Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.05.1987

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 11.12.1987 - 8 K 205/87   

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https://dejure.org/1987,2973
VG Karlsruhe, 11.12.1987 - 8 K 205/87 (https://dejure.org/1987,2973)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.1987 - 8 K 205/87 (https://dejure.org/1987,2973)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 8 K 205/87 (https://dejure.org/1987,2973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Polizeirechtliche Untersagungsverfügung betreffend Leistung von Sterbehilfe; Kein verfassungsrechlich verbürgter Anspruch auf aktive Sterbehilfe durch Dritte; Selbsttötung und Hilfe dazu als Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Polizeirechts; Pflicht zum ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch "aktive Sterbehilfe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1536
  • NJW 1990, 1560 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 666 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Polizei generell verpflichtet, Suizide zu unterbinden, da diese als Unglücksfall eine Störung der öffentlichen Sicherheit darstellen, selbst wenn sie auf einem freiwilligen Entschluss beruhen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 K 205/87 -, juris zum Fall Hackethal; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, juris Rn. 60 m.w.N. im Fall Kusch; dieser dazu kritisch in ZRP 2011, 124).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.06.1999 - XVII 43/99

    Sterbebegleitung - Verfügungsbefugnis des Einzelnen über das Leben - Betreuer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3183
BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86 (https://dejure.org/1987,3183)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1987 - 8 C 40.86 (https://dejure.org/1987,3183)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 8 C 40.86 (https://dejure.org/1987,3183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zivildienst - Tauglichkeitsüberprüfung - Ergebnismitteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1536 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Eine derartige Entscheidung stellt einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ), gegen den die Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 -).

    Der Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid stellt eine materielle Musterungsentscheidung dar, die im Umfang ihres Inhalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, indem er diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. für das Wehrpflichtrecht Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 , ferner Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - amtl. Umdruck S. 4; für das Zivildienstrecht: Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4, jeweils m.weit.Nachw.).

    Vielmehr entscheidet der Überprüfungsbescheid statusrechtlich darüber, ob der Dienstpflichtige weiterhin für den Zivildienst zur Verfügung steht und in welchem Umfang ihm nach § 7 Satz 3 ZDG im Rahmen der festgestellten Verwendungsfähigkeit Tätigkeiten zugewiesen werden dürfen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4 ff.).

    In seinem Urteil vom 3. Juni 1983 (a.a.O. S. 4 f.) hat der Senat dargelegt, daß es in einem Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid für einen Zivildienstleistenden neben der Feststellung der Zivildienstfähigkeit der Festsetzung eines Verwendungsgrades nach § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG bedarf.

    Das Fehlen der Festsetzung eines Verwendungsgrades führt ungeachtet dessen, welcher Tauglichkeitsgrad und gegebenenfalls welcher Verwendungsgrad dem Kläger zuzumessen war, zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 8 mit Hinweis auf die st. Rspr. des BVerwG im Wehrpflichtrecht).

  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 72.84

    Einberufungsbescheid - Tauglichkeitsprüfungsbescheid - Gestellungszeitpunkt

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Auf die Frage, ob frühere Musterungsentscheidungen durch den Überprüfungsbescheid inhaltlich geändert werden, kommt es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 72.84 - amtl. Umdruck S. 4); ebenso ist die Bestandskraft inhaltlich übereinstimmender früherer (förmlicher oder materieller) Musterungsentscheidungen unerheblich für die (zu bejahende) Frage, ob das Ergebnis einer ärztlichen Tauglichkeitsüberprüfung der Feststellung durch förmlichen Bescheid bedarf.
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 87.84

    Gerichtlicher Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungsbescheides bzw.

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Eine derartige Entscheidung stellt einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ), gegen den die Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 -).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 60.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Einberufungstermin

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Der Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid stellt eine materielle Musterungsentscheidung dar, die im Umfang ihres Inhalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, indem er diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. für das Wehrpflichtrecht Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 , ferner Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - amtl. Umdruck S. 4; für das Zivildienstrecht: Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4, jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Es trifft zwar zu, daß feststellende Verwaltungsakte - wie hier - einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (vgl. Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 105.83 - BVerwGE 72, 265 ).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 40.86
    Der Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid stellt eine materielle Musterungsentscheidung dar, die im Umfang ihres Inhalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, indem er diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. für das Wehrpflichtrecht Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 , ferner Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 - amtl. Umdruck S. 4; für das Zivildienstrecht: Urteil vom 3. Juni 1983 a.a.O. S. 4, jeweils m.weit.Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2011 - 8 ME 329/10

    Schornsteinfegerrecht, Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlagen und

    Soweit die Antragsteller darauf verweisen, in der Rechtsprechung werde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und daran anknüpfend die Verwaltungsaktsqualität feststellender Bescheinigungen durchaus bejaht (vgl. bspw. BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 6 C 16.09 -, juris Rn. 23 (Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 29 Satz 3 RStV); BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 7.90 -, NVwZ-RR 1991, 330 (Prüfbescheinigungen für die allgemeine Zulassung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel im Bergbau); BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 8 C 40.86 -, NVwZ 1987, 797 (Ergebnis der Tauglichkeitsfeststellung nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ZDG, § 15 a Abs. 1 MustV)), kann allein hieraus nicht auf die Regelungswirkung der hier zu beurteilenden Bescheinigung nach § 40 Abs. 8 NBauO geschlossen werden.
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 100.85

    Zivildienstpflichtiger - Einstellungsuntersuchung - Ergebnisbescheid -

    Das Ergebnis der Untersuchung und die sich daraus ergebende Rechtsfolge sind dem Dienstpflichtigen durch schriftlichen Bescheid mitzuteilen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 40.86 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 3 S. 4 ) Ein solcher Bescheid ist eine materielle Musterungsentscheidung, die im Umfang ihres Gehalts an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen tritt, in dem er diese ergänzt, ändert oder bestätigt (Urteil vom 22. Mai 1987, a.a.O. S. 5 m.weit.Nachw.).
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