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   AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - (269) 2 P Js 243/87 Ls (96/87)   

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https://dejure.org/1987,6236
AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - (269) 2 P Js 243/87 Ls (96/87) (https://dejure.org/1987,6236)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 03.07.1987 - (269) 2 P Js 243/87 Ls (96/87) (https://dejure.org/1987,6236)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - (269) 2 P Js 243/87 Ls (96/87) (https://dejure.org/1987,6236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachbeschädigung im Rahmen von sogenannten 1. Mai-Krawallen in Berlin; Beteiligung an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei; Beschädigung eines Polizeifahrzeuges; Wurf eines Gegenstandes gegen ein Polizeifahrzeug; Definition einer Menschenmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3218
  • StV 1988, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
    Nur wenn die betreffenden Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang haben, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzen entsteht, kann von einer Menschenmenge im Sinne des § 125 StGB gesprochen werden (BGHSt 33, 306 ff.; LG Berlin, Strafverteidiger 83, 464; Lenckner in: Schenke-Schröder a.a.O. Rdnr. 10 zu § 125).
  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
    Der Wurf eines Gegenstandes gegen das Polizeifahrzeug war schon allein liegen der Vergitterung sämtlicher Fenster des Fahrzeuges nicht geeignet, auf die Zeugen direkt körperlich einzuwirken oder von diesen als körperliche Beeinträchtigung empfunden zu werden (BGHSt 18, 133 ff.; RGSt 27, 405; Leipziger Kommentar zum StGB, 9. Auflage, Rdnr. 14 zu § 113).
  • LG Berlin, 01.12.1982 - 504-58/81
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
    Nur wenn die betreffenden Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang haben, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzen entsteht, kann von einer Menschenmenge im Sinne des § 125 StGB gesprochen werden (BGHSt 33, 306 ff.; LG Berlin, Strafverteidiger 83, 464; Lenckner in: Schenke-Schröder a.a.O. Rdnr. 10 zu § 125).
  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
    Bei der Sachbeschädigung des Polizeistreifenwagens handelt es sich nicht um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB (BGHSt 31, 185 ff.).
  • RG, 30.04.1891 - 842/91

    Von welchem Zeitpunkte ab befindet sich der Vollstreckungsbeamte in der

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
    Wie die Vollstreckungshandlung eines Gerichtsvollziehers erst mit Betreten der Wohnung des Schuldners (RGSt 22, 227) beginnt, so kann auch die polizeiliche Vollstreckungstätigkeit erst mit Eintreffen des Amtsträgers am Einsatzort, also im "Kontaktbereich" des von der Amtshandlung Betroffenen (Eser a.a.O.), beginnen.
  • RG, 05.11.1895 - 3381/95

    Kann in dem Einschließen eines mit der Ausführung einer Vollstreckungshandlung

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
    Der Wurf eines Gegenstandes gegen das Polizeifahrzeug war schon allein liegen der Vergitterung sämtlicher Fenster des Fahrzeuges nicht geeignet, auf die Zeugen direkt körperlich einzuwirken oder von diesen als körperliche Beeinträchtigung empfunden zu werden (BGHSt 18, 133 ff.; RGSt 27, 405; Leipziger Kommentar zum StGB, 9. Auflage, Rdnr. 14 zu § 113).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

    Begehen aus einer Menschenmenge - wie hier - einzelne oder wenige Personen gemeinsam Gewalttätigkeiten, liegt ein Landfriedensbruch nur vor, wenn die Menschenmenge insgesamt nicht nur die Kulisse, sondern aufgrund ihres Verhaltens die Basis der Ausschreitungen bildet (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 234, 235; AG Tiergarten NJW 1988, 3218: Kreuzberger Krawalle am 01.05.1987; AG Freiburg StV 1982, 371).
  • OLG Hamm, 01.04.1993 - 3 Ss 242/93

    Eröffnungsbeschluss; Fehlende Unterschrift; Wirksamkeit des Beschlusses

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