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   OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86   

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https://dejure.org/1987,2097
OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86 (https://dejure.org/1987,2097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1987 - 29 U 196/86 (https://dejure.org/1987,2097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1987 - 29 U 196/86 (https://dejure.org/1987,2097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft; Vereinbarung einer Abfindungssumme

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 133, 138, 157
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; alternative Lebensgemeinschaft; Konkubinat; Auslegung einer Vereinbarung zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Gestaltung des Zusammenlebens und zur Regelung der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2474
  • NJW-RR 1988, 1334 (Ls.)
  • DNotZ 1988, 712
  • FamRZ 1988, 618
  • VersR 1988, 599
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1987 - 29 U 196/86
    Außerdem setzt eine Bestätigung nach Wegfall des Nichtigkeitsgrundes voraus, daß die Vertragsparteien die bis dahin bestehende Nichtigkeit kannten, oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit der Bestimmung hatten (vgl. RGZ 138, 56, und BGHZ 11, 59, 60).
  • OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00

    Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung

    Den - möglicherweise rechtlich unzulässigen (OLG Hamm, NJW 1988, 2474; OLGR 1999, 341 [343]) - Charakter einer Vertragsstrafe, die an bestimmte Verhaltensweisen anknüpft und die freie personale Selbstbestimmung des Verpflichteten unzulässig einschränkt, hat die Zahlungszusage des Beklagten nicht.
  • LG Paderborn, 19.08.1998 - 4 O 192/98

    Rückgabe von Zuwendungen im Hinblick auf eine geplante aber nicht realisierte

    Aus diesem Umstand folgt die Sittenwidrigkeit der Vertragsklausel (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1988, 618 = NJW 1988, 2474), da eine solche Vereinbarung ein zusätzliches Hindernis für eine eventuelle Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der ehel.

    Eine solche Anknüpfung eines Abfindungsanspruchs an persönliche Verhaltensanforderungen ist sittenwidrig (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1988, 618 = NJW 1988, 2474, 2475).

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 29 U 186/98

    Zur Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvertrages

    Das Landgericht hat insoweit die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in NJW 1988, 2474 = DNotZ 1988, 712 mit Anm. Lieb = JZ 1988, 249 mit Anm. Finger, damit begründet, daß diese Vereinbarung den Charakter einer Vertragsstrafe habe, die an bestimmte Verhaltensweisen anknüpfe und die freie personale Selbstbestimmung des Klägers unzulässig einschränke.
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