Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 29.07.1987

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   BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87   

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BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87 (https://dejure.org/1988,773)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87 (https://dejure.org/1988,773)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 1 BvR 1264/87 (https://dejure.org/1988,773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Schutz der Ehe; Maklerprovision; Maklerlohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheirateten Maklers durch Provisionsausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Makler - Ehe - Verheiratet - Provision - Ausschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 128
  • NJW 1988, 2663
  • MDR 1988, 830
  • FamRZ 1988, 919
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, S. 1008 ) habe der Makler gegen seinen Auftraggeber dann keinen Provisionsanspruch, wenn er das beabsichtigte Geschäft mit seinem Ehegatten als Vertragspartner des Auftraggebers zustande bringe.

    Verfassungsrechtlich ist es deshalb grundsätzlich unbedenklich, wenn aus dem Bestehen der nicht gestörten Ehe der Schluß auf enge wirtschaftliche Bindungen gezogen wird, die den als Makler tätigen Ehepartner im Regelfall hindern, gegenläufige Interessen des Auftraggebers zu wahren (vgl. BGH, NJW 1987, 1008 [1009]).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Ehewirklichkeit entscheidend vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn das Bestehen der Ehe und damit die Interessenkollision offengelegt werden (BGH, WM 1976, 1158; NJW 1987, 1008 [1009]).

    Das sieht auch das Landgericht, wenn es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 1008 [1009]) ausführt, daß bei Offenlegung des Interessenkonfliktes oder dessen Möglichkeit der Vergütungsanspruch erhalten bleibt.

  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
    »Der mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheiratete Makler wird unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG benachteiligt, wenn ihm der Vergütungsanspruch auf Grund seiner Ehe abgesprochen wird, obwohl der Auftraggeber deren Bestehen kennt (im Anschluß an BVerfGE 76, 126 ).«.

    Diese Grundrechte verbieten es, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 69, 188 [205]); vgl. auch BVerfGE 76, 126 [128].

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
    Diese Grundrechte verbieten es, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 69, 188 [205]); vgl. auch BVerfGE 76, 126 [128].
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
    Jedoch müssen sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfGE 28, 324 [347]).
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
    Ebenso wie auch rein wirtschaftliche Verflechtungen ohne eheliche Bindungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner den Anspruch wegen Interessenkonfliktes ausschließen (BGH, NJW 1985, S. 2473 ), ist es umgekehrt denkbar, daß trotz bestehender Ehe ein provisionsschädlicher Interessenwiderstreit nicht besteht.
  • BGH, 30.06.1976 - IV ZR 207/74

    Bestehen eines Provisionsanspruchs eines Maklers bei wirtschaftlicher

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Ehewirklichkeit entscheidend vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn das Bestehen der Ehe und damit die Interessenkollision offengelegt werden (BGH, WM 1976, 1158; NJW 1987, 1008 [1009]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Die eheliche Lebensgemeinschaft kann vielmehr zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher Rechtsfolgen genommen werden, soweit sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 [347]; 78, 128 [130]).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99

    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers

    Aber selbst wenn man mit einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (NJW 1988, 2663) aus dem Bestehen der nicht gestörten Ehe/der Verwandtschaft auf enge wirtschaftliche Bindungen schließt, die den als Makler tätigen Ehepartner im Regelfall hindern, gegenläufige Interessen des Auftraggebers zu wahren, ist ein Provisionsanspruch des Beklagten zu 2) gegen die Klägerin nicht ausgeschlossen.

    Eine provisionsschädliche Interessenkollision ist dann nicht gegeben, wenn das Bestehen des Verwandtschaftsverhältnisses (der Ehe) gegenüber dem dritten, am Geschäft beteiligten Partner offengelegt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2663; BGH NJW 1987, 1108; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 333; OLGR 1992, 291).

  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Verlust des Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es demgegenüber nicht auf das Bestehen einer Ehe an sich, sondern darauf an, ob sich daraus eine Interessenkollision ergibt (vgl. BVerfGE 76, 126, 129 [juris Rn. 7]; 78, 128, 130 bis 132 [juris Rn. 4 bis 7]; Schulz aaO § 2 Rn. 102 bis 104).
  • OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17

    Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung;

    Grundsätzlich dürfte ein Provisionsausschluss nicht allein darauf gestützt sein, dass zwischen Makler und (Haupt-)Vertragspartner eine Ehe besteht oder ein enges Verwandtschaftsverhältnis wie zwischen Vater und Sohn (vgl. zur Ehe BVerfG NJW 1988, 2663, zitiert nach juris, Tz. 5; vgl. zum Verwandtschaftsverhältnis Vater - Sohn OLG Hamm MDR 2000, 635, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Düsseldorf, MDR 2016, 149, zitiert nach juris, Tz. 36).

    Das schließt aber nicht aus, dass ein Provisionsausschluss nicht (allein) auf die Ehe bzw. auf die Verwandtschaft gestützt wird, wohl aber auf eine wirtschaftliche Verflechtung, die bei einer nicht gestörten Ehe aufgrund der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen durchaus vermutet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1988, 2663, insoweit bei juris in Tz. 5 nicht vollständig abgedruckt; vgl. auch BGH NJW 1987, 1008, zitiert nach juris, Tz. 9, zur Ehe).

  • BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91

    Verfassungsmäßigkeit der zweijährigen Anfechtungsmöglichkeit von unentgeltlichen

    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es zwar, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (vgl. BVerfGE 69, 188 [205]; 78, 128 [130]).

    Aus dem Bestehen einer nicht gestörten Ehe kann deshalb der Schluß auf enge wirtschaftliche Bindung der Ehepartner zueinander gezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 128 [130]).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89

    Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die

    Hat der Bund auf diesem Gebiet für eine Materie eine erschöpfende und damit abschließende Regelung getroffen, sind die Länder von der Gesetzgebungsbefugnis insoweit ausgeschlossen (BVerfGE 2, 232 (235) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 54/52]; 32, 319 (327) [BVerfG 08.02.1972 - 1 BvR 170/71]; 78, 132 (144 f. [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87]); 205 (209f.)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87 - BVerfGE 78, 128).

    Woher das Wissen stamme, sei dabei nicht entscheidend (BVerfG, Beschluss vom 26.04.1988, a.a.O.).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Eine derartige Ungleichbehandlung wäre nur dann mit der Verfassung vereinbar, wenn sie sich durch einleuchtende Sachgründe (so BVerfGE 78, 128, 130) oder gar - so die bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen vom Bundesverfassungsgericht entwickelte "neue Formel" (zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 ff.; dazu K. Hesse, Der allgemeine Gleichheitssatz in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsetzungsgleichheit, Festschrift für Lerche, 1993, S. 121 ff.) - nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rechtfertigen läßt.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 48/14

    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn aufgrund Verschweigens eines

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, dass persönliche Bindungen des Maklers an den Vertragsgegner als solche ohne Hinzutreten weiterer Umstände in aller Regel nicht ausreichen, weil derartige persönliche Bindungen nicht hinreichend institutionalisiert sind, um als dem Gebot der Rechtssicherheit genügende Anknüpfungen für die Provisionsschädlichkeit dienen zu können (vgl. für das streitgegenständliche Objekt: Senat, Urteil vom 08.11.2013 - I-7 U 185/12; vgl. BGH NJW 1981, 2293, 2294; BGH NZM 2009, 366, Rn. 9; Staudinger/Reuter, BGB, 2010, § 653, Rn. 163; Palandt/Sprau, 74. Auflage, 2015, § 652, Rn. 31; BVerfG, NJW 1988, 2663; a.A. wohl MüKo BGB/Roth, 6. Auflage, 2012, § 652 Rn. 127).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Gleichgerichtete Interessen und persönliche Verbindungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind "einleuchtende Sachgründe" für eine an Ehe bzw Verwandtschaft anknüpfende Differenzierung bei der Bemessung von Leistungen für diesen Personenkreis (BVerfGE 28, 324, 327; 78, 128, 130) [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87].
  • BVerfG, 07.09.2000 - 1 BvR 444/00

    Zur Bemessung des Arbeitslosengeldes nach der Beendigung von Arbeitsverträgen

  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91

    Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe

  • BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89

    Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe

  • BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erlösen aus der Überlassung von Sand-

  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02

    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94

    Umzugskostenvergütung - Erstattung von Maklergebühren - Abschluß des

  • OLG Stuttgart, 05.03.2008 - 3 U 187/07

    Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht nicht bei Verflechtung des Maklers mit

  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 132/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Erhöhung der Steuerschuld bei

  • BVerfG, 23.09.1991 - 1 BvR 775/89

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen unter nahen

  • AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 50/18

    Rückzahlungsanspruch auf die geleistete Maklercourtage wegen des Vorliegens des

  • KG, 15.12.2003 - 23 U 98/03

    Verbraucherschutz gegen vorgetäuschte Wohnungsvermittlung: Einstweilige Verfügung

  • BVerwG, 25.09.1991 - 8 B 98.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Schleswig, 26.02.2001 - VA (Not) 10/00

    Notarrecht - Mitteilung an Notarbewerber - Aussicht auf Bestellung -

  • OLG Schleswig, 26.01.2001 - VA (Not) 10/00

    Auswahlkriterien unter mehreren Notarbewerbern

  • OLG Brandenburg, 13.05.1998 - 1 U 1/98

    Vereinbarung eines Reservierungsauftrages; Rechtsgrundlose Zahlung eines

  • BVerwG, 19.04.1991 - 8 B 52.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 29.07.1987 - 22-VII-85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3225
VerfGH Bayern, 29.07.1987 - 22-VII-85 (https://dejure.org/1987,3225)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.1987 - 22-VII-85 (https://dejure.org/1987,3225)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 1987 - 22-VII-85 (https://dejure.org/1987,3225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BV Art. 98 Satz 4, Art. 115; GeschOLT §§ 80, 82

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2663 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 820
  • DÖV 1988, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Bayern, 23.04.2013 - 22-VII-12

    Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags am Maßstab

    Dazu gehören auch die angegriffenen Bestimmungen des § 76 Abs. 3 GeschOLT, die die Behandlung von Eingaben mit Wirkung gegenüber dem Petenten regeln (VerfGH vom 29.7.1987 = VerfGH 40, 86/88).

    Es erweitert nicht die verfassungsmäßigen Kompetenzen des Adressaten zu einer Art gerichtlichen Kontrolle und Entscheidung (VerfGH 40, 86/88).

  • VerfGH Bayern, 14.02.2023 - 10-VII-22

    Unzulässige Popularklage gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates

    12 d) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags unter bestimmten Voraussetzungen tauglicher Gegenstand einer Popularklage sein können (VerfGH vom 30.11.1955 VerfGHE 8, 91/95 ff.; vom 30.4.1976 VerfGHE 29, 62/83 f.; vom 29.7.1987 VerfGHE 40, 86/88; vom 23.4.2013 VerfGHE 66, 51/55).

    Einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags sind aber statthafter Prüfungsgegenstand einer Popularklage, wenn und soweit sie nach ihrem Inhalt Rechtssatzcharakter in Gestalt einer auch für den Rechtsverkehr verbindlichen Regelung haben (VerfGHE 29, 62/83 f.), wie dies für Vorschriften über die Behandlung von Petitionen (Art. 115 BV) angenommen worden ist (VerfGHE 40, 86/89; VerfGHE 66, 51/55).

  • OVG Bremen, 13.02.1990 - 1 BA 48/89

    Petitionsbescheid; Verwaltungsrechtsweg; Verwaltungsakte; Leistungsklage;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 2273/92

    Ausübung des kommunalen Petitionsrechts; Rechtsmißbrauch

    vgl. BVerwG, Urteil von 22. Mai 1980, a.a.O.; Urteil des Senats vom 16. März 1990 - 15 A 1015/88 - von Loebell/Becker, a.a.O., § 6 c Anm. 8; Kottenberg/ Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, 10. Aufl. Stand August 1992, § 6 c Anm. II 4 und IV 1 und 2; zu Art. 17 GG: BVerfG, Beschlüsse vom 22. April 1953 - 1 BvR 16 2 / 5 1 -, BVerfGE 2, 225, und vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 53.73 -, NJW 1976, 637, und Beschluß vom 1. September 1976 - VII B 101.75 -, NJW 1977, 118; zum Landesrecht anderer Bundesländer: BayVerfGH, Beschluß vom 29. Juli 1987 - Vf. 22 - VII/85 NVwZ 1988, 820; HessVGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 6 UE 296/85 -, DVB1.1989, 162.
  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 18.303

    Behandlung einer Petition

    Es ist jedoch nicht Sinn des Art. 115 BV, dem Petenten neben dem durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsweg zu den Gerichten ein Verfahren zu eröffnen, das hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der Entscheidungsfindung den Verfahren nach den Prozessordnungen gleichkommt (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; BayVerfGH, E.v. 29.7.1987 - Vf. 22-VII-85 - NVwZ 1988, 820; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - BeckRS 2010, 54189).
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