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   OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87   

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OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87 (https://dejure.org/1987,3972)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.1987 - Ss 234/87 (https://dejure.org/1987,3972)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - Ss 234/87 (https://dejure.org/1987,3972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. materiell-rechtlich selbstständigen Taten; Mittelbare Gefährdung von wichtigen öffentlichen Interessen im Sinne von § 353b Abs. 1 StGB a.F. durch Aufdeckung der Tatsache eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2489
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 28.07.1981 - 3 Ss 507/81
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Soweit das Erstgericht über mehrere verfahrensrechtlich selbständige Taten ( § 264 StPO ) eines Angeklagten entschieden hat, ist innerhalb des Schuldspruchs die des Rechtsmittels auf eine dieser Taten in aller Regel ohne weiteres möglich (OLG Köln VRS 61, 440 m. w. N.; KK-Ruß, StPO, § 318 Rn. 5).

    Darüber hinaus kann die Berufung auch auf eine von mehreren gemäß § 53 StGB materiell-rechtlich selbständigen Taten, die zusammen eine Tat im prozessualen Sinne bilden, beschränkt werden, sofern der angefochtene Teil des Urteils erschöpfend nachgeprüft werden kann, ohne daß dabei die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Ausführungen zu dem nicht angefochtenen Teil berührt werden (vgl. BGHSt 26, 256, 258; 24, 185, 187 = NJW 1971, 1948, OLG Köln VRS 61, 440; 62, 283; BayObLG NJW 1981, 834 = JR 1981, 436; KK-Ruß a.a.O.; Kleinknecht-Meyer, StPO , 37. Aufl., § 318 Rn. 2).

    Da infolgedessen die Gefahr, daß der angefochtene Teil des erstinstanzlichen Urteils den nicht angefochtenen Teil mitbeeinflussen könnte (OLG Köln VRS 61, 440), nach den Feststellungen des Amtsgerichts nicht bestand, war die Strafkammer nicht gehindert, die Berufungsbeschränkung insgesamt als wirksam anzusehen.

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (RG DStR 1938, 321; BGHSt 11, 401, 404; 20, 342, 348; OLG Köln GA 1973, 57, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 170; LK-Träger a.a.O. Rn. 26; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 13; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ; Schönke/Schröder-Lenckner a.a.O. Rn. 6; SK-Samson, StGB, § 353 b Rn. 12; Schumann NStZ 1985, 170 ff.).

    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen ("abstrakt") zu rechnen ist (BGHSt 20, 342, 348; ähnlich: BGH MDR 1963, 426; OLG Köln a.a.O.; LK-Träger.a.a.O. Rn. 27).

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (RG DStR 1938, 321; BGHSt 11, 401, 404; 20, 342, 348; OLG Köln GA 1973, 57, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 170; LK-Träger a.a.O. Rn. 26; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 13; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ; Schönke/Schröder-Lenckner a.a.O. Rn. 6; SK-Samson, StGB, § 353 b Rn. 12; Schumann NStZ 1985, 170 ff.).

    Er hat in einem Fall (BGHSt 11, 401), in dem unbefugt Prüfungsaufgaben offenbart worden waren, dargelegt, bei dem Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit der Schulverwaltung könne es sich um ein wichtiges öffentliches Interesse handeln.

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1982 - 5 Ss 225/82
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (RG DStR 1938, 321; BGHSt 11, 401, 404; 20, 342, 348; OLG Köln GA 1973, 57, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 170; LK-Träger a.a.O. Rn. 26; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 13; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ; Schönke/Schröder-Lenckner a.a.O. Rn. 6; SK-Samson, StGB, § 353 b Rn. 12; Schumann NStZ 1985, 170 ff.).

    Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (NStZ 1985, 170; anders noch: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ) die noch weitergehende Auffassung, die Strafbarkeit nach § 353 b StGB hänge davon ab, ob im konkreten Einzelfall die Gefahr der Aufdeckung und des Bekanntwerdens des Geheimnisbruchs bestehe.

  • BGH, 22.05.1957 - 3 StR 11/57
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Der Tatrichter hat dies in eigener Verantwortung zu prüfen und darf nicht die Gefährdung bereits aus dem Umstand folgern, daß die vorgesetzte Behörde - wie hier der Innenminister NW - die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353 b Abs. 4 Nr. 3 StGB erteilt hat (BGHSt 10, 276, 277 unter Aufgabe von RGSt 74, 110, 113).
  • RG, 04.03.1940 - 2 D 31/40

    1. Zum Begriffe des "Geheimnisses" im § 353 b StGB. 2. Daß die Offenbarung des

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Der Tatrichter hat dies in eigener Verantwortung zu prüfen und darf nicht die Gefährdung bereits aus dem Umstand folgern, daß die vorgesetzte Behörde - wie hier der Innenminister NW - die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353 b Abs. 4 Nr. 3 StGB erteilt hat (BGHSt 10, 276, 277 unter Aufgabe von RGSt 74, 110, 113).
  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 597/52

    Nylonstrümpfe aus dem Saarland - § 346 StGB aF (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB nF),

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Es liegt vielmehr gemäß § 53 StGB Tatmehrheit vor (vgl. dazu auch: BGHSt 4, 167, 169; 7, 150, 151; BGH GA 1959, 177).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Darüber hinaus kann die Berufung auch auf eine von mehreren gemäß § 53 StGB materiell-rechtlich selbständigen Taten, die zusammen eine Tat im prozessualen Sinne bilden, beschränkt werden, sofern der angefochtene Teil des Urteils erschöpfend nachgeprüft werden kann, ohne daß dabei die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Ausführungen zu dem nicht angefochtenen Teil berührt werden (vgl. BGHSt 26, 256, 258; 24, 185, 187 = NJW 1971, 1948, OLG Köln VRS 61, 440; 62, 283; BayObLG NJW 1981, 834 = JR 1981, 436; KK-Ruß a.a.O.; Kleinknecht-Meyer, StPO , 37. Aufl., § 318 Rn. 2).
  • OLG Köln, 01.03.1983 - 3 Ss 59/83
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Die vom Revisonsgericht nach zulässig erhobener Sachrüge vom Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob die Beschränkung der Berufung der Staatsanwaltschaft auf den Freispruch des Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses wirksam war (vgl. dazu: SenE. VRS 65, 384, 385; ständige Senatsrechtsprechung), führt zu dem Ergebnis, daß die Strafkammer zutreffend von der Wirksamkeit der Beschränkung ausgegangen ist.
  • OLG Köln, 01.12.1981 - 3 Ss 826/81
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87
    Darüber hinaus kann die Berufung auch auf eine von mehreren gemäß § 53 StGB materiell-rechtlich selbständigen Taten, die zusammen eine Tat im prozessualen Sinne bilden, beschränkt werden, sofern der angefochtene Teil des Urteils erschöpfend nachgeprüft werden kann, ohne daß dabei die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Ausführungen zu dem nicht angefochtenen Teil berührt werden (vgl. BGHSt 26, 256, 258; 24, 185, 187 = NJW 1971, 1948, OLG Köln VRS 61, 440; 62, 283; BayObLG NJW 1981, 834 = JR 1981, 436; KK-Ruß a.a.O.; Kleinknecht-Meyer, StPO , 37. Aufl., § 318 Rn. 2).
  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76

    Freiwillige Aufgabe einer geheimdienstlichen Tätigkeit - Bedeutung des Wortes

  • BayObLG, 27.10.1980 - RReg. 1 St 274/80

    Aufhebung einer Verurteilung wegen des Vergehens einer fahrlässigen

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ; BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ; OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9; Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn eine Angelegenheit unter irgendeinem Gesichtspunkt aus irgendeinem Grund jetzt oder auch später Bedeutung gewinnen kann, d. h. nicht ganz unbedeutend ist (OVG Münster OVGE 16, 56, 57 f.; Schütz Beamtenrecht des Bundes und der Länder 5. Aufl. Teil C § 64 Rdn. 9; OLG Köln NJW 1988, 2489, 2490).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn eine Angelegenheit unter irgendeinem Gesichtspunkt aus irgendeinem Grund jetzt oder auch später Bedeutung gewinnen kann, d. h. nicht ganz unbedeutend ist (BGH a.a.O.; SenE v. 30.06.1987 - Ss 234/87 - = NJW 1988, 2489).

    Offenbaren eines Geheimnisses heißt, ein Wissen zu vermitteln, das dem Empfänger - aus der Sicht des Vermittelnden - noch verborgen ist oder von dem dieser - aus nämlicher Sicht - noch keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120 = NJW 1977, 769; Senat NJW 1988, 2489).

    Wichtige öffentliche Interessen können aber auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403; Senat NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216; SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52- 53/09 - = NJW 2010, 166).

    Es müssen Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, eine konkrete Gefährdung durch Erschütterung des Ansehens oder Vertrauens zu untermauern (z.B. Reaktion in der seriösen Presse, zahlreiche schriftliche oder mündliche Proteste aus der Bevölkerung etc.; vgl. SenE v. 30.06.1987 - SS 234/87 - = NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000).

  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    "Mangels nachweisbarem Vorsatz bezüglich der Offenbarung dieses Geheimnisses kann deshalb dahinstehen, ob die festgestellte Reaktion in der Öffentlichkeit durch die Berichte in der regionalen Presse bereits für die Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne von § 353 b StGB genügt (vgl. zu den Anforderungen OLG Köln NJW 1988, 2489 ff.).

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).

    Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, eine konkrete Gefährdung durch Erschütterung des Ansehens oder Vertrauens zu untermauern (z.B. Reaktion in der seriösen Presse, zahlreiche schriftliche oder mündliche Proteste aus der Bevölkerung etc.; vgl. SenE NJW 1988, 2489, 2491).

  • OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses

    Zwar können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen i. S. von § 353b Abs. 1 StGB auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403 [1404]; SenE vom 30.06.1987 - Ss 234/87 -, in: NJW 1988, 2490).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).

    Eine notwendige Eingrenzung der Vorschrift ergibt sich daraus, daß die Frage, ob es zu einer Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen gekommen ist, jeweils im Einzelfall eingehend geprüft und gegebenenfalls im Urteil mit Tatsachen belegt werden muß (OLG Köln NJW 1988, 2489/2490 m. w. N.).

  • LG Freiburg, 03.12.2018 - 17 Ns 230 Js 24749/16

    Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses: Unberechtigte Datenabfragen eines

    Insoweit kann auch auf die Reaktionen in der Presse abgestellt werden (OLG Köln NJW 1988, 2489).
  • LG Ulm, 17.12.1999 - I Qs 1136/99

    Anforderungen an die strafprozessuale Substantiierung einer Verletzung des

    Vielmehr wird in den hierzu ergangenen Entscheidungen das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Behörden grundsätzlich als wichtiges öffentliches Interesse anerkannt (vgl. BGHSt 11, 401 ff (404), OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 ff, OLG Köln NJW 88, 2489 ff).
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