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   BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87   

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BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87 (https://dejure.org/1987,911)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1987 - 7 C 3.87 (https://dejure.org/1987,911)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1987 - 7 C 3.87 (https://dejure.org/1987,911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten - Fehlerkorrektur - Aufhebung der Prüfungsentscheidung - Beeinflussung des Prüfungsergebnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ÄAppO § 14 Abs. 3 S. 4, Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsstoff - Antwort-Wahl-Verfahren-Bestehensregeln; Fehlerhafte Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 280
  • NJW 1988, 2318 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 433
  • DVBl 1988, 402
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 27.68

    Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87
    Aus diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannten Rechtsgrundsatz (vgl. BVerwGE 32, 179 ; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45), den nunmehr auch § 46 VwVfG und die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder sowie § 42 Satz 1 SGB-VwVf und § 127 AO zum Ausdruck bringen, ergibt sich im vorliegenden Fall, daß die Prüfungsentscheidung Bestand behält; denn der Verfahrensfehler kann sich auf das Prüfungsergebnis nicht ausgewirkt haben.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 99.82

    Allgemeingültiger Bewertungsgrundsatz - Prüfer - Fehlerhaftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87
    Daß der prüfungsrechtliche Beurteilungsspielraum auch bei den im Antwort-Wahl-Verfahren abgenommenen ärztlichen Prüfungen der gerichtlichen Überprüfung Grenzen setzt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 99.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 187 = NJW 1984, 2650 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 7 B 31.87

    Arztrecht - Approbationsordnung - Prüfungssystem

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87
    Daß die Bestehensregel rechtsgültig ist, hat das Berufungsgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 27. August 1987 - BVerwG 7 B 31.87 -) zutreffend bejaht.
  • BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87
    Aus diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannten Rechtsgrundsatz (vgl. BVerwGE 32, 179 ; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45), den nunmehr auch § 46 VwVfG und die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder sowie § 42 Satz 1 SGB-VwVf und § 127 AO zum Ausdruck bringen, ergibt sich im vorliegenden Fall, daß die Prüfungsentscheidung Bestand behält; denn der Verfahrensfehler kann sich auf das Prüfungsergebnis nicht ausgewirkt haben.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auch in der folgenden Zeit korrigierte sich das IMPP mehrfach in dieser Form (vgl. den Sachverhalt BVerwG, NVwZ 1988, S. 433).

    Im übrigen ist auch das Bundesverwaltungsgericht in einer späteren Entscheidung davon ausgegangen, daß fehlerhafte und von der Regel abweichende Fragen eine Verletzung des Prüfungsrechts darstellen, Irritationseffekte auslösen, Zeitverluste verursachen und nachträgliche Gutschriften erforderlich machen, wenn sie erkannt werden (NVwZ 1988, S. 433 f.).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14

    Aufgabenstellung; Beeinflussung; Befangenheit; Einflussnahme; Einzelbewertung;

    Zu prüfen ist vielmehr, ob auszuschließen ist, dass der Verfahrensfehler das Ergebnis der Sachentscheidung - hier der Prüfungsentscheidung - beeinflusst haben kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.11.1987 - 7 C 3.87 -, BVerwGE 78, 280, OVG NRW, Beschl. v. 3.7.2014 - 19 B 1243/13 -, juris, VGH Kassel, Urt. v. 4.2.1993 - 6 UE 1450/92 -, WissR 1994, 76, Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rdnr. 488, Emmenegger in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 46 Rdnr. 68 ff.).
  • VG Stuttgart, 07.04.2022 - 10 K 6237/20

    Kein Anspruch auf Prüfung durch zwei Prüfer

    Einwände gegen eine fehlerbehaftete Prüfungsbewertung sind - offenkundig - unerheblich, wenn selbst bei deren - unterstelltem - Vorliegen und unter Berücksichtigung einer inso-weit vollen Punktzahl die Prüfungsleistung insgesamt als "nicht bestanden" zu be-werten bleibt (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 04.02.1991 - 7 B 7.91 -, juris; und Urteil vom 20.11.1987 - 7 C 3.87 -, juris).

    Dies gilt indes nicht nur für Verfahrensfehler bei Erbringung einer Leistung, sondern auch für Verfahrensfehler bei der Leistungsbewertung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.02.1991 - 7 B 7.91 -, juris Rn. 4; und Urteil vom 20.11.1987 - 7 C 3.87 -, juris Rn. 12; Fischer, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage, 2022, Rn. 680).

  • BVerwG, 04.02.1991 - 7 B 7.91

    Prüfungsrecht - Verfahrensfehlerhafte Prüfungsentscheidung - Prüfungsergebnis

    Eine verfahrensfehlerhaft getroffene Prüfungsentscheidung hat gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 46 VwVfG über den (Ausnahme-)Fall hinaus, daß sie aus Rechtsgründen in der Sache nicht anders hätte ergehen dürfen, auch dann Bestand, wenn der Verfahrensfehler das Prüfungsergebnis tatsächlich nicht beeinflußt hat (wie BVerwGE 78, 280 [284 f.]).

    Der Rechtsgrundsatz, daß ein Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führt, wenn ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem - schon vor dem Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Regelungen - anerkannt (vgl. Urteil vom 20.11.1987 - BVerwG 7 C 3.87 - BVerwGE 78, 280 [284 f.] = NVwZ 1988, 433 = DVBl. 1988, 402 m. w. N.).

  • BVerwG, 08.10.2013 - 6 PKH 7.13

    Prüfungsverfahren; Anspruch auf Prüfungswiederholung

    Dass Verfahrensmängel - ungeachtet der vom Kläger thematisierten Frage, ob die betroffene Verfahrensnorm als "zwingende" Norm oder als Ordnungsvorschrift zu verstehen ist - überhaupt nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen können, wenn ihr Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit längerem geklärt (vgl. etwa Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 3.87 - BVerwGE 78, 280 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 246 S. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

    Sind solche Auswirkungen mit der erforderlichen Gewissheit auszuschließen, so folgt aus dem Grundsatz der Chancengleichheit, dass ein Anspruch auf Neubewertung nicht besteht, weil sich die Prüfungsentscheidung im Ergebnis als zutreffend und damit rechtmäßig darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 3/87 -, NVwZ 1988, 433, juris Rn. 12; Beschluss vom 14. September 2012 - BVerwG 6 B 35/12 -, NVwZ-RR 2013, 42, juris Rn. 10; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - BVerwG 6 PKH 7/13 -, juris Rn. 6).

    Sie lässt sich ohne weiteres unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens beantworten, zumal die hiermit maßgeblich im Zusammenhang stehende Rechtsfrage, ob Verfahrensfehler bei der Abnahme einer Prüfung die Aufhebung einer Prüfungsentscheidung zur Folge haben, wenn ihr Einfluss auf das Prüfungsergebnis ausgeschlossen werden kann, wie erörtert, bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1987, a.a.O.; Beschluss vom 14. September 2012, a.a.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2013, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 1937/89

    Prüfungsrecht - Beweislast für Kausalität eines Organisationsmangels

    Mit der Festlegung einer derartigen flexiblen Bestehensgrenze hat sich der Verordnungsgeber im Rahmen seines normgeberischen Ermessens gehalten; gegen ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht bestehen keine Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.1987, DVBl. 1988, 402 ff.).

    Allerdings führt nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ein Verfahrensfehler als wesentlich bereits dann zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung, wenn nicht auszuschließen ist, daß er das Prüfungsergebnis zum Nachteil des Prüflings beeinflußt hat (vgl. etwa BVerwGE 41, 34, 38 und Urteil vom 20.11.1987, DVBl. 1988, 402 f. sowie Senatsbeschluß vom 25.2.1982 -- 9 S 2532/81 --, NVwZ 1983, 565, 567).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 19 B 1243/13

    Wiederholungsanspruch und Neubewertung der Prüfung der Zweiten Staatsprüfung für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - 7 C 3.87 -, BVerwGE 78, 280, juris Rdn. 12 mit weiteren Nachweisen; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rdn. 488.
  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2015 - 3 M 7/15

    Studienbegleitende Leistungsprüfung, hier im Bereich Humanmedizin

    Die Stellung von ungeeigneten Fragen im Prüfungsverfahren stellt einen Verfahrensfehler dar, der unter der Voraussetzung, dass ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann, zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung und zur Verpflichtung zur Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung führt (vgl. zum Multiple-Choice-Verfahren: BVerwG, Urt. v. 20.11.1987 - 7 C 3.87 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
  • VG Lüneburg, 08.03.2018 - 6 A 507/16

    Aktenvortrag; mündliche Prüfung; Prüfung; Prüfungsrecht; Rüge; Rügeobliegenheit;

  • VGH Hessen, 25.02.1993 - 6 UE 1211/91

    Anwendung der für berufsbezogene Prüfungen geltenden Grundsätze auch auf nicht

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1997 - 19 A 2626/96

    Fürsorgepflicht ; Prüfungsrechtsverhältnis; Prüfungsbehörde; Begründung durch

  • BVerwG, 10.09.1990 - 1 B 120.90

    Konsequenzen der Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1991 - 22 A 1533/89

    Prüfung; Verfahrensfehler; Überschreitung der Prüfungsdauer; Ursächlichkeit für

  • BVerwG, 15.10.1990 - 7 B 88.90

    Entscheidung über die Eignung oder Nichteignung, Fehlerfreiheit oder

  • BVerwG, 25.04.1996 - 6 B 49.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88

    Neubewertung einer Prüfungsarbeit und Prüferwechsel bei sachfremden

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen;

  • VG Stuttgart, 21.03.2018 - A 12 K 4987/17

    Verfahrenseinstellung wegen Nichterscheinens zur Anhörung; Zustellungsfiktion

  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94

    Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen in der ärztlichen Vorprüfung und

  • BVerwG, 19.09.2000 - 6 B 43.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Fehlerhafte

  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 6 UE 795/92

    Zum prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum

  • VG Düsseldorf, 06.11.2020 - 15 K 9276/18

    Prüfungsrecht; Prüfer; Bewertung; selbständig; eigenverantwortlich

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 9 S 1524/90

    Verzögerung der Rücktrittserklärung von einer Pharmazeutischen Prüfung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2011 - 3 L 263/09

    Überleitungsvorschriften zur relativen Bestehensgrenze bei der ärztlichen

  • VG Cottbus, 08.05.2013 - 1 K 334/12

    Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

  • VGH Bayern, 20.12.1990 - 7 C 90.3490
  • VG Düsseldorf, 21.11.2013 - 15 K 2300/13

    Antwort; Wahl; Verfahren; Prüfungsaufgabe; Prüfungsfrage; fehlerhaft;

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 4.87
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1996 - 3 S 228/94

    Presse, Rundfunk, Fernsehen - Klageart; Konkurrentenklage; maßgeblicher

  • VG Düsseldorf, 15.03.2019 - 15 K 3521/18
  • FG Hamburg, 12.07.1999 - V 28/99

    Verletzung der Chancengleichheit in der schriftlichen Steuerberaterprüfung;

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.05.1988 - 25 CS 88.00312   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3710
VGH Bayern, 19.05.1988 - 25 CS 88.00312 (https://dejure.org/1988,3710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.1988 - 25 CS 88.00312 (https://dejure.org/1988,3710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 25 CS 88.00312 (https://dejure.org/1988,3710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2318
  • NVwZ 1988, 959 (Ls.)
  • VersR 1989, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen fortdauerndes gesetzgeberisches

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.1988 - 25 CS 88.00312
    (b) Die Immunschwäche Aids ist, wie allgemein bekannt, eine durch Krankheitserreger (HIV-Virus) verursachte Krankheit, die auf verschiedenen Infektionswegen auf den Menschen übertragen werden kann und mithin eine übertragbare Krankheit i. S. von § 1 BSeuchG ist (zur Anwendbarkeit des BSeuchG vgl. auch BVerfG, NJW 1987, 2287 ).
  • LG Aurich, 30.07.2012 - 12 Qs 97/12

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Blutentnahme gegenüber

    20 (iii) Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist schließlich der Umstand zu berücksichtigen, dass die mit der Blutentnahme einhergehende Kenntnis von einer möglichen HIV-Infektiosität - hier der Beschuldigten - schwere seelische Beeinträchtigungen bis hin zur Suizidalität auslösen kann (vgl. VGH München, Beschluss v. 19.05.1988 - 25 CS 8800312, NJW 1988, 2318, 2319; Penning/Spann , MedR 1987, 171, 173; Helmrich , NVwZ 2008, 162, 163 m.w.N.).
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