Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1988 - III ZR 8/87 |
Sandabbau/Bodenfunde
Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, eA, denkmalschutzrechtliches Abbauverbot, Bestandsschutz
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14 Abs. 1
Enteignender Eingriff durch Unterbindung des rechtmäßig betriebenen Abbaus von Bodenschätzen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 979 (Leitsatz)
(Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 105, 15
- NJW 1988, 3201
- NJW-RR 1989, 79 (Ls.)
- MDR 1988, 1034
- VersR 1988, 1125
- NVwZ 1989, 93 (Ls.)
- ZfBR 1989, 33
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Sie ergibt sich aus der Situationsgebundenheit, hier der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks (vgl. BVerwGE 94, 1 ; BGHZ 105, 15 jeweils m.w.N.;… BayObLG, BayVBl 1999, S. 251 ). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
In dieser Rechtsprechung haben sich trotz mancher Unterschiede im Detail doch übereinstimmend zwei hauptsächliche Fallgestaltungen herausgebildet, in denen die Grundstückseigentümer nicht dem Regelfall entsprechend auf die Sozialbindung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG verwiesen werden können, nämlich zum einen bei Eingriffen in bereits verwirklichte Nutzungen und zum anderen beim Ausschluß von Nutzungsmöglichkeiten, die sich nach Lage der Dinge objektiv anbieten oder sogar aufdrängen (vgl. BGHZ 90, 17 [24 f.], 99, 24 [31 f.]; 105, 15 [18]; BVerwGE 67, 84 [87, 91 f.]; 67, 93 [95 f.]; 84, 361 [371]).In solchen Fällen prägt die vom Eigentümer schon verwirklichte legale und Bestandsschutz genießende Nutzung ihrerseits die Situation des Grundstücks, so daß diese Nutzung nicht die Situationsgebundenheit gegen sich, sondern eine Situationsberechtigung für sich hat (BGHZ 105, 15 [20]; vgl. ferner zu den Voraussetzungen des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes BVerwG, Beschluß vom 4. November 1987 - BVerwG 4 B 210.87 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 45).
- BGH, 15.02.1996 - III ZR 49/95
Entschädigung des Eigentümers zum Bimsabbau geeigneter Flächen wegen Versagung …
b) Es bedarf im Streitfall keines näheren Eingehens auf die Frage, ob § 31 DSchPflG auch auf rechtswidrige behördliche Maßnahmen Anwendung findet (vgl. hierzu etwa einerseits BGHZ 99, 24, 29; 105, 15, 16 f.; s. aber auch BGHZ 121, 328, 337, 339; ferner BGHZ 128, 204, 209).Im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit sind die Grundsätze sinngemäß heranzuziehen, die der Bundesgerichtshof noch unter der Geltung eines umfassenden Enteignungsbegriffs zur Abgrenzung der (entschädigungslosen) Sozialbindung des Eigentums von entschädigungspflichtigen Eingriffen mit "enteignender" Wirkung entwickelt hat und wie sie das Berufungsgericht unter Hinweis auf BGHZ 90, 17; 99, 24 und auf das Senatsurteil vom 23. Juni 1988 - III ZR 8/87 - NJW 1988, 3201 zutreffend darstellt (zur neuesten Rechtsprechung vgl. BGHZ 121, 328, 336; 123, 242, 252; Senatsurteil vom 7. Juli 1994 - III ZR 5/93 - DVBl. 1995, 104, 106 - insoweit in BGHZ 126, 379 nicht abgedruckt).
Sie sind es, die den Charakter und damit den besonderen, ideellen oder auch materiellen Wert des Denkmalgrundstücks bislang schon ausgemacht haben (BGHZ 72, 211, 217; 99, 24, 32; 105, 15, 19).
Daraus, daß ein Grundstück archäologisch oder historisch wertvolle Kulturdenkmäler aufweist, die nach ihrer Entdeckung als Bodenfunde ausgewertet werden können, kann sich eine besondere, die Sozialbindung aktivierende Situation ergeben (BGHZ 105, 15, 18 f; 121, 73, 78).
- BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92
Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil
Vielmehr ist entscheidend, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt wird (BGHZ 87, 66, 71 f.; 90, 4, 14 f.; 90, 17, 24/25; 99, 24, 31 f.; 105, 15, 17 f.;… Senatsurteil vom 18. Februar 1993 - III ZR 20/92 aaO; vgl. auch BVerwGE 84, 361 ).Sie sind es, die den Charakter und damit den besonderen ideellen oder auch materiellen Wert des Grundstücks bislang schon ausgemacht haben (vgl. BGHZ 72, 211, 217; 99, 24, 32; 105, 15).
Der Senat hat bei der Bestimmung des Umfangs der Sozialbindung eine Situationsberechtigung für eine landschaftsrelevante Nutzung vor allem angenommen, wenn das Grundstück bereits in einen behördlich genehmigten, laufenden Abbaubetrieb eingegliedert war; in diesem Fall kann die schon verwirklichte legale, Bestandsschutz genießende Nutzung ihrerseits die Situation im Sinne der vom Eigentümer beabsichtigten Nutzung prägen (vgl. Senatsurteil BGHZ 105, 15, 19/20 m.w.N.).
- BGH, 07.07.1994 - III ZR 5/93
Inhaltsbestimmung des Eigentums
In dieser Rechtsprechung hätten sich trotz mancher Unterschiede im Detail doch übereinstimmend zwei hauptsächliche Fallgestaltungen herausgebildet, in denen die Grundstückseigentümer nicht dem Regelfall entsprechend auf die Sozialbindung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 2 GG verwiesen werden könnten, nämlich zum einen bei Eingriffen in bereits verwirklichte Nutzungen und zum andern beim Ausschluß von Nutzungsmöglichkeiten, die sich nach Lage der Dinge objektiv anböten oder sogar aufdrängten (Hinweis auf BGHZ 90, 17, 24 f; 99, 24, 31 f; 105, 15, 18; BVerwGE 67, 84, 87, 91 f; 67, 93, 95 f; 84, 361, 371).Der Senat, der in seiner früheren Rechtsprechung salvatorische Klauseln der vorliegenden Art stets für wirksam gehalten hatte (vgl. BGHZ 99, 24, 28; 105, 15, 17;… Kröner, in Festschrift für Geiger [1989], S. 444, 450), jedoch in den Urteilen vom 18. Februar und vom 16. Juli 1993 die Verfassungsmäßigkeit "reiner" salvatorischer Klauseln als bloßer Ausgleichsregelungen im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums offengelassen hat, schließt sich insoweit dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Ergebnis und in der Begründung an (in diesem Sinne auch: Steinberg/Lubberger, Aufopferung, Enteignung und Staatshaftung, S. 229, 230;… Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung Rn. 340; Engelhardt, NuR 1991, 101, 103; Heinz/Schmitt, NVwZ 1992, 513, 521; Kleinlein, DVBl. 1991, 365, 373 f, 375; Moench, BauR 1993, 420, 429; a.A. Detterbeck, DÖV 1994, 273, 277; Melchinger, NJW 1991, 2524, 2531; Papier, NVWwBl.
Vielmehr ist entscheidend, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Art und Beschaffenheit des Grundstücks objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt wird (BGHZ 87, 66, 71 f; 90, 4, 14 f; 90, 17, 24/25; 99, 24, 31 f; 105, 15, 17 f; Senatsurteile vom 18. Februar …und vom 16. Juli 1993 aaO.; vgl. auch BVerwGE 84, 361, 371; 94, 1, 11).
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 47.89
Muß der Gesetzgeber festlegen, wann eine entschädigungspflichtige Enteignung …
Zwar mögen Regelungen wie die des § 7 Satz 1 LandschaftsG NRW durch die frühere Rechtspr. des BGH zum Begriff der Enteignung veranlaßt worden sein (vgl. auch BGHZ 99, 24 [hier: V (522) 219 a-b]; 105, 15 [hier: V (522) 224 a]; vgl. ferner BGH, DVBl 1990, 362 [hier: V (522) 226 a-b]). - BGH, 18.02.1993 - III ZR 20/92
Ausgleichsanspruch nach Saarländischem Naturschutzgesetz
Dabei sind in der Regel die bisherige Nutzung und die in der Vergangenheit schon verwirklichte Benutzungsart sowie insbesondere der Umstand von Bedeutung, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt worden ist (vgl. BGHZ 72, 211, 216 f.; 87, 66, 71 f.; 90, 4, 14 f.; 90, 17, 24 f.; 99, 24, 31 f.; 105, 15, 18;… s. auch Urteil vom 17. Dezember 1992 aaO.; ferner BVerwGE 84, 361, 371).aa) Der Senat hat für den Bereich des Denkmalschutzes entschieden, daß einer behördlichen Anordnung, nach der ein bestimmtes Gebäude unter Denkmalschutz gestellt (bzw. in die Denkmalliste aufgenommen) wird, für sich genommen noch keine »enteignende« Wirkung zukomme; die Unterschutzstellungsverfügung könne jedoch dann eine solche Wirkung haben, wenn mit ihr eine weitere Anordnung der Denkmalschutzbehörde verbunden sei, durch die dem Eigentümer eine bestimmte, von ihm beabsichtigte Änderung untersagt oder ihm aufgegeben wird, mit seiner Sache in bestimmter Weise zu verfahren (BGHZ 99, 24, 32 f. m.w.N.; 105, 15, 17;… vgl. auch Urteil vom 17. Dezember 1992 aaO.).
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 112/91
Nutzungbeschränkungen nach Denkmalschutzgesetz NRW
Eine besondere, die Sozialbindung aktualisierende Situation kann sich auch aus der Tatsache ergeben, daß das Grundstück mit einem nach dem jeweiligen Denkmalschutzrecht schützenswerten Bauwerk bebaut ist oder im Erduntergrund archäologisch oder historisch wertvolle Kulturdenkmale aufweist, die nach ihrer Entdeckung als Bodenfunde ausgewertet werden können (Senatsurteil BGHZ 105, 15, 18/19;… Kröner, a.a.O. S. 446). - BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94
Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG
Eine abschließende Prüfung, ob und inwieweit Art. 36 BayNatSchG auch auf rechtswidrige behördliche Maßnahmen Anwendung findet (vgl. zu diesem Fragenkreis u.a. die Senatsurteile BGHZ 99, 24, 29; 105, 15, 16 einerseits; 121, 328, 337, 339 andererseits) - und gegebenenfalls Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff verdrängt - ist im Rahmen der vorliegenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht veranlaßt. - OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07
Immobilien - Gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten privater Waldeigentümer
Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass die Sozialbindung gerade des Grundeigentums maßgeblich von seiner Situationsgebundenheit mitbestimmt wird (vgl. BVerfGE 100, 226, 242), d.h. von seiner Lage und Beschaffenheit sowie seiner Einbettung in die Umwelt (vgl. BGHZ 105, 15, 18; 90, 4, 15; BVerwGE 67, 84, 87; 49, 365, 368) geprägt ist, und daraus typischerweise notwendige "lage- und umweltspezifische" Einschränkungen erwachsen können, die der Eigentümer grundsätzlich hinzunehmen hat, so fehlt es doch vorliegend an triftigen Gründen des Gemeinwohls. - VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
- OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 1 U 249/05
Staatshaftung - Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07
Rücksichtnahme bei Garagenerrichtung
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011
Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VG Köln, 11.09.2001 - 14 K 2838/99
- BVerwG, 14.03.1990 - 4 B 45.90
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
Wasserverband, Gewässeranlieger, Eigentumsschutz, Gleichbehandlung
- OLG Dresden, 30.08.2004 - 2 U 1184/04
AVBFernwärmeVO § 8 Abs. 3
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