Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.12.1987

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88   

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https://dejure.org/1988,1390
BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88 (https://dejure.org/1988,1390)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1988 - 2 StR 244/88 (https://dejure.org/1988,1390)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1988 - 2 StR 244/88 (https://dejure.org/1988,1390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten gegen die Angeklagten - Voraussetzungen für die Ausurteilung einer vermögensrechtlichen Entschädigung im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) - Aufhebung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 403, 404

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3165 (Ls.)
  • MDR 1988, 865
  • MDR 1988, 875
  • NStZ 1988, 470
  • StV 1988, 515
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Auszug aus BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88
    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 6 StPO (vgl. BGH StV 1987, 236) liegt deshalb nicht vor, weil der teilweise unbeschieden gebliebene Antrag kein Beweisantrag, sondern lediglich ein Beweisermittlungsantrag war.
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 495/23

    Antragsbefugnis im Adhäsionsverfahren; Zulässigkeit einer gewillkürten

    Auch soweit der Angeklagte unter Ziffer 4 der Urteilsformel zur Zahlung von Schadensersatz an die b. GmbH verurteilt worden ist, liegt ein wirksamer Adhäsionsantrag und damit die für das Annexverfahren von Amts wegen zu prüfende notwendige Verfahrensvoraussetzung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88, NStZ 1988, 470).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH StV 2004, 61) und es nicht wie bei BGH NStZ 1988, 470 um eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung geht.
  • OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13

    Vergütung des Nebenklägervertreters bei Abschluss eines zivilrechtlichen

    Dieser Antrag ist eine besondere, dem Adhäsionsverfahren eigentümliche Verfahrensvoraussetzung; ohne einen solchen darf ein Entschädigungsverfahren nicht durchgeführt und dem Verletzten kein Schadensersatz zuerkannt werden (BGH NStZ 1988, 470 Rdn. 5 f. nach juris).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Zwar ist der Antrag auf Verurteilung - was das Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH NStZ 1988, 470; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; Beschluß des Senatsvom 26. Oktober 1990 - 4 StR 472/90) - rechtzeitig gestellt worden; die Antragstellung erfolgte schriftlich vor der Hauptverhandlung (§ 404 Abs. 1 Satz 1 StPO) mit Schriftsatz des Nebenklagevertreters vom 27. April 1990 (Bl. 245 d. A.), der dem Angeklagten mitgeteilt worden ist.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe -

    Die Antragstellung war aber nicht rechtzeitig, was der Senat auf die Revision des Angeklagten von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Allerdings hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 3. Juni 1988 (BGH NStZ 1988, 470) in einem Fall, in dem er einen Adhäsionsausspruch mangels eines auf Entschädigung gerichteten Antrags aufgehoben hat, die Aufhebung nach § 357 StPO - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - auf den Nichtrevidenten erstreckt.
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237 und MDR 1988, 875; BGHR StPO § 403 Anspruch 1 und § 404 Antragstellung 1).
  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im

    (vgl. BGH NStZ 1988, 470, 471; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 357 Rdn. 10).
  • BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89

    Rechtzeitigkeit des Anträge über Entschädigung von Nebenklägern

    Die Rechtzeitigkeit der Entschädigungsanträge hat der Senat als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1988, 470).
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 281/90

    Gesonderte Antragstellung des Feststellungsanspruchs hinsichtlich des materiellen

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

  • BGH, 26.10.1990 - 4 StR 472/90

    Erstattung aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens

  • BGH, 02.09.1988 - 2 StR 431/88

    Verpflichtung eines Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz an einen

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2199
BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87 (https://dejure.org/1987,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87 (https://dejure.org/1987,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 1987 - RReg. 3 St 226/87 (https://dejure.org/1987,2199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung; Haftpflichtversicherung; Manipulation

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3165
  • VersR 1988, 591
  • BayObLGSt 1987, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen nur vor, wenn die abzuurteilende Tat geeignet ist, die Gefahr der Nachahmung zu begründen, oder wenn unabhängig davon eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten zu verzeichnen ist (vgl. BGH, GoltdArch 1986, 509 [hier: III (310) 140 a]; NStZ 1986, 358 ..).

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Allerdings ist eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände notwendig ist (vgl. [u. a.] BGH, NStZ 1984, 409 ; LK, aaO., RdNr. 25), wobei nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (vgl. [u. a.] BGHSt 17, 321/324; Mösl, NStZ 1983, 160/162).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    (a) »... Grundlagen der Strafzumessung sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung wie auch der Grad der persönlichen Schuld des Täters (vgl. BGH, NJW 1987, 2685 [hier: III (310) 144 c]).
  • BGH, 04.07.1962 - 4 StR 68/62

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung bei einer auf Trunkenheit

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Allerdings ist eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände notwendig ist (vgl. [u. a.] BGH, NStZ 1984, 409 ; LK, aaO., RdNr. 25), wobei nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (vgl. [u. a.] BGHSt 17, 321/324; Mösl, NStZ 1983, 160/162).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Sie stehen daher der Kenntnisnahme durch das Revisionsgericht offen, ohne daß es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf (vgl. BGHSt 6, 292, 296; BayObLGSt 1987, 171, 173; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2452, 2453; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 3; Meyer-Goßner/Cierniak StV 2000, 696, 699).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Es ist als historische Tatsache allgemeinkundig und kann daher vom Senat verwendet werden, um Lücken in den Urteilsfeststellungen zu schließen (vgl. BayObLG, Urteil vom 30. Dezember 1987, 3 St 226/87, juris Rn. 22; MeyerGoßner/Schmitt, § 337 Rn. 25), dass die Aufschrift "Arbeit macht frei" als Toraufschrift in mehreren nationalsozialistischen Konzentrationslagern verwendet wurde, neben Auschwitz beispielsweise auch in Theresienstadt und Dachau.
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Es kann damit sogar Lücken in den Urteilsfeststellungen schließen und Widersprüche ausräumen (BGHSt 6, 292 = NJW 1954, 1656; BGHSt 49, 34 = Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 -, zitiert nach juris Rn. 17; BayObLG, NJW 1988, 3165, 3166; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1993, 2452, 2453; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 337 Rn. 25; Hanack, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 1998, § 337 Rn. 135).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Insoweit können die Feststellungen aber jedenfalls durch gerichts- und allgemeinkundige Tatsachen ergänzt werden (BayObLGSt 1987, 171/173; KK- StPO /Pikart 3.Aufl. § 337 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41.Aufl. § 337 Rn. 25).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Dem Revisionsgericht ist es aber, um Lücken in den Feststellungen zu schließen, gestattet, auf offenkundige Tatsachen zurückzugreifen (BayObLG, Urteil v. 30. Dezember 1987, 3 St 226/87, BayObLGSt 1987, 171, 173; Franke in Löwe-Rosenberg, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 152).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
    a) Grundlage der Strafzumessung sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung wie auch der Grad der persönlichen Schuld des Täters (BGH NJW 1987, 2685, 2686; BayObLG NJW 1988, 3165, 3166).
  • BayObLG, 17.09.1996 - 4St RR 142/96

    Strafzumessung: Fiktive Gesamtstrafenbildung im Rahmen eines Härteausgleichs

    Dagegen ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (vgl. BGH Großer Senat für Strafsachen BGHSt 34, 345/349; BayObLGSt 1987, 171/172).
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