Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1987

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87   

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https://dejure.org/1987,1713
BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87 (https://dejure.org/1987,1713)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - 2 StR 298/87 (https://dejure.org/1987,1713)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 2 StR 298/87 (https://dejure.org/1987,1713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Selbstbestimmungsrechts eines Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 212, 216
    Pflichten des Arztes gegenüber einem bewußtlosen Suizidpatienten

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1532
  • MDR 1988, 243
  • NStZ 1988, 127
  • NStZ 1988, 553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87
    Nicht einmal in der Entscheidung BGHSt 32, 367 ff wird hierauf abgestellt.

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß er in Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] dazu neigt, einem ernsthaften, freiverantwortlich gefaßten Selbst- tötungsentschluß eine stärkere rechtliche Bedeutung beizumessen, als dies in dem erwähnten Urteil des 3. Strafsenats (BGHSt 32, 367 ff) geschehen ist.

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß er in Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 32, 262 ff [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83] dazu neigt, einem ernsthaften, freiverantwortlich gefaßten Selbst- tötungsentschluß eine stärkere rechtliche Bedeutung beizumessen, als dies in dem erwähnten Urteil des 3. Strafsenats (BGHSt 32, 367 ff) geschehen ist.
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Freiverantwortlich ist demgegenüber ein Selbsttötungsentschluss, wenn das Opfer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seine Entscheidung besitzt und Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f., und vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Freiverantwortlich ist demgegenüber ein Selbsttötungsentschluss, wenn das Opfer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seine Entscheidung besitzt und Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1984 - 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f., und vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532).

    Entsprechend dieser Vereinbarung oblag es ihm nur noch, als Sterbebegleiter etwaige Leiden oder Schmerzen während des Sterbens zu lindern oder zu verhindern (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117, 118; Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532; LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 216 Rn. 29, 31 f.; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 216 Rn. 66; SSW-StGB/Momsen, 4. Aufl., § 216 Rn. 11; Saliger, medstra 2015, 132, 136; Berghäuser, ZStW 2016, 741, 749).

  • LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17

    Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bis heute nicht ausdrücklich aufgegeben und jedenfalls für die Fälle eigenverantwortlicher Selbstgefährdung jüngst bestätigt (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176 (178), allerdings versehen mit der Formulierung "Denn anders als in den Selbsttötungsfällen [...]" und dem ausdrücklichen Offenlassen dieser Frage für Selbsttötungsfälle; ähnlich BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319; mit dem Hinweis, die Freiverantwortlichkeit stärker zu betonen bereits BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, BeckRS 9998, 98585; die passive Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch durch Tun oder Unterlassen im Hinblick auf § 1901a BGB anerkennend BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963 ff.).
  • LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18

    Bewährungsstrafe für Messerangriff auf Bürgermeister von Altena - Tat nicht

    Für die Vollstreckung der Strafe muss also ein unabweisbares Bedürfnis bestehen (BGH NStZ 1988, 127).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87   

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https://dejure.org/1987,1728
BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87 (https://dejure.org/1987,1728)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1987 - 2 StR 575/87 (https://dejure.org/1987,1728)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1987 - 2 StR 575/87 (https://dejure.org/1987,1728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1532 (Ls.)
  • NStZ 1988, 144
  • StV 1988, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Zu einer Mitteilung der von den Zeugen wiedergegebenen Einzelheiten und Abweichungen der Angaben der Geschädigten bestand auch deshalb Anlaß, weil ganz allgemein die Gefahr besteht, daß die den Zeugen vom Hörensagen gemachten Angaben entstellt oder unvollständig wiedergegeben werden (vgl. BGHSt 17, 382, 385), weshalb die Aussagen dieser Zeugen einer besonders sorgfältigen und kritischen Würdigung unterzogen werden müssen (vgl. BGHSt 33, 178, 182) [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84].
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Zu einer Mitteilung der von den Zeugen wiedergegebenen Einzelheiten und Abweichungen der Angaben der Geschädigten bestand auch deshalb Anlaß, weil ganz allgemein die Gefahr besteht, daß die den Zeugen vom Hörensagen gemachten Angaben entstellt oder unvollständig wiedergegeben werden (vgl. BGHSt 17, 382, 385), weshalb die Aussagen dieser Zeugen einer besonders sorgfältigen und kritischen Würdigung unterzogen werden müssen (vgl. BGHSt 33, 178, 182) [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84].
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Das ist auf die Sachrüge zu berücksichtigen (BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Im Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten wegen einer fortgesetzten Handlung wird die neu entscheidende Strafkammer festzustellen haben, von welcher Mindestzahl von Teilakten bei der Strafzumessung auszugehen ist (BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1984, 243, 244).".
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Ferner war es erforderlich, die Unterschiede in den Angaben der Geschädigten im Urteil mitzuteilen, denn das Revisionsgericht muß in der Lage sein zu prüfen, ob die unterschiedlichen Angaben den Kern der Aussage unberührt lassen und sich tatsächlich auf 'nebensächliche Einzelheiten' beziehen (vgl. BGH StV 1987, 189, 190).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 886/83

    Anforderungen an die tatrichterliche Bestimmung des Schuldumfangs bei einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Im Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten wegen einer fortgesetzten Handlung wird die neu entscheidende Strafkammer festzustellen haben, von welcher Mindestzahl von Teilakten bei der Strafzumessung auszugehen ist (BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1984, 243, 244).".
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Das ist auf die Sachrüge zu berücksichtigen (BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87
    Das ist auf die Sachrüge zu berücksichtigen (BGHSt 14, 162, 165; 15, 1, 3; BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Ob dieser Grundsatz in gleicher Weise Geltung beansprucht, wenn - wie hier - der Gewährsmann namentlich bekannt und identifizierbar ist, erscheint zweifelhaft, wiewohl diese Annahme einigen neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zugrundezuliegen scheint (vgl. BGH StV 1988, 237; 1989, 518; 1991, 101).
  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Dabei sind erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53; vom 11. November 1987 - 2 StR 575/87, BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

    Der Tatrichter ist daher gehalten, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (BGHSt 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH NStZ 1988, 144; SenatE Strafvereidiger 1990, 441).
  • BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) -

    nicht beachtet, daß die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn sie durch weitere Beweisanzeichen gestützt wird (vgl. dazu BGHSt 33, 178, 182 [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 34, 15, 17 f. [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2002 - 2 Ss 7/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung; Verurteilung wegen Bestechung; Angaben

    Hier wie auch sonst bei der Würdigung von Hilfstatsachen mußte das Amtsgericht alle Umstände, die für die Beweiskraft der hier erörterten Angaben erheblich waren, vollständig selbst feststellen und würdigen (BGH NStZ 1988, 144).
  • KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Das Revisionsgericht ist daher nicht in der Lage, anhand der Urteilsgründe nachzuprüfen, ob der Tatrichter zu Recht gemeint hat, daß die offenbar teilweise unzuverlässigen Angaben der Zeugin sich tatsächlich nur auf nebensächliche Einzelheiten bezogen und den Kernbereich ihrer Aussage nicht berührten (vgl. BGH NStZ 1988, 144).
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

    Der Tatrichter ist daher gehalten, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (vgl. BGH NStZ 1988, 144; Senat a. a. O.).
  • KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Bei einem Zeugnis vom Hörensagen ist eine besonders genaue Prüfung erforderlich (vgl. BGHSt 33, 178, 182; NStZ 1988, 144; OLG Köln NStZ 1990, 557; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 337 StPO Rdn. 29).
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