Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,660
BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87 (https://dejure.org/1988,660)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1988 - VII ZR 171/87 (https://dejure.org/1988,660)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1988 - VII ZR 171/87 (https://dejure.org/1988,660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht des einzelnen Wohnungseigentümers zur Klage auf Erfüllung des Erwerbsvertrags ohne zuvor ergangenen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft - Geltendmachung von durch den Veräußerer oder einen Dritten übernommenen Renovierungsverpflichtungen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Aktivlegitimation einzelner Wohnungseigentümer; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Renovierungsverpflichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21
    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1718
  • NJW-RR 1988, 842 (Ls.)
  • MDR 1988, 768
  • DB 1988, 1795
  • BauR 1988, 336
  • ZfBR 1988, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

    Auszug aus BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87
    Er kann daher selbständig Nachbesserung der Mängel am Gemeinschaftseigentum oder Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses bzw. Erstattung der Mängelbeseitigungskosten verlangen (Senatsurteile BGHZ 74, 258, 262; 81, 35, 37/38, jeweils m.N.).

    Der Veräußerer soll nur auf eine Klage eingehen müssen, Überschneidungen bei der Prüfung der einzelnen Mängel sollen vermieden werden (BGHZ 81, 35, 39 f).

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87
    Er kann daher selbständig Nachbesserung der Mängel am Gemeinschaftseigentum oder Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses bzw. Erstattung der Mängelbeseitigungskosten verlangen (Senatsurteile BGHZ 74, 258, 262; 81, 35, 37/38, jeweils m.N.).

    Zum Schutze des Schuldners ist deshalb nur eine gemeinschaftliche Verfolgung dieser Rechte zulässig; einem entsprechenden Beschluß der Wohnungseigentümer kommt insoweit Außenwirkung zu (BGHZ 74, 258, 263 ff).

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 81/85

    Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verwalter einer

    Auszug aus BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87
    Mit diesem Beschluß ermächtigten sie weder den Verwalter zur Geltendmachung von Ansprüchen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft, noch erteilten sie ihm eine Ermächtigung für eine Klage in gewillkürter Prozeßstandschaft (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. März 1986 - VII ZR 81/85 = ZfBR 1986, 171 = BauR 1986, 447 m.N.).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87
    Dann ist es ähnlich wie bei Vorschußzahlungen gem. § 633 Abs. 3 BGB (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 68, 372, 377).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Er kann daher selbständig Nachbesserung der Mängel am Gemeinschaftseigentum oder Zahlung eines dafür erforderlichen Vorschusses bzw. Erstattung der Mängelbeseitigungskosten verlangen (Senatsurteil, NJW 1988, 1718 m.w.N.).

    Diese Rechtsprechung dient auch dem Schutz des Schuldners (Senatsurteile BGHZ 81, 35, 39 f.; NJW 1988, 1718).

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Die Erwerber können ohne einen Beschluß der Eigentümergemeinschaft die Ansprüche auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten, auf Vorschuß und auf Ersatz der Mangelfolgeschäden selbständig geltend machen (Urteil vom 10. März 1988 - VII ZR 171/87 = ZfBR 1988, 181 - BauR 1988, 336, 337).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/90

    Mangelbeschreibung im Beweissicherungsantrag; Einbeziehung der VOB/B in den

    Der Kläger kann selbständig Kostenvorschuß durch Zahlung an den Verwalter verlangen, da er aufgrund seines Vertrages einen individuellen Anspruch auf mangelfreie Herstellung des gesamten Eigentums hat (Senatsurteile BGHZ 68, 372, 378 [BGH 05.05.1977 - VII ZR 36/76];vom 7. Mai 1987 - VII ZR 366/85 = NJW-RR 1987, 1046;vom 10. März 1988 - VII ZR 171/87 = NJW 1988, 1718).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Stehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Minderungs- oder Schadensersatzforderungen zu, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den Verwalter nur dann wirksam ermächtigen die Forderung einzuklagen, wenn die Wahl, ob Minderung oder Schadensersatz verlangt werden soll, von den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich getroffen worden ist (zuletzt Senatsurteil NJW 1988, 1718, 1719 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

    Die Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers erstreckt sich dabei auch auf solche Mängel am Gemeinschaftseigentum, die außerhalb des räumlichen Bereichs seines Sondereigentums liegen (BGH NJW 1988, 1718; Senat BauR 2003, 1394, 1395; vgl. zu allem: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 478 m.umfängl.N.; ferner Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 634, 15; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. [2004], 11. Teil, 251, 257, 259 und 261).

    Unbestritten ist, dass der einzelne Wohnungseigentümer von sich aus den Veräußerer hinsichtlich der Nachbesserung mahnen, also in Verzug setzen kann, um den Anspruch aus § 633 Abs. 3 BGB [a.F.] geltend machen zu können (BGH NJW 1988, 1718; Senat a.a.O. 1395; Werner/Pastor a.a.O. 478; Voit in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 631, 98; Palandt/Sprau a.a.O. § 634, 15).

    Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen von der Vorgehensweise des einzeln klagenden Wohnungseigentümers abweichenden bestandskräftigen Beschluss über die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gefasst, so hindert dieser den einzelnen Wohnungseigentümer daran, im Widerspruch dazu eigene Gewährleistungsvorstellungen zu verfolgen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 89 und 90; Voit a.a.O. 99; vgl. auch Senat a.a.O. 1396; Palandt/Sprau a.a.O. 15; Koeble a.a.O. 257; offen gelassen in BGH NJW 1988, 1718).

  • BGH, 27.02.1992 - IX ZR 57/91

    Gewährleistungsbürgschaft gegenüber Bauherrengemeinschaft

    Der einzelne Bauherr kann vom Bauunternehmer Nachbesserung wegen Mängel nicht nur an seinem Sondereigentum, sondern auch am gemeinschaftlichen Eigentum und - unter den Voraussetzungen des § 633 III BGB - Ersatz seiner Aufwendungen für die Mängelbeseitigung sowie einen Vorschuß für die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGHZ 74, 258 (262) = NJW 1979, 2207 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 4; BGHZ 81, 35 (38) = NJW 1981, 1841 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 7; BGHZ 110, 258 (259) = NJW 1990, 1663 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 12; BGH, NJW 1985, 1551 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 10; NJW 1988, 1718 = LM § 631 BGB Nr. 61).
  • OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99

    Umfang der Planungspflicht des Architekten

    Das aber wird allgemein für zulässig gehalten, weil so eine dem Gemeinschaftszweck entsprechende Verwendung des Vorschusses sichergestellt ist (vgl. nun BGH, NJW 1988, 1718).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87

    Anspruch auf Schadensersatz in Gestalt der Mängelbeseitigungskosten; Vereinbarung

  • OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98

    Aufrechnung gegen Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer

  • OLG München, 22.05.2007 - 9 U 3081/06

    Aufrechnung mit Vorschussanspruch wegen Mängeln

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 3 U 86/99

    Ersetzungsbefugnis durch Sicherheitsleistung in Form der Hinterlegung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 61/00

    Streitwert bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2000 - 9 W 61/00

    Streitwert im selbständiges Beweisverfahren eines einzelnen Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 29.02.1996 - 2Z BR 142/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Teileigentümer ohne

  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03

    Werkvertrag: Anspruch auf Kostenerstattung als Teil des Erfüllungsanspruchs;

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91

    Bauträgervertrag: Welche Ansprüche hat der einzelne Wohnungseigentümer?

  • LG Kassel, 19.11.2010 - 7 O 384/10
  • OLG Schleswig, 07.03.2002 - 7 U 38/98

    Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik: Mangel?

  • LG München I, 31.01.1995 - 8 O 17363/94

    Ersatz für den Schaden am Dach eines Hauses einer Eigentümergemeinschaft; Bindung

  • LG Kempten, 29.02.1996 - 2Z BR 142/95

    Wasserrohre in Tiefgarage: Beschluss ungültig?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht