Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung bei Unternehmenserwerb vom Sequester
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung wegen Firmenfortführung und Vermögensübernahme beim Erwerb vom Sequester
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 104, 151
- NJW 1988, 1912
- NJW-RR 1988, 997 (Ls.)
- ZIP 1988, 727
- MDR 1988, 757
- WM 1988, 901
- BB 1988, 1276
- DB 1988, 1437
Wird zitiert von ... (28)
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 215/06
Anwendbarkeit von § 25 HGB bei Erwerb eines Unternehmens vom …
Ein Konkurs- bzw. Insolvenzgläubiger kann sich aber nicht auf § 25 Abs. 1 HGB berufen, wenn der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft veräußert hat (vgl. BAG 29. April 1966 - 3 AZR 208/65 - BAGE 18, 286; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196; BGH 11. April 1988 - II ZR 313/87 - BGHZ 104, 151; 4. November 1991 - II ZR 85/91 - ZIP 1992, 398; 28. November 2005 - II ZR 355/03 - DB 2006, 444; OLG Düsseldorf 21. Mai 1999 - 22 U 259/98 - NJW-RR 1999, 1556).Die Unanwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB auf Unternehmensveräußerungen durch den Konkursverwalter beruht, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. April 1988 (- II ZR 313/87 - BGHZ 104, 151) ausgeführt hat, maßgeblich auf dem Gesichtspunkt, dass die Aufgabe des Konkursverwalters, das Unternehmen im Interesse der Gläubiger an der schnellstmöglichen Verwertung der Masse im Ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll.
bb) Der Erwerb eines Handelsunternehmens aus der Hand eines Sequesters schließt die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 HGB und von § 419 BGB aF nur dann nicht aus, wenn sich an die Sequestration nicht die Eröffnung des Konkursverfahrens anschließt (vgl. BGH 11. April 1988 - II ZR 313/87 - BGHZ 104, 151).
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94
Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten
Seine Rechtshandlungen sind dem Gemeinschuldner, nicht dem Konkursverwalter zuzurechnen (vgl. BGHZ 104, 151, 156 f;… BGH, Urt. v. 11. Juni 1992 - IX ZR 147/91, ZIP 1992, 1008, 1009 unter 2 b bb). - BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Diese Bestimmung ist in insolvenzrechtlichen Verfahren deshalb nicht anwendbar, weil sie es verhindern würde, dass der Verwalter zugunsten der Masse den höchstmöglichen Gewinn erzielt (BGH 11. April 1988 - II ZR 313/87 - BGHZ 104, 151).
- BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Haftung aus Firmenfortführung gem. § 25 Abs. 1 HGB trotz neuer …
Die Unanwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB auf Unternehmensveräußerungen durch den Konkursverwalter beruht, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 11. April 1988 (II ZR 313/87, WM 1988, 901) ausgeführt hat, maßgeblich auf dem Gesichtspunkt, daß die Aufgabe des Konkursverwalters, das Unternehmen im Interesse der Gläubiger an der bestmöglichen Verwertung der Masse im ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll. - BFH, 23.07.1998 - VII R 143/97
Haftungsfreistellung des Betriebsübernehmers
Daß unter derartigen Voraussetzungen ein Unternehmensverkauf durch den Sequester jedenfalls mit Zustimmung des Schuldners --wie im Streitfall-- möglich und zulässig sein kann, wird auch von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung angenommen (vgl. BGH-Urteil vom 11. April 1988 II ZR 313/87, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 1912, m.w.N.).c) Für die der Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO 1977) vergleichbaren zivilrechtlichen Haftungstatbestände der Vermögensübernahme nach § 419 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Erwerbs eines Handelsgeschäfts unter Lebenden gemäß § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) wird --hier ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung-- ebenfalls ein Haftungsausschluß angenommen beim Erwerb des Vermögens bzw. des Handelsgeschäfts im Wege der Zwangsversteigerung, vom Nachlaßverwalter, aus einer Konkursmasse vom Konkursverwalter oder im Vergleichsverfahren, da diese gerichtlich kontrollierten Verfahren die bestmögliche Vermögensverwertung im Interesse der Gläubiger bezwecken, der eine Haftung des Erwerbers zuwiderlaufen würde (vgl. BGH in NJW 1988, 1912;… Möschel in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 419 Rz. 36, und Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 29. Aufl., § 25 Rz. 22, jeweils mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
Der BGH hat allerdings mit dem vorstehend zitierten Urteil in NJW 1988, 1912 entschieden, daß der Erwerb eines Handelsunternehmens aus der Hand des Sequesters die Anwendbarkeit der Haftungsvorschriften von § 25 Abs. 1 HGB und § 419 BGB nicht ausschließt.
- BGH, 29.04.1993 - IX ZR 215/92
Außergerichtliche Vermögensübertragung auf Treuhänder nach Liquidationsvergleich
Es ist anerkannt, daß bei der Vermögensübernahme von seiten eines Konkursverwalters eine Haftung aus § 419 BGB ausscheidet (vgl. RGZ 58, 166, 168; BGHZ 66, 217, 228; 104, 151, 153).Bei einem Erwerb vom Sequester hat der Bundesgerichtshof § 419 BGB nicht ausgeschlossen (BGHZ 104, 151, 155 ff m. krit. Anm. Grunsky WuB VI C. § 106 KO 3.88 u. zust. Anm. Joost EWiR § 106 KO 1/88, 811 f; a. A. OLG Köln ZIP 1987, 178 = WM 1987, 1047 m. zust. Anm. Rehbein WuB VI C. § 106 KO 3.87 u. Brehm EWiR § 419 BGB 1/87, 551).
- BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96
Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren
Beide Vorschriften sind nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar, wenn der Konkursverwalter das Unternehmen des Gemeinschuldners veräußert (BGH Urteil vom 11. April 1988 - II ZR 313/87 - BGHZ 104, 151, 153 ff., m.w.N.). - BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89
Betriebsübergang und Konkursausfallgeld
Aus den gleichen Erwägungen sind auch § 419 BGB und § 25 HGB im Konkurs nicht anwendbar (vgl. BAGE 32, 326, 334 f. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 c der Gründe; BGHZ 104, 151, 153, jeweils m.w.N.).Aus diesen - hier nur zusammengefaßt wiedergegebenen Erwägungen - hat der Bundesgerichtshof beim Erwerb eines Handelsunternehmens aus der Hand des Sequesters die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 HGB und § 419 BGB grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. im einzelnen BGHZ 104, 151, 153 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 22 U 259/98
Haftung aus Firmenfortführung bei Unternehmensveräußerung im Konkurs
a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß § 25 Abs. 1 HGB und § 419 BGB nicht anwendbar sind, wenn der Konkursverwalter das Unternehmen des Gemeinschuldners veräußert (BGHZ 104, 151, 153 = NJW 1988, 1912; BGHZ 66, 217, 228 jeweils m.w.N.; s. auch RGZ 58, 166).Die - für die Gesamtheit der Konkursgläubiger in der Regel günstige - Veräußerung des Unternehmens oder wesentlicher Unternehmensteile würde vereitelt, wenn damit der Übergang sämtlicher Schulden, die zum Zusammenbruch der bisherigen Unternehmensträgers geführt haben, verbunden wäre (s. BGHZ 104, 151, 154 f.).
Der Konkursverwalter darf nicht gezwungen sein, das Unternehmen zu zerschlagen, was dem Interesse der Konkursgläubiger an der Erzielung des höchstmöglichen Veräußerungserlöses zuwiderliefe (s. BGHZ 104, 151, 154; mit anderer Begründung RGZ 58, 166, 168: Wirksamkeit der abweichenden Vereinbarung - Nichtübernahme der Passiva - gegenüber den Konkursgläubigern ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 HGB).
- OLG Dresden, 19.12.2002 - 7 U 1202/02
Zahlungsgarantie; Aufrechnung; Unternehmenserwerber; Übergang von …
Dies würde Sinn und Zweck auch der §§ 25 Abs. 1 HGB und 419 BGB a.F. widersprechen (BGHZ 104, 151, 154).Es gehöre weder zu den Rechten noch zu den Pflichten des Sequesters, das Vermögen des Schuldners zwecks Erhalt von Barmitteln zur Verteilung an den Gläubiger zu veräußern (BGHZ 104, 151, 155).
Offen gelassen hat der BGH aber, wie zu entscheiden wäre, wenn sich an die Sequestration unmittelbar die Eröffnung des Konkursverfahrens anschließt (BGHZ 104, 151, 157).
- BGH, 11.06.1992 - IX ZR 147/91
Erfüllungsanfechtung durch Konkursverwalter bei früherer Zustimmung als Sequester …
- BGH, 12.11.1992 - IX ZR 68/92
Keine Haftung des Sequesters für Umsatzsteuerausfall bei Verkäufen im …
- OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03
- BGH, 25.03.1993 - IX ZR 164/92
Keine Sequesterhaftung für Umsatzsteuerausfall aus Veräußerungsgeschäften im …
- OLG Düsseldorf, 13.12.1991 - 22 U 202/91
- BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs in der Insolvenz
- OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 117/04
Zu den Voraussetzungen der Haftungserstreckung nach § 25 HGB im Rahmen …
- LAG Düsseldorf, 07.02.2006 - 16 Sa 1421/05
Keine Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB bei Erwerb vom Insolvenzverwalter
- OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 6 U 89/07
Systemvertrag: Anspruch auf Systemgebühren gegenüber einer GmbH i.G., die nicht …
- OLG Hamm, 02.02.1999 - 27 U 246/98
Haftung des Sequesters wegen Verkaufs von Gegenständen des späteren …
- OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
- OLG Köln, 11.03.1992 - 24 U 136/91
- OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Teilurteil; Firmenfortführungshaftung
- OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97
Vertragsübernahme bei Übertragung des gesamten Auftragsbestandes durch Sequester
- ArbG Minden, 11.08.1999 - 2 Ca 1695/98
- OLG Köln, 11.11.1994 - 19 U 43/94
Begrenzung der Funktion des Sequesters auf Erhaltung und Sicherung des …
- OLG Dresden, 21.12.2001 - 11 U 1012/00
Sequester; Verwalter; Gesamtschuldner; Haftung
- LG Landau/Pfalz, 19.04.2007 - 4 O 334/06
Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1988 - I ZR 21/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- rechtsportal.de
UWG § 16 Abs. 1
"Christophorus-Stiftung"; Schutz einer Bezeichnung für einen geschäftlichen Wirkungsbereich - Betriebs-Berater
Christophorus-Stiftung
Voraussetzungen für den Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - ZIP-online.de
Namensschutz für einen verselbständigten Geschäftsbereich für Preisverleihung ("Christophorus-Stiftung")
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 103, 171
- NJW 1988, 1912
- NJW-RR 1988, 1067 (Ls.)
- ZIP 1988, 740
- MDR 1988, 558
- GRUR 1988, 560
- BB 1988, 1343
- ZUM 1989, 133
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90
Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …
Rechtsfähigkeit des Namensträgers wird für den Namens- und Firmenrechtsschutz in der Rechtsprechung nicht vorausgesetzt (vgl, RGZ 78, 101, 102 - Gesangverein Germania;… BGH, Urt. v. 9.1. 1976 - I ZR 71/74, GRUR 1976, 311, 312 - Sternhaus; BGH, Urt. v. 28.1. 1988 - I ZR 21/86, GRUR 1988, 560, 561 - Christophorus-Stiftung). - BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91
Titelschutz für Spiele
Eine solche Erweiterung über die engeren Wesensmerkmale einer Druckschrift hinaus erscheint für den Schutz der Bezeichnung von immateriellen Gütern (geistigen Leistungen) bei bestehendem Schutzbedürfnis nicht weniger gerechtfertigt als eine Ausweitung der Kennzeichnungsmöglichkeit bei als solchen existenten Subjekten oder Objekten; bei diesen aber hat der Bundesgerichtshof den Kreis der ursprünglich in § 16 Abs. 1 und 3 UWG und der in § 12 BGB allein genannten Bezeichnungsträger (Personen, Erwerbsgeschäfte, gewerbliche Unternehmen) bereits wiederholt erweitert, und zwar auch auf solche Träger, die sich von den im Gesetz ausdrücklich genannten auch wesensmäßig - wie etwa ein Haus gegenüber einer Person oder ein bloßer Betätigungsbereich gegenüber einem Geschäft oder Unternehmen - unterscheiden (…vgl. BGH, Urt. v. 9.1. 1976 - I ZR 71/74, GRUR 1976, 311, 312 - Sternhaus; BGHZ 103, 171, 172 ff. - Christophorus-Stiftung). - OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 50/08
Namensrecht einer Bürgerinitiative; Anspruch auf Freigabe einer Internetdomain
Dies ist in der Literatur für nicht rechtsfähige Vereine anerkannt (…vgl. Staudinger/Günter Weick,(2005), § 54 BGB Rn. 20;… Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Aufl. 2008, § 12 Rn. 9 m.w.N.;… Koch in Kilian/Hansen, Computerrechtshandbuch, § 24 Rn. 442; vgl. auch BGH NJW 1988, 1912; LG Aachen NJW 1977, 255), es besteht jedoch ein Bedürfnis, diesen Namensschutz auch auf Bürgerinitiativen zu erstrecken (…vgl. Staudinger/Günter Weick,(2005), § 54 BGB Rn. 20).
- OLG München, 15.02.2007 - 29 U 3166/06
Namensanmaßung bei unberechtigter Verwendung der Wort-/Bildmarken "Andechs" bzw. …
Die Klägerin zu 1. kann sich dabei nicht nur auf den von ihr geführten Namen Abtei St. Bonifaz München und Andechs berufen, sondern auch auf den Namen Kloster Andechs als die Bezeichnung eines abgrenzbaren Teilbereichs ihres Wirkens (vgl. BGH GRUR 1993, 767 [768] - Zappel-Fisch; GRUR 1988, 560 [561] - Christophorus-Stiftung). - KG, 20.08.2010 - 5 U 90/09
Markenrecht - Kein Verlust des Unternehmenskennzeichenrechts nach Fusion
- LG Düsseldorf, 10.02.2000 - 4 O 582/99 Um Schutz für eine in dieser Firma nicht enthaltene Geschäftsbezeichnung EURO CAR MARKET beanspruchen zu können, müsste es sich entweder um eine im Verkehr verwendete, (besondere) Geschäftsbezeichnung für den Betrieb der Antragstellerin insgesamt oder für einen dauerhaft verselbständigten Teilgeschäftsbetrieb handeln (vgl. zum letzteren BGH, GRUR 1988, 560, 561 - Christophorus-Stiftung;… Teplitzky, in: Großkommentar UWG, 16 Rdnr. 65/66).
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