Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 09.12.1987

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86   

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https://dejure.org/1987,1237
BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86 (https://dejure.org/1987,1237)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - 3 StR 574/86 (https://dejure.org/1987,1237)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - 3 StR 574/86 (https://dejure.org/1987,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in einem Konzentrationslager - Tatbeitrag durch Beteiligung an einem aus mehreren Personen bestehenden Erschießungskommando - Beurteilung des Tatbeitrags eines Angeklagten auf der Basis unsicherer Zeugenaussagen - Ausmaß der Bindung ...

  • junsv.nl

    Erschiessung des sich seit Fr�hjahr 1933 in Schutzhaft befindlichen ehemaligen Vorsitzenden der KPD und Reichstagsabgeordneten Ernst Th�lmann auf Anordnung Hitlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2898
  • NStZ 1987, 473
  • StV 1987, 423
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Die Verjährungsfrist hat, wie vom Landgericht zutreffend dargelegt (UA S. 208), zunächst 20 Jahre betragen (§ 67 Abs. 1, § 211 StGB a.F. in Verbindung mit § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5. Dezember 1939, RGBl. I S. 2378; vgl. NJW 1962, 2209 mit Anm. Dreher).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, daß auch soweit es sich um nationalsozialistische Gewaltverbrechen in einem Konzentrationslager handelt, strafbar nur derjenige sein kann, der eine bestimmte Haupttat gefördert hat (vgl. BGH NJW 1969, 2056).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Sie hat sich dann zwar gemäß § 50 Abs. 2 StGB in der Fassung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503) rückwirkend auf 15 Jahre verkürzt (§ 67 Abs. 1 StGB a.F.), weil der Angeklagte nach den Feststellungen bei der ihm vorgeworfenen Mordbeihilfe selbst nicht aus niedrigen Beweggründen handelte (BGHSt 22, 375).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon wiederholt vertreten (Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33 und JR 1981, 304 mit Anm. Peters; Beschluß vom 19. Februar 1982 - 3 StR 39/82 (S), StV 1982, 256; Urteil vom 28. November 1984 - 3 StR 443/84; Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85).
  • BGH, 19.02.1982 - 3 StR 39/82

    Nachweis der Bereicherungsabsicht - Bereicherungsabsicht beim illegalen Erwerb

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon wiederholt vertreten (Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33 und JR 1981, 304 mit Anm. Peters; Beschluß vom 19. Februar 1982 - 3 StR 39/82 (S), StV 1982, 256; Urteil vom 28. November 1984 - 3 StR 443/84; Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85).
  • BGH, 11.06.1982 - 2 StR 318/82

    Bindung eines Revisionsgerichts an Schlußfolgerungen des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 2 StR 318/82; Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86) und wird auch im Schrifttum anerkannt (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 261 Rdn. 2; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 45; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 300, 645).
  • BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84

    Mordmerkmal der Heimtücke - Revision wegen mangelhafter Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon wiederholt vertreten (Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33 und JR 1981, 304 mit Anm. Peters; Beschluß vom 19. Februar 1982 - 3 StR 39/82 (S), StV 1982, 256; Urteil vom 28. November 1984 - 3 StR 443/84; Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Diese Rechtsauffassung hat der Senat schon wiederholt vertreten (Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33 und JR 1981, 304 mit Anm. Peters; Beschluß vom 19. Februar 1982 - 3 StR 39/82 (S), StV 1982, 256; Urteil vom 28. November 1984 - 3 StR 443/84; Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 2 StR 318/82; Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86) und wird auch im Schrifttum anerkannt (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 261 Rdn. 2; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 45; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 300, 645).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
    Der freien Beweiswürdigung sind Grenzen gesetzt (vgl. BGHSt 34, 15, 17 f.) [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85].
  • BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86

    Fehlen einer Tatsachengrundlage bei der Annahme von Mittäterschaft

  • BGH, 14.04.1982 - 2 StR 24/82
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Zum Zeitpunkt der ersten gesetzlichen Änderung der Verjährungsfrist 1969 war die Verjährungsfrist von 15 Jahren bereits abgelaufen, weil Unterbrechungshandlungen nicht vorgenommen wurden, und konnte rückwirkend nicht mehr verlängert werden (hierzu: BGH NJW 1988, 2898).

    - Im Urteil des BGH vom 25.03.1987, 3 StR 574/86, StV 1987, 423-425 ("Thälmann") wird hervorgehoben, dass - auch soweit es sich um nationalsozialistische Gewaltverbrechen in einem Konzentrationslager handelt - strafbar nur derjenige sein kann, der eine bestimmte Haupttat gefördert hat.

    Soweit diese Grundsätze nicht berücksichtigt würden, bestünde die Gefahr, dass letztlich eine nicht erschöpfende Beweiswürdigung vorgenommen wird, die zwar zu Vermutungen, möglicherweise auch zur Begründung eines schwerwiegenden Verdachts geeignet ist, jedoch eine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung nicht begründen kann (vgl. dazu instruktiv BGH StV 1987, 423-425 "Thälmann").

  • BGH, 13.12.2023 - AK 90/23

    Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft

    cc) Einer Ahndung der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord steht gemäß § 78 Abs. 2 StGB keine Verfolgungsverjährung entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1987 - 3 StR 574/86, BGHR StPO § 1 Überleitungsvertrag 1; Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6/21 u.a., NJW 2022, 795 Rn. 9).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Die Beweiswürdigung ist in revisionsrechtlich bedeutsamer Weise lückenhaft, wenn der Tatrichter wesentliche, für den Angeklagten sprechende Umstände außer Acht gelassen oder nicht hinreichend unter allen in Betracht kommenden Aspekten gewürdigt hat (vgl. BGHSt 25, 365, 367; StV 1987, 423 = NStZ 1987, 473).
  • BGH, 18.10.2001 - 4 StR 347/01

    Beweiswürdigung (Behandlung unbelegter Angaben des Angeklagten; belastende

    Die Erwägung der Strafkammer stellt sich somit nur als Vermutung dar, auf die der Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33; 1987, 473 f.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei

    Die Beweiswürdigung muß insbesondere erschöpfend sein: Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH StV 1987, 423, 424 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff.).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (BGH NStZ 1987, 473, 474 [BGH 25.03.1987 - 3 StR 574/86]; 1990, 501; Senatsentscheidung VRS 82, 358).
  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung

    Zum einen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH a.a.O., BGH StV 1987, 423 u.a.) diese Grundsätze dahingehend eingeschränkt, daß eine ganz untergeordnete Tätigkeit in aller Regel nicht genügt.
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

    Bei der Annahme des Schwurgerichts, daß der Taxifahrer nicht mit einer tätlichen Gegenwehr des Angeklagten gerechnet hat, handelt es sich deshalb um eine bloße Vermutung ohne ausreichende Tatsachengrundlage (vgl. BGH NJW 1988, 2898, 2900).
  • LG Stuttgart, 18.05.1992 - 9 Ks 22/90

    Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter als Kommandant der ZAL

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.Dezember 1961, durch den die Sache nach § 13a StGB dem Landgericht Stuttgart zugewiesen wurde, konnte den Verlauf der Verjährungsfrist ebensowenig unterbrechen wie der Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 6.November 1963, da zu diesen Zeitpunkten die Verjährung bereits eingetreten war, weil der Angeklagte sich der niedrigen Beweggründe der Haupttäter (Rassenhass) zwar bewusst war, solche jedoch bei ihm selbst nicht vorlagen (vgl. BGH Urteil vom 25.März 1987 - 3 StR 574/86 ).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen

    Schlussfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich nicht mehr als einen schweren Verdacht begründen (BGH NStZ 1987, 473, 474; 1990, 501; Senatsentscheidung VRS 82, 358).
  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • BGH, 23.04.1992 - 4 StR 146/92

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Abgabe und Veräußerung von

  • VG Düsseldorf, 05.03.2010 - 32 K 3488/08

    Fortbildungsverpflichtung des Architekturprofessors

  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 566/94
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 456/91
  • BGH, 15.11.1991 - 3 StR 404/91

    Voraussetzung einer erschöpfenden Beweiswürdigung - Aufhebung des Schuldspruchs

  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 6 Ss 502/09
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87   

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OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87 (https://dejure.org/1987,3269)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.12.1987 - 2 UF 290/87 (https://dejure.org/1987,3269)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 2 UF 290/87 (https://dejure.org/1987,3269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Urteiles hinsichtlich der Höhe einer Verpflichtung zur laufenden Unterhaltsleistung; Berücksichtigung der eigenverschuldeten Leistungsunfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1603
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Berufung auf Leistungsunfähigkeit als Verstoß gegen Treu und Glauben.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2898 (Ls.)
  • NJW 1988, 2998 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 1096
  • FamRZ 1988, 974
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 07.01.1987 - 2 WF 316/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87
    Zu der Frage, ob und inwieweit ein Unterhaltspflichtiger, der durch eigenes Verschulden - insbesondere durch strafbares Verhalten - seine Arbeitsstelle verloren hat, sich auf eine hierdurch verursachte Leistungsunfähigkeit berufen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (zuletzt Beschluß vom 7. Januar 1987 - FamRZ 1987, 699).

    Geht es um die unterhaltsrechtliche Beurteilung einer Straftat, so kommt es darauf an, ob sich die Vorstellungen und Antriebe, die der Tat zugrunde gelegen haben, auch auf die Leistungsunfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstreckt haben (BGH FamRZ 1982, 792, 793 = BGHF 3, 207; OLG Bamberg FamRZ 1987, 699).

    Die Sachlage unterscheidet sich letztlich nicht wesentlich von dem dem Senatsbeschluß vom 7. Januar 1987 (FamRZ 1987, 699) zugrundeliegenden Fall, in welchem es um die unterhaltsrechtlichen Folgen des Verlustes des Arbeitsplatzes nach einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat, und dem damit zusammenhängenden Entzug der Fahrerlaubnis ging.

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87
    Geht es um die unterhaltsrechtliche Beurteilung einer Straftat, so kommt es darauf an, ob sich die Vorstellungen und Antriebe, die der Tat zugrunde gelegen haben, auch auf die Leistungsunfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstreckt haben (BGH FamRZ 1982, 792, 793 = BGHF 3, 207; OLG Bamberg FamRZ 1987, 699).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84

    Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87
    Damit entfällt die Verpflichtung, zu dem Barunterhalt des Beklagten beizutragen (BGH NJW-RR 1986, 293, 294 = EzFamR BGB § 1606 Nr. 3 = BGHF 4, 1341).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Eine Einbeziehung empfohlen haben auch der 57. Deutsche Juristentag (Beschlüsse abgedruckt in NJW 1988, 2998 unter III 15b, zu § 116 Abs. 6 SGB X) und der 45. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2007 (Empfehlung Nr. 1 des Arbeitskreises I).
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