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   BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86   

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https://dejure.org/1988,5211
BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86 (https://dejure.org/1988,5211)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1988 - IVa ZR 313/86 (https://dejure.org/1988,5211)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 313/86 (https://dejure.org/1988,5211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2740 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 1087
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 185/85

    Pflichten des Inhabers einer zurückzugewährenden Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 313/86
    Angaben darüber, wie ein Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, können grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es handele sich um innere Tatsachen (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 16.1.1987 - V ZR 185/85 - BGHR ZPO § 373 Substantiierung 1).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das

    Obgleich es im Allgemeinen nicht notwendig ist, Angaben darüber zu machen, wie ein Zeuge eine unter Beweis gestellte Tatsache erfahren hat, ist das jedoch dann geboten, wenn ein Zeuge mit Blickrichtung auf einen Dritten eine innere Tatsache wie insbesondere dessen Kenntnis bekunden soll (BGH NJW-RR 1988, 1087).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 U 79/06

    Unwirksame formularmäßige Haftungsfreizeichnung durch Wachschutzunternehmen

    Die Beweisregeln gelten auch im Falle einer Blankounterschrift (BGH NJW 1986, 3086, 3087; BGH NJW 1988, 2740, 2741; Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 416 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 23 WLw 8/00

    Landwirtschaftsrecht: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HöfeO

    Die in § 18 Abs. 2 Satz 3 HöfeO vorgesehene Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die Hoferbfolge zwingt dazu, auch die Erteilung eines auf den hoffreien Nachlaß beschränkten Erbscheins durch das Landwirtschaftsgericht zuzulassen, zumal hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht (BGH NJW 1988, 2740).
  • OLG Köln, 15.06.2007 - 23 WLw 2/07

    Notwendigkeit der deutlichen Erwähnung des zu vererbenden Hofes und seines Erben

    Die in § 18 Abs. 2 Satz 3 HöfeO vorgesehene Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die Hoferbfolge zwingt dazu, auch die Erteilung eines auf den hoffreien Nachlass beschränkten Erbscheins durch das Landwirtschaftsgericht zuzulassen, zumal hierfür ein dringendes praktisches Bedürfnis besteht (BGH NJW 1988, 2740).
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