Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eheähnliche Lebensgemeinschaft; Vereinbarung einer Abfindungssumme
- mansui.eu
BGB §§ 133, 138, 157
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; alternative Lebensgemeinschaft; Konkubinat; Auslegung einer Vereinbarung zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Gestaltung des Zusammenlebens und zur Regelung der ... - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.04.1986 - 6 O 390/85
- OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2474
- NJW-RR 1988, 1334 (Ls.)
- DNotZ 1988, 712
- FamRZ 1988, 618
- VersR 1988, 599
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
Bestätigungsvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86
Außerdem setzt eine Bestätigung nach Wegfall des Nichtigkeitsgrundes voraus, daß die Vertragsparteien die bis dahin bestehende Nichtigkeit kannten, oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit der Bestimmung hatten (vgl. RGZ 138, 56, und BGHZ 11, 59, 60).
- OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung
Den - möglicherweise rechtlich unzulässigen (OLG Hamm, NJW 1988, 2474; OLGR 1999, 341 [343]) - Charakter einer Vertragsstrafe, die an bestimmte Verhaltensweisen anknüpft und die freie personale Selbstbestimmung des Verpflichteten unzulässig einschränkt, hat die Zahlungszusage des Beklagten nicht. - LG Paderborn, 19.08.1998 - 4 O 192/98
Rückgabe von Zuwendungen im Hinblick auf eine geplante aber nicht realisierte …
Aus diesem Umstand folgt die Sittenwidrigkeit der Vertragsklausel (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1988, 618 = NJW 1988, 2474), da eine solche Vereinbarung ein zusätzliches Hindernis für eine eventuelle Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der ehel.Eine solche Anknüpfung eines Abfindungsanspruchs an persönliche Verhaltensanforderungen ist sittenwidrig (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1988, 618 = NJW 1988, 2474, 2475).
- OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98
Zur Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvertrages
Das Landgericht hat insoweit die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in NJW 1988, 2474 = DNotZ 1988, 712 mit Anm. Lieb = JZ 1988, 249 mit Anm. Finger, damit begründet, daß diese Vereinbarung den Charakter einer Vertragsstrafe habe, die an bestimmte Verhaltensweisen anknüpfe und die freie personale Selbstbestimmung des Klägers unzulässig einschränke.