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   BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87   

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https://dejure.org/1987,204
BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87 (https://dejure.org/1987,204)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1987 - 1 BvR 198/87 (https://dejure.org/1987,204)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 (https://dejure.org/1987,204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2361
  • MDR 1988, 832
  • NVwZ 1988, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (109)

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    (b) Der hier vertretenen Auffassung steht nicht entgegen, dass die Zustellung - neben der Sicherung des Nachweises von Zeit und Art der Übergabe eines Schriftstücks - auch gewährleisten soll, dass der Zustellungsempfänger verlässlich von dem Inhalt eines Schriftstücks Kenntnis nehmen kann, und damit auch der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG dient (BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058 unter II 3 c bb; vom 6. April 1992 - II ZR 242/91, BGHZ 118, 45, 47; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 164/05, NJW 2007, 775 Rn. 14; BVerfG, NJW 1988, 2361).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

    Insoweit dient sie der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87, NJW 1988, 2361; Beschluss vom 11. Juli 1984 - 1 BvR 1269/83, BVerfGE 67, 208, 211; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - I ZB 15/97, NJW-RR 2000, 1289; Urteil vom 6. April 1992 - II ZR 242/91, BGHZ 118, 45, 47).
  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    An die Feststellungen, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, sind dabei wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2012, 3582 = FamRZ 2012, 1376 Rn. 17; NJW 2003, 1530, unter ausdrücklicher Abgrenzung zum Vollstreckungsverfahren; BGH, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16, unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 1988, 2361; MüKo/Häublein, ZPO, 5. Aufl., § 185 Rn. 1 m.w.N.).

    Sie darf nur dann durchgeführt werden, wenn feststeht, dass eine andere Form der Zustellung nicht oder nur schwer durchführbar ist (BVerfG NJW 1988, 2361, 2361).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs soll die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellvorschriften gewährleisten, dass der Adressat Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung darauf einrichten kann (BVerfG NJW 1988, 2361; BGH NJW-RR 2012, 1012).

    Ob schon jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung dieses verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks führt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 26.10.1987 (NJW 1988, 2361) zwar offengelassen.

    Der beklagten Partei soll dadurch Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt - wie es Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich fordert - bereits vor deren Erlass zu äußern (BVerfG, NJW 1988, 2361; BGH, NJW 2002, 827, 831; BGH, NJW 2017, 1735 Rn. 11).

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