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   BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87   

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https://dejure.org/1988,2486
BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87 (https://dejure.org/1988,2486)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1988 - 4 B 256.87 (https://dejure.org/1988,2486)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 4 B 256.87 (https://dejure.org/1988,2486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht - Augenscheinseinnahme - Ersetzung eines Zeugenbeweises - Amtsträger - Zeugenaussage - Sachverständigengutachten - Ablehnungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2491
  • NVwZ 1988, 1019 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

    Sie sind nicht als amtliche Auskünfte (vgl. nur Damrau/Weinland, in: Krüger/Rauscher, Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 373 Rn. 28) zu bewerten, weil die Verfasser in das Verfahren - wenn auch nur mittelbar - involviert sind (vgl. zur Abgrenzung BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 4 B 256/87 -, NJW 1988, S. 2491).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Die Beschwerde macht sodann geltend, das Oberverwaltungsgericht habe hinsichtlich des Beweisantrags Nr. 8 gegen den Rechtssatz (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 20) verstoßen, daß Amtsträger, die bereits im Verwaltungsverfahren mitgewirkt hätten, keine amtliche Auskunft erteilen dürften, die einen Zeugenbeweis ersetzen solle; nach dem Beweisthema hätte das Oberverwaltungsgericht Dr. D. daher als Zeugen vernehmen müssen.
  • BVerwG, 09.05.2006 - 4 B 27.06

    Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes i. S. eines öffentlichen Belangs

    Bei einer amtlichen Auskunft, die an die Stelle eines Sachverständigengutachtens treten soll, sind die Ablehnungsgründe des § 406 ZPO, § 54 Abs. 2 und 3 VwGO zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 BVerwG 4 B 256.87 NJW 1988, 2491).

    Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe für die Befangenheit des Mitarbeiters des Landesamtes, Herrn S., hätte die Klägerin im Rahmen eines vor dem Oberverwaltungsgericht zu stellenden Ablehnungsantrages geltend machen müssen (§ 173 VwGO, § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091

    Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Abgesehen davon, dass ein nicht vom Gericht bestellter, sondern vom Beklagten als Sachbeistand hinzugezogener Gutachter weder "Gerichtsperson" (§ 54 Abs. 1 VwGO) noch Gerichtssachverständiger im Sinne von § 98 VwGO i.V.m. § 406 ZPO ist und daher nicht entsprechend dem hier gestellten Antrag durch förmlichen Beschluss aus dem Verfahren ausgeschlossen werden kann, sieht das Gericht aufgrund des klägerischen Vorbringens auch keine Veranlassung, an der Eignung des LfU-Gutachters zur Erteilung amtlicher Auskünfte wegen etwaiger Befangenheitsgründe zu zweifeln und daher seine bisherigen fachlichen Ausführungen nicht mehr im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärung zu berücksichtigen (zur Beachtlichkeit von Ausschluss- und Befangenheitsgründen bei amtlichen Auskunftspersonen s. BVerwG vom 11.1.1988, NJW 1988, 2491; vom 22.2.1988, NVwZ 1989, 184).
  • VG Augsburg, 08.01.2009 - Au 6 K 07.1758

    Ortsumfahrung Burtenbach

    Die Zeugeneinvernahme einer behördlichen Auskunftsperson kommt nur in Betracht, wenn in ihrer Person Gründe vorliegen, die an ihrer Unvoreingenommenheit objektiv zweifeln lassen (vgl. BVerwG vom 11.1.1988, Az. 4 B 256/87, NJW 1988, S. 2491 f.).

    Entgegen früherer Auffassung reicht jedoch die Mitwirkung am Verwaltungsverfahren als Indiz für eine fehlende Unvoreingenommenheit nicht mehr aus (so noch BVerwG vom 11.1.1988, Az. 4 B 256/87, NJW 1988, S. 2491 f.).

  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    aa) Ob im Zusammenhang mit einer Sachverständigenablehnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die von § 98 VwGO über § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO verlaufende Verweisungskette mit dem Umweg über die - für die Richterablehnung im Verwaltungsprozeß spezielle - Vorschrift des § 54 VwGO mit seinen Absätzen 2 und 3 (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 4 B 256.87 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 20 [S. 4]) oder ohne diesen bei §§ 41 ff. ZPO endet, läßt der Senat unentschieden.
  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 1 A 295/19

    Feststellungsklage; Kulturdenkmal; Dachgeschossumbau

    Die amtliche Auskunft tritt an die Stelle eines Sachverständigengutachtens (BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1988 - 4 B 256.87 -, juris Rn. 3 ff. und 6. November 2020 a. a. O.; Senatsurt. v. 28. Januar 2021 a. a. O.).

    Es bleibt vielmehr Aufgabe des Gerichts, die Stellungnahmen und amtliche Auskünfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1988 a. a. O.) auf die ihnen in tatsächlicher Hinsicht zukommende Aussagekraft zu untersuchen und zu entscheiden (vgl. § 108 Abs. 1 VwGO), inwieweit sie für die allein ihnen obliegende fallbezogene rechtliche Subsumtion und die gegebenenfalls erforderlichen rechtlichen Wertungen fruchtbar gemacht werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2021 - 10 A 2137/20 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer

    Damit würden nicht nur die verfahrensrechtlichen Sicherungen umgangen, die das Prozessrecht für den Beweis durch Zeugen oder Sachverständige vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1988 - 4 B 256/87 -, NJW 1988, 2491), sondern auch die Nachprüfbarkeit der gemachten Aussagen und Schlussfolgerungen durch das Rechtsmittelgericht vereitelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Die - hier ergänzend erfolgte - Einholung einer amtlichen Auskunft ist ein anerkanntes Beweismittel des Verwaltungsstreitverfahrens, die im allgemeinen schriftlich erteilt wird, aber auch durch Vortrag des Amtsträgers in der mündlichen Verhandlung erteilt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1988 - 4 B 256.87 - NJW 1988, 2491).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 1 OB 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids zur Errichtung von landwirtschaftlichen

    Soll eine amtliche Auskunft an die Stelle eines Sachverständigengutachtens treten, so sind die Ablehnungsgründe der §§ 406 ZPO, 54 Abs. 2, 3 VwGO zu beachten (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1988 - 4 B 256.87 -, NJW 1988, 2491; Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, § 98 Rdnrn. 269 ff, 276).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

  • BVerwG, 26.10.1993 - 7 B 53.93

    Eigentumsgarantie - Wassernutzung - Widerruf der wasserrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 8 ZB 12.2077

    Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an Gemeindetafeln

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 4 A 1110/18

    Irak; Schiit; Sunnit; Sicherheitslage; Protokoll; Niederschrift

  • OVG Sachsen, 28.01.2021 - 1 A 1290/18

    Denkmaleigenschaft; Ziergarten; geschichtliche Bedeutung; städtebauliche

  • VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.4009
  • VG Potsdam, 15.11.2006 - 2 K 4289/02
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1988 - 5 S 3012/87

    Vernehmung von Bediensteten des Beklagten

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