Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.09.1987

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,919
BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87 (https://dejure.org/1987,919)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 4 StR 440/87 (https://dejure.org/1987,919)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 440/87 (https://dejure.org/1987,919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 164
  • NJW 1988, 1333
  • MDR 1988, 426
  • NStZ 1988, 374
  • StV 1988, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu

    Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00

    Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der

    Zwar werden Mängel in der Person eines mitwirkenden Richters oder Schöffen von der Rügepräklusion nicht erfaßt (vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg aaO § 338 Rdn. 50; Kuckein in KK aaO § 338 Rdn. 48 sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters; ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der

    Ebenso wenig ist ein Besetzungseinwand erforderlich, wenn sich der Besetzungsmangel aus in der Person des Richters liegenden Tatsachen ergibt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 1987 - 4 StR 319/87, BGHSt 35, 28, 29; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 440/87, BGHSt 35, 164; jeweils mwN).
  • BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01

    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für

    Zur Begründung führte es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) aus, der Beschwerdeführer sei infolge eines körperlichen Gebrechens für ein Schöffenamt beim Landgericht nicht geeignet.

    Das Landgericht hat diese auch in der Literatur verbreitete Auffassung (vgl. Wimmer, JZ 1953, S. 671; Schorn, JR 1954, S. 298 ; Eb. Schmidt, JZ 1979, S. 337 ; Fezer, NStZ 1987, S. 335 und NStZ 1988, S. 375) in den Gründen seines Beschlusses nachvollziehbar begründet und sich dabei ergänzend auf die umfangreiche Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) bezogen.

  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) .
  • BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besetzung einer Großen Strafkammer mit

    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    aa) Das Fehlen der in § 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG vorgeschriebenen Vereidigung stellt keinen Mangel in der Person des Schöffen dar (vgl. hierzu Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50, 38 ff.; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 48 ff. sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164), der von der Rügepräklusion nicht erfaßt würde.
  • BVerfG, 20.01.1992 - 2 BvR 347/91

    Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in

    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für

    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).
  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

  • OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94

    Mitwirkung blinder Richter

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen -

  • BGH, 02.02.1988 - 4 StR 699/87

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Mitwirkung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1181
BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87 (https://dejure.org/1987,1181)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1987 - 3 StR 254/87 (https://dejure.org/1987,1181)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1987 - 3 StR 254/87 (https://dejure.org/1987,1181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Entschädigung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung der Inhaftierung durch die Angeklagte

  • rechtsportal.de

    Begriff des Handeltreibens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 57
  • NJW 1988, 1333
  • MDR 1988, 72
  • NStZ 1988, 77
  • StV 1988, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Täter eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kann nur sein, wer selbst eigennützig handelt (BGHSt 34, 124 ).

    Sie erstrebte nämlich nicht für ein umsatzförderndes Verhalten, z.B. das Verbringen des Bekannten mit dem Rucksack an eine bestimmte Stelle, Gewinn oder irgendeinen anderen persönlichen Vorteil (BGHSt 34, 124 [126]), und sei es auch nur eine Belohnung auf sexuellem Gebiet (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1980, 969).

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 36/75

    Voraussetzungen für fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    So hat der Bundesgerichtshof fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln für möglich gehalten, wenn der Angeklagte bei der Verkaufsvermittlung gegen Entgelt nicht wußte, daß es sich bei der von ihm vermittelten Ware um ein Betäubungsmittel handelte (BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86

    Mitnahme eines Koffers mit Heroin - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Auch derjenige, der einen präparierten Koffer mit Betäubungsmitteln an einen bestimmten Ort bringt und dort verkauft, kann fahrlässig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel treiben, wenn er von dem Vorhandensein des Betäubungsmittels in dem Koffer nichts wußte (BGH NStZ 1983, 174 ; zur fahrlässigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vgl. ferner BGH NStZ 1986, 462 ).
  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Auch derjenige, der einen präparierten Koffer mit Betäubungsmitteln an einen bestimmten Ort bringt und dort verkauft, kann fahrlässig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel treiben, wenn er von dem Vorhandensein des Betäubungsmittels in dem Koffer nichts wußte (BGH NStZ 1983, 174 ; zur fahrlässigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vgl. ferner BGH NStZ 1986, 462 ).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    aa) Der Vorsatz unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (auch mit solchen in nicht geringer Menge) umfasst - außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 Abs. 6 BtMG - die Kenntnis davon, dass sich die Tathandlung auf ein Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75 und vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f.; Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 StR 668/94, StV 1995, 524 f.; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., Band 6, BtMG Vor §§ 29 ff. Rn. 107; siehe auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 32 sowie O?lakcio?lu, Der Allgemeine Teil des Betäubungsmittelstrafrechts - Zugleich eine Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom Betäubungsmittelstrafrecht seit 1982, 2013, S. 170 aber auch dort S. 292 ff.).

    aa) Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass trotz der inhaltlichen Anforderungen an die Tathandlung des Handeltreibens, vor allem an das Element der Eigennützigkeit, fahrlässiges Handeltreiben phänomenologisch möglich und tatbestandlich von § 29 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfasst ist (BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75; vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f. und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.), entgegen daran geäußerter Kritik (O?lakcio?lu aaO S. 223-226) fest.

    Von diesen Grundsätzen ist in der Sache auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, indem etwa darauf abgestellt worden ist, dass ein am Handel Teilnehmender sich darum kümmern müsse, ob seine Stoffe Betäubungsmittel sind (BGH, Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.; siehe auch OLG Nürnberg aaO sowie BGH, Urteil vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Ein eigennütziges Handeln in diesem Sinn liege nicht nur vor, wenn ein Gewinn erzielt werden soll, sondern auch wenn sonstige Vorteile (zB sexuelle Leistungen) erstrebt werden (BGH NJW 1988, 1333; vgl. auch BGH NJW 1986, 2584, 2585; BGH NStZ-RR 1996, 20; einschränkend: BGH NJW 1993, 76).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 652/90

    Anforderungen von Tatsachen, die den Mangel wiedergeben - Stichprobenartiges

    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht darauf einzugehen, daß auch fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nur bei einer eigennützigen, auf Güterumsatz gerichteten Tätigkeit in Betracht kommt (BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87]).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87

    Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz im Rahmen der

    Fahrlässiges Handeltreiben in Täterschaft kam schon deshalb nicht in Betracht, weil der dafür notwendige Eigennutz (vgl. BGH MDR 1988, 72, zur Veröffentlichung in BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87] vorgesehen) des Angeklagten nicht feststellbar war.
  • BGH, 28.02.1992 - 2 StR 501/91

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Tätigkeit des

    Auch fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eine eigennützige auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit voraus, strafbare fahrlässige Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gibt es nicht (BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht