungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen als schwerwiegende Verletzungen von Berufspflichten anzusehen sind, jedenfalls soweit es sich um Beleidigungen, um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben (BVerfG NJW 1988, 191, 193 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]; BGH, Urteil vom 8. Februar 1988 - AnwSt (R) 18/87 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 14/88

    Rechtsmittel

    Die Pflicht eines Rechtsanwalts, sich bei seinen Äußerungen Zurückhaltung aufzuerlegen, folgt dem Gebot der Sachlichkeit, das in den Grenzen, wie sie das Bundesverfassungsgericht (BVerf NJW 1988, 191 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]) und ihm folgend der Senat festgelegt hat (Senatsentscheidung vom 8. Februar 1988 AnwSt (R) 18/87 NJW 1988, 1099), aus § 43 BRAO herzuleiten ist.
  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 39/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 8/88

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 169/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4966
BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 169/87 (https://dejure.org/1987,4966)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1987 - BReg. 3 Z 169/87 (https://dejure.org/1987,4966)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1987 - BReg. 3 Z 169/87 (https://dejure.org/1987,4966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1099
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