Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines Wertzuwachses nach den Grundsätzen "neu für alt"
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 102, 322
- NJW 1988, 1835
- NJW-RR 1988, 1035 (Ls.)
- MDR 1988, 396
- VersR 1989, 299
Wird zitiert von ... (65)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz
Der erkennende Senat hat in einer früheren Entscheidung erwogen, eine solche völlige Zerstörung dann nicht anzunehmen, wenn neben einem völlig zerstörten Gebäude auch das Grundstück herauszugeben ist (…Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - VI ZR 150/87 - aaO; vgl. auch RGZ 96, 300, 301;… Bub/Treier/Gramlich, aaO Rn. 20;… Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 2. Aufl., § 548 BGB Rn. 10;… Schmidt-Futterer/Gather, aaO Rn. 38;… Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 18;… Jendrek, aaO, 595; vgl. ferner Senatsurteil BGHZ 102, 322, 325 f. zu § 249 BGB; enger BGH…, Urteil vom 15. Juni 1981 - VIII ZR 129/80 - aaO).aa) Die Anwendbarkeit der Vorschrift scheitert zwar nicht schon daran, dass eine Wiederherstellung der Remise möglich sein muss (vgl. Senatsurteil BGHZ 92, 85, 87; 102, 322, 325; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - NJW 1997, 520; OLG Hamm, VersR 1999, 237).
Abgesehen davon, dass der rechte Teil der Remise weniger stark beschädigt wurde, ist bei einem Gebäude von der Möglichkeit der Wiederherstellung regelmäßig auszugehen, da bei dieser Betrachtung nicht allein auf das Haus, sondern auf das Hausgrundstück abgestellt werden muss (vgl. Senatsurteil BGHZ 102, 322, 325 f.;… Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 251 Rn. 93).
Neben dem Restitutionsanspruch des § 249 Satz 1 BGB a.F. unterliegt auch der als Zahlungsanspruch ausgestaltete besondere Herstellungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB a.F. der Schranke des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB (Senatsurteil BGHZ 102, 322, 330; OLG Hamm, VersR 1999, 237;… Staudinger/Schiemann, aaO Rn. 16).
Dabei ist, wenn die Herstellung auf Seiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug "neu für alt" zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruches aus § 249 Satz 2 BGB a.F. führt, nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen (Senatsurteil BGHZ 102, 322, 330; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 16).
- OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer …
9 Der Schadensersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen Beschädigung seines Hausgrundstückes geht vorrangig auf Ersatz der Wiederherstellungskosten (vgl. BGH NJW-RR 02, 736; BGH NJW 01, 2250; 88, 1835).Die Grenze zu § 251 BGB wird erst überschritten, wenn ein Neubau trotz gleicher Sachfunktion gegenüber dem zerstörten Gebäude nach der Verkehrsanschauung als andere Sache gewertet werden müsste (BGH NJW 88, 1835).
Selbst wenn ein Gebäude durch ein schadenstiftendes Ereignis vollständig vernichtet wird, ist für die Frage nach der Möglichkeit der Wiederherstellung im Rahmen des § 249 BGB nicht auf die Zerstörung der Sache "Haus", sondern auf die Beschädigung der Sache "Hausgrundstück" mit der Folge abzustellen, dass regelmäßig die Möglichkeit einer Ausbesserung der verursachten Schäden bestehen wird (BGH NJW 88, 1835).
Der Herstellungsanspruch eines Grundstückseigentümers kann dabei nicht allein daran scheitern, dass das zerstörte oder beschädigte Gebäude im Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits einige Jahrzehnte alt war (vgl. BGH NJW 92, 2884; 88, 1835).
Bei einem Gebäude, das beschädigt wurde, kann der Geschädigte die Wiederherstellungskosten nur insoweit nicht verlangen, als die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes zu einem dem Geschädigten zugute kommenden und deshalb von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu einer erhöhten Lebensdauer und/oder zur Einsparung von sonst erforderlichen werdenden Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGH NJW 06, 2399; 97, 520; 92, 2884; 88, 1835 jeweils m.w.N.;… Palandt a.a.O. vor § 249 Rn. 99).
Dabei können sämtliche anfallenden Nebenkosten (Architektenhonorare, Statikerleistungen, Einrichten der Baustelle usw.) nicht entsprechend dem vorzunehmenden Abzug wegen des Wertzuwachses aufgrund der eingebauten gegenüber dem vorherigen Zustand höherwertigeren Teile pauschal gekürzt werden, ohne zu fragen, ob und inwieweit diese Kosten überhaupt zu einem Wertzuwachs bei dem Geschädigten führen können (vgl. BGH NJW 88, 1835).
Diese anfallenden Nebenkosten können daher auch nicht pauschal gekürzt werden (vgl. hierzu auch BGH NJW 88, 1835).
Neben dem Restitutionsanspruch des § 249 Abs. 1 BGB unterliegt auch der als Zahlungsanspruch ausgekleidete besondere Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 2 BGB der Schranke des § 251 Abs. 2 BGB ( vgl. BGH NJW 88, 1835; BGH NJW-RR 90, 1303 ).
Dabei ist, wenn die Wiederherstellung auf Seiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug Neu für Alt zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruches aus § 249 BGB führt, nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen ( vgl. BGH NJW 06, 2399; 88, 1835 ).
- BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Verkehrsrecht - Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis
Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 84, 86 f. ; 102, 322, 330 ; 161, 151, 154 ; Urteil vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408, 409).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Verfahrensrecht - Zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82, BGHZ 92, 85, 86 f.; vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 330; vom 23. November 2004 - VI ZR 357/03, BGHZ 161, 151, 154;… vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07, VersR 2009, 408 Rn. 12;… vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, VersR 2009, 1092 Rn. 10;… vom 18. Mai 2010 - VI ZR 293/08, VersR 2010, 1054 Rn. 3;… vom 22. Februar 2011 - VI ZR 353/09 Rn. 6, z.V.b.). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Anwaltshonorar - Umfang des Erstattungsanspruchs
Die Grenze der Ersatzpflicht ist dort zu ziehen, wo die Aufwendungen des Geschädigten nicht mehr allein der Wiederherstellung der zerstörten Sache dienen, sondern eine Wertsteigerung bewirken, denn der Geschädigte, dem ein Zahlungsanspruch nach § 249 Satz 2 BGB a.F. zusteht, kann die Herstellungskosten insoweit nicht verlangen, als sie zu einem Wertzuwachs des Gebäudes, zu dessen erhöhter Lebensdauer oder zur Ersparung von Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führen (Senatsurteile BGHZ 30, 29, 34; 102, 322, 331; BGH, Urteile vom 28. Mai 1962 - III ZR 213/60 - VersR 1962, 765, 767).Die höheren Anwaltskosten sind vielmehr durch die Wertsteigerung veranlaßt und deshalb ebenso wie andere Nebenkosten, soweit diese zu einem Wertzuwachs führen (vgl. Senatsurteil BGHZ 102, 322, 331), von der Beklagten nicht zu ersetzen.
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Schadensrecht - Totalschaden des Kfz: Ersatz von Umsatzsteuer?
Einer Überprüfung seiner Schadensschätzung durch das Revisionsgericht sind enge Grenzen gezogen; es hat nur zu prüfen, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer Acht gelassen worden sind (st. Rspr; vgl. Senatsurteile BGHZ 102, 322, 330 und vom 4. November 2003 - VI ZR 346/02 - VersR 2004, 75, 77; jeweils m.w.N.). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Der Vergleich zwischen den Restitutionskosten und dem bloßen Wert der beschädigten Sache als Posten in der Vermögensbilanz des Geschädigten ist nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB zwar von Bedeutung für die ober Grenze, bis zu welcher der Schädiger dem Geschädigten die Kosten für eine Herstellung abzunehmen hat (vgl. BGHZ 102, 322, 330; Senatsurteil vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 - Ver 1972, 1024, 1025; Weber DAR 1991, 11 f; s. jetzt auch die gesetzliche Neuregelung für verletzte Tiere in § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB). - OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Mietrecht - Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
Von dem so geregelten und hier geltend gemachten Wiederherstellungsanspruch macht das Gesetz jedoch zwei Ausnahmen, wenn nämlich entweder die Naturalherstellung im Sinne des § 249 Satz 1 BGB a.F. aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (§ 251 Abs. 1, Fall 1 BGB) oder im Sinne des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB unverhältnismäßige Aufwendungen erfordert (vgl. BGHZ 102, 322, 326 ff = NJW 1988, 1835, 1837; BGH NJW 2009, 1066, 1067; NZM 2010, 442 sub II.4a).(1) Nach der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Wiederherstellung aus tatsächlichen Gründen eines etwa durch Brand zerstörten Hauses im Sinne des § 249 Satz 1 BGB a.F. dann unmöglich, wenn mit dem Wiederaufbau "in baulich-technischer und in wirtschaftlich-funktionaler Hinsicht selbst bei wertender Gesamtbetrachtung ... keine dem früheren Zustand vergleichbare Lage geschaffen werden kann" (BGHZ 102, 322, 327 = NJW 1988, 1835, 1836 sub II.1b), wobei jedoch an den anzulegenden Maßstab mit Blick auf das schützenswerte Interesse des Geschädigten an der Integrität seiner Rechtsgüter "keine zu strengen Anforderungen gestellt werden" dürfen.
(1) Ob Unverhältnismäßigkeit vorliegt, muss in jedem Einzelfall festgestellt werden, und zwar auf der Grundlage einer Gegenüberstellung einerseits des Geldaufwands, der für die Restitution erforderlich ist und andererseits des in Geld auszudrückenden Verkehrswerts der Sache (vgl. BGHZ 102, 322, 330 = NJW 1988, 1835; BGH NJW 2006, 2399, 2401; NZM 2010, 442 f. sub II.4b;… MünchKomm/ Oetker, 5. Aufl., § 251 Rn. 38;… Staudinger/Schiemann, BGB [2005], § 251 Rn. 17).
(bb) Der Herstellungsaufwand ist im Streitfall ausnahmsweise nicht zu bereinigen um einen in Schadensersatzfällen sonst regelmäßig in Betracht zu ziehenden Wertzuwachs "neu für alt" (vgl. BGH VersR 1959, 399 und 1974, 243; BGHZ 102, 322, 326 ff = NJW 1988, 1835, 1837; NJW 1092, 2884, 2885).
Das beruht nicht zuletzt darauf, dass die Frage der Unzumutbarkeit nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls beantwortet werden kann (vgl. die bei BGHZ 102, 322, 330 = NJW 1988, 1835 genannten Kriterien): Dabei können vielfach auch subjektive Momente, etwa die der Schadenshandlung zugrunde liegende Verschuldensform, eine gewichtige Rolle spielen können (vgl. z.B. BGH NZM 2010, 442 f. sub II.4b).
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Beurteilung von Mietwagenkosten auf Grundlage von Listen
Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 84, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154; Urteil vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408, 409 und Urteil vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08 - VersR 2009, 1092). - BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?
Es ist jedoch revisionsrechtlich überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senat, BGHZ 102, 322, 330 ; 92, 84, 86 f. ). - BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08
Rechtsanwälte - Gebührenrechtliche Behandlung getrennter Abmahnungen
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01
Bürgschaftsrecht - Schadensersatz wegen Entwertung der Haftungserklärung
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Schadensrecht - Nutzungsausfallentschädigung über veranschlagten Zeitraum hinaus
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09
Bauvertrag - Unverhältnismäßigkeit: Welche Rolle spielt das Verschulden?
- BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04
Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfall bei älterem Pkw in einem …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Schadensrecht - Schätzung von Mietwagenkosten aufgrund von Listen
- BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00
Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …
- BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02
Arbeit & Soziales - Unterhalt: Eigenheimzulage dem Nettoeinkommen zurechenbar
- OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96
Immobilien - Kanalbau: Haftung und Entschädigung für Schäden an Häusern
- BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung bei presserechtlichen Abmahnungen
- BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07
Bauhaftung - Schäden am Nachbarhaus durch Vertiefungsarbeiten
- BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensrecht - Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf Grundlage von Listen
- BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Restwert - Neue Pflicht des Sachverständigen beim Restwert
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10
Vertragsschluss bei Selbstbedienungstankstelle
- BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 92/96
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
- BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89
Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines …
- BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung
- BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage
- BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09
Schadensrecht - Restwertbestimmung durch Gutachter bei Veräußerung nach Schaden
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08
Schadensrecht - Prognose für die Ermittlung des Erwerbsschadens bei jungem Kind
- BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09
Rechtsanwälte - "Dieselbe Angelegenheit” i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG?
- BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97
Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache
- BGH, 01.03.2011 - VI ZR 127/10
Rechtsanwälte - Mehrere Abmahnung sind eine gebührenrechtliche Angelegenheit
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08
Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch …
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 64/08
Zurechnung der einfachen Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei Haftung des Fahrers …
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/09
Schadensbetrag über Wiederbeschaffungswert bei Unikat?
- BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Rechtsanwälte - "Dieselbe Angelegenheit" bei Verlag und online-Berichterstattung
- BGH, 09.11.2010 - VI ZR 300/08
Schadensrecht - Schadensbemessung bei Anstellungsprognose
- BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
- BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92
- BGH, 24.01.1995 - VI ZR 354/93
Verdienstausfallschaden bei wechselhaftem beruflichten Werdegang
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Bauhaftung - Schäden am Nachbargrundstück: Wie wird Ersatzleistung berechnet?
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 152/09
Rechtsanwälte - Zur Definition "derselben Angelegenheit" nach RVG
- BGH, 15.10.2002 - X ZR 132/01
Darlegung- und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen
- BGH, 08.12.2000 - V ZR 484/99
Ansprüche des Käufers bei Fehlen von nach Gefahrübergang herzustellenden …
- OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 18 U 134/05
Schadensersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem …
- KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07
Mietrecht - Obhutspflichten bei der Aufbewahrung von Schlüsseln
- BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89
Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer …
- OLG Koblenz, 25.11.1993 - 5 U 1281/92
Haftung des Kfz-Reparaturbetriebs bei mangelhaften Wartungsarbeiten für einen …
- BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
Ansprüche des Käufers bei Fehlen von nach Gefahrübergang herzustellenden …
- BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89
Kastanienmuster - wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung
- BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03
Rechtsfolgen von Beschaffenheitsabweichungen beim Verkauf einer Eigentumswohnung
- BGH, 06.12.1995 - XII ZR 228/93
Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache
- BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 91/96
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters
- BGH, 08.12.2000 - V ZR 483/99
Ansprüche des Käufers bei Fehlen von nach Gefahrübergang herzustellenden …
- OLG Karlsruhe, 07.11.2001 - 7 U 87/97
Werkvertragsrecht - Umfang und Beschränkung des Schadensersatzes
- BGH, 17.03.1989 - V ZR 245/87
Verzicht auf das Wandlungsrecht gegenüber einem von mehreren Verkäufern; …
- OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 192/03
Umfang des Abzugs "Neu für Alt"; Beginn und Dauer der Verjährungsfrist für nach …
- BGH, 04.04.1995 - KZR 5/94
"Einspeisungsvergütung"; Angemessenheit der Vergütung für Strom aus einem …
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 144/08
Abrechnung eines über den Wiederbeschaffungswert hinausgehenden Schadenbetrags …
- OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00
Immobilien - Verkehrswert eines Grundstücks
- BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 90/96
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters
- OLG Koblenz, 08.01.2009 - 5 U 1597/07
Bauvertrag - Vorteilsausgleichung beim Werkvertrag
- OLG Frankfurt, 14.03.2012 - 7 U 110/11
Privathaftpflicht: Berechnung der Ausgleichszahlung analog § 59 II VVG a.F.
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 114/94
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